Das Thema Bürgernähe scheint mir in diesem Zusammenhang nur vorgeschoben zu sein, um für ein System zu werben, das eigentlich vom Inhalt her gar nicht hält, was es verspricht.
Wenn man in die Einzelheiten geht und sich anschaut, wie Sie zum Beispiel mit der Flurneuordnung umgehen, fragt man sich: Wo bleibt da die Bürgernähe? Die Flurneuordnung orientiert sich bisher an den Bereichen, in denen Flurordnungsverfahren anfallen. Sie geht stark zum Bürger. Die Gesetze schreiben ja auch entsprechende Anhörungen vor Ort vor. Meistens sind das große Veranstaltungen, in denen die Belange ausführlich erörtert werden.
Jetzt bilden Sie bei den Landratsämtern Grundteams und siedeln bei den Regierungspräsidien Poolteams an – ausgerechnet bei den Regierungspräsidien, die sich ja, wie wir wissen, durch besondere Bürgernähe auszeichnen.
Und die bisherige Struktur, nahe am Bürger, mit den Flurbereinigungsämtern, die bisher diese Aufgabe leisten, geben Sie ohne Not auf.
wenn Sie die Straßenbauverwaltung in der vorgesehenen Form aufgliedern. Wir werden darauf noch im Einzelnen zu sprechen kommen. Wo ist da die Bürgernähe? Bisher ist die Aufgabenerfüllung optimal erfolgt. Wo liegt jetzt der Vorteil für den Bürger?
Bleibt nur noch die Frage nach dem Synergieeffekt. Der Kollege Kretschmann hat Ihnen ja in der letzten Debatte einmal erklärt, was Synergieeffekt im Einzelnen bedeutet. Ich brauche das heute nicht zu wiederholen. Wo liegt der Synergieeffekt, wenn eine Schulbehörde und eine Straßenbaubehörde unter einem Dach sind? Ich kann einen Synergieeffekt beim besten Willen nicht erkennen, und Frau Ministerin Dr. Schavan sieht wahrscheinlich auch keinen.
(Abg. Zimmermann CDU: Sicherer Schulweg! – Abg. Drexler SPD: Die Straßenbaubehörde ist nachher für die Schulen zuständig, klar! – Abg. Alfred Haas CDU: Kürzere Wege!)
Wo liegt die Bürgernähe, wenn man Bürgernähe nicht nur als räumliche Distanz zum Bürger definiert, sondern auch als den Versuch einer optimalen Aufgabenerfüllung begreift? Sagen Sie mir einmal, wo der Vorteil für den Bürger liegen soll, wenn die Versorgungsverwaltung auf viele kleine einzelne Einheiten verlegt wird und der geballte Sachverstand, den wir jetzt in diesen Behörden haben, zerschlagen wird,
zerbröselt auf einzelne kleine Einheiten, auf Minibehörden! Das ist nicht nachvollziehbar. Wo ist da die Bürgernähe? Und ein Einspareffekt ist ebenfalls nicht gegeben.
Zum Aufgabenabbau. Auch der Innenminister hat das Thema ja in seiner letzten Rede stark angeschnitten. Aufgabenabbau betrifft uns alle – den Bund, die Länder und die Gemeinden. Da sitzen wir alle in einem Boot. Auch der Landtag muss dafür Sorge tragen, dass Aufgaben abgebaut wer
Herr Haas, Sie fragen nach unseren Vorschlägen. Wir haben in unserem Konzept vorgeschlagen, die Regierungspräsidien abzuschaffen. Was meinen Sie, was dadurch an Aufgaben entfällt? Jede Menge.
Wie sieht das jetzt aus? Unsere Frage nach dem Aufgabenabbau haben Sie bisher nicht beantwortet. Auch der Herr Innenminister konnte das nicht. Die Frage nach dem Aufgabenabbau werden künftig die Landräte beantworten. Ich frage mich, wie die Landräte bei staatlichen Aufgaben in ihrem Bereich Aufgaben abbauen wollen. Ich bin bisher der Auffassung gewesen, dass staatliche Aufgaben im Land gleichmäßig, mit gleicher Qualität erledigt werden müssen. Dabei soll es auch bleiben.
Es kann ja sicher nicht nach dem Motto gehen: „Wie viele Aufgaben hätten Sie denn gern, wie viele staatliche Aufgaben können Sie noch erledigen? Fragen Sie Ihren Landrat! Er wird Ihnen diese Fragen beantworten.“ So kann es nicht gehen.
Meine Damen und Herren, nun zu den Kosten und zum Thema Effizienzrendite. Die Kosten der Umstellung, die die Verwaltungsreform mit sich bringt, sind aus unserer Sicht bisher nicht seriös ermittelt worden. Wir gehen davon aus, dass ein großer Teil der Effizienzrendite in der ersten Zeit durch die Übergangskosten, die bei allen Beteiligten anfallen, aufgefressen werden wird.
Darauf haben wir bisher von der Landesregierung keine ausreichende Antwort erhalten. Deshalb meinen wir, dass die Zahlen, die uns bisher vorliegen, so nicht nachvollziehbar sind. Die Summe von 135 Millionen € – Herr Heinz, auch Sie haben diese Summe genannt – ist nicht zu halten; die wird nicht zu halten sein.
Die Frage, wer letztlich die Zeche bezahlt, haben wir öfter gestellt. Auch hierauf haben wir keine befriedigende Antwort erhalten. Die Landesregierung hat ja verlauten lassen, dass durch die Verwaltungsreform keine zusätzlichen Kosten auf die Landkreise zukommen werden. Ich frage mich: Wie wollen die Landkreise diese Effizienzrendite erwirtschaften?
Ich darf Ihnen dazu zum Beispiel einmal die Ausführungen des Kollegen Hauk aus der letzten Sitzung vortragen. Meine Damen und Herren, Herr Hauk hat in der letzten Debatte
Ich sage Ihnen ganz offen: Ich persönlich gehe nicht davon aus, dass die Vermesser, die Flurneuordner, die Förster, die Gewerbeaufsichtler etc. in den nächsten sieben Jahren die Effizienzrendite von 20 % erbringen werden. Das wird faktisch auch gar nicht möglich sein. Punkt 1.
Herr Kollege Stickelberger, wenn Sie mich zitieren, würden Sie – das ist meine Frage – mich dann bitte vollständig zitieren?
Denn ich habe gesagt: Die werden es nicht allein erbringen können, sondern alle im Landratsamt müssen sie erbringen.
werden dazu beitragen müssen, die Effizienzrendite und die Synergien zu erbringen, denn erst dann wird ein Ganzes daraus.
Herr Kollege Hauk, ich kann Sie schon deshalb nicht vollständig zitieren, weil Ihre Rede im Protokoll sieben Seiten, glaube ich, umfasst.