Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Wirtschaftsförderung des Landes gibt es erhebliche Doppelstrukturen, die Ineffizienzen zur Folge haben. Die müssen abgebaut werden, und dieser Gesetzentwurf zielt in die Richtung, Doppelstrukturen abzubauen. Das Landesgewerbeamt wird aufgelöst, der W-Punkt wird eingerichtet, und es kommen ein paar kleine Änderungen hinzu. Das sind Schritte in die richtige Richtung. Diese Schritte sind überfällig. Sie sind kein Ruhmesblatt. Aber diese Schritte, die im Gesetzentwurf beschrieben sind, allein sind noch nicht der Endpunkt der Reform der Wirtschaftsförderung, sondern es muss weiter gehen.
Von meinen Vorrednern ist schon klar gesagt worden, dass die Beratende Äußerung des Landesrechnungshofs weitere Schritte aufzeigt. Wir müssen diese weiteren Schritte gehen. Ich darf dazu auf meine Äußerungen im Wirtschaftsausschuss verweisen, die ich angesichts der fortgeschrittenen Zeit hier nur stichpunktartig nennen will:
Erstens ist es aus unserer Sicht richtig – was der Rechnungshof fordert –, dass die L-Bank die zentrale Institution der Wirtschaftsförderung werden soll. Denn die L-Bank hat Kompetenzen in den Bereichen Beratung und Finanzierung, und gerade das ist das, was unser Mittelstand braucht.
Zweitens mahnt der Rechnungshof an, dass wir uns verstärkt um eine Evaluierung unserer Förderprogramme bemühen müssen. Wir leben in einer Zeit, in der wir die Haushaltszwänge hautnah erleben und jeden Euro zweimal umdrehen müssen, und deshalb darf auch die kritische Überprüfung einer Wirtschaftsförderung nicht tabu sein. Wir müssen daher versuchen, Wirtschaftsförderprogramme stärker als bisher zu evaluieren. Das schlägt der Rechnungshof vor, und das halten wir auch für richtig.
Drittens weist der Landesrechnungshof darauf hin, dass durch diese Reform der Wirtschaftsförderung verschiedene Ressourcen eingespart werden können. Er spricht von mehr als 20 Stellen. Zusätzlich werden größere Büroflächen im Haus der Wirtschaft nicht mehr benötigt. Wir wollen, dass diese Einsparmöglichkeiten realisiert werden. Die Effizienzrendite muss eingefahren werden, und sie darf nicht zugunsten irgendwelcher Zwecke versickern. Darauf werden wir in Zukunft noch zu achten haben.
In diesem Sinne darf ich unsere Zustimmung zum Gesetzentwurf ankündigen. Aber diese Zustimmung bedeutet nicht das Ende der Diskussion über die Wirtschaftsförderung; diese Diskussion muss weitergehen.
(Beifall bei den Grünen und des Abg. Hofer FDP/ DVP – Abg. Drexler SPD: Sehr gut! – Gegenruf des Abg. Fischer SPD: Was heißt „sehr gut“? – Abg. Drexler SPD: Sehr gut ist, dass es weiter- geht!)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zusammenführung von Institutionen ist aus meiner Sicht kein Selbstzweck, sondern es muss das zusammengeführt werden,
was sinnvoll zusammengeführt werden kann. Das ist der Grundsatz, und auf diesem Weg befinden wir uns mit diesem Gesetzentwurf. Im Übrigen konstatiert auch der Rechnungshof, dass wir mit diesem Weg in genau die richtige Richtung gehen.
insbesondere in zwei Bereichen. Da ist zum einen der WPunkt, den ich nicht lächerlich zu machen bitte. Er ist wichtig als Informations- und Anlaufstelle, und die Arbeiten an diesem W-Punkt sind ja jetzt noch nicht beendet, ebenso wenig wie die konzeptionellen Aufgaben. Die Schwerpunkte der kommenden Monate werden vielmehr erstens die Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit sein, um diesen WPunkt noch bekannter zu machen, zweitens die Optimierung der Internetauftritte und drittens eine noch intensivere Zusammenarbeit mit den Partnern der Wirtschaft.
