Ja, an der Akzeptanz fehlt es noch ein bisschen. Diese Korrektur nehme ich gerne hin. – Ich habe deshalb im Innenausschuss einen Antrag gestellt, der ganz bewusst nicht einengend formuliert wurde. Ich habe darum gebeten, dass
beschlossen wird, der Staat möge einen angemessenen Geldbetrag zur Prophylaxe und Therapie der Spielsucht zur Verfügung stellen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
In den Gesprächen mit den Fraktionsspitzen hatte man zwar inhaltlich keine Bedenken, aber wohl Bedenken formaler Art, nämlich dass in Ausschüssen oder in Arbeitskreisen letztlich keine Haushaltsforderungen gestellt werden dürften, ohne dass sie auf höchster Ebene abgesegnet werden.
Der Ihnen jetzt vorliegende Antrag Drucksache 13/256-4 ist der größte gemeinsame Nenner zwischen den beiden Fraktionen.
Wir werden dem Spielbankengesetz zustimmen, aber gestatten Sie mir eine Bemerkung, die ich jetzt nur für mich ausspreche: Der Antrag, den ich eben zitiert habe, geht mir persönlich nicht weit genug. Aus diesem Grund werde ich ihn ablehnen. Ein für mich persönlich tragfähiger Kompromiss konnte nicht gefunden werden. Deshalb werde ich weiterhin der Beschlussempfehlung des Innenausschusses folgen.
Ich bitte alle Verantwortlichen, dafür Sorge zu tragen, dass im nächsten Doppelhaushalt der Problematik der Spielsüchtigen Rechnung getragen wird und für die Prophylaxe und die Therapie der Spielsüchtigen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich darf mich wie mein Vorredner zunächst einmal auf die Beratungen im Innenausschuss und auf die Entwicklungen seit diesen Beratungen zum Thema Spielbankengesetz beschränken.
Es war klar: Die Entscheidung des Verfassungsgerichts zwingt das Land, das Spielbankengesetz zu reformieren. Insofern kann man auch als grüne Fraktion im Landtag – und auch ich, der ich für diese Fraktion rede, der ich Jurist bin – gegen diese Vorgabe, Herr Kollege Rech und Herr Innenminister, nichts einwenden.
Der Kollege Junginger hat in, wie ich denke, doch sehr blumigen Ausführungen dargestellt, worum es denn eigentlich beim Spielbankengesetz geht.
Es geht darum, die illegale Art und Weise des Spielens aus Hinterzimmern, wo Schwarzgelder über den Tisch gehen, in die Öffentlichkeit herauszuholen.
Jetzt gibt es einen weiteren Schritt, den das Verfassungsgericht aufgegeben hat: Diese Legalisierung des Spiels soll dann schließlich zu Teilen privatisiert werden. Dies ergibt sich indirekt oder auch direkt aus der Entscheidung des Verfassungsgerichts.
Der entscheidende Punkt auch für unsere Fraktion, von dem wir letztendlich auch unsere Zustimmung abhängig gemacht haben und weiterhin abhängig machen, ist, dass der Staat für die Menschen, die durch staatlich beaufsichtigtes – ich will gar nicht sagen, organisiertes – Glücksspiel krank werden, in tiefes Unglück stürzen, oftmals ihr Leben lang im Schuldenturm sitzen, eine Verantwortung hat. Wenn der Staat auf der einen Seite das Glücksspiel legalisiert, dann hat er auf der anderen Seite auch die Verantwortung, den Menschen, die davon betroffen werden und aus dem Schuldenturm nicht mehr herauskommen werden, zu helfen und entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen.
