Befremdend sind auch die in der Protokollerklärung fixierten Strukturhilfemaßnahmen innerhalb der ARD. Ähnlich wie beim Länderfinanzausgleich werden öffentlich-rechtliche Anstalten wie unser SWR, die sorgfältig mit den ihnen anvertrauten Gebührengeldern wirtschaften, zu diesem wirtschaftlichen Umgang nicht unbedingt ermuntert. Anderer
Außerdem unterstreicht die CDU-Landtagsfraktion voll und ganz die Protokollerklärung des Landes Baden-Württemberg zu § 19 Abs. 2 dieses Rundfunkstaatsvertrags, in der eine generelle Ablehnung einer alleinigen programmlichen Zuständigkeit des ZDF auf deutscher Seite für das Gemeinschaftsprogramm 3sat formuliert wird. Die Beteiligung des SWR bei diesem Gemeinschaftsprogramm ist nicht nur ein Gebot der Standortpolitik, sondern ist auch aus rundfunkpolitischem Interesse geboten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ansonsten wird mit dem vorliegenden Regelwerk der Ordnungsrahmen für das duale Rundfunksystem weiterentwickelt. Insbesondere werden für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Strukturen angelegt, die seine Finanzierbarkeit längerfristig sichern können. Gerade die Finanzierung unserer öffentlich-rechtlichen Rundfunksender in Deutschland ist ja ins Visier der Europäischen Kommission geraten. Aus Brüssel wird uns erklärt, das jetzige System sei mit den europäischen Wettbewerbsregeln nicht vereinbar. Da nützt es gar nichts, wenn wir jetzt den Kopf in den Sand stecken. Wir müssen wachsam, kreativ, mutig, selbstbewusst, aber auch selbstkritisch unsere öffentlich-rechtlichen Rundfunksender immer wieder abklopfen, entrümpeln und aufpolieren. Deshalb werden wir neben den erklärten strukturellen Selbstbindungen von ARD und ZDF auch in den jeweiligen Gremien dafür zu sorgen haben, dass wir unser duales Rundfunksystem, an dem wir aus voller Überzeugung festhalten wollen,
dadurch stärken, dass wir zum Beispiel den Umfang der Onlinedienste bzw. deren Finanzierung durch öffentliche Mittel wieder ordnungsgemäß beschränken und kanalisieren.
Hier ist es sicherlich fragwürdig, dass unsere gebührenfinanzierten Anstalten über das Internet knapp 4 000 Verkaufsartikel anbieten können. Hierüber werden wir uns noch konkreter unterhalten müssen.
Heute gilt es, das Inkrafttreten dieses Staatsvertrags zum 1. April 2005 bzw. zum 1. Januar 2007 zu gewährleisten. Ein guter Schluss ziert alles: Stimmen wir gemeinsam diesem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu, auch wenn es bei manchen Passagen schwer fallen mag.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich werde zunächst etwas zum Allgemeinen und dann etwas zu den anderen Fragen sagen, die in
diesem Rundfunkstaatsvertrag festgeschrieben werden. Es geht ja nicht ausschließlich um die Rundfunkgebührenerhöhung, über die allein in den Medien breit berichtet wird.
Zunächst einmal begrüßen wir, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk künftig verwehrt sein wird, Erträge aus Telefonmehrwertdiensten zu erwirtschaften. Ich denke, dies ist ein guter Punkt, um sich von den privaten Veranstaltern zu unterscheiden, die ihre Einnahmen zunehmend aus solchen Telefonmehrwertdiensten erwirtschaften, weil ihnen die Werbeerträge wegbrechen, und ein guter Punkt, um sich zu profilieren.
Zum Zweiten begrüßen wir, dass künftig, nämlich ab dem 1. Januar 2007, auch PCs gebührenpflichtig werden, sofern keine anderen Rundfunkempfangsgeräte vorgehalten werden. In der digitalen Welt ändert sich das Mediennutzungsverhalten insbesondere von jungen Menschen. Immer mehr Menschen empfangen ihren Rundfunk ausschließlich über das Internet oder über das Handy oder sonstige Geräte, die künftig möglicherweise erst noch entwickelt werden. Es ist nur gerechtfertigt, auch diese Geräte dann mit einer Gebühr zu belegen.
