Insofern sollten Sie – das hat unser Fraktionsvorsitzender gesagt – diesen Vorwurf auch zurücknehmen.
ja, ja –, weil nämlich Christoph Palmer 1996 ins Amt kam und ab da für ihn das Rückwirkungsverbot bereits galt.
Man kann fragen, ob das legitim ist. Wir haben die Frage beantwortet. Wir haben die Regelungen zur Altersversorgung der Minister inzwischen zweimal geändert. Man muss es sich schon noch einmal auf der Zunge zergehen lassen:
Christoph Palmer und Walter Döring erhalten ihre Pensionen exakt auf derselben Rechtsgrundlage von 1991 wie Herr Birzele und die übrigen Minister aus der großen Koalition.
Nein. – Wegen des Rückwirkungsverbots. Herr Oelmayer hat dazu das Notwendige gesagt. Planbarkeit und Vorhersehbarkeit sind tragende Prinzipien des Rechtsstaats. Ich könnte Ihnen dies an meinem persönlichen Schicksal deutlich machen. Ich lasse dies aber weg.
Dass Sie nach acht Jahren gegenüber 1997 jetzt darauf kommen, man müsse eine Übergangsbestimmung, die den Status für diejenigen, die damals im Amt waren, gerade sichert, noch korrigieren,
Ich will Ihnen auch ganz konkret einmal sagen – ich habe die Unterlage dabei, falls Sie es je bestreiten sollten –: Im Jahr 1997 hat ein SPD-Abgeordneter im Ausschuss gesagt, die Regelung, die jetzt anstehe, könne natürlich nicht für diejenigen Minister gelten, die im Moment im Amt seien; die Regelung könne erst für jene gelten, die ab dem Jahr 2001 neu ins Amt kämen.
Das hat damals vernünftigerweise ein SPD-Abgeordneter im Ausschuss gesagt. Heute soll das alles nicht mehr gelten. Das ist der Verfall der rechtsstaatlichen Sitten bei der SPDFraktion.
Die SPD-Minister beziehen nach vier Jahren Amtszeit ab 55 ihre Pension. Wir haben das nie kritisiert. Sie sei ihnen gegönnt. Die SPD-Minister würden wegen derselben Rechtslage, wenn sie acht Jahre im Amt gewesen wären, die Pension auch schon vor 55 bekommen haben.
Da kann man in doppeltem Sinne des Wortes nur sagen, meine Damen und Herren, nachdem Sie nicht acht Jahre lang im Amt waren: Dem Land ist vieles erspart geblieben.
Was uns heute an der Ministerversorgung stört, das haben wir geändert. Was uns nicht stört, ist das Rechtsstaatsprinzip, und daran werden wir nicht rütteln lassen.
Die SPD hat ja gerade um die Jahreswende herum ein so genanntes Rechtsgutachten vorgelegt. Herr Stickelberger, ich bin vorhin gefragt worden, warum ich im Dezember nicht so ausführlich geantwortet hätte. Ganz einfach deswegen, weil es da dieses ominöse Rechtsgutachten mit kühnsten und unsinnigsten Behauptungen noch nicht gegeben hat. Da konnte man auch nichts antworten. Da dachte ich, Sie wären mit zehn Zeilen zufrieden. Aber dann haben Sie Behauptungen in die Welt gesetzt, die schon einigermaßen absurd waren.
Da kam dann also ein so genanntes Rechtsgutachten. Was ist ein Rechtsgutachten? Ein Rechtsgutachten ist normalerweise etwas, was von einem Unabhängigen mit wissenschaftlichen Kriterien unter Heranziehung von Rechtsprechung und Literatur erstellt wird, um eine Streitfrage zu klären.
Was ist hier geschehen? Der Robespierre der SPD, derjenige, der andere tugendhaft aufs Schafott führen will, hat sich selber hingesetzt und etwas als Rechtsgutachten bezeichnet, was man lediglich als eine unzulängliche Rechtsmeinung bezeichnen könnte.
Herr Kollege Birzele, wir haben neulich vor dem Staatsgerichtshof – juristisch – die Klingen gekreuzt. Damals war
die Position, die Sie vertreten haben, vertretbar. Sie war – jedenfalls nach Auffassung des Gerichts und nach meiner Auffassung – nicht richtig, aber vertretbar.
Was das von Ihnen vorgebrachte so genannte Rechtsgutachten betrifft, das das Licht der Welt nie erblickt hat,
Die Geschichte ist durch Ihren Fraktionsvorsitzenden getoppt worden. Der Fraktionsvorsitzende war immerhin einmal Amtsanwalt – also der kleine Bruder des Staatsanwalts –,
und weiß eigentlich, was es heißt, strafrechtliche Vorwürfe zu erheben. Da war der moralische Vorwurf der Abzockerei noch harmlos. Sie sprachen von Untreue und Betrug
gegenüber den Beamten und denjenigen, die diese Pensionen bekommen. Sie wissen, dass das falsch ist, und behaupten es trotzdem. Und das, Herr Drexler, ist indiskutabel.
Ich kann Ihnen auch sagen, warum Sie das gesagt haben: Weil Sie die Mechanismen in einer Mediengesellschaft kennen.
Und die Mechanismen in einer Mediengesellschaft heißen: Je unsinniger der Vorwurf ist, desto größer ist die Entrüstung. Es geht nicht um die Frage, ob dieser Vorwurf berechtigt ist oder nicht. Aber man löst damit eine Debatte aus.