Protokoll der Sitzung vom 23.02.2005

(Abg. Oettinger CDU: Was wollen Sie erklären, Herr Kollege? – Abg. Seimetz CDU: Das sind un- terschiedliche Beträge!)

Meine Damen und Herren, wenn Sie Mitglieder des Landtags sehen wollen,

(Abg. Oettinger CDU: Das ist keine persönliche Erklärung!)

die aus drei öffentlichen Kassen – das sage ich jetzt an Sie gerichtet –

(Abg. Oettinger CDU: Das ist keine Erklärung, Herr Kollege!)

Bezüge erhalten, dann schauen Sie einmal auf Ihren Fraktionsvorstand. Da haben Sie Bezüge aus der Landtagskasse, aus der Fraktionskasse und aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst, sei es aktives Einkommen oder Versorgungsbezüge. Aber ich weiß überhaupt nicht, was diese Argumentation soll.

Weil der Kollege Oettinger noch angesprochen hat, dass ich auch noch eine Pension als Oberregierungsrat erhalten würde

(Abg. Alfred Haas CDU: Hat er nicht gesagt! – Abg. Oettinger CDU: Nein, nein!)

Moment! –, auf die ich im Gegensatz zu Herrn Döring nicht verzichtet hätte, will ich Ihnen das ganz – – Ich habe das extra nachgeschaut, weil ich vermutet hatte, dass Sie solche Sachen bringen.

(Abg. Oettinger CDU: Ich sprach von Rückkehran- spruch, Herr Kollege!)

Lieber Herr Oettinger, den Rückkehranspruch hätte ich im Jahr 1996 ausüben müssen. Also was soll das? – Ich erhielte als Oberregierungsrat – ich habe das extra nachgeschaut; das ist ja immer interessant, wenn man so etwas sieht; ich bin ja kürzlich vom Innenminister per Urkunde in den endgültigen Ruhestand versetzt worden –

(Abg. Alfred Haas CDU: Peinlich, peinlich!)

2 500 € Pension, Herr Haas. Dies wird durch die Ministerpension aufgezehrt. Wenn Sie so wollen, erhalte ich 1 200 € Ministerpension.

(Lachen bei der CDU und des Abg. Dr. Noll FDP/ DVP – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Grundrechenar- ten!)

Herr Döpper, Grundrechenarten.

(Abg. Blenke CDU: Was haben Sie als Oberregie- rungsrat gearbeitet? – Abg. Seimetz CDU: Das ist Verschleierungstaktik! – Weitere Zurufe – Große Unruhe)

Meine Damen und Herren, wenn Sie das alles nachvollzogen haben, auch der Kollege Haas, dann kann ich fortfahren.

Drittens: Der jetzige Streit geht doch darum, ob in den Fällen Dr. Döring und Dr. Palmer der Anspruch auf Pension bis zum – wie es im Gesetz heißt – Beginn des Monats der Vollendung des 55. Lebensjahres ruht – kein SPD-Minister hat übrigens vor dem 55. Lebensjahr Pension bekommen, und Frau Unger-Soyka ist gar nicht 55 Jahre alt; Ihre Ausführungen waren insoweit

(Abg. Drexler SPD: Falsch!)

falsch – oder ob aufgrund einer früheren Regelung bereits ab dem 50. oder dem 42. Lebensjahr Ministerpension zu gewähren ist.

Deshalb zur Klarstellung: Ich habe niemals einen persönlichen Vorwurf gegen die Kollegen Dr. Döring und Dr. Palmer erhoben, und ich erhebe ihn nicht; ich sage dies ausdrücklich. Es geht um die Auslegung der Übergangsregelung.

(Zuruf von der CDU: Es geht um eine persönliche Erklärung!)

Der Kollege Stickelberger hat dies im Einzelnen ausgeführt.

(Abg. Hauk CDU: Die persönliche Erklärung ist damit erledigt! – Abg. Oettinger CDU: Das ist kei- ne Erklärung, sondern ein Redebeitrag!)

Herr Oettinger hat sich doch lange angestrengt, aufzuzeigen, dass ich ohne jedes juristische Argument der Meinung sei, dass die Übergangsregelung anders auszulegen sei. Deshalb sage ich Ihnen das.

(Abg. Oettinger CDU: Aber das ist ein Rede- beitrag! Frau Präsidentin, Ihr Kollege kennt die Re- geln nicht!)

