Ich hatte für meine Fraktion angeregt, bei dem positiven Anschluss- und Benutzungszwang für Fern- und Nahwärmeversorgungseinrichtungen auch noch ausdrücklich in den Gesetzestext die Formulierung „oder aus Gründen der Erhaltung der natürlichen Lebensräume“ aufzunehmen und nicht nur auf das örtliche Interesse zu verweisen. Ich hatte vorgeschlagen, dies als einen der Gründe zu nennen. Daraufhin ist dargelegt worden, dass man juristische Probleme bekommen könnte – Herr Kübler hat das angesprochen –, weil sich erst einmal die verfassungsmäßige Zuständigkeit der Gemeinden auf ihren lokalen Wirkungsbereich beschränke. Ich drücke die Daumen, dass auch ohne diese klarstellende Ergänzung die weiteren gerichtlichen Klärungen zugunsten der Gemeinden ausgehen, die Fernwärmeund Nahwärmeversorgung als etwas Wichtiges ansehen, auch wenn es unmittelbar Klimawerte in der Gemeinde nicht verändert.
Ich wiederhole noch einmal: Es ist, glaube ich, allgemeine Auffassung in diesem hohen Haus, dass wir global zu denken und lokal zu handeln haben. Dieser Punkt ist ein klassisches Beispiel dafür, wie Umweltverantwortung wahrgenommen wird. Deswegen sind wir froh, dass der Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE sich dadurch erledigt hat, dass er mit einer vernünftigen Ausgestaltung in den Gesetzentwurf der Regierung aufgenommen worden ist.
Der zweite Punkt war, dass möglicherweise gegenüber der alten Regelung der Gemeindeordnung sogar eine Ver
schlechterung eintritt, soweit es sich um Bebauungspläne und um Bauleitpläne handelt. Bisher konnten derartige Maßnahmen vom Gemeinderat zum Gegenstand entsprechender Bürgerbeteiligungen gemacht werden. Jetzt heißt es zwar, die Grundsatzfragen davor und etwaige Auswirkungen hinterher könnten immer noch zum Gegenstand von Bürgerbegehren gemacht werden. Aber das ist außerordentlich zweifelhaft. Es wäre mir sogar lieber, es wäre die alte Regelung beibehalten worden, die die Möglichkeit gegeben hat, auch im Bereich der Bebauungspläne Bürgerbegehren und Bürgerentscheide durchzuführen.
Jetzt kommt es allmählich zum Tadel, und zwar zu der wichtigen Frage, die ich mir in all den Diskussionsrunden immer wieder gestellt habe: Warum ist eigentlich die CDU nicht bereit, etwas, was sich in Bayern bewährt hat, was mit Quoren verbunden ist, die in ihrer Höhe nicht dazu führen, dass unsinnige Ergebnisse und in großer Zahl Bürgerbegehren und Bürgerentscheide herauskommen, hier in diesem Land zu akzeptieren, obwohl sich ja die Befürworter auf Grundelemente der Demokratie berufen können? Ich habe in diesem Zusammenhang einen Satz von Paul Valéry gefunden. Ich glaube, den sollte ich schon einmal zu Gehör bringen:
Denn es besteht ja das allgemeine und gemeinsame Problem, dass die Wahlbeteiligungen und Beteiligungen der Bürgerschaft rückläufig sind. Daher müssen wir gemeinsam alles daransetzen, die Bürger an ihren kommunalen Angelegenheiten zu beteiligen.
Außerdem steht in der Koalitionsvereinbarung, dass eine deutliche Verbesserung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger geschaffen werden soll. Ich sehe nicht, dass durch eine Absenkung des Quorums von 30 auf 25 % eine deutliche Verbesserung der Beteiligung erreicht werden könnte.