Der zweite Gesichtspunkt, nämlich der des Zusammenführens dessen, was zusammengehören soll, ist die Zusammenführung strategischer und operationaler Arbeit in Bereichen der Mittelstandspolitik, wie wir dies gerade bei der überbetrieblichen Berufsausbildung und bei den Existenzgründungen tun. Der andere Weg wäre, dies über vier Regierungspräsidien zu tun. Dabei wäre jedoch sicherlich nicht dieselbe Effizienz zu erreichen.
Außerdem gibt es – da muss man genau hinschauen, Herr Abg. Schmiedel – aus meiner Sicht Bereiche und Institutionen wie zum Beispiel die MFG oder die BIOPRO, die ganz spezielle Aufgaben haben und die man dann auch ganz speziell in diesen Aufgabengebieten einsetzen soll.
Die L-Bank ist ja bereits d i e Förderbank des Landes. Jegliche einzelbetriebliche Förderung läuft über sie. Das macht sie allein. Da hat sie große Erfahrung. Genau auf diesem Wege sind wir.
Im Übrigen hat ja der Wirtschaftsausschuss darum gebeten, bis zum Ende des Jahres 2005 einen Evaluierungsbericht über die Entwicklung zu erhalten. Natürlich entsprechen wir dieser Bitte; das tun wir aber auch aus eigenem Interesse, weil wir nämlich wissen wollen: Wie sieht es eigentlich nach einem Jahr aus? Wo stehen wir? Was muss verbessert werden?
Auch die Darlegungen des Rechnungshofs sind für uns sehr wichtig, und zwar in einem ganz breiten Kontext. In diese Debatte gehören nicht nur die Subventionen, die das Wirtschaftsministerium gewährt, sondern auch alle die Subventionen, die im Rahmen anderer Programme an die Wirtschaft gegeben werden. Diese Debatte werden wir ja im Wirtschaftsausschuss noch führen, und dieser Debatte stellt sich das Wirtschaftsministerium sehr gerne.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/3491. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 13/3672. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 13/3491 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetzentwurf wurde mehrheitlich zugestimmt.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.
Wir haben noch über die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 13/3672, abzustimmen. – Sie stimmen der Ziffer 2 zu.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart – Drucksache 13/3577
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion bei gestaffelten Redezeiten festgelegt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich denke, seit der Ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs haben sich nur wenig neue Erkenntnisse ergeben. Wir als CDU sind der Meinung, dass mit diesem Verbandsgesetz in der jetzt vorliegenden Form eine Stärkung der europäischen Metropolregion Stuttgart möglich ist: Immerhin leben hier auf 10 % der Fläche 25 % der Bevölkerung des Landes und erarbeiten 30 % der Wirtschaftskraft BadenWürttembergs. Diese Region Stuttgart hat eine politische Vertretung mit Kernkompetenzen, die diese Region in den nächsten Jahren weiterbringen, verdient.
Was ist diese Region Stuttgart? Sie ist in erster Linie eine Infrastrukturregion. Ich nenne die Themen „Neue Messe“, „Stuttgart 21“, ich nenne die Schnellbahntrasse Stuttgart– Ulm. Ohne den Verband Region Stuttgart würden diese Projekte nicht so realisiert werden. Deshalb glaube ich, dass dieses Verbandsgesetz auch die Grundlagen dafür legt, dass dieser Verband Region Stuttgart weiterhin als Infrastrukturverband wirken kann.
Das Thema Landschaftspark als Erstes. Es geht ja nicht nur um die Planung und Konzeption des Landschaftsparks, sondern auch um die Mitträgerschaft und die Mitfinanzierung.