Die Übergangsregelung in Artikel 3 Abs. 4 lautet: Die frühere Regelung, sage ich vereinfacht, „findet auf die Rechtsverhältnisse der bei Inkrafttreten dieses Gesetzes vorhandenen... Mitglieder der Regierung weiterhin Anwendung“. Unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes kann dies doch nur bedeuten: auf die Mitglieder der Regierung Teufel in der 12. Legislaturperiode zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes.

(Abg. Drexler SPD: So ist es! – Zuruf von der SPD: Genau!)

Es kann nicht bedeuten: auch wenn diese irgendwann später in anderen Regierungen – der von Ministerpräsident Teufel oder der von einem Ministerpräsidenten Oettinger in der 13. Legislaturperiode oder in einer späteren Legislaturperiode – Minister sind.

(Abg. Hauk CDU: Das ist doch schon alles wider- legt! Das ist geprüft und alles widerlegt, Herr Bir- zele!)

Sie müssen Ihren eigenen Kopf in Bewegung setzen, Herr Kollege Hauk.

(Glocke der Präsidentin)

Herr Abg. Birzele, darf ich Sie bitten, zur persönlichen Erklärung zurückzukommen.

Deshalb sage ich Ihnen meine persönliche Rechtsmeinung. Diese können Sie teilen oder nicht, aber ich sage Ihnen meine Meinung.

(Abg. Drexler SPD zur CDU: Bei Mayer-Vorfelder war unsere Meinung richtig und eure falsch! – Ge- genruf des Abg. Oettinger CDU: Ihr habt gar keine Meinung!)

Deshalb sage ich: Ansprüche – Herr Kollege Müller hat ja vorhin aus den Beratungen zitiert –, die in der 12. Legislaturperiode haben erworben werden können, werden geschützt, aber nicht, wenn die Voraussetzungen erst in der 13. oder in einer noch späteren Legislaturperiode eintreten.

(Glocke der Präsidentin)

Herr Abg. Birzele, darf ich Sie bitten, diese Auseinandersetzung im Ausschuss zu führen. Sie ist nicht mehr Teil einer persönlichen Erklärung.

(Beifall bei der CDU)

Frau Präsidentin, ich bin persönlich angegriffen worden bezüglich der Rechtsauslegung.

(Abg. Drexler SPD: Ja! Und zwar sehr übel! – Zu- ruf von der CDU: Zu Recht!)

Deshalb habe ich diese Bemerkungen gemacht.

Ich mache noch eine letzte Bemerkung. Ich will ganz besonders betonen, weil das mit dem „65. Lebensjahr“ unglaublich war, Herr Oettinger: Alle SPD-Minister und Staatssekretäre der großen Koalition haben bei der Debatte 1997 zur ersten Novellierung des Ministergesetzes erklärt, dass sie sich nicht auf irgendwelche erworbenen Rechte berufen würden, wenn für alle Minister und Staatssekretäre neue Regelungen beschlossen würden.

(Abg. Drexler SPD: So ist es! Das haben Sie nicht erwähnt, Herr Oettinger! Warum nicht?)

Das haben sie eindeutig erklärt. Also sagen Sie nicht solche Dinge wie: „Sie haben abgewartet, bis Sie 65 geworden sind, und kommen jetzt plötzlich mit solchen Vorschlägen.“

(Große Unruhe bei der CDU – Abg. Blenke CDU: Jetzt, wo er 65 ist! Sauber gemacht!)

Im Übrigen haben Sie jetzt die Möglichkeit, mit der Annahme von Abschnitt II Ziffer 2 unseres Antrags Drucksache 13/3945, mit der Anrechnung privaten Erwerbseinkommens gemäß § 53 des Beamtenversorgungsgesetzes, was für alle Beamte gilt, jetzt sofort eine Regelung zu treffen, die wenigstens einige der Probleme beseitigt. Damit Sie mir nicht wieder mit dem „65. Lebensjahr“ kommen, machen wir eine Regelung, die für die gesamte Lebenszeit gilt.

(Beifall bei der SPD – Abg. Drexler SPD: So ist es!)

Aber werfen Sie mir nicht vor, ich würde Regelungen nur dann wollen, wenn ich nicht selbst davon betroffen bin. Ich stelle mich allen Neuregelungen ohne jede Behauptung, dies sei ein unzulässiger Eingriff.

(Beifall bei der SPD – Lachen bei der CDU – Zu- ruf des Abg. Dr. Noll FDP/DVP)

Ebenfalls nach § 88 Abs. 1 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abg. Dr. Christoph Palmer das Wort zu einer persönlichen Erklärung.