Wir begrüßen auch, dass künftig die Regeln zur Rundfunkgebührenbefreiung von den Rundfunkanstalten selbst umgesetzt werden. Das entbürokratisiert das ganze Verfahren in der Tat und trägt zum Stellenabbau bei – wenn es stimmt, was der Minister im Ausschuss sagte, dass in Baden-Württemberg bisher etwa 200 000 offizielle Verfahren durchgeführt werden müssen.
Wir sehen kritisch, dass sich die Rundfunkanstalten in einer erzwungenen Selbstverpflichtung dazu verpflichten, nur 0,75 % ihrer Aufwendungen für Onlinedienste auszugeben. Internet ist zwar nicht nur Rundfunk, aber es ist auch Rundfunk, und wir meinen, dass auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk hier seinen Auftritt haben muss. Dies wird Geld kosten, und wir denken, eine Beschränkung ist hier nicht angemessen. Wir werden immer mehr in einen Onlinerundfunk einsteigen. Da muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einer Zeit, in der Informationsangebote zunehmend kostenpflichtig werden, dabei sein.
Nun zur Erhöhung der Rundfunkgebühr. Wir kritisieren das Verfahren zur Festsetzung der Gebührenerhöhung. Erstmals wurde vom Vorschlag der KEF abgewichen; das haben wir schon diskutiert. Dies geschah auf Druck von drei Ministerpräsidenten, aber auch auf permanenten Druck der kommerziellen Fernsehveranstalter, die seit Jahren die Konfrontation mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk suchen. Das kam einer Erpressung gleich. Denn mit dem Einstimmigkeitsprinzip ist im Grunde jeder erpressbar, der einen Kompromiss suchen muss.
Vermischt wurde im Verfahren die Frage der sachgerechten Prüfung des Finanzbedarfs der Anstalten mit einer Strukturdebatte, mit politischen Vorgaben. Dies ist der wirklich kritische Punkt gewesen. Ob dies verfassungswidrig war oder nicht, mag im Zweifel das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Dem Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz jedenfalls ist Respekt zu zollen, weil er als Vertreter des federführenden Landes in der Medienkommission diesen Kompromiss zustande gebracht hat. Wir werden diesem nach Abwägung aller Gesichtspunkte zustimmen.
Am Ende können wir feststellen: Die öffentlich-rechtlichen Anstalten erhalten viel weniger zusätzliches Geld, als sie erwartet haben. Dies führt bei ihnen leider zu weiteren Einsparungen im Programm, also in ihrem Produkt – und nicht nur dies: Insbesondere der Südwestrundfunk kürzt im Kulturbereich, namentlich im Bereich der so genannten Hochkultur, also in einem Bereich, der die eigentliche Domäne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist. Wir sind der Auffassung, dass in den Strukturen der ARD insgesamt durchaus noch Einsparpotenzial zu finden ist, bevor man weiter am eigentlichen Produkt Kürzungsmaßnahmen vornimmt.
Aber der letzte Punkt ist eigentlich der wichtigste: Die KEF wird durch diesen Rundfunkstaatsvertrag gestärkt. Sie muss künftig Wege und Methoden entwickeln, wie sie die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in ihre Gebührenfindung mit einbezieht.
Aber sie hatten nicht die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zu berücksichtigen. Dies ist ja explizit das Neue, was hineingeschrieben wurde. – Geschieht dies nachvollziehbar und auf der Basis gesicherter Daten, wird es dem Gesetzgeber künftig kaum noch möglich sein, von den Empfehlungen der KEF aus Gründen der sozialen Zumutbarkeit abzuweichen.
Die Verantwortung der KEF wird damit erheblich gestärkt. Das lässt hoffen, dass uns ein vergleichbares Spektakel in vier Jahren erspart bleibt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es sind schon viele wichtige Punkte angesprochen worden. Es besteht ja in diesem hohen Hause weitgehende Übereinstimmung über die Ziele dieses Rundfunkänderungsstaatsvertrags.
