Protokoll der Sitzung vom 16.02.2005

(Ministerin Tanja Gönner)

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Sie haben Ihr eige- nes Gutachten nicht gelesen!)

Hierzu hat das Land insgesamt rund 7 Millionen € erbracht. Die Weiterführung liegt nun in kommunaler Hand.

Liebe Frau Haußmann, in dem Gutachten steht nirgends – offensichtlich lesen Sie Gutachten anders als ich –, dass es einer Landesförderung bedürfte.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Da ist die Botschaft klar! Dass es zum Bildungsauftrag gehört!)

Im Übrigen steht in dem Gutachten auch nirgends, dass Jugendsozialarbeit an Schulen zum Bildungsauftrag gehören würde. Sie scheinen entweder ein anderes Gutachten zu haben oder aber Dinge hineinzulesen, die so nicht in dem Gutachten stehen.

Deswegen sage ich noch einmal: Die Weiterführung liegt nun in kommunaler Hand. In diesem Zusammenhang sage ich auch: Mein Zitat zu einer Enquetekommission bezog sich auf eine Enquetekommission, die gerade Handlungsempfehlungen erarbeitet, nämlich die Enquetekommission Demografie. Sie sehen, dass wir als Land die Empfehlungen der Jugendenquetekommission genau umgesetzt haben, aber jeweils als Anschubfinanzierung.

Meine Damen und Herren, die Förderung und Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements hat in BadenWürttemberg eine lange Tradition. Dabei ist bürgerschaftliches Engagement über die Jahre hinweg zu einer themenund generationenübergreifenden Bewegung geworden.

(Unruhe)

Alte und neue Aktivitäten freiwilligen Engagements sowie bestehende und neue Formen der Bürgerbeteiligung werden zusammengeführt und im Sinne einer Weiterentwicklung unserer Bürgergesellschaft befördert.

Diese seit nunmehr eineinhalb Jahrzehnten kontinuierliche und konsequente Unterstützung zeigt Erfolg. In BadenWürttemberg sind über 4 Millionen Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich und bürgerschaftlich aktiv. Im Bundesvergleich nimmt Baden-Württemberg damit die Spitzenstellung ein. Für viele Länder steht Baden-Württemberg als Modell für eine innovative, zukunftsgerichtete und nachhaltige Förderung von bürgerschaftlichem Engagement.

Dies kommt selbstverständlich nicht von ungefähr. Neben den koordinierenden Aktivitäten der Stabsstelle Bürgerengagement im Sozialministerium werden das Landesnetzwerk „Bürgerschaftliches Engagement“ und die Kontaktstelle „Information für Selbsthilfegruppen“ jährlich mit knapp 830 000 € gefördert.

Der Ansatz, bürgerschaftliches Engagement über kommunale Netze zu transportieren und zu multiplizieren, hat sich als erfolgreich erwiesen. In den kommunalen Netzwerken arbeiten derzeit 50 Städte, knapp 60 Gemeinden und über 20 Landkreise mit. Mit diesen Ressourcen brauchen wir uns im Bundesvergleich nicht zu verstecken.

Gerade weil das bürgerschaftliche Engagement in vielen Selbsthilfegruppen, Vereinen und Verbänden immer mehr

in Verbindung mit zentralen Themen der örtlichen Daseinsvorsorge gebracht wird, müssen wir dort die Strukturen weiter verbessern. Das sind wir den Menschen, die bürgerschaftlich engagiert sind, schuldig.

(Beifall des Abg. Hillebrand CDU – Abg. Dr. Ca- roli SPD: Einsamer Klatscher!)

Ich will noch einige wenige Bemerkungen zu den Themen machen, die Sie angesprochen haben, insbesondere zur Frage der flächendeckenden Sprachförderung ab dem ersten Kindergartenjahr.

Liebe Frau Haußmann, ich würde Ihnen raten, sich vertieft mit dem Programm der Landesstiftung zu beschäftigen, die eine Ausweitung dieses Programms vorgenommen hat, um genau dies zu gewährleisten.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Freiwillig, Frau Mi- nisterin!)

Insofern haben wir pro Jahr einen Betrag von 5,5 Millionen €, die wir einsetzen. Sie werden kein Land finden, das eine solche Sprachförderung hat.

(Abg. Schmid SPD: Was ist jetzt mit dem Vor- schlag von Oettinger? Hat Ihnen Oettinger nichts zu seinem Sprachförderkonzept aufgeschrieben?)

