Protokoll der Sitzung vom 27.07.2005

Wir kommen nun zur Wahl des Vorsitzenden. Das Vorschlagsrecht steht nach § 6 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes der Fraktion der CDU zu. Diese schlägt als Vorsitzenden Herrn Abg. Scheuermann vor.

(Abg. Dr. Lasotta CDU: Sehr gut!)

Wer diesem Vorschlag zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einer Enthaltung ist Herr Scheuermann zum Vorsitzenden gewählt.

Ich darf Herrn Abg. Scheuermann fragen, ob er die Wahl annimmt.

Ich nehme die Wahl an.

Vielen Dank.

Wir kommen nun zur Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden. Das Vorschlagsrecht hierfür hat die SPD-Fraktion. Sie schlägt vor, Herrn Abg. Nils Schmid zum stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen.

Wer diesem Vorschlag zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltun

(Präsident Straub)

gen? – Herr Nils Schmid ist einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Herr Schmid, nehmen Sie die Wahl an?

Danke schön.

Damit ist Tagesordnungspunkt 3 (neu) beendet.

Wir treten in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 14:00 Uhr fortgesetzt.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:46 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:01 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

a) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften – Drucksache 13/4385

b) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE – Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg – Drucksache 13/3183

c) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE – Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften – Drucksache 13/4263

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 13/4495

Berichterstatter: Abg. Blenke

Der Berichterstatter wünscht das Wort nicht.

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich Herrn Abg. Kübler das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in der zweiten Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung verschiedenster kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften. Gemeindeordnung Baden-Württemberg, Landkreisordnung und Kommunalwahlgesetz werden in einigen Punkten geändert.

Ansprechen möchte ich als einen der wichtigsten Punkte in diesem Bereich die Möglichkeit der unmittelbaren Bürgerbeteiligung in Städten und Gemeinden. Diese wird deutlich gestärkt.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Das ist aber weit über- trieben!)

Ich darf zurückblicken, Herr Abg. Oelmayer, auf das Jahr 1955. Auch damals waren wir in Baden-Württemberg schon Erster

(Abg. Stickelberger SPD: Aber Sie nicht! – Gegen- ruf des Abg. Blenke CDU: Täuschen Sie sich nicht! – Gegenruf der Abg. Ursula Haußmann SPD: Da- mals waren Sie doch noch gar nicht auf der Welt!)

in Bezug auf die Bürgerbeteiligung, in Bezug auf unmittelbare Demokratie. Andere Bundesländer, die anders regiert waren, sind erst Jahrzehnte nach uns zu dieser Bürgerbeteiligung gekommen. Heute wollen wir dieses Musterland Baden-Württemberg mit der Gemeindeordnung und diesen kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften weiterentwickeln,

(Beifall der Abg. Wieser und Dr. Schüle CDU so- wie des Abg. Theurer FDP/DVP – Abg. Ursula Haußmann SPD: Stehende Ovationen von Herrn Wieser!)

und zwar vor allem in den Bereichen Bürgerbegehren und Bürgerentscheid im Sinne einer direkten Demokratie.

Ich gebe zu, meine Damen und Herren der Opposition, dass die Vorarbeiten zu unserem großen Wurf, der heute auf dem Tisch liegt, etwas länger gedauert haben. Aber gut Ding will Weile haben. Wir haben es im Koalitionsvertrag mit der FDP/DVP vereinbart und haben es jetzt in einem Stück – nicht in Teilstücken, wie Sie es gewünscht haben – vorbereitet

(Abg. Wieser CDU: Sehr gut!)

und legen es heute auch endgültig zur Beschlussfassung vor.

Inhaltlich möchte ich von meiner Seite aus zwei, drei Punkte herausgreifen.

Erstens die Absenkung des Quorums von 30 auf 25 % unter Streichung des Positivkatalogs in § 21 der Gemeindeordnung. Das heißt, die Bürger können in Zukunft ohne Beschluss des Gemeinderats auf Unterschriftensuche gehen. Das ist meines Erachtens ein wichtiger Meilenstein in unserer Gemeindeordnung in Baden-Württemberg.

Zweiter Punkt: Wir haben die Aufnahme von Bauleitplänen und von örtlichen Bauvorschriften in den Negativkatalog des § 21 der Gemeindeordnung vorgesehen.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Leider!)

Auch hierfür haben wir die Unterstützung der kommunalen Vereinigungen, weil es hier um Verfahrens- und Verwaltungsvorschriften geht. In der Sache, meine Damen und Herren, können über Einzelentscheidungen in Bebauungsplänen jederzeit Bürgerentscheide durchgeführt werden.

Der dritte Punkt, den ich anführen möchte, ist die Verlängerung der Frist zur Einreichung eines Bürgerbegehrens von vier auf sechs Wochen. Ich meine, dadurch wird der Zugang für ein Bürgervotum auch wesentlich erleichtert.

Ich darf hier erwähnen, dass die Absenkung dieses Quorums im kommunalen Bereich durchaus sehr kritisch ange

sehen wird; es darf nämlich keinen Strukturwechsel von der repräsentativen Demokratie zur direkten Demokratie und auch keine Aushöhlung der verfassungsrechtlich garantierten Stellung der gewählten Gemeindeorgane, also Gemeinderat und Bürgermeister, geben.

(Zuruf von den Grünen)

Deshalb meinen wir, eine Bürgerbeteiligung darf die Gemeindeorgane nicht ersetzen. Wir haben daher, glaube ich, den richtigen Mittelweg gefunden. Trotzdem, meine Damen und Herren, stärken wir die unmittelbare Demokratie.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Deshalb wollen wir ganz klar die Absenkung des Quorums auf 25 %. Das ist der richtige Weg.

(Zuruf von der SPD)