Protokoll der Sitzung vom 05.10.2005

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Landesbeamtengesetzes

Artikel 3

Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes

Artikel 4

Inkrafttreten

Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren,

die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 5. Oktober 2005 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung anderer Gesetze“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenprobe! – Danke. Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsrechts – Drucksache 13/4488

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 13/4667

Berichterstatter: Abg. Fischer

Der Berichterstatter wünscht das Wort nicht.

Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Herr Abg. Heinz, Sie erhalten das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Ihnen bekannt ist, wollen wir mit der Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes eine Neugliederung der Beschäftigtengruppen vornehmen. Durch den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – kurz „TVöD“ genannt –, der bereits am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten ist, entfallen die bisherigen Gruppeneinteilungen. Wir wollen in Baden-Württemberg die Gruppe der Beamten beibehalten und wollen die Gruppe der Arbeiter und die der Angestellten zu einer neuen Gruppe mit der Bezeichnung „Arbeitnehmer“ zusammenfassen.

Ich möchte hier eigentlich gar keine großen Ausführungen machen; Kollege Scheuermann hat ja in der ersten Lesung alles sehr gut dargestellt. Er hat vor allem auch die Übergangsvorschriften, die ja am schwierigsten von allem zu verstehen sind, sehr gut erklärt. Das möchte ich nicht wiederholen, sondern vielleicht nur noch einmal bemerken – wir hatten ja auch im Innenausschuss schon darüber gesprochen –: Der Bund hat inzwischen die rahmengesetzlichen Regelungen verabschiedet – die wurden auch im Gesetzblatt verkündet –, sodass wir unser Gesetz nun auch auf einem gesicherten Boden verabschieden können.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Vom Bund kommt nur Gutes!)

Ich möchte vielleicht noch eines sagen: Kollege Gall hat ja bei der ersten Lesung einmal gesagt, wir wären hintendran gewesen und hätten unser Personalvertretungsgesetz eigentlich schon im Vorgriff auf den Bund ändern müssen; dieser Vorwurf ist also insofern nicht mehr zutreffend.

Lassen Sie mich abschließend noch auf einen Änderungsantrag hinweisen, den wir von der CDU und der FDP/DVP im Innenausschuss eingebracht haben. Bei diesem Änderungsantrag geht es im Wesentlichen darum, dass bei der Bestimmung der Stellvertretung des Vorsitzenden die jeweiligen Gruppen angemessen berücksichtigt werden. Das ist also hiermit geregelt. Dieser Antrag hat ja auch im Innenausschuss, glaube ich, einstimmige Zustimmung gefunden.

Wenn man nun einen Blick voraus wirft – das will ich aber heute nicht tun, sondern dies nur andeuten – und sich die Stellungnahmen der kommunalen Landesverbände anschaut, dann wird deutlich, dass wir uns zu einem anderen Zeitpunkt noch einmal in einer anderen Weise mit dem LPVG werden beschäftigen müssen. Da will ich dann einmal sehen, wie es weitergeht. Das wird sicherlich im nächsten Jahr der Fall sein.

Dem heutigen Gesetzentwurf können wir sicherlich ohne große Diskussionen zustimmen, und das will ich für meine Fraktion ankündigen.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erhält Herr Abg. Gall.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich denke, es ist überflüssig, umfänglich zu wiederholen, was ich für meine Fraktion bei der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf bereits gesagt habe. Es lässt sich, glaube ich, in der Bemerkung zusammenfassen: Dieser Gesetzentwurf ist aus Gründen der Rechtssicherheit bezüglich der anstehenden und zum Teil bereits eingeleiteten Personalratswahlen erforderlich, da der neue Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes die bisherige Dreigliederung der Beschäftigtengruppen aufgibt. Diese Dreigliedrigkeit war ja auch Grundlage des Personalvertretungsrechts.

