Wir kommen nun zur Wahl des Vorsitzenden. Das Vorschlagsrecht steht nach § 6 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes der Fraktion der CDU zu. Diese schlägt als Vorsitzenden Herrn Abg. Scheuermann vor.
Wer diesem Vorschlag zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einer Enthaltung ist Herr Scheuermann zum Vorsitzenden gewählt.
Wir kommen nun zur Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden. Das Vorschlagsrecht hierfür hat die SPD-Fraktion. Sie schlägt vor, Herrn Abg. Nils Schmid zum stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen.
Wer diesem Vorschlag zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltun
a) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften – Drucksache 13/4385
b) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE – Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg – Drucksache 13/3183
c) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE – Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften – Drucksache 13/4263
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in der zweiten Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung verschiedenster kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften. Gemeindeordnung Baden-Württemberg, Landkreisordnung und Kommunalwahlgesetz werden in einigen Punkten geändert.
Ansprechen möchte ich als einen der wichtigsten Punkte in diesem Bereich die Möglichkeit der unmittelbaren Bürgerbeteiligung in Städten und Gemeinden. Diese wird deutlich gestärkt.
Ich darf zurückblicken, Herr Abg. Oelmayer, auf das Jahr 1955. Auch damals waren wir in Baden-Württemberg schon Erster
(Abg. Stickelberger SPD: Aber Sie nicht! – Gegen- ruf des Abg. Blenke CDU: Täuschen Sie sich nicht! – Gegenruf der Abg. Ursula Haußmann SPD: Da- mals waren Sie doch noch gar nicht auf der Welt!)
in Bezug auf die Bürgerbeteiligung, in Bezug auf unmittelbare Demokratie. Andere Bundesländer, die anders regiert waren, sind erst Jahrzehnte nach uns zu dieser Bürgerbeteiligung gekommen. Heute wollen wir dieses Musterland Baden-Württemberg mit der Gemeindeordnung und diesen kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften weiterentwickeln,
(Beifall der Abg. Wieser und Dr. Schüle CDU so- wie des Abg. Theurer FDP/DVP – Abg. Ursula Haußmann SPD: Stehende Ovationen von Herrn Wieser!)
und zwar vor allem in den Bereichen Bürgerbegehren und Bürgerentscheid im Sinne einer direkten Demokratie.
Ich gebe zu, meine Damen und Herren der Opposition, dass die Vorarbeiten zu unserem großen Wurf, der heute auf dem Tisch liegt, etwas länger gedauert haben. Aber gut Ding will Weile haben. Wir haben es im Koalitionsvertrag mit der FDP/DVP vereinbart und haben es jetzt in einem Stück – nicht in Teilstücken, wie Sie es gewünscht haben – vorbereitet
Erstens die Absenkung des Quorums von 30 auf 25 % unter Streichung des Positivkatalogs in § 21 der Gemeindeordnung. Das heißt, die Bürger können in Zukunft ohne Beschluss des Gemeinderats auf Unterschriftensuche gehen. Das ist meines Erachtens ein wichtiger Meilenstein in unserer Gemeindeordnung in Baden-Württemberg.
Zweiter Punkt: Wir haben die Aufnahme von Bauleitplänen und von örtlichen Bauvorschriften in den Negativkatalog des § 21 der Gemeindeordnung vorgesehen.
Auch hierfür haben wir die Unterstützung der kommunalen Vereinigungen, weil es hier um Verfahrens- und Verwaltungsvorschriften geht. In der Sache, meine Damen und Herren, können über Einzelentscheidungen in Bebauungsplänen jederzeit Bürgerentscheide durchgeführt werden.
Der dritte Punkt, den ich anführen möchte, ist die Verlängerung der Frist zur Einreichung eines Bürgerbegehrens von vier auf sechs Wochen. Ich meine, dadurch wird der Zugang für ein Bürgervotum auch wesentlich erleichtert.
Ich darf hier erwähnen, dass die Absenkung dieses Quorums im kommunalen Bereich durchaus sehr kritisch ange
sehen wird; es darf nämlich keinen Strukturwechsel von der repräsentativen Demokratie zur direkten Demokratie und auch keine Aushöhlung der verfassungsrechtlich garantierten Stellung der gewählten Gemeindeorgane, also Gemeinderat und Bürgermeister, geben.
Deshalb meinen wir, eine Bürgerbeteiligung darf die Gemeindeorgane nicht ersetzen. Wir haben daher, glaube ich, den richtigen Mittelweg gefunden. Trotzdem, meine Damen und Herren, stärken wir die unmittelbare Demokratie.