vermutlich deswegen, weil es zwischen der SPD und privaten Rundfunkanbietern nicht nur bei den Printmedien, sondern eben auch in diesem Bereich Zusammenhänge gibt.
Insofern haben wir schon eine Brücke zu dem Thema „Wie ist es eigentlich mit der Medienbeteiligung der SPD?“
Man muss sich ja schon fragen: Warum hat die SPD über ihre Holding, die DDVG, zahlreiche Medienbeteiligungen? Eine rein wirtschaftliche Begründung kann es dafür nicht geben – das muss man sagen –, denn es gibt bessere Kapitalanlagen, als in den Medienbereich zu investieren. Insofern kann es eigentlich nur irgendeine Art von – nennen wir es mal so – publizistischem Einfluss sein, der da Motiv ist, der verlegerische Einfluss, den jeder Verleger hat, zumindest bei der Auswahl des Führungspersonals bis hin zum Chefredakteur. Das ist bei einer politischen Partei schon ein Problem. Dieser verlegerische Einfluss ist unvermeidlich, aber er ist problematisch, wenn er von einer politischen Partei ausgeübt wird. Ob politische Parteien große Verleger sein sollen, sei es im Rundfunkbereich oder sei es im Printbereich, das kann man sich fragen. Ich halte es für problematisch,
(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP – Oh-Rufe von der SPD – Zuruf des Abg. Fischer SPD)
Ich glaube, dass neben der Frage der formalen Transparenz die Frage der inhaltlichen Zurückhaltung der politischen Parteien gegenüber den Medien die wichtigere Frage ist. Insofern scheint mir die ganze Debatte ein bisschen nach dem Motto „Haltet den Dieb!“ zu laufen.
Herr Minister, darf ein Verleger oder ein Redakteur dann Parteimitglied sein und sich aktiv in einer Partei betätigen?
ob eine Partei in umfangreichem Maße gezielt ihren publizistischen Einfluss über verlegerische Tätigkeit ausweitet. Wenn das so geschieht, wie es hier der Fall ist, dann ist für mich die Transparenz eine kleine und berechtigte Frage, aber die große Frage ist, ob das, was hier geschieht, in einem demokratischen Staatswesen die richtige Entwicklung ist.
Zur Konzentration im Pressewesen, meine Damen und Herren: Der Antrag ist, wie gesagt, im Oktober 2003 gestellt worden. Seither hat sich auch in Baden-Württemberg eine problematische Entwicklung ergeben. Aber diese liegt nicht
in der Verantwortung der Landesregierung; das muss man auch einmal deutlich machen. Sie tun ja so, als sei die Pressekonzentration ein Problem der Landesregierung. Das ist ein bundesweites Problem, es ist ein ökonomisches Problem, und noch immer haben wir in Baden-Württemberg eine relativ mittelständische Struktur.
Allerdings hat sich, wie gesagt, in den letzten zwei Jahren seit unserer Antwort die Situation zugespitzt, und deswegen stehen wir jetzt vor der Frage: Wie können wir entweder wirtschaftlich – aber das kann die Politik überhaupt nicht – oder kartellrechtlich etwas machen?
Wenn wir eine Branche haben, die sich in einem Konzentrationsprozess befindet, dann hat das Wettbewerbsrecht immer ein Dilemma zu lösen, nämlich dass man auf der einen Seite in diesem Konzentrationsprozess versuchen sollte, wenigstens größere, leistungsfähige, wettbewerbsfähige Einheiten zu schaffen, auf der anderen Seite aber weiß, dass man damit die Zahl der Wettbewerber verringert und kleinere Einheiten und damit Pluralismus beseitigt.
Das ist jetzt genau das Dilemma, vor dem Sie bei der Regelung zur Fusionskontrolle, die Sie ja am 11. März verabschiedet haben, stehen. Das ist der Grund, weshalb die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wegen der erhöhten Zulassung von Pressekonzentration zulasten kleinerer Einheiten eine skeptische und grundsätzlich ablehnende Stellungnahme formuliert hat.
Ich kann Ihnen auch mit einem Zitat von Erwin Teufel, der sich zu dieser Frage im Februar 2005 geäußert hat, einmal schildern, vor welchem Dilemma wir stehen. Ich muss sagen: Rot-Grün hat sich im Bundestag bei dieser Novelle, die, wie gesagt, letzte Woche verabschiedet worden ist, dafür entschieden, Konzentrationsentwicklungen in einem bestimmten Umfang zuzulassen. Das ist das viel größere Problem.
Die Lockerungen der Wettbewerbsregelungen für Zeitungen dürfen nicht dazu führen, dass unkontrollierten Pressekonzentrationen und regionalen Monopolen überhaupt kein Einhalt mehr geboten werden kann.
Ich will gar nicht sagen, dass Sie für das Dilemma verantwortlich sind. Das Dilemma hat man immer. Aber ich erlau
be mir schon, die Frage zu stellen, ob die Abwägung zwischen mehr Fusion und mehr Dekonzentration bei diesem Gesetz richtig getroffen worden ist. Glücklicherweise bedarf dieses Gesetz der Zustimmung des Bundesrats. Deswegen bin ich mir ziemlich sicher, dass wir in den Vermittlungsausschuss gehen werden und versuchen werden, im Interesse größerer Pressefreiheit zu einer anderen Abwägung zu kommen.
Insofern, meine Damen und Herren, kann ich auch schon zum Abschluss kommen. Ich habe jetzt 9 Minuten und 39 Sekunden lang gesprochen. Ich halte heute meine zehn Minuten ein.
Die Frage, wer eigentlich Verleger ist, und die Frage, wie wir mit der Pressefusionskontrolle umgehen, sind wichtiger als die beiden Fragen, die Sie uns in Ihrem Antrag gestellt haben.
Wie gesagt, man kann die von Ihnen gestellten Fragen anders beantworten. Aber ich sehe darin nicht die entscheidende Weichenstellung für die notwendige Erhaltung der Pressevielfalt in Baden-Württemberg.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der beiden Anträge.
Sie wünschen Überweisung an den Ständigen Ausschuss. – Sie stimmen der Überweisung zu. Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, damit ist Punkt 8 der Tagesordnung erledigt. Wir sind am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt.