Hinzu kommt noch: Wofür Sie sich ja nie interessieren, ist die Sanierung von Haushalten. Dafür braucht der Staat Einnahmen.
Das, was Sie zum Standort gesagt haben, ist völlig abwegig. Die Bundesregierung hat eine Steuerreform gemacht, wie sie es noch nie gab. Jetzt ist eine Unternehmensteuerreform vorgesehen, durch die der Körperschaftsteuersatz noch einmal reduziert und auf 19 % gesenkt werden soll. Wenn es dafür eine solide Gegenfinanzierung gibt, eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage, dann wird diese Unternehmensteuerreform auch kommen. Wir machen eine solide Standortpolitik,
weil wir wissen, dass wir uns im Steuerwettbewerb befinden. Aber wir müssen die Steuern, die wir brauchen und beschließen, auch erheben. Darauf werden wir alle zu achten haben. Denn der Staat braucht diese Einnahmen.
Ich versuche, so sachlich wie möglich zu bleiben, obwohl mir dies in diesem Fall nicht ganz leicht fällt.
Ich darf von vornherein zunächst einmal auf eines hinweisen: Ein Bankgeheimnis gegenüber dem Finanzamt hat noch nie bestanden.
Das Bankgeheimnis ist eine privatrechtliche Vereinbarung. Das Finanzamt konnte, wenn ein begründeter Anfangsverdacht bestand, auch schon bisher von der Bank alles erfahren.
Das Zweite – jetzt muss ich dem Herrn Volkswirt einmal etwas sagen –: Hier wird Steuerflucht und Kapitalflucht verwechselt.
Geld, das vor der Steuer flieht, steht dem deutschen Kapitalmarkt trotzdem zur Verfügung. Was glauben Sie denn, wohin das Geld geht, das in die Schweiz fließt? Das Geld wird doch nicht ins Matterhorn gelegt, sondern das fließt wieder in die europäischen – –
(Heiterkeit – Beifall bei der CDU, der SPD und den Grünen – Abg. Drexler SPD: Doch! Beim Herrn Noll liegt es auf dem Matterhorn! – Unruhe)
Hier wurden wirklich Schlagzeilen und Horrorszenarien aufgebaut. Es wurden neugierige Finanzbeamte beschworen, die unbescholtene Bürger ausforschten – hunderttausendfach angeblich. Worum geht es tatsächlich? Der Bundestag hat im Dezember 2003 den Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses in namentlicher Abstimmung zugestimmt – in namentlicher Abstimmung!
(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Des Vermittlungsaus- schusses! – Gegenruf des Abg. Drexler SPD: Da- rüber reden wir doch!)
Moment! Hören Sie! Wenn ein Jurist dieses Argument bringt, kann man sich nur vor Lachen schütteln. Es ist doch ganz klar: Wenn ein Gesetz eingebracht wird,
Nachdem ein Vermittlungsergebnis erzielt worden ist, ist das ganze Gesetz wieder an den Bundestag zurückgegangen. In den Artikeln 2 und 3
ist genau das enthalten, was Sie hier beklagen. Da haben in namentlicher Abstimmung alle zugestimmt, mit Ausnahme von zwei Damen, und die kamen von der PDS.
Ich möchte jetzt aber noch etwas weiter gehen. Dieses Gesetz lag auch dem Bundesverfassungsgericht vor. Das Bundesverfassungsgericht hat am 22. März darüber befunden. Es hat die Eilanträge, das Gesetz auszusetzen, abgelehnt. Interessant sind die Begründungen.
Die Richter weisen explizit auf Ungerechtigkeiten im Steuervollzug und im Sozialbereich hin. Sie nennen beides. Sie sehen die Kontenabfrage ausdrücklich als notwendige Maßnahme, um zu mehr Steuergerechtigkeit zu kommen. Wörtlich heißt es:
Verwaltung und Gerichten würde bei Erlass einer einstweiligen Anordnung ein Instrument zur Tatsachenermittlung vorenthalten, das zum gleichmäßigen Vollzug von Abgaben und Sozialleistungen beitragen soll. Die Gleichmäßigkeit der Erhebung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Verhinderung des Sozialleistungsmissbrauchs sind wichtige Belange der Allgemeinheit.
Das Verfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass dieses Gesetz bis zur endgültigen Entscheidung weiter gilt.
Sie haben gesagt, dieses Gesetz bringe den Schnüffelstaat. Wollen Sie also sagen, dass das Verfassungsgericht für zwei oder drei Jahre den Schnüffelstaat zulasse?