Zu den Frauenhäusern: Liebe Frau Lösch, wir haben die Mittel dafür deswegen zurückgefahren, weil es schlicht darum geht, dass Mittel in den letzten Jahren nicht abgerufen wurden. Wenn Mittel nicht abgerufen werden, sind die Ansätze offensichtlich zu hoch, und dann veranschlage ich die Mittel im Folgejahr entsprechend den abgerufenen Beträgen. Das haben wir getan, und dies halte ich auch für richtig.

Liebe Frau Haußmann, bevor ich abschließend auf die KV Baden-Württemberg zu sprechen komme, sage ich Ihnen ganz ehrlich: Ein Mindestmaß an Wissen sollte vorhanden sein. Man sollte nicht nur reinen Populismus betreiben.

(Beifall bei der CDU – Abg. Fischer SPD: Jetzt geht die Arroganz weiter! – Abg. Stickelberger SPD: Sind Sie immer so oberlehrerhaft? – Abg. Schmid SPD: Das sagen diejenigen, die sich vom Ministerium alles aufschreiben lassen!)

Nein, ich brauche mir nichts aufschreiben zu lassen. Ich sage Ihnen nur eines: Jeder Jurist lernt: Ein Blick ins Gesetz

(Abg. Schmid SPD: Ja, natürlich!)

erleichtert die Rechtsfindung.

(Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Schmid: Lesen Sie einmal das Gesetz vor!)

Zugegebenermaßen ist das SGB V etwas schwer zu verstehen. Deswegen habe ich großes Verständnis, wenn jemand es nicht versteht.

(Abg. Schmid SPD: Aber Sie können es ja vorle- sen!)

(Ministerin Tanja Gönner)

Genau. In § 78 des SGB V steht – Sie können das Gesetz ja gern heranziehen –,

(Abg. Schmid SPD: Ich bin gespannt, ob Sie das Gesetz vorlesen können! Lesen Sie es mal vor! Sie haben doch sonst alles bestellt! Wollen Sie es nicht noch einmal vorlesen?)

dass es ein Beanstandungsrecht des Sozialministeriums gibt, dass es aber – das ist im Übrigen durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts festlegt – –

(Abg. Schmid SPD: Können Sie das auch vorle- sen?)

Ich brauche nichts vorzulesen, weil ich es weiß.

(Abg. Schmid SPD: Hat Ihnen das niemand aufge- schrieben? So ein Pech aber auch! – Gegenrufe der Abg. Seimetz und Fleischer CDU)

Aber vielleicht können Sie es auch. – Das Bundessozialgericht hat festgelegt, dass die öffentlichen Körperschaften in der Selbstverwaltung vergleichbar herangezogen werden sollen, und genau dies haben wir getan.

(Glocke der Präsidentin)

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Braun?

Ich würde zunächst gerne fertig sprechen, dann gestatte ich sie.

(Abg. Schmid SPD: Also, lesen Sie weiter vor!)

Liebe Frau Haußmann, im Übrigen will ich nur sagen: Beispielhaft werde ich auf die Rechtsaufsicht der SPD-geführten Länder Rheinland-Pfalz und NRW verweisen, die erstaunlicherweise – ohne dass ich die Vergütungshöhe bewerten will und für richtig halte – zwar nicht Gehälter in der Differenzierung Baden-Württembergs mit einem Pauschalbetrag und dem Ersatz für die Praxisvertretung, aber bei einer kleineren kassenärztlichen Vereinigung exakt dieselben Gehälter zahlen. Ich will Ihnen das nur sagen.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Nicht die Differen- zierung wie in Baden-Württemberg! Sie sind einge- knickt! Das ist der Fakt! Sie sind zuständig für Ba- den-Württemberg!)

Ich würde Ihnen im Übrigen raten, mit Ihrer Bundesgesundheitsministerin Kontakt aufzunehmen, inwiefern sie die Vergütung des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung überprüft hat.

(Abg. Kretschmann GRÜNE: Halten Sie die Höhe dieser Vergütung für in Ordnung?)

Insofern sollte man, ohne schnell zu schießen, immer schauen, welche Möglichkeiten man hat und wie es in anderen Ländern aussieht.

(Beifall bei der CDU – Unruhe)

Die Möglichkeiten bei diesem Punkt sind begrenzt. Es ist weder möglich, Nein zu sagen, noch zu klagen, weil es nur ein Beanstandungsrecht gibt.

(Abg. Schmid SPD: Haben Sie das jetzt beanstan- det oder nicht?)

Die Vergütung liegt im Rahmen dessen, was das Bundessozialgericht vorgegeben hat.