Familien und Kinder sind nach meiner tiefsten Überzeugung die Grundlage für eine wertorientierte Gesellschaft.
(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Jetzt muss Herr Haas einen Zwischenruf machen! – Abg. Kretsch- mann GRÜNE zu Abg. Alfred Haas CDU: Wo bleibt Ihr Zwischenruf wegen der Kinder?)
Jede soziale und wirtschaftliche Entwicklung baut darauf auf. Dieser besondere gesellschaftliche Stellenwert der Familie wird durch die zunehmend im politischen Fokus stehende demografische Entwicklung noch verstärkt.
Ich sage hier einmal ganz deutlich: Die Landespolitik wird und muss dieser Herausforderung auch in Zukunft Rechnung tragen. – Herr Haas macht vielleicht deshalb keine Zwischenrufe, weil er mit dem, was gesagt wird, einverstanden ist, Herr Kretschmann.
(Abg. Fischer SPD: Das glaube ich nicht, dass er mit allem einverstanden ist! – Abg. Kretschmann GRÜNE: Das war ironisch gemeint, Frau Ministe- rin!)
Der Einzelplan des Sozialministeriums weist Leistungen des Landes zugunsten der Familien und Kinder für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 mit jeweils insgesamt rund 178 Millionen € aus. Ich weise darauf hin, dass das ein Sechstel des Haushalts des Sozialministeriums ist. Daraus können Sie, glaube ich, sehr wohl entnehmen, dass das ein Schwerpunkt ist.
Davon sind allein für das Landeserziehungsgeld als wichtigster familienpolitischer Leistung rund 83 Millionen € veranschlagt. Das Landeserziehungsgeld ist durch seine einkommensabhängige Ausgestaltung und die Gewährung im dritten Lebensjahr eine sehr zielgenaue Leistung des Landes für die Familien. Leistungen zielgenau denen zugute
kommen zu lassen, die sie wirklich benötigen, ist die Maxime der Landesregierung. Es war nie Zielsetzung des Landeserziehungsgelds, Frau Lösch, Lohnersatzfunktion einzunehmen. Das ist im Übrigen auch beim Bundeserziehungsgeld nicht der Fall, sondern es geht darum, dass wir denen, die in dieser schwierigen Zeit Hilfe benötigen, dann auch Geld zur Verfügung stellen.
Ich werde mich mit allem Nachdruck dafür einsetzen, dass das Finanzvolumen dieser Leistungen meinem Ressort auch künftig für unsere Familien und Kinder erhalten bleibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein weiteres wichtiges Politikfeld, bei dem wir uns wohl zumindest in der Zielsetzung einig sind – in der Ausführung allerdings nicht ganz –, ist der quantitative wie auch qualitative weitere Ausbau der Kinderbetreuungsangebote, insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Dies hat für uns nicht erst seit dem viel diskutierten Tagesbetreuungsausbaugesetz einen großen Stellenwert. Wir haben bereits im Jahr 2002 mit unserem Konzept „Kinderfreundliches Baden-Württemberg“ und auch mit dem neuen Kindergartengesetz die Weichen für einen weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsangebote gestellt. Wir können stolz sein auf die Erfolge, die wir mit den Landesmitteln in Höhe von rund 7 Millionen € zur Förderung von Krippenplätzen und dem Ausbau der Tagespflege seit dem Jahr 2003 erreicht haben.
Wenn Anträge eingehen, Frau Wonnay, dann werden, soweit die Anträge bedarfsgerecht sind, denjenigen, die die Anträge stellen, auch 10 % zur Verfügung gestellt. Es gab nie eine Deckelung dieser Beträge. Aber bisher sind nicht mehr Anträge gekommen. Offensichtlich ist der Bedarf also nicht vorhanden, und das sollten auch Sie zur Kenntnis nehmen.
Es geht um einen bedarfsgerechten Ausbau. Das halte ich für notwendig – aber nicht, dass wir dort ausbauen, wo ein Ausbau nicht benötigt wird.
Wir haben die Betreuungsplätze in Kinderkrippen seit 2003 um über 60 % auf rund 4 200 Plätze ausgeweitet.
Im Tagespflegebereich, der eine weitere wichtige Säule für den Ausbau der Betreuungsangebote ist, konnten wir die vorhandenen Strukturen nicht nur festigen, sondern weiter ausbauen. Vielmehr ist bereits heute eine Zunahme an qualifizierten Tagespflegepersonen und Betreuungsplätzen festzustellen. Insgesamt konnten wir dadurch die Versorgungsquote im Kleinkindbereich innerhalb von nur zwei
Jahren mehr als verdoppeln. Sie liegt in Baden-Württemberg zwischenzeitlich bei rund 6 %, und mit den im Doppelhaushalt 2005/2006 vorgesehenen Mitteln ist ein weiterer Ausbau möglich.
