Dabei will ich nicht in der Sache selbst den Rednern von Regierung und Fraktionen vorgreifen und über die sachlichen Auseinandersetzungen in den Ausschüssen, über Sinn oder Unsinn der Einzelmaßnahmen oder des Gesamtwerks berichten. Diese Sachauseinandersetzung wird anschließend noch einmal öffentlich zu führen sein. Ich will nur stichwortweise die Begriffe, die auch die Auseinandersetzung in den Ausschüssen geprägt haben, erwähnen, beispielsweise Aufgabenanalyse, Aufgabenkritik, Effizienzrendite, Revisionsklausel, Kooperationshoffnung, Sicherung von Personalvertretungsrechten, Anhörungen, Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen und vieles mehr.
Dennoch möchte ich kurz den Gang des Gesetzgebungsverfahrens und der Beratungen in den Ausschüssen anspre
Der Gesetzentwurf mit 230 Seiten Text, mehr als 420 Seiten Begründung und 139 Seiten mit Anhörungsergebnissen wird dem Landtag mit Schreiben vom 12. Mai 2004 zugeleitet, nachdem das ganze Land schon seit Monaten darüber diskutiert, ohne dass erkennbar wäre, dass begründete Änderungs- oder Verbesserungsvorschläge von der Regierung oder den Regierungsfraktionen bedacht oder dank notwendigerweise besserer Einsicht in das Verfahren aufgenommen würden.
Tatsächlich gilt in der öffentlichen Wahrnehmung die ganze Verwaltungsreform schon als exekutiert, was beispielsweise dazu führt, dass Entscheidungen über die Schließung oder Weiterführung bisheriger Landesdienststellen bereits öffentlich verkündet werden, obwohl noch gar keine Entscheidungen ergangen sind. Das ist schädlich für die Entscheidungskompetenz dieses Landesparlaments.
hat es doch mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen sowohl im Präsidium als auch in den Ausschüssen abgelehnt, den Ausschüssen eine ausreichende Beratungszeit zur abschließenden, qualifizierten Meinungsbildung und zu einer Anhörung von Fachleuten als Voraussetzung einer verantwortlichen Abwägung des Für und Wider mit eigener Entscheidungsverantwortung einzuräumen.
Ebenso ist es durchgängig abgelehnt worden, die Ausschussberatungen wegen der besonderen Bedeutung des Vorgangs für die Zukunft unseres Landes öffentlich durchzuführen. Wenn dieser Verzicht auf eigene verantwortliche Gestaltung mit dem Ziel des Abnickens der Regierungsvorschläge vielleicht noch verständlich sein könnte, weil sinnvolle Veränderungen oder notwendiges Eingehen auf Beibehaltungsvorschläge nach der Vorstellung der Verantwortlichen zum Zusammenbruch des Reformwerks in seiner Gesamtheit – nach der ebenfalls bemühten Mosaiksteintheorie – führen könnten, ist der geschaffene Termindruck bei der parlamentarischen Verhandlung
Was meine ich damit? Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf am 16. Juni 2004 als Fachausschuss für den Bereich der Innenpolitik beraten und am 24. Juni ab 17:30 Uhr noch einmal insgesamt auf Grundlage der Beratungen der Fachausschüsse. Dabei haben drei der acht Fachausschüsse überhaupt erst am 23. bzw. 24. Juni getagt und ihre Beratung durchgeführt, nämlich der Landwirtschaftsausschuss, der Ständige Ausschuss und der Ausschuss für Umwelt und Verkehr. Von diesen Ausschüssen lagen uns im Innenausschuss keine Ausschussprotokolle vor, sondern nur die Beschlussempfehlungen.
Es ist sicherlich leicht nachvollziehbar, dass eine derartige Handhabung als „Durchpeitschen“ verstanden werden könnte.
Zwar sind am 16. Juni im Innenausschuss die Vertreter der kommunalen Landesverbände mündlich angehört worden; ihre Änderungs- und Verbesserungsvorschläge sind aber lediglich zu Protokoll genommen worden. Schade für das Parlament in seiner Gesamtheit!
Wenn heute abschließend in Zweiter Lesung entschieden werden soll, dann liegt auf Ihren Tischen die Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit dem Bericht über die Beratungen mit einem Umfang von ungefähr 100 Seiten. In den drei Stunden, die Ihnen zur Verfügung standen, werden Sie diese sicherlich sorgfältig gelesen haben. Die Drucksache 13/3306 ist die Grundlage der heutigen Entscheidung dieses Parlaments. Wenn Sie das gelesen haben, können Sie sicherlich kompetent und sachbezogen entscheiden. Auch das ist ein Beispiel für die von mir beklagte Selbstentmachtung des Parlaments.
