In der ersten Lesung habe ich ausführlich zum Hochschulgesetz Stellung genommen. Ich habe auf entsprechende Hochschulrankings hingewiesen und deutlich gemacht, dass Baden-Württemberg dabei jeweils auf den vorderen Plätzen steht. Dies ist für uns erfreulich, und es ist ein Beweis dafür, dass die Arbeit des Ministeriums und des Ministers herausragend und hervorragend ist.
Ich möchte auf einen aktuellen Presseartikel hinweisen, der vor gut zwei Wochen in den „Stuttgarter Nachrichten“ erschienen ist. Darin heißt es in der Überschrift: „Im Südwesten studiert sich’s am besten“.
(Abg. Theresia Bauer GRÜNE: Nennen Sie doch lieber den Artikel von heute in der „Stuttgarter Zei- tung“!)
Spieglein, Spieglein, an der Wand, wo ist die beste Uni im Land? Eine neue Rangliste, die jetzt der „Spiegel“ veröffentlicht hat, liefert erfreuliche Daten. Von den zehn besten Universitäten im Bundesgebiet liegen sechs in Baden-Württemberg.
Das Besondere an diesen Rankings ist aber, dass es dabei nicht um die Forschungsleistungen ging, sondern um die Qualifikation der Studierenden. Der „Südkurier“ schrieb
daher Ende November: „Wer Deutschlands beste Studenten sucht, der findet sie ganz besonders oft an baden-württembergischen Universitäten.“ Das kann man nicht oft genug erwähnen.
Meine Damen und Herren, mit dem neuen Gesetz wollen wir den eingeschlagenen positiven und guten Weg fortsetzen. Ich erachte es daher als wichtig, heute auch noch einmal darauf hinzuweisen, dass Änderungswünsche in diesen Entwurf aufgenommen worden sind. Die Anhörung dazu fand vom 1. April bis zum 31. Mai dieses Jahres statt, und es wurden nahezu 130 Stellungnahmen und insgesamt 650 einzelne Anregungen von Hochschuleinrichtungen, Verbänden und Gremien abgeliefert. Diese wurden teilweise berücksichtigt. Auch der Wissenschaftsausschuss hat darüber noch einmal beraten und auch die Rektoren aller Hochschularten und den Landesrechnungshof angehört. Ich möchte kurz auf diese Anhörung eingehen.
Die Rektoren haben bei der Anhörung aus ihrer Sicht Änderungswünsche dargelegt. Aus Sicht der CDU-Fraktion kann ich dazu sagen, dass wir all diese Punkte eigentlich schon im Vorfeld ausführlich, intensiv und zum Teil auch kontrovers diskutiert haben. Neues ergab sich für uns nicht mehr. Dass man über den einen oder anderen Punkt streiten kann, davon gehe ich aus. Wir werden nachher bestimmt einiges dazu hören.
Die Fachhochschulen sind beispielsweise nicht mit dem Status der Berufsakademien zufrieden. Der Landesrechnungshof ist nicht mit der Aufgabenbeschreibung der Fachhochschulen zufrieden. Die Kunsthochschulen sehen die gestuften Studiengänge zum Teil sehr kritisch, und die Pädagogischen Hochschulen wünschen sie sich. Die Meinung des Rechnungshofs greift wiederum zu kurz, weil sie fast nur rein fiskalische Aspekte aufgreift, wie der betreffende Rechnungshofdirektor auch selbst eingeräumt hat.
Ebenso räumt der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Universitäten ein, dass seine Stellungnahme kein mit den Universitäten abgestimmtes Statement war, sondern lediglich seine persönliche Zusammenfassung von Diskussionspunkten gewesen ist. Übrigens hat er viele Punkte und Aspekte genannt, die wir im letzten Jahr ebenfalls mehrfach erörtert haben, auch wenn wir seine Meinung im Endergebnis nicht teilen.
