Die CDU/CSU hat im Bundesrat bislang eine bundeseinheitliche Verwaltungsregelung zur eingetragenen Lebenspartnerschaft blockiert.
Damit ist es gemäß Artikel 83 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder, jeweils Ausführungsgesetze über die zuständige Behörde und über Eintragungsmodalitäten zu erlassen. Acht Bundesländer haben bereits Ausführungsgesetze beschlossen. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, SachsenAnhalt und Bremen wird das Standesamt als Eintragungsbehörde genannt.
Das Saarland, Brandenburg und Rheinland-Pfalz haben die Zuständigkeit den Gemeinden übertragen. Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen sind an der Planung von Ausführungsgesetzen, und Hessen will die Zuständigkeit ebenfalls den Kommunen zuweisen. Alle Länder, die nicht gegen das Bundesgesetz geklagt haben, haben bereits Ausführungsbestimmungen, außer Baden-Württemberg.
(Zurufe von der CDU – Abg. Dr. Salomon GRÜ- NE: Das ist typisch! – Zuruf des Abg. Scheuer- mann CDU)
Hier wollte man das Gesetz aussitzen. Anstatt frühzeitig im Kabinett darüber zu diskutieren, wurde das Thema einfach von der Tagesordnung abgesetzt.
Mutig ist diese Politik nicht gerade. Die Sache auszusitzen ist wahrlich keine politische Entscheidung.
Sie sehen ja, dass man selbst beim Aussitzen auf die Nase fallen kann. Dieser Eiertanz, den die Landesregierung vollzieht, wird auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen, und zwar nicht nur auf dem Rücken der Betroffenen, sondern auch auf dem Rücken der Kommunen;
denn die müssen ab dem 1. August wissen, wie sie das Bundesgesetz umsetzen sollen. Es sind noch genau zwölf Tage bis zum 1. August.
(Abg. Heinz CDU: Dann dauert es eben ein paar Tage länger! Solche Sorgen möchte ich einmal ha- ben!)
Ich weiß nicht, ob Sie ansonsten auch nicht wollen, dass Gesetze umgesetzt werden. Sie sind doch eigentlich ein sehr gesetzestreuer Mensch, nehme ich einmal an.
In diesen zwölf Tagen kann natürlich kein Landesausführungsgesetz in die Wege geleitet und verabschiedet werden. Deshalb wollen wir eine Übergangslösung,
und zwar eine Übergangslösung, die die Kommunen ermächtigt, das Verfahren zur Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften auf kommunaler, das heißt auf Städte- und Gemeindeebene zu regeln. Wir halten nämlich das Standesamt für den richtigen Ort, die eingetragene Partnerschaft abzuwickeln.
Personenstandsangelegenheiten sind Aufgaben der Standesämter und nicht Aufgaben der Landkreisverwaltung oder von Behörden der Landesverwaltung. Die Standesämter sind die geeigneten Behörden, um eine Personenstandsänderung vorzunehmen. Die Standesbeamten sind dafür ausgebildet und kennen sich auch aus.
(Abg. Heinz CDU: Wenn sie Kinder kriegen, ist das Standesamt zuständig! – Weitere Zurufe von der CDU)
Lesen Sie einmal, was der Bundesverband der Standesbeamten dazu sagt. Ich kann Ihnen das gern geben; dann können Sie sich weiterbilden.
In der Wahl einer anderen Behörde als dem Standesamt wird eine weitere Diskriminierung der Homosexuellen deutlich. Wir wollen mit dem neuen Lebenspartnerschaftsgesetz die rechtliche Diskriminierung von Schwulen und Lesben abbauen. Deshalb bitten wir Sie, unseren Antrag zu unterstützen, in dem wir fordern, dass so lange, bis das Landesausführungsgesetz verabschiedet ist, im Wege einer Übergangsregelung den Kommunen, also den Gemeinden und Städten, die Zuständigkeit dafür übertragen wird, die eingetragene Lebenspartnerschaft umzusetzen.
Ich bitte die Gegnerinnen und Gegner dieser eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Standesamtslösung, ihre Argu
mente neu zu überdenken; denn den altbekannten Vorwurf, durch die eingetragene Partnerschaft nähme die Ehe Schaden, haben die Richter bereits entkräftet.
Das rechtliche Fundament der Ehe und Familie bleibt unangetastet. Deshalb: Motten Sie doch bitte Ihre Stammtischpolitik ein,
und machen Sie endlich Ernst mit Ihren Bekenntnissen zu Toleranz und Akzeptanz für Schwule und Lesben in Baden-Württemberg!
(Abg. Dr. Salomon GRÜNE: Das ist eine Art Pflichtverteidiger! – Abg. Bebber SPD: Pflichtver- teidiger Reinhart! – Zuruf von den Grünen: Reak- tionär! – Weitere Zu- und Gegenrufe von der SPD, der CDU und den Grünen – Glocke der Präsiden- tin)
Zunächst eine Vorbemerkung: Ein bisschen mehr Ernsthaftigkeit bei diesem Thema hätte ich eigentlich gerade von Ihnen erwartet.
Zweitens: Sie sprechen vom Scheitern des Versuchs, die Diskriminierung fortzusetzen. Ich denke, die Politik darf den Menschen nicht vorschreiben, wie sie zu leben haben. Wir als Union respektieren deshalb die Entscheidung von Menschen für eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft. In allen Beziehungen können Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind. Deshalb werben wir sehr wohl für Toleranz und wenden uns entschieden gegen jede Form von Ausgrenzung und gegen jede Form von Diskriminierung.