Hier können wir sagen: Wir haben hier, im Gegensatz zu Ihnen, eindeutige Verbesserungen für mehr direkte Demokratie in Baden-Württemberg erreichen können.
(Beifall der Abg. Drautz und Hofer FDP/DVP – Abg. Fleischer CDU: Tosender Beifall! – Abg. Junginger SPD: Wir hätten noch mehr gemeinsam machen können, Herr Kollege!)
Nun kann man an dieser Stelle sagen: Es gibt sicherlich noch Vorstellungen, die die FDP/DVP gern zusätzlich in dieses Gesetz hineingeschrieben hätte. Ich möchte heute aber die Gemeinsamkeiten, die wir in der Koalition zwischen CDU und FDP/DVP gefunden haben, hervorstreichen und von den Erfolgen sprechen, die zu einer deutlichen Verbesserung der direkten Demokratie in unseren Städten und Gemeinden führen.
Wir haben bei der vergangenen Gesetzesänderung erreichen können, dass das Unterschriftenquorum von 15 % auf 10 % der Wahlberechtigten abgesenkt wurde. Schon das hat ein Bürgerbegehren deutlich erleichtert. Jetzt soll das Quorum, das zum Zustandekommen des Bürgerentscheids dienen wird, von 30 % auf 25 % abgesenkt werden. Auch das erleichtert das Zustandekommen des Bürgerentscheids.
Wir haben aus der Statistik gesehen, dass immer wieder Bürgerbegehren zustande kommen. Sie kommen zur Abstimmung und scheitern dann daran, dass das entsprechende Quorum der Jastimmen, das erforderlich ist – bisher waren 30 % der Jastimmen erforderlich –, nicht zustande kommt. Wir sind der Meinung, 25 % sind hier schon eine deutliche Verbesserung. Das ist ein Quorum, bei dem man sagen kann, dass dann auch die notwendige Akzeptanz in der Bürgerschaft da ist.
Natürlich ist klar: Wir stehen zur repräsentativen Demokratie. Die gewählten Gemeinderäte, die gewählten Damen und Herren Stadträte in unseren Städten und Gemeinden sind genauso mit einem Wählerauftrag ausgestattet. Da es bei Bürgerentscheiden häufig um Punkte geht, in denen die Bürgerinnen und Bürger hoch politisiert sind und in denen es auch kommunale Konflikte gibt – ansonsten wäre ja meist eine Mobilisierung der Bürgerinnen und Bürger gar nicht möglich, um die entsprechenden Unterschriften zu bekommen –, halten wir ein Quorum sehr wohl für wichtig für die Befriedungsfunktion und für die Akzeptanz, die dieser Bürgerentscheid dann hinterher auch haben soll.
Sicher kann man über die Frage, ob das Quorum 25 % oder 20 % betragen soll, geteilter Meinung sein. Beim Quorum zieht man immer eine Grenze. Ich verhehle nicht, dass die Freie Demokratische Partei hier im Landtag auch mit einer niedrigeren Grenze einverstanden gewesen wäre.
Wir meinen aber, dass der gefundene Kompromiss, Herr Kollege Kübler – – Wo ist er denn? – Da sitzt er ja; er hat sich umgesetzt.
Sie haben den Platz gewechselt, aber nicht Ihre Meinung, Herr Kollege. Auf jeden Fall hat Herr Kollege Kübler ja bereits angesprochen, dass wir einen Kompromiss gefunden haben, den wir für gut halten. Denn er wird dazu führen, dass in Baden-Württemberg mehr Bürgerentscheide zustande kommen.
Die Streichung des Positivkatalogs ermöglicht auch mehr Bürgerentscheide, führt dazu, dass über mehr Angelegenheiten leichter abgestimmt werden kann. So muss dies nicht extra, wie in der Vergangenheit, durch eine entsprechende Fassung der Hauptsatzung im Gemeinderat herbeigeführt werden.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen: Dieses Gesetz ist ein deutlicher Beitrag zu mehr direkter Demokratie. Im Spannungsverhältnis zwischen repräsentativer Demokratie und direkter Demokratie werden die direkten Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger eindeutig gestärkt. Darüber freuen wir uns. Das war immer das Ziel der FDP/DVP. Wir sind froh, dass dieses Ziel nun mit einem der großen Gesetzesvorhaben dieser Legislaturperiode erreicht werden kann. Wir haben dabei auch gern in Kauf genommen, dass die Gespräche etwas länger gedauert haben. Man hat das eine oder andere ausleuchten müssen.
Wir sind aber natürlich auch der Auffassung, dass man nach einer gewissen Beobachtungszeit überlegen muss, ob das Erreichte genügt oder ob man in Zukunft nicht noch weitere Verbesserungen und Erleichterungen vornehmen will. Wir von der FDP/DVP jedenfalls haben uns vorgenommen, dass wir das Ganze noch einmal überprüfen werden.