Gesagt werden muss allerdings, meine Damen und Herren, dass die Anhörung der kommunalen Landesverbände – Herr Heinz, Sie haben darauf hingewiesen –, aber auch der Interessengruppen der Beschäftigten doch eine ganze Reihe, wie ich meine, an Kritikpunkten, aber auch an Anregungen gebracht hat. Zwei davon haben wir im Innenausschuss bereits behandelt, und sie sind in diesem Gesetzentwurf bereits berücksichtigt.

Aber ich will durchaus kritisch sagen: Wieder einmal zeigt sich, dass im Innenministerium – auch bei diesem Gesetzentwurf – letztendlich viel mit heißer Nadel gestrickt wird, wenngleich es sich bei diesem Gesetzentwurf – ich weiß es – um einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen han

delt. Aber wer die Feder geführt hat, ist doch eigentlich offensichtlich. Man hat den Gesetzentwurf mit heißer Nadel gestrickt, anstatt sich im Vorfeld mit den seit langem bekannten Problematiken und dem Für und Wider der vorgebrachten Argumente auseinander zu setzen.

Das Innenministerium selbst hat ja im Innenausschuss weiteren Novellierungsbedarf eingeräumt. Als Stichworte will ich dazu nur nennen: weitere Änderungen im Gruppenprinzip, die Größe der Vorstände, insbesondere in den Bezirkspersonalräten, die Vertreterbefugnis, die noch nicht eindeutig geregelt ist, insbesondere aber auch, denke ich, die vom Gemeindetag in den Mittelpunkt gestellte Verfassungswidrigkeit des Mitbestimmungsverfahrens. Hierauf hat sich meine Kritik, Herr Heinz, bezogen, also auf ein Kernstück des Landespersonalvertretungsgesetzes.

Es wird zugegebenermaßen – das will ich gerne sagen, damit da kein falscher Touch hineinkommt – verfassungskonform gehandelt, aber gerade deshalb ist es doch eigentlich logisch, dass man dies dann auch im Gesetz berücksichtigt.

Deshalb halten auch wir es für zwingend erforderlich, Herr Heinz, wie Sie es gesagt haben, dass sich der 14. Landtag von Baden-Württemberg – das ist der künftige – mit einer nochmaligen umfassenden Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes beschäftigt. Das sollten sich all diejenigen vornehmen, die diesem neuen Landtag dann noch angehören werden.

Dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf stimmen wir aus Erwägungen der Praktikabilität heraus zu.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält Herr Abg. Theurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Man könnte den jetzigen Gesetzentwurf, wie es der Kollege Gall in der ersten Lesung gemacht hat, als reine Fleißarbeit bezeichnen. Die Umsetzung bundesgesetzlicher Rahmenbedingungen ist erfolgt, und jetzt geht es darum, das Ganze auch noch in Landesrecht zu gießen.

(Abg. Gall SPD: Fleißarbeit ist doch keine Schan- de!)

Es geht darum, einen neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst auf Bundesebene nun auch für die Landesangestellten umzusetzen. Dieser Tarifvertrag – das möchte ich für die FDP/DVP-Fraktion an dieser Stelle zunächst einmal feststellen – enthält viele positive Elemente, vor allem auch stärkere Leistungselemente und eine Neuregelung zum Ersatz der bisherigen Dienstaltersstufen, die ja abgeschafft werden. Dies in Landesrecht umzusetzen ist sinnvoll.

Ich verhehle hier aber nicht, dass wir bei der Frage der Einführung von Leistungsorientierung und leistungsorientierter Bezahlung im öffentlichen Dienst nach Meinung der FDP/ DVP noch nicht am Ende angekommen sind und hoffen, dass es gelingt, in Zukunft auch im öffentlichen Dienst noch

mehr Spielräume einzuführen, die ja in der Privatwirtschaft segensreiche Wirkungen entfalten.

(Abg. Heinz CDU: Das regeln wir nicht heute!)