Dieses Anliegen haben wir in einem ergänzenden Änderungsantrag formuliert. Kollege Herrmann, Sie wissen das genau; Sie waren ja bei den Ausschussberatungen dabei. Dieser Ergänzungsantrag zum Gesetzentwurf hatte keine fünf Seiten. Die Ausführlichkeit des Gesetzentwurfs lässt ja nichts zu wünschen übrig. Die Argumentation, man könne in § 9 nach Nummer 4 die Förderung von Hilfeeinrichtungen für Spielsüchtige, damit diese per Gesetz normiert Gelder zugewiesen bekommen, nicht mehr aufnehmen, kann also zumindest formal nicht greifen. Ich habe im Innenausschuss für unsere Fraktion den Änderungsantrag eingebracht. Dieser Antrag wurde im Innenausschuss mit der Begründung abgelehnt, man solle das Gesetz nicht aufblähen. Wer das Gesetz einmal ansieht, stellt aber fest, dass es vor Aufblähungen nur so strotzt.
Kollege Dr. Glück hat dann dankenswerterweise einen Entschließungsantrag eingebracht, den der Innenausschuss einstimmig angenommen hat. Danach wurde die Landesregierung aufgefordert, Gelder für die Suchtproblematik zur Verfügung zu stellen, vor allem auch für die Prophylaxe. Nun muss ich im Plenum erleben, dass die CDU-Fraktion noch nicht einmal richtig begründet, warum sie von diesem Konsens, den wir im Innenausschuss gefunden haben, wieder abrückt. Mir soll einmal ein Mensch erklären, Herr Kollege Herrmann, warum die CDU-Fraktion jetzt eine andere Auffassung vertritt als ihre Vertreter im Innenausschuss. Die Suchtprophylaxe und die Hilfe für Spielsüchtige sind eine Aufgabe, die vom Landtag verantwortlich wahrgenommen werden muss. Dieser Aufgabe kommen Sie nicht mehr nach.
Ich habe Ihnen sehr wohl zugehört, Kollege Herrmann; denn jetzt geht es ja weiter. – Jetzt gibt es einen Änderungsantrag zu Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Innenauschusses. Da stellen Sie jetzt Fragen an den Innenminister bzw. an die Landesregierung. Die hätten Sie auf dem kurzen Dienstweg stellen können,
und dann hätten Sie dem Antrag, den Sie im Innenausschuss ja noch mitgetragen haben, auch zustimmen können, Kollege Hauk.
Ein weiterer Punkt, der ja jetzt meines Erachtens die Sache richtigerweise auf den Punkt bringt, ist, dass die sozialdemokratische Fraktion dieses Hauses zu dem geänderten Antrag der CDU-Fraktion wieder einen Ergänzungsantrag einbringt, der wenigstens den Status quo des Innenausschuss-Beschlusses wieder herstellen soll.
Dass wir darüber in namentlicher Abstimmung befinden, bringt uns jetzt glücklicherweise in die Situation, dass, wenn Sie dem Beschluss des Innenausschusses nicht mehr Folge leisten, wir uns auch nicht in der Lage sehen, dem Spielbankengesetz zuzustimmen. Die eine Seite ist die Legalisierung des Glückspiels, die andere Seite ist die Hilfe für die bedürftigen Menschen, die davon betroffen sind. Wenn Sie dieses Gleichgewicht nicht herstellen wollen, dann sehen wir uns auch nicht in der Lage, das Glücksspiel durch das jetzt zu verabschiedende reformierte Spielbankengesetz mitzutragen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, um den es hier geht, ist, glaube ich, eigentlich einfach nachzuvollziehen, und wenn ich die Debatte hier und auch die Diskussion im Innenausschuss richtig bewerte, dann gibt es da eigentlich nur eine kleine Differenz.
Es ist ja völlig unbestritten – auch Herr Kollege Oelmayer hat dies dankenswerterweise gleich zu Beginn seiner Ausführungen eingeräumt –, dass wir unser bisheriges Spielbankengesetz aufgrund der allen Mitgliedern dieses hohen Hauses bekannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ändern müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige Spielbankengesetz deshalb für verfassungswidrig erklärt, weil die bisherige Bestimmung vorsieht, dass nur eine Gesellschaft, bei der das Land alle Anteile hält, Spielbanken betreiben darf. Damit waren wir gezwungen – auch innerhalb eines übrigens vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Zeitrahmens; darüber haben wir uns im Innenausschuss unterhalten –, unser bisheriges Gesetz zu korrigieren.