Meine Damen und Herren, es allen Beteiligten recht zu machen ist sicherlich nicht möglich. Das weiß jeder, der in der Politik tätig ist. Wir haben aber – davon gehe ich aus – einen akzeptablen Weg gefunden.
Durchweg positive Resonanz auf unseren Entwurf erhielten wir seitens der Wirtschaft, beispielsweise vom Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie, vom BadenWürttembergischen Industrie- und Handelskammertag und von der Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände sowie noch von vielen weiteren Wirtschaftsvertretern. In der Wirtschaft war das Echo bestens. Die Wirtschaft wünscht sich schließlich auch gut ausgebildete Studienabgänger. Wir versuchen, dies im Rahmen unserer Möglichkeiten zu gewährleisten.
Meine Damen und Herren, gemeinsam mit unserem Koalitionspartner FDP/DVP haben wir selbst einige Änderungsan
träge eingebracht und im Ausschuss ausführlich beraten. Es handelt sich dabei zum Teil um redaktionelle Änderungen oder um juristische Klarstellungen, zum Teil um fachlich sinnvolle Ergänzungen, zum Beispiel hinsichtlich der Stellung der Leiter der Außenstelle der Berufsakademien oder bezüglich der Präsenzpflicht an Berufsakademien.
Wie bereits bei der Ersten Beratung angekündigt, wollen wir einen Entschließungsantrag verabschieden und einen Prüfauftrag an die Regierung erteilen, damit sie sich Gedanken macht, wie man das Verfahren für den Hochschulzugang für Berufstätige noch besser gestalten kann. Wir halten die Zugangsvoraussetzungen, insbesondere die Eignungsprüfung, nach wie vor für wichtig, möchten aber im Rahmen einer Detailprüfung vor allem das Verfahren klären, ob nicht formale oder verfahrensmäßige Hürden abgebaut werden können. Ich bin sehr froh darüber, dass wir in dieser Frage Konsens mit der Opposition finden konnten und die Zustimmung dazu erfolgt ist.
Die Opposition hat viele Änderungsanträge eingebracht. Über viele aufgeworfene Fragen und Vorschläge haben wir im vergangenen Jahr ausführlich diskutiert. Aber aus guten Gründen haben wir sie auch wieder verworfen. Wir haben die Änderungsanträge im Ausschuss abgelehnt und werden sie auch heute wieder ablehnen.
Zum Schluss noch ein kleiner Ausblick. Wie geht es weiter? Was kommt noch auf uns zu? Wir werden uns mit der Konkretisierung der im Landeshochschulgesetz angelegten neuen Hochschulfinanzierung, mit Hochschulverträgen, Zielvereinbarungen und leistungsbezogener Mittelvergabe zu beschäftigen haben. Das Thema Studiengebühren begleitet uns tagtäglich. Wir erwarten hier das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, um sie dann konkret umsetzen zu können.
Einen weiteren Schwerpunkt in der CDU-Fraktion wird die breite Diskussion über die Zukunft der Uniklinika und der Hochschulmedizin einnehmen. Aber auch die Auswirkungen der Evaluation der Erziehungswissenschaft wird uns beschäftigen.
Sehr verehrte Damen und Herren, das Landeshochschulgesetz steht in den Startlöchern. Ich möchte Sie bitten, mit Ihrer Stimme den Startschuss für dieses gelungene Werk zu geben.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sie erwarten von mir sicher nicht, dass ich in die Lobeshymne einstimme,
(Abg. Hauk CDU: Doch, schon! Das ist ein sehr gutes Werk! – Abg. Röhm CDU: Natürlich! – Abg. Pfisterer CDU: Das würde Ihnen gut anstehen!)
die mein Vorredner, Herr Kollege Pfisterer, gerade von sich gegeben hat, und all das, was Sie getan haben und was Sie
gerade alles schon gesagt haben, noch einmal lobend wiederhole. Das wird nachher sicher der Wissenschaftsminister zur Abrundung der Diskussion nochmals machen. Es wäre ja langweilig, wenn ich das Gleiche täte.