Es ist eigentlich unzumutbar, auf diese Weise zum Durchlaufgremium degradiert zu werden. Ich wünsche mir, dass eine vergleichbare Berichterstattung in der Zukunft weder mir noch anderen zugemutet wird, wenn es um so wichtige Maßnahmen wie diese Verwaltungsreform geht. Im Interesse der Bedeutung des Parlaments und unserer Gesetzgebungsverantwortung meine ich, dass sich etwas Derartiges nicht wiederholen darf.
(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Alfred Haas CDU – Abg. Blenke CDU: Dieser Bericht erfolgt nicht in unserem Namen! – Abg. Seimetz CDU: Das war eine Tendenzberichterstattung! – Abg. Herrmann CDU: Ein Missbrauch der Funktion! – Weitere Zurufe von der CDU)
Meine Damen und Herren, ich empfehle Ihnen einen Blick in die Geschäftsordnung. Daraus ergibt sich alles.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich vorab etwas zu den Äußerungen sagen, die mein Vorredner gerade in seiner Eigenschaft als Berichterstatter getan hat. Herr Junginger, Sie haben sicherlich nicht in unserem Namen gesprochen. Aus meiner Sicht war Ihr Redebeitrag keine Rede eines Berichterstatters, sondern eine Kommentierung,
wie Sie das von Ihrer Fraktion aus sehen. Das entspricht nicht der Rolle eines Berichterstatters, wie wir sie uns wünschen.
Wenn Sie Begriffe wie „Selbstentmachtung des Parlaments“ in den Mund nehmen, halte ich dies für ein starkes
Stück. Dies wird überhaupt nicht dem gerecht, was hier in den letzten Wochen und Monaten gemacht wurde.
(Beifall bei der CDU – Abg. Junginger SPD: Ein getroffener Hund bellt nun einmal! – Unruhe bei der SPD)
Heute treten wir mit der Verwaltungsreform in die abschließende Lesung ein. Dies ist sicherlich eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben dieser Legislaturperiode. Wenn ich mir einmal anschaue, wie wir in Deutschland aufgestellt sind, dann merke ich, dass viel von Reformen geredet wird. Ich gebe zu, wir haben ja auch einige Reformen gemacht; das will ich gar nicht in Abrede stellen. Aber es werden trotzdem viel zu wenige Reformen in Angriff genommen.
Für viele Branchen in Deutschland gilt der Satz: „Wir haben kein Erkenntnisproblem, sondern wir haben ein Umsetzungsproblem.“
„Mit der Verwaltungsreform schaffen wir für Baden-Württemberg eine klar strukturierte Verwaltung.“ Dieser Satz stammt nicht von mir; der steht heute in einem Kommentar der „Stuttgarter Zeitung“.
Ich habe das andere auch gelesen, aber ich kann ja jetzt nicht den ganzen Artikel vorlesen. – Ich bin mir ziemlich sicher, dass uns andere Länder folgen werden. Wir haben auch in diesem Bereich eine Spitzenreiterrolle eingenommen.
Sie alle wissen, wie die Finanzlage auf allen Ebenen unseres Staates aussieht. Ein Kommentar erübrigt sich hier eigentlich. Ein Blick auf die Hauptkostenfaktoren zeigt eines ganz deutlich: Bei den direkten Personalkosten liegen wir hier in Baden-Württemberg bei 42 %. Wenn wir die indirekten Personalkosten dazuzählen, liegen wir bei über 50 %. Vor diesem Hintergrund ist es klar, dass wir nichts unversucht lassen dürfen, um von diesen hohen Kosten wieder herunterzukommen. Wenn uns das nicht gelingt, dann können wir uns die Haushaltssanierung und die Frage, ob wir irgendwann eine Nettoneuverschuldung haben werden oder nicht, eigentlich komplett abschminken.
Lassen Sie mich eines klarstellen: Der Staat hat erst dann wieder das Recht, seine Bürger mit höheren Steuern und Abgaben zu belasten, wenn wir vorher alle Sparmaßnahmen in der Verwaltung ausgeschöpft haben. Eine Effizienzren
Wenn ich an die letzten Diskussionen über den Haushalt 2004 denke, dann fällt mir ein, dass wir im Innenressort Beträge in Größenordnungen von 800 € eingesammelt haben. Dabei ging es beispielsweise um Besuchsprogramme für ungarische Bürgermeister. Dass muss man sich einmal vor Augen halten. Heute reden wir dagegen über den gewaltigen Brocken von 135 Millionen €, der hier zur Diskussion steht.
Wir haben damals immerhin, Herr Drexler, in dieser Sammelaktion 1 000 Millionen eingespart. Das ist auch eine Leistung.