Lassen Sie mich noch zu einem zweiten Punkt dieses Gesetzentwurfs kommen – der Änderung eines aus ökologischer Sicht wichtigen Punktes –, nämlich zu dem Anschluss- und Benutzungszwang beim Einsatz von regenerativen Energien. Wir sind gegenüber staatlichen Zwangsmaßnahmen normalerweise äußerst skeptisch eingestellt. Bezüglich der jetzt angesprochenen Frage haben wir bei der Abwägung aller Argumente den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, des Umwelt- und des Klimaschutzes in den Vordergrund gestellt. Wir wollen durch die hierzu vorgesehene Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften mit dazu beitragen, dass die Städte und Gemeinden durch die Einführung regenerativer Energieversorgungssysteme in ihren Baugebieten dafür sorgen können, dass mehr Umweltschutz betrieben wird und dass der dringend notwendige Klimaschutz wieder einmal ein Stück vorankommen kann. Auch das, denke ich, ist ein wichtiger Fortschritt durch die Veränderung dieses Gesetzes.
Ganz cool bleiben! – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir stehen heute am Ende einer langen Auseinandersetzung mit der Mehrheit dieses Hauses über die Frage, wie wir kommunale Demokratie und vor allem die Bürgerbeteiligung in diesem Land stärken können. Die Auseinandersetzung läuft ja nicht erst seit dieser Legislaturperiode. Aber allein in dieser Legislaturperiode hat die Debatte doch immerhin viereinhalb Jahre gedauert, bis wir in diesem Haus einen Gesetzentwurf auf dem Tisch liegen hatten, dem offensichtlich auch die die Regierung tragenden Fraktionen zustimmen können.
Das ist eigentlich insofern erfreulich, als natürlich auch der kleine Schritt, den Sie ja nur gehen wollen, in die richtige Richtung zu mehr Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg führt. Das soll gar nicht in Abrede gestellt werden. Das wird selbstverständlich auch von unserer Fraktion begrüßt.
Ich darf zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung aus unserer Sicht zwei Dinge vorwegschicken: Wir haben ihn uns genau angeschaut, wie wir das mit allen Gesetzentwürfen tun. In Artikel 1 befindet sich ja – so wie es der Kollege bezeichnet hat – der große Wurf.
Ja, genau. – Von den dort festgehaltenen sieben Nummern können wir immerhin sechs zustimmen. Daran ersehen Sie schon, dass wir bei der Frage, ob man Bürgermeisterwahlen mit anderen Wahlen zusammenlegen kann, ob man D-Mark-Beträge auf Euro-Beträge umstellt, keine Differenz haben. Das ist überhaupt keine Frage.
Wir haben uns natürlich – das muss ich an dieser Stelle gleich erwähnen – auch sehr darüber gefreut, dass wir in diesem Haus auch einmal eine Dienstleistung für die Landesregierung erbringen konnten, nämlich dadurch, dass wir einen Gesetzentwurf hier in das hohe Haus eingebracht haben, der sich nun doch mehr oder weniger wortwörtlich im Gesetzentwurf der Landesregierung wiederfindet. Ich rede vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Nutzung von regenerativen Energien für die Energieversorgung im Land.
Das wird es uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann auch schwer machen, den Gesetzentwurf insgesamt abzulehnen.
Ich darf aber zu den wesentlichen Unterschieden – den Gesetzentwurf der Landesregierung jetzt als Grundlage genommen – in Bezug auf Artikel 1 Nr. 4 des Gesetzentwurfs noch zwei, drei Bemerkungen machen.
Zunächst eine grundsätzliche Bemerkung: Sie argumentieren immer, bei mehr Bürgerbeteiligung würde die repräsentative Demokratie in Baden-Württemberg infrage gestellt,
einmal ganz abgesehen davon, dass andere Bundesländer, Kollege Heinz, diese Schritte in Richtung 20 % nicht nur gewagt, sondern auch umgesetzt haben – ob jetzt in Bayern, in Nordrhein-Westfalen oder in anderen Bundesländern –, also ganz unabhängig von der politischen Couleur, die dort gerade die Regierung hat.
Kollege Heinz, da können Sie den Kopf schütteln, solange Sie wollen; das bleibt dabei. – Bis jetzt habe ich aus Nordrhein-Westfalen, wo ja leider die Regierung gewechselt hat, noch nicht gehört, dass die dortige neue Landesregierung das Quorum wieder erhöhen wolle, weil die repräsentative Gefahr,
Das Gegenteil ist richtig. Je mehr wir die Bürgerinnen und Bürger zum Mitmachen am demokratischen Prozess motivieren können,
die sich engagieren, und zwar nicht nur einmal in fünf Jahren bei Kommunalwahlen, sondern auch bei wichtigen kommunalpolitischen Entscheidungen, umso mehr sind dann die Repräsentativorgane wie die Gemeinderäte und die Stadträte auch von der Bürgerschaft legitimiert und haben in der Summe sicherlich auch mehr Vertrauen, als wenn die Bürgerinnen und Bürger nur einmal in fünf Jahren Einfluss nehmen können.
So viel zunächst einmal zu den von Ihnen immer vorgetragenen grundsätzlichen Bedenken, die repräsentative Demokratie wäre in Gefahr,