ist immer deutlich geworden, dass es im Interesse aller liegt, dass Schuldaten, Schüler- und Lehrerdaten, zügig und flexibel ausgetauscht und ausgewertet werden können. Solche Daten sind für eine zielgenaue Planung und Steuerung der Unterrichtsversorgung und der Verteilung der Lehrkräfte unerlässlich.
Durch ein modernes Statistikverfahren kann zudem den Schulen vor Ort sehr viel Verwaltungsarbeit erspart werden. Auch wir als Landtag sind an einer guten und vollständigen Datenlage sehr interessiert.
Ich kann es Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Opposition, heute nicht ersparen: Sie können sich künftig die permanenten Abfragen der Unterrichtsversorgung in einzelnen Landkreisen und Schulämtern ersparen, die – auch das muss man feststellen, lieber Kollege Käppeler – zu arbeitsaufwendigen Sondererhebungen bei den Schulen
Baden-Württemberg ist bei der Unterrichtsversorgung – damit komme ich zum zweiten Bereich – gut aufgestellt. Bei uns wurden, wie in kaum einem anderen Bundesland, neue Lehrerinnen und Lehrer eingestellt, neue Stellen geschaffen
und funktionierende Vorkehrungen gegen krankheitsbedingten Unterrichtsausfall getroffen, und das wissen Sie auch. Sie wollen es aber nicht immer wahrhaben.
In der letzten Plenarsitzung – auch dies will ich bei diesem Tagesordnungspunkt nicht verschweigen – wurden bereits einige ausführliche Debatten über die Unterrichtsversorgung an den beruflichen Schulen geführt. Ich will heute nochmals darauf hinweisen, dass wir es trotz der schwierigen Lage am Ausbildungsmarkt geschafft haben, sogar in diesem besonders kritischen Bereich den Unterrichtsausfall zu reduzieren.
Wir erhoffen uns durch die Einführung des Projekts „Schulverwaltung am Netz“ in Zukunft eine noch bessere Lehrerbedarfsplanung. Vielleicht wird es auch gelingen, die zum Teil fachspezifischen Engpässe in den beiden Fächern Mathematik und Naturwissenschaft in noch stärkerem Maße abzustellen oder zumindest stark zu minimieren.
Allerdings müssen wir die Einführung des Projekts „Schulverwaltung am Netz“ rechtlich noch vollends in die passende Richtung bringen. Auch müssen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, die Sie vorhin angesprochen haben – das wissen Sie –, die insbesondere den datenschutzrechtlichen Vorgaben gerecht werden müssen. Ich weiß, dass die Landesregierung hierzu in Gesprächen mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz steht. Ich glaube, dass wir in Kürze in diesem Hause miteinander über eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes diskutieren können und dann auch zu einem abschließenden Ergebnis kommen.
Leider – und das ist der andere Punkt – hat sich die Einführung im Vergleich zu den ursprünglichen Planungen verzögert. Wir müssen dabei aber sehen, dass neben den schwierigen Verhandlungen mit dem Datenschutzbeauftragten – Kollege Käppeler, Sie haben das vorhin ja aus der Presse zitiert; die Verhandlungen sind von unserem Staatssekretär Rau geführt worden; er hat auch im Schulausschuss darüber berichtet – noch weitere Anpassungen in Richtung Verwaltungsreform notwendig waren. Auch das ist einsichtig.
Wir können heute mit Sicherheit davon ausgehen, dass unser Ministerium die Einführung des Projekts „Schulverwaltung am Netz“ so gut es geht beschleunigen und neben den rechtlichen Fragen auch noch zügig und vollends die offenen technischen Fragen lösen wird. Das wird sicher in den nächsten Wochen und Monaten erfolgen. Ich gehe davon aus, dass Herr Staatssekretär Rau nachher über den aktuellen Stand berichten wird.
Mit der Einführung des neuen schulischen Berichtswesens werden alle Informationen zur Unterrichtsversorgung zur
Verfügung stehen, ohne die Schulen durch arbeitsaufwendige Sonderregelungen zu belasten, wie Sie das, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, in Ihrem Antrag fordern. Bis dahin können sich Elternvertreter vor Ort im Übrigen jederzeit bei ihrer Schulleitung über die Dokumentation der Unterrichtssituation informieren. Das ist bisher auch immer möglich gewesen. Aus unserer Sicht hat sich der Beschlussteil Ihres Antrags zumindest heute erledigt.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Land Baden-Württemberg hat, wie angekündigt und wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben, 5 500 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen. Herr Käppeler, das war ein beispielloser Kraftakt. Ich kenne kein anderes Bundesland, das sich hiermit vergleichen könnte.
Bei insgesamt noch immer steigenden Schülerzahlen haben wir vor allem durch diesen Kraftakt eine mehr oder weniger befriedigende Unterrichtsversorgung sichern können. Dass es im Bereich der beruflichen Schulen – Herr Käppeler, das haben Sie angesprochen – noch immer zu vielen Unterrichtsausfällen kommt, ist, wie alle hier im Hause wissen, nicht auf das Fehlen von Stellen, sondern auf das Fehlen qualifizierter Fachlehrerinnen und Fachlehrer und wissenschaftlicher Lehrerinnen und Lehrer zurückzuführen.
Was ich damit sagen will, ist: Auf Mängel in der Unterrichtsversorgung haben wir mit Maßnahmen zur Behebung reagiert.