Wir sind der Meinung, dass ein guter Kompromiss gefunden worden ist. Wir sehen auch die von Frau Kollegin Kipfer angesprochenen Probleme bei der Erarbeitung der Rundfunkänderungsstaatsverträge, weil hier Einstimmigkeit erforderlich ist. Das ist ein Punkt, den man nicht so leicht ändern kann.
Wir sind aber auch der Meinung, dass die Länder ihre Verantwortung in der Rundfunk- und Medienpolitik sehr ernst nehmen und dass hier der Koordinationsmechanismus allen Unkenrufen zum Trotz doch sehr gut funktioniert. Zu der Abstimmung zwischen den Bundesländern, zwischen den Landesregierungen, gibt es halt keine Alternative, und ich
kann für uns in Anspruch nehmen, dass der Landtag von Baden-Württemberg im Vorfeld der jetzt erfolgenden Änderung sowohl im zuständigen Ständigen Ausschuss als auch hier in verschiedenen Debatten mehrfach über die zugrunde liegenden Fachthemen diskutiert hat.
Dabei ist es nicht nur um die Frage der Rundfunkgebühr gegangen, sondern auch um die technische Entwicklung, um die Konvergenz der unterschiedlichen Übertragungsmedien. Wir haben ja – auch das ist von den Vorrednern bereits angedeutet und angesprochen worden – gegenwärtig die technische Entwicklung, dass über das Internet auch Fernsehprogramme übertragen werden können und die Techniken konvergieren. Man spricht umgekehrt auch davon, dass man über das Kabelfernsehen interaktives Fernsehen machen kann. Das alles ist noch ein Stück weit Zukunftsmusik, aber wahrscheinlich wird es gar nicht mehr so lange dauern, bis das tatsächlich verstärkt in Anspruch genommen wird. Insofern muss man auch eine Regelung für die PCs finden.
In Zukunft muss nach meinem Dafürhalten – und da sind wir erst am Anfang – darauf geachtet werden, dass es eine klare Trennung zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und dem ihm zugrunde liegenden Grundversorgungsauftrag einerseits und dem privaten Rundfunk andererseits gibt. Die Fraktion der FDP/DVP spricht sich entschieden für den dualen Rundfunk in Deutschland aus.
Wir brauchen einen guten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der die Meinungsvielfalt sicherstellt, der die Information in den Vordergrund stellt und damit der Grundversorgung Genüge tut, wie es auch im Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den Gebührenfestsetzungsmechanismen niedergelegt ist.
Wir brauchen aber auch einen privaten Rundfunk, und dieser private Rundfunk tut sich zunehmend schwer, weil die Werbeeinnahmen eingebrochen sind und der private Rundfunk mit den geringer gewordenen Werbeeinnahmen beispielsweise bei den Schlachten um die Übertragungsrechte im Sport nicht mehr mithalten kann.
Da stellt sich natürlich schon die Frage, was im öffentlichrechtlichen Rundfunk und was im privaten Rundfunk übertragen werden muss.
Ja, genau. Wir sind für den Markt. Aber wenn sich die Öffentlich-Rechtlichen natürlich über eine von den Parlamenten festgesetzte Pflichtgebühr finanzieren können, kann es zu Wettbewerbsverschiebungen zulasten der Privaten kommen. Das wird ja nun auch Gegenstand eines Verfahrens auf der europäischen Ebene sein.
Wir sind gespannt, was dabei herauskommt. Wir sind nicht der Meinung, dass das das Ende des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedeuten wird. Das wäre auch nicht gut.
Wir hoffen vielmehr, dass auf europäischer Ebene ein Weg gefunden wird, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in eine sichere Zukunft zu führen.
Mit einigen Regelungen in diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind wir nicht zufrieden. Zum Beispiel beim Hotelprivileg stellen wir fest, dass die Ausnahmeregelungen nicht weit genug gehen. Wir hätten hier gern mehr erreicht. Das Land Baden-Württemberg stand zum Schluss allein. Wir anerkennen, dass hier wenigstens eine Mittelstandsklausel gefunden worden ist, meine Damen und Herren,