und führen das konsequent weiter. Einräumigkeit der Verwaltung, Einheit der Verwaltung mit integrierten Entscheidungen – dazu gibt es keine Alternative. Heute geht es darum, Nägel mit Köpfen zu machen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich freue mich natürlich ganz besonders, dass heute die Landräte anwesend sind.
(Abg. Kübler CDU: Alle? Die sind nicht alle da! – Abg. Teßmer SPD: Die haben Zeit! – Zurufe von der CDU)
Die Dame gehört wohl nicht zu ihnen. – Wir freuen uns, dass sie extra zu diesem Anlass Urlaub genommen haben.
(Heiterkeit bei der SPD – Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Hillebrand: Das ist Dienst! – Abg. Fi- scher SPD: Dienstbefreiung!)
Herr Schneider, Sie schütteln den Kopf. Sie brauchen keinen Urlaub zu nehmen; Sie gehören ja eh hierher. Das ist ja klar.
Es ist auch berechtigt, dass sie anwesend sind, weil ihnen durch diese Verwaltungsreform ja ein erheblicher Aufgaben- und Verantwortungszuwachs zukommt.
Meine Damen und Herren, wenn ich dieses Verwaltungsstruktur-Reformgesetz, das ja auch die Justiz beinhaltet und das heute zur Abstimmung steht, näher anschaue, dann muss ich sagen: Die Sache ist noch nicht in trockenen Tüchern und wahrscheinlich zu einem Teil schon wieder überholt, weil sie der Entwicklung in unserer Gesellschaft, auch in Baden-Württemberg, hinterherhinkt.
(Beifall bei der SPD und des Abg. Kretschmann GRÜNE – Widerspruch bei der CDU – Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Alfred Haas: Der Junginger hat gesagt, es sei zu schnell gegangen! Könnt ihr euch einmal abstimmen in eurer Fraktion!)
Dafür gibt es ja auch Zeugen. – Herr Kollege Haas, auch Sie werden noch ins Landratsamt integriert, warten Sie nur ab.
(Heiterkeit und Beifall bei der SPD – Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Carla Bregenzer: Den will nun wirklich niemand! Das wäre der Letzte, den die Landräte wollen! – Abg. Göschel SPD: Als Brief- beschwerer!)
In der Gewissheit, dass diese Reform lange Bestand hat, werden wir natürlich dadurch erschüttert, dass es im Staatsministerium, wie ich in der „Badischen Zeitung“ von gestern lese, offensichtlich Überlegungen für eine Kreisreform gibt.
Ich habe mit großem Interesse vernommen, dass unser künftiger Wirtschaftsminister vielleicht die Landkreise Reutlingen und Tübingen zusammenlegen will.
Ich habe ferner vernommen, dass der Freiburger Regierungspräsident – immerhin der Vertreter der Landesregierung vor Ort – öffentlich über eine Möglichkeit nachdenkt, was die Zusammenlegung der Landkreise Tuttlingen und Rottweil angeht.
(Heiterkeit – Abg. Alfred Haas CDU: Ist gar nicht wahr! – Abg. Herrmann CDU: Das ist doch Aufga- be des Landtags und nicht der Regierungspräsiden- ten! – Unruhe)
Diese kritischen Anmerkungen verleiten mich natürlich schon zu der Frage: Wie lange hat diese Reform denn Bestand?
(Abg. Herrmann CDU: Lange! – Abg. Alfred Haas CDU: Jedenfalls kommen Sie nicht mit! Geht es jetzt zu schnell oder zu langsam?)
Dann musste ich noch lesen, dass Herr Oettinger vor einiger Zeit erklärt hat, die kleinen Landkreise würden diese Reform nicht schaffen.
Ich darf daran erinnern, meine Damen und Herren, dass Sie uns im Zusammenhang mit der Diskussion über das Regio
Nehmen Sie einmal das Regierungspräsidium Freiburg, das derzeit etwa 400 Bedienstete hat. Dieses wird in Zukunft ca. 1 500 Bedienstete haben.
Dieses Argument, das Sie uns immer entgegenhalten, trifft teilweise auch auf Ihre Verwaltungsreform zu.
(Abg. Kübler CDU: Wo ist das Problem? – Abg. Dr. Lasotta CDU: Dann müssten Sie die ja unter- stützen! – Unruhe)
Ein weiterer Punkt ist die Bündelungsfunktion. Der Herr Innenminister hat bei seiner Einbringungsrede zum Gesetzentwurf sehr stark darauf abgehoben. Die Bündelungsfunktion, die Sie mit Ihrer Reform erreichen wollen, erreicht man mit dem Regionalprinzip erst recht.
Lassen Sie mich einmal die in diesem Zusammenhang häufig gebrauchten Begriffe der Einhäusigkeit und der Bürgernähe etwas hinterfragen. Einhäusigkeit bedeutet ja Entscheidungen aus einem Guss – Herr Innenminister, so haben Sie es in etwa formuliert –: einheitliche Entscheidungen, kurze Wege, kleine Abstimmungsprozesse zwischen den beteiligten Behörden oder – künftig – Behördenteilen.
Was hat das mit Bürgernähe zu tun? Der Bürger nimmt Dienstleistungen der Verwaltung häufig nicht in gebündelter Form in Anspruch, sondern als Einzelleistung, zum Beispiel einen Bescheid der Versorgungsverwaltung. Dabei braucht er keine Bündelung mit anderen Entscheidungen. Ich sehe auch keinen Bündelungseffekt, wenn jemand einen Führerschein oder eine Fahrerlaubnis beantragt, mit einer Entscheidung im Schulbereich. Wo kommt da der Bündelungsgedanke dem Bürger zugute?
Das Thema Bürgernähe scheint mir in diesem Zusammenhang nur vorgeschoben zu sein, um für ein System zu werben, das eigentlich vom Inhalt her gar nicht hält, was es verspricht.