Wir – das Innenministerium in enger Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium – haben uns bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs – ich denke, naheliegenderweise und auch richtigerweise – sehr eng an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientiert, weil wir natürlich beim zweiten Anlauf unbedingt wollen, dass das Gesetz verfassungsmäßig völlig in Ordnung ist.
Das Bundesverfassungsgericht lässt ja beide Möglichkeiten zu: Es lässt mit seiner Entscheidung – das will ich noch einmal ausdrücklich betonen; Herr Kollege Junginger, Sie haben das im Innenausschuss verständlicherweise angesprochen – die Betreiberschaft durch einen staatlichen Trä
ger, aber auch private Betreiber zu. Das ist eigentlich der entscheidende Punkt in diesem Gesetzentwurf, den wir Ihnen jetzt in der zweiten Lesung vorlegen, dass wir genau dies vorsehen. Es ist also beides möglich.
Das andere ist, dass wir die Gelegenheit beim Schopfe ergreifen, das zu tun, was angesprochen worden ist und eigentlich in anderen Ländern schon seit einiger Zeit geschehen war, nämlich zu vermeiden, dass die Spielbankabgabe im bisherigen Ausmaß in den Länderfinanzausgleich fließt. Ich glaube, auch da kann man feststellen, alle Mitglieder, alle Redner der Fraktionen sind mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Es wäre ja töricht, das nicht zu tun, sodass sich der Streit im Grunde genommen darauf verengt: Gehen wir jetzt auf einen Gesamtabführungsbetrag von 92 % hoch oder noch höher auf 96 %?
Bei dieser Frage, bei der der Streitwert überschaubar ist, will ich aus den Gründen, die auch Herr Kollege Herrmann angeführt hat, darum bitten, dass wir es bei der jetzigen Regelung von 92 % belassen. Der Betreiber einer Spielbank soll sich – das räume ich gerne ein – zwar nicht dumm und dämlich verdienen, aber er soll natürlich eine Chance haben, schwarze Zahlen zu schreiben. Deshalb sind 92 %, wie ich glaube, auch im Interesse des reibungslosen Betriebs einer solchen Spielbank das angemessene Ende der Fahnenstange.
Interessanterweise gab es heute bei der Debatte über den Gesetzentwurf auch nicht mehr allzu viel Streit – bis auf diesen kleinen Punkt –, sondern alles dreht sich jetzt um die Frage: Nehmen wir die Beschlussempfehlung des Innenausschusses oder – –
Ich bin erst bei vier Minuten und 10 Sekunden und werde nach spätestens fünf Minuten meine Rede beendet haben.
Herr Kollege Glück, ich glaube – wenn ich das einmal persönlich sagen darf –, man sollte den Streit nicht unter ein Vergrößerungsglas legen. Es war wohl so, dass im Finanzausschuss gegen die Überlegungen, die wir im Innenausschuss diskutiert und dann auch in der Beschlussempfehlung zum Ausdruck gebracht haben, Bedenken geäußert wurden. Aber auf jeden Fall führt der jetzt vorliegende Antrag von CDU und FDP/DVP in die gewünschte Richtung.
Deshalb glaube ich, man braucht diesen Punkt nicht künstlich zu überhöhen. Ich bitte sehr darum, dass wir dem Gesetzentwurf jetzt in zweiter Lesung zustimmen.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/235. Ich weise darauf hin, dass der Innenausschuss empfiehlt, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen mit Ausnahme von § 1 a Abs. 2, der in geänderter Fassung zur Abstimmung gestellt wird.