Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, man muss zur Versachlichung der Debatte zunächst noch eine oder zwei Anmerkungen machen.
Herr Justizminister, wenn wir über das Thema Kontenabfragen diskutieren, dann diskutieren wir über das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit. In diesem Gesetz ist zunächst die Steueramnestie für all diejenigen Menschen geregelt, die bis zum 31. März dieses Jahres Geld nicht versteuert hatten. Diese Amnestieregelung ist zum 31. März ausgelaufen.
Genau aus diesem Grund – und das haben Sie bisher mit keinem Wort erwähnt – besteht seit dem 1. April dieses Jahres die Möglichkeit der Kontoabfrage, weil ganz einfach die Kontrollmöglichkeit bestehen muss, ob als Voraussetzung für die Steueramnestie die Legalisierung des Geldes und die Versteuerung des Geldes umgesetzt worden sind. Deswegen ist es eine logische Konsequenz, dass die Einräumung der Möglichkeit der Kontoabfrage jetzt im Anschluss daran erfolgt ist. Das ist e i n Gesetzesguss. Dem hat Ihre Fraktion in namentlicher Abstimmung im Bundestag zugestimmt. Deswegen ist das Bild, das Sie hier abgeben, verheerend und katastrophal. Als Justizminister des Landes schaden Sie damit, glaube ich, nicht nur sich selbst, sondern auch dem Amt.
Ein weiterer Punkt, den ich noch erläutern möchte – er wurde auch schon kurz in der Debatte angesprochen – ist das Thema Anwendungserlass. Im März dieses Jahres wurde vom Bundesministerium der Finanzen ein Anwendungserlass veröffentlicht, der im Übrigen all die Bedenken aufgreift und ausräumt, die im Vorfeld zu dem Thema Kontoabfrage vorgetragen worden sind. Er gewährleistet erstens die Subsidiarität dieser Kontoabfragen. Es ist selbstverständlich, dass die Steuerpflichtigen zuerst gefragt werden, ob und inwieweit sie zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen wollen. Erst dann, wenn dieser Beitrag nicht oder nicht umfassend erfolgt, ist es möglich, eine Kontoabfrage durchzuführen. Der Herr Finanzminister hat das Notwendige zur Kontoabfrage gesagt. Es ist ein Mensch pro Finanzamt dafür zuständig. Das ist datenschutzrechtlich auch richtig und erforderlich.
Deswegen kann ich Ihren Einwand überhaupt nicht verstehen, das sei sozusagen eine Aushöhlung des Rechtsstaats. Im Gegenteil, wir wollen mit diesen Kontoabfragen den Steuerbetrügern und Sozialbetrügern auf die Spur kommen. Das ist Intention des Gesetzes.
Es tut gut, dass es ein solches Gesetz gibt und dass die Möglichkeit der Kontoabfrage seit dem 1. April besteht.
Ein weiterer Punkt, der in diesem Anwendungserlass geregelt wird, ist, dass eine Abfrage nur zielgerichtet und nur bezogen auf einzelne Personen und nicht pauschal, schon gar nicht tausenderweise,
(Abg. Birzele SPD: Und nicht aus persönlichem In- teresse! – Abg. Theurer FDP/DVP: So harmlos ist das aber nicht!)
wie Sie das tatsächlich behauptet haben – in verschiedenen Presseveröffentlichungen war das jedenfalls so dargestellt –, erfolgt.
Wenn Sie hier sich als Sprecher des Bundesverbands der Banken gerieren und sich auf deren Angaben beziehen, Herr Justizminister, dann wäre es Ihnen doch ein Leichtes gewesen, bei Ihrem Kollegen Finanzminister anzufragen, wie viele Abfragen vorgenommen werden. Auch das ist eine Nachlässigkeit, die eines Ministers eigentlich nicht würdig ist.
Somit fragen wir uns: Warum geht ein Landesjustizminister bar der Rechtskenntnis, die er eigentlich haben müsste, so vor? Die Zwischenfrage von Gustav-Adolf Haas wurde zu Recht gestellt. Warum macht der das?
Ich versuche einmal, eine kleine Eruierung zu machen. Erstens: Er geriert sich so, seit er Spitzenkandidat der FDP/ DVP für die Landtagswahl ist.
Vielleicht lassen sich das Amt des Landesjustizministers und die Position des Spitzenkandidaten nicht vereinbaren, Herr Minister.
Vielleicht sollten Sie sich überlegen, Ihre Position als Spitzenkandidat oder Ihr Amt als Justizminister niederzulegen, um weiteren Schaden von diesem Amt abzuwenden.
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Theu- rer FDP/DVP: Das ist doch reine Polemik, was Sie hier sagen! – Zuruf des Abg. Blenke CDU)
Sie wollen sich jetzt als Retter des Bankgeheimnisses aufspielen. Auch hier – das kommt ja nicht so oft vor – kann ich den Finanzminister des Landes nur unterstützen:
Die Möglichkeiten der Recherche für die Finanzämter, bezogen auf Banken, sind schon jetzt in der Abgabenordnung geregelt.
Deshalb bringt die Kontoabfrage im Prinzip nur eine kleine Einschränkung des Bankgeheimnisses mit sich. Insofern kann ich das, was Sie hier vortragen, auch aus Rechtsgründen nicht verstehen.
Zu guter Letzt: Das Bundesverfassungsgericht hat über die Frage entschieden und der Bevölkerung kundgetan, dass das, was die Bundesregierung, unterstützt von allen Fraktionen im Bundestag mit Ausnahme der zwei PDS-Abgeordneten, beschlossen hat, rechtmäßig ist. Dass Sie da offensichtlich gar nicht aufgepasst oder nicht zugehört oder nicht richtig recherchiert haben,
Deswegen kann ich nur sagen: Herr Minister, hören Sie auf mit dieser Polemisierung in dieser Frage und in anderen Fragen! Das schadet der Justiz im Land und dem Amt des Landesjustizministers.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde auch, wir sollten versuchen, mit Begriffen, die hier genannt worden sind, sachlich umzugehen. Herr Drexler hat mich massiv angegangen und davon gesprochen, wir hätten über Terrorismus geredet.
Zu Recht haben wir über Terrorismus geredet. Wenn Sie dem Justizminister einmal zugehört hätten, dann hätten Sie vernommen,
dass er gesagt hat: Anlässlich des 11. September 2001 hat man diese sensible Datei zur Terrorismusbekämpfung herangezogen. Dazu stehen wir.
Aber jetzt kommt doch der entscheidende Punkt. Dann muss ich doch aufpassen. Immer, wenn es einerseits um Sicherheit
vor Verbrechen und andererseits um Sicherheit vor dem Staat geht, muss ich sensibel aufpassen, wo sich Maßnahmen, die zu Recht gegen Terrorismus ergriffen worden sind, plötzlich schleichend
Deswegen bin ich stolz darauf, dass sich unser künftiger Spitzenkandidat und Justizminister dieses Landes in einer so sensiblen Frage der Bürgerrechte,
die jeden hier in diesem Land betreffen, so klar und eindeutig zu Wort gemeldet hat. Ich möchte fast sagen: Dass die FDP/DVP hier heute ein bisschen stärker unter Beschuss gekommen ist,
macht mich beinahe ein wenig stolz. Denn ich fand es ursprünglich einmal beschämend, dass es der ehemalige Direktor einer kleinen Volksbank war, der als Erster gesagt hat: „Da mache ich eine Verfassungsklage“, bevor die Politik überhaupt, auch die FDP/DVP,