Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Wem darf ich in der Allgemeinen Aussprache das Wort erteilen? – Herr Abg. Hitzler, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass die Ressource Boden einen hohen Stellenwert in der Lan
despolitik hat, darüber besteht im Landtag sogar interfraktionell Einigkeit. Der sparsame Umgang mit Boden bedeutet, dass bei vorgesehenen Baumaßnahmen möglichst wenig Boden – nach Fläche, Tiefe und Rauminhalt – in Anspruch genommen wird. Ferner muss der Boden auch qualitativ erhalten werden. Staatliche und kommunale Stellen sind verpflichtet, hier eine Vorbildfunktion auszuüben...
... und alle Möglichkeiten zur Reduktion des Flächenverbrauchs zu prüfen. Die Schließung von Baulücken und die Nachverdichtung ist in vielen Fällen möglich.
Das ist sicherlich auch zwingend erforderlich, weil in vielen Kommunen gar keine geeigneten Flächen mehr zur Verfügung stehen.
Das Land Baden-Württemberg gibt mit dem Modellprojekt zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs den Kommunen Instrumente an die Hand, damit sie flexibel reagieren können. In Sanierungsgebieten innerhalb von Ortslagen können beachtliche Zuwendungen gewährt werden, die zur Vermeidung von Baugebietsausweisungen führen können. Erfreulich ist, dass eine erhöhte Investitionssicherheit besteht, da keine aufwendigen Untersuchungen vor der Nutzung einzelner Grundstücke erfolgen müssen.
Aus Sicht der Kommunen – das ist sehr wichtig – besteht ein Anspruch auf Auskünfte über alle Daten. Der Träger der Bauleitplanung muss ja schließlich auch wissen, was im Boden ist.
Die Anhörung von 62 Verbänden und Organisationen ergab nur geringfügige Änderungswünsche. Fast alle davon konnten erfüllt werden. Baden-Württemberg hat seit 1991 ein vorbildliches Gesetz und bleibt auch jetzt am Ball.
Die CDU-Fraktion wird dem Ausführungsgesetz zum Bundes-Bodenschutzgesetz und zur Änderung abfallrechtlicher und wasserrechtlicher Vorschriften zustimmen.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Fleischer CDU: Gut gemacht! Kurz und gründlich! – Abg. Hofer FDP/DVP: Kein Wort zu viel!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der Diskussion über die Umsetzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes in Baden-Würt
temberg waren wir uns fraktionsübergreifend einig, dass der Schutz des Bodens und die Verringerung der Flächeninanspruchnahme wichtige umweltpolitische Zielsetzungen aller Menschen in diesem Land sein müssten und dass wir die Maßnahmen in diesem Bereich verstärken müssen. Ich denke, wir geben ein gutes Zeichen aus diesem Parlament, wenn wir diese Zielsetzung bekräftigen.
In der Zukunft wird sich zeigen, ob wir mit der Umsetzung dieses Gesetzes tatsächlich diesen Schritt gehen können. Wir werden das regelmäßig überprüfen müssen. Aber wir als SPD-Fraktion sagen auch, dass diese Umsetzung ein Schritt in die richtige Richtung ist. Es ist ja im Wesentlichen ein Bundesgesetz, das umgesetzt wird. An dieser Stelle wirken wir positiv mit. Wir werden dem Gesetz zustimmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir wollen nicht nur mit dem Boden, sondern auch mit der Zeit der Abgeordneten sparsam umgehen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch die Fraktion GRÜNE wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Gesetzestechnisch ist er in Ordnung. Es handelt sich um die Ausführung eines Gesetzes, das noch zur Zeit von Frau Merkel als Umweltministerin beschlossen wurde.
Selbstverständlich wirken wir sechs Jahre später konstruktiv an der Verbesserung von Gesetzen in Baden-Württemberg mit.
Wir haben zwischenzeitlich den Bericht des zuständigen Ministeriums zum Haushalt 2005/2006 erhalten. Dort kann man nachlesen, dass faktisch kein Geld mehr zur Verfügung steht, um die identifizierten Altlasten in Zukunft zu sanieren. Deswegen geht es nur noch um die Fortsetzung begonnener Projekte. Neue Projekte, Herr Staatssekretär, sind faktisch nicht mehr zu finanzieren.
Deswegen verbinden wir unsere Zustimmung mit dem Appell an die Koalitionsfraktionen, dafür zu sorgen, dass in Zukunft auch wieder neue Sanierungsprojekte begonnen werden können. Altlastensanierung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, die Ziele dieses Bodenschutzgesetzes zu erfüllen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich freue mich über die einhellige Zustimmung zu diesem LBodSchAG.
Lieber Kollege Boris Palmer, das, was Sie zu den Altlasten gesagt haben, stimmt natürlich nicht so ganz.
Aber das machen wir einmal untereinander aus. Es gibt nach wie vor Geld im KIF, für den Doppelhaushalt im nächsten Jahr 15 Millionen €, im übernächsten Jahr 19 Millionen €.