Verstehen Sie mich nicht falsch! Die möglichst konkrete und zeitnahe Information über die relevanten Daten bezüglich der Unterrichtsversorgung ist dem Grunde nach selbstverständlich die erste Voraussetzung dafür, Mangelsituationen überhaupt begegnen zu können, und zwar am besten bereits planerisch und vorausschauend. Alle hierzu heute technisch zur Verfügung stehenden Mittel müssen ohne Wenn und Aber genutzt werden. Genau das ist aber eines der Ziele, die mit dem Projekt „Schulverwaltung am Netz“ verfolgt werden.
Die Übermittlung schulstatistischer Daten zur zielgenauen Planung und damit auch zur Steuerung der Unterrichtsversorgung auf elektronischem Wege, also ohne Wechsel des Mediums und praktisch ohne zeitlichen Verzug, ist in der Tat das Gebot der Stunde. Das Projekt „Schulverwaltung am Netz“ trägt dem in wünschenswerter Weise Rechnung.
Vor allem technische Probleme – das ist ja auch angesprochen worden – bzw. Probleme bei der Entwicklung der für diese Anwendung erforderlichen Software, aber auch Fragen des Datenschutzes hinsichtlich der elektronischen Übermittlung personenbezogener Daten – im Schulaus
schuss ist das alles schon ausführlich besprochen worden – haben dazu geführt, dass sich die Einführung des elektronischen Berichtswesens E-Stat verzögert hat. Das bedauern wir alle, aber die Gründe sind einsichtig.
Umso erfreulicher ist aber, Herr Käppeler, Herr Kollege Traub, meine Damen und Herren, dass in absehbarer Zeit eben durch dieses Berichtswesen umfangreiche Informationen zur Unterrichtsversorgung zeitnah zur Verfügung stehen werden. Dann wird auch eine zielgenauere Steuerung und Planung möglich sein.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Über das Projekt „Schulverwaltung am Netz“ gibt es Konsens. Die Ziele sind richtig. Es ist gut, wenn es eine sichere und schnelle Kommunikation zwischen den Schulen gibt. Auch das Ziel, damit eine Optimierung der Unterrichtsversorgung zu erreichen, ist natürlich grundsätzlich richtig.
Allerdings ist es Ihnen bei der Umsetzung ein bisschen so gegangen wie der Bundesregierung bei der Einführung der Maut.
und die Mitarbeiter sind nicht ausreichend geschult worden. Dies hat dazu geführt, dass Sie Ihre Ziele für den Zeitablauf nicht einhalten konnten.
Deshalb – Herr Käppeler hat schon darauf hingewiesen – ist Ihr ehrgeiziges Ziel, E-Stat bis zum Jahr 2004 flächendeckend umzusetzen, nicht erreicht worden. Auch deshalb ist dieser Antrag aus dem Jahr 2003, der zunächst einmal veraltet erscheint, erstaunlich aktuell.
Ich möchte an einigen Punkten aufzeigen, wo Sie die Ziele nicht erreicht haben – wo Sie die Realisierung vielleicht auch verschleppt haben; das kann gerade im Bereich der Unterrichtsversorgung nicht ausgeschlossen werden –:
Erstens: Unterrichtsversorgung. Sie haben im Jahr 2003 argumentiert, dass Sie die Stichproben zur Feststellung des Ausmaßes des Unterrichtsausfalls einstellten, weil Sie ja bereits im Jahr 2004 durch die Projekte „Schulverwaltung
am Netz“ und E-Stat eine flächendeckende Auswertung der Unterrichtsversorgung bzw. des Unterrichtsausfalls hätten. Nun gab es zweieinhalb Jahre lang keinerlei öffentliche Aussagen zum Ausmaß des Unterrichtsausfalls.
Aber die Gesellschaft, die Eltern, die Schüler haben ein Anrecht darauf, zu erfahren, wo und in welchem Ausmaß es Unterrichtsausfälle gibt. Diese Veröffentlichung ist auch notwendig, damit endlich wirksame Strategien gegen den Unterrichtsausfall ergriffen werden können.
Meine Damen und Herren, es gibt in Baden-Württemberg nicht nur den strukturellen Unterrichtsausfall von rund 6 % an den Sonderschulen und von über 6 % an den beruflichen Schulen. Vielmehr gibt es auch an den allgemein bildenden Schulen Unterrichtsausfall. Dieser Unterrichtsausfall wird erst dann konsequent abgebaut, wenn auch die Öffentlichkeit regelmäßig darüber informiert wird, in welchem Ausmaß der Unterricht ausfällt.
Zweitens: Das Projekt „Schulverwaltung am Netz“ führt nicht nur zu einer Entlastung. Vielmehr führt bereits jetzt die Vernetzung dazu, dass speziell die Schulsekretariate höher belastet werden. Es kommt zu einem wesentlich größeren Datenfluss. Die Datenflut nimmt zu. Das kennen Sie selber von Ihren E-Mails. Sie haben die Kommunen mit diesem Problem allein gelassen. In den Schulsekretariaten sind Schreibkräfte in den Vergütungsgruppen BAT VII und VIII beschäftigt. Wir brauchen hier jetzt besser qualifizierte Fachkräfte. Die Schulsekretariate brauchen mehr Zeit. Auch die Schulleitungen brauchen mehr Zeit. Dafür haben Sie noch keine Lösung entwickelt. Das sind Probleme, die im Zusammenhang mit dem Projekt „Schulverwaltung am Netz“ gelöst werden müssen.
Drittens: Datenschutz. Herr Kollege Käppeler hat es schon angedeutet: Das Projekt „Schulverwaltung am Netz“ darf nicht dazu genutzt werden, den „gläsernen Schüler“ zu schaffen.