Dann zu der Frage „Einstimmigkeitsprinzip oder Mehrheitsprinzip?“: Ich selbst habe vor zwei Jahren gesagt, man sollte einmal auf das Mehrheitsprinzip schauen. Aber auch da ist die Frage, wie Sie das machen wollen. Beschlüsse, die haushaltsrelevant sind, können, wenn ich die Kulturhoheit der Länder beachten will – Herr Kretschmann hat darauf hingewiesen –, nur einstimmig gefasst werden. Ansonsten haben wir die Situation, dass entweder eine Mehrheit eine Minderheit zwingen will – das ist verfassungswidrig – oder dass man sagt: Die, die nicht mitmachen, machen halt nicht mit. Das ist kein Erfolgsrezept für den Föderalismus, gerade in Zeiten der Föderalismusdiskussion, die wir haben. Also wird es im Grunde darauf hinauslaufen – –
Ja, ich weiß auch gar nicht, worüber in Deutschland eigentlich gestritten wird. Mir hat sich das überhaupt noch nicht erschlossen.
Dann kann man sagen: Mehrheitsentscheidungen sind bei Empfehlungen möglich. Jetzt muss ich dazu sagen: Das ist mir gerade egal. Das kann man beschließen, und wenn manche Leute meinen, das hätten sie erreicht und das sei die eigentliche Reform der KMK, dann bin ich bereit, das sofort auch zu erklären. Dann ist das Thema wenigstens weg, und alle haben ihr Gesicht gewahrt.
Ich sage Ihnen: Ich werde diesen Vorstoß überhaupt nicht mit großer Leidenschaft öffentlich kommentieren. Ich gehöre zu denen, die am Ende dafür sorgen müssen, dass aus diesem Scherbenhaufen irgendwie wieder etwas Vernünftiges gemacht wird.
Ich weiß, dass es zum guten Ton mancher Politiker gehört, einmal im Jahr die Auflösung der KMK zu fordern. Ich habe immer gesagt: Damit habe ich mich längst abgefunden. Es sind auch immer die Gleichen, und das geschieht immer in der Sommerpause. Aber nicht ein einziges Problem wird gelöst, wenn man dieses Gremium, das die Steuerung des Bildungswesens in den nächsten zehn Jahren in die Hand nehmen muss, öffentlich so darstellt, wie das jetzt passiert. Die Kultusministerkonferenz ist nicht langsamer, nicht ineffizienter und nicht blöder als alle anderen Fachministerkonferenzen
und die Ministerpräsidentenkonferenz auch. Deshalb danke ich allen, die noch einen gewissen Rest an Respekt vor dieser Konferenz haben.
Wir brauchen das. Lassen Sie sich nicht von Schlagzeilen verrückt machen. Wir brauchen eine solide Politik und eine Betrachtung der Wirklichkeit, die der Wirklichkeit ähnelt. Dann – davon bin ich überzeugt – wird eine weitere Verschlankung möglich sein. Aber die KMK muss auch die Ge
legenheit haben, die wichtigen Aufgaben, die Sie alle beschrieben haben, wahrzunehmen. Von einem Kaputtreden würde das Bildungswesen in Deutschland nicht besser.
Diese Aktuelle Debatte, Herr Kleinmann, ist nichts anderes als eine teure Nachhilfestunde für die FDP/DVP.
Eigentlich hätte man dies ja einfacher haben können. Sie hätten ja Ihren Koalitionspartner bitten können, Sie einmal über die KMK zu informieren. Das wäre leichter und besser gewesen, als hier im Landtag diese Debatte zu führen.
(Abg. Ursula Haußmann SPD: So ist es! – Abg. Dr. Caroli SPD: Das ist es! Sehr schädlich im Übri- gen!)
und dass die Wege, wie diese Standards umgesetzt werden, den Ländern überlassen bleiben. Da ist ein gesunder Wettbewerb richtig. Über diese Wege werden wir auch im Landtag diskutieren.
Ich finde es schon merkwürdig, Herr Kleinmann, wenn Sie sagen, die FDP/DVP unterstütze Niedersachsen, Niedersachsen habe einen wichtigen Vorstoß unternommen.
Ich frage mich: Wo hat Niedersachsen bisher in der KMK entsprechende Anträge eingebracht oder Initiativen ergriffen? Das ist doch ein Armutszeugnis! Hinter diesem Armutszeugnis stellen Sie sich an und reihen sich ein.
(Beifall bei der SPD – Abg. Wintruff SPD zu Abg. Kleinmann FDP/DVP: Dieter, komm, entschuldige dich! Dann vergessen wir es!)
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aktuelle Debatte ist damit beendet.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes – Drucksache 13/3608
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem wir gestern ausführlich über diesen Gesetzentwurf debattiert haben und nachdem wir in der letzten Schulausschusssitzung fast eine Stunde lang auch über den gleichen Inhalt diskutiert haben, darf ich mich hier auf wenige Punkte beschränken.
Ich halte noch einmal fest, dass wir mit § 18 lediglich eine technische Novelle vollziehen und damit das vollziehen, was wir bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2004 bereits uneingeschränkt beschlossen haben. Was die technische Novelle betrifft, haben wir – insofern darf ich auch noch einige wenige Punkte klarstellen – die Privatschulverbände schon vor der Sommerpause informiert. Sie waren über das Vorhaben bezüglich der Umschichtung und bezüglich der Anhebung auf einen Kostensatz von 70 % informiert.
Streitpunkt – den kann man mit der heutigen Debatte natürlich nicht ausräumen; auch das sage ich noch einmal zur Klarstellung – ist die Frage des Umgangs mit dem Bruttokostenmodell. Auch hierzu habe ich namens der CDU-Fraktion gestern schon Stellung genommen.
Ich darf aber noch auf eines hinweisen. Ich denke, es gehört auch zu einer sachlichen Debatte, darauf hinzuweisen, dass natürlich der Gesetzentwurf, den wir eingebracht haben, unter sehr starker Zuarbeit des Kultusministeriums entstanden ist – das ist überhaupt keine Frage –,