Ich führe Ihnen einmal vor Augen, dass der Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart, unserer Landeshauptstadt, von 23 % der Wahlberechtigten gewählt worden ist. Wenn Ihre Vorstellung ist, dass 25 % der Beteiligten in irgendeiner Angelegenheit dabei sein müssen, damit irgendetwas verbindlich wird, dann haben wir, meine ich, alle Veranlas
Deshalb ist in diesem Zusammenhang deutlich zu sagen: § 21 ist in unserem Gesetzentwurf so geregelt, wie es ohne Schaden für den Freistaat Bayern dort seit Jahr und Tag praktiziert wird,
einschließlich der Befugnisse, die Bürger auch über Steuern, Abgaben und Taxen befinden zu lassen. Hier heißt es, der Bürger sei nicht reif genug, über die eigene Interessenlage hinaus solche Dinge zu entscheiden. Wir halten das für ängstlich, wir halten das für misstrauisch, wir halten das für kleinmütig,
Ich habe noch nicht gehört, dass in Nordrhein-Westfalen als größtem Bundesland, das ein Quorum von 20 % hat, in den letzten Jahren die repräsentative Demokratie gefährdet worden wäre.
Auch weiterhin haben die gewählten Gremien der repräsentativen Demokratie bei all den Modellen Entscheidungsbefugnisse.
Ich weise auch auf Thüringen hin, das seine Quoren gerade von 25 % abgesenkt hat auf Regelsätze, die je nach Größe unter 25 % liegen.
(Abg. Heinz CDU: Thüringen ist für uns kein Maß- stab! – Abg. Kübler CDU: Das Maß aller Dinge ist Baden-Württemberg!)
Ich halte es für außerordentlich wichtig, dass wir die Bürger in ihre eigenen Angelegenheiten einbinden und ihnen die Möglichkeit zur Beteiligung geben. Agendagruppen werden von uns allen immer befürwortet. Wir alle sagen immer: Das ist eine ganz wichtige Einrichtung. Wenn es aber einmal ernst wird, dass auch von der Gemeindeordnung her die Möglichkeit gegeben wird, Agendaergebnisse mit Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger umzusetzen, dann bleiben Sie kleinmütig. Dann bleiben Sie misstrauisch
und misstrauen den Wählerinnen und Wählern, auf die Sie auf der anderen Seite all Ihre Hoffnungen stützen. Ich meine, wir werden § 21 in Ihrer Ausgestaltung nicht mittragen können.
Ein Satz zum Abstimmungsverhalten: Weil ein großer Teil der Regelungen dieses Gesetzentwurfs richtig ist und von
uns mitgetragen wird und seit Jahr und Tag von uns verlangt worden ist, haben wir natürlich keine Veranlassung, das Gesetz insgesamt abzulehnen. Da aber die wichtige Ausgestaltung des Quorums in § 21 weit hinter dem zurückbleibt, was im Interesse der Demokratie notwendig wäre, kündige ich an, dass wir uns bei der Gesamtabstimmung enthalten werden.
(Abg. Blenke CDU: Ist der auch da? – Gegenruf des Abg. Heinz CDU: Natürlich, das ist der einzige Mohikaner! Das ist der letzte Mohikaner von der FDP/DVP, der noch da ist! – Abg. Gall SPD: Dann gibt es wieder geschlossenen Applaus der FDP/ DVP! – Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf des Abg. Kübler CDU)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie sehen, welch großes Vertrauen die FDP/DVP-Fraktion in mich setzt, weil sie der Auffassung ist, dass ich diese Punkte hier auch allein vertreten kann und auch Ihren Zwischenrufen hier standhalte, Herr Kollege Kübler.
ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf einem langen Weg. Es ist jeder Frau und jedem Mann hier in diesem hohen Haus bekannt, dass die FDP/DVP seit vielen Jahren eine Verbesserung der direkten Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger im kommunalen Geschehen und in kommunalen Entscheidungen wünscht. Wir haben hier, seit die FDP/DVP 1996 in die Regierung eingetreten ist, in zwei Koalitionsvereinbarungen Verbesserungen in der Kommunalverfassung unseres Landes Baden-Württemberg erreichen können.
Die Initiative dazu ist von unserer Seite ausgegangen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD,
Sie wissen ja aus eigener Erfahrung in der großen Koalition, dass es nicht ganz einfach ist, in einer Koalition etwas umzusetzen.