Ich bestreite nicht, dass wir in diesem Bereich – wie im Übrigen fast alle anderen westlichen Bundesländer – noch längst nicht am Ziel sind. Wir lassen uns aber nicht die Erfolge der vergangenen Jahre zerreden, die wir im Land auch ohne zusätzliche bundesgesetzliche Vorgaben erreicht haben. Der weitere Ausbau der Kinderbetreuungsangebote, insbesondere der Kleinkindbetreuung, bleibt ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Deswegen begrüßen wir die Zielsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes. Wir haben dies auch im Bundesrat deutlich gemacht. Auch wir halten weitere Impulse zur Ausweitung des Betreuungsangebots für unter Dreijährige für wichtig und notwendig. Wir sind derzeit in Gesprächen mit den kommunalen Landesverbänden und den Verbänden der Kindergartenträger. Dabei geht es aber nicht nur um die effektive und effiziente Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes, sondern auch um die Finanzierungsfrage. Diese ist entgegen den Behauptungen der Bundesregierung nach wie vor absolut ungeklärt. Zwar behauptet die Bundesregierung, dass den Kommunen für den Ausbau der Kleinkindbetreuung ausreichend Mittel aus vermuteten Einsparungen aus Hartz IV zur Verfügung stünden. Allerdings wird keiner von Ihnen im einzelnen Haushalt, sei es im Kreishaushalt, sei in den kommunalen Haushalten, nachweisen können, wo, in welcher Höhe und wie die vom Bund versprochenen Mittel dort ankommen sollen, wo sie benötigt werden.
Ich würde Ihnen raten, einfach mal zu schauen, was Inhalt war. Das, was Bundesminister jetzt sagen, entspricht immer noch nicht der Wahrheit. Wenn man sie darauf hinweist, was denn Inhalt der Verhandlungen war, müssen sie jeweils zurückrudern. Insofern sollten Sie mit dieser Äußerung vorsichtig sein.
Im Übrigen sind im Zusammenhang mit Hartz IV augenscheinlich noch erhebliche Finanzierungslücken gegeben, die die Bundesregierung zu verantworten hat. Die Politik der Bundesregierung ist an diesem Punkt unseriös, und wir werden sie nicht zu der unsrigen machen. Das, liebe Frau Wonnay, sind die medienwirksamen Luftballons, die die Bundesregierung an diesem Punkt hat steigen lassen, und nicht das, was wir machen; denn wir versuchen, entsprechend den finanziellen Mitteln vorzugehen.
Soweit sich die Bundesregierung in Landesdinge einmischt, ist das halt einfach ungeschickt. Dann muss ich es auch hier anführen.
Dabei geht es uns in erster Linie darum, den weiteren Ausbau der Kleinkindbetreuung ebenso, wie es bei unserem neuen Kindergartengesetz der Fall war, auf der Grundlage eines Konsenses voranzubringen. Dies bedeutet: Das Land steht auch in den kommenden Jahren zu seiner politischen Gesamtverantwortung für den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsangebote.
Da werden Anträge formuliert. Das Ungeschickte ist nur, dass weniger Anträge kommen. Also scheint der Bedarf ein anderer zu sein, als Sie ihn immer wahrnehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir ist es wichtig, die Einstellung der Landesförderung für die Jugendsozialarbeit an Schulen ab diesem Jahr nochmals zu begründen.
Frau Ministerin, könnte die Tatsache, dass die Nachfrage so gering ist, daran liegen, dass das Land bei der Kleinkindbetreuung, der teuersten Betreuungsform insgesamt, mit 10 % weit unter dem notwendigen Zuschuss liegt?
Liebe Frau Wonnay, interessanterweise scheinen diejenigen, die Anträge stellen, mit den 10 % zufrieden zu sein.
Offensichtlich scheinen Ihre Varianten etwas schwierig zu sein. Ich gewinne den Eindruck, dass es ausreicht.
Mir ist es wichtig, nochmals zu begründen, warum die Landesförderung der Jugendsozialarbeit an Schulen ab diesem Jahr eingestellt werden muss. Wir müssen aufgrund der schwierigen Haushaltslage die Landesförderung ab dem Schuljahr 2005/2006 einstellen. Das fällt niemandem leicht. Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine unbestritten erfolgreiche Hilfe. Aber Jugendsozialarbeit an Schulen ist nach § 13 SGB VIII eine originär kommunale Aufgabe. Auch die Enquetekommission hatte nur eine zeitlich begrenzte Anschubfinanzierung empfohlen. An rund 170 Standorten konnte die Jugendsozialarbeit an Schulen durch die finanzielle Unterstützung des Landes etabliert werden.