Ich will aber wiederholen, was ich bereits in der ersten Lesung gesagt habe, weil das die Basis unserer Kritikpunkte ist, über die wir nachher nochmals reden wollen.
Die Hochschulen unseres Landes leisten Hervorragendes. Deshalb sind sie in nationalen Rankings – bei welcher Fragestellung, von welchem Institut und welcher Zeitschrift auch immer – auf den ersten Plätzen zu finden. Sie werden von vielen ausländischen Studierenden bevorzugt. Deshalb werden sie sicher auch bei der Wissenschaftsinitiative der rot-grünen Bundesregierung zur Stärkung der Eliten überdurchschnittlich profitieren. Politik und Ministerialbürokratie haben an dieser Erfolgsbilanz sicher ihren Anteil durch die Gewährleistung wissenschaftsfreundlicher Rahmenbedingungen und die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel.
Das tue ich hiermit. – Die Hauptakteure dieser Erfolgsbilanz sind jedoch die Professorinnen und Professoren, die akademischen und nicht wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Studierenden. Sie geben ihr Bestes, um allen strukturellen Problemen und finanziellen Restriktionen zum Trotz weltweit konkurrenzfähig zu sein und zu bleiben. So weit sind wir uns – so denke ich, liebe Kolleginnen und Kollegen – alle einig. Und dieser Leistung gehört unser aller Dank.
Weil das so ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir Sozialdemokraten der Überzeugung, dass sich unsere Hochschulen im zukünftigen Wettbewerb dann am besten positionieren können, wenn sie auch über ihre Strukturen selbst entscheiden können und auf verlässliche Mittel des Staates bauen können.
Bei Letzteren, den verlässlichen Mitteln, wird es in den nächsten Wochen bei den Haushaltsberatungen zum Schwur kommen. Bei den Strukturen fordern wir – übrigens in voller Übereinstimmung mit den Hochschulen –, dass dieses Landeshochschulgesetz den Begriff der Autonomie mit Inhalt füllt, dass es Freiheit nicht nur im Marginalen, sondern auch im Zentralen gewährt.
Professor Dr. Paul Kirchhof, einer Ihrer großen Freunde und eines Ihrer großen Vorbilder, hat in der FAZ am 1. Dezember eine interessante Abhandlung über den Wettbewerb als Zauberformel der Reformdebatte veröffentlicht. Ich zitiere daraus wenige Sätze:
Wenn mehrere Wettbewerber nach demselben Ziel streben, das nur einer erreichen kann, beginnt das Bemühen um die bessere Lösung, werden Einsatzfreude, Tatkraft, Gestaltungswille gefördert.
Die Wissenschaftsfreiheit findet zwar einen wesentlichen Antrieb im Wettbewerb des Ehrgeizes, braucht aber im Umgang mit der Ungewissheit und im Entstehen einer neuen Mächtigkeit des Wissens vielfach die Zusammenarbeit.
Der Staat bietet vor allem Sicherheit, Frieden im Recht, finanzielle Existenzsicherung, Infrastruktur.
Mehr nicht. Wir wollen deshalb, dass jede Hochschule selbst entscheiden kann, mit welchen Strukturen sie in diesen Wettbewerb gehen will. Die eine mag es wie Konstanz mit einem beratenden Hochschulrat aus nur Externen, die andere mit einem beschließenden Hochschulrat mit überwiegend Internen. Die einen mögen Fachschaftsräte und Senat stärken, die anderen das Rektorat. Wo die Fachleute durchgängig fünfjährige Studiengänge als sinnvoll ansehen, sollte dies ebenso möglich sein wie die konsequente Umgestaltung aller Studiengänge mit Bachelor- und Masterabschlüssen.
Herr Frankenberg, liebe Kolleginnen und Kollegen, Wettbewerb geschieht über Differenz – nicht über staatliche Uniformierung.