Protokoll der Sitzung vom 05.10.2005

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Wann machen wir denn die Wohnraumüberwachung?)

Schon deswegen müssen auch wir ständig am Ball bleiben und von Zeit zu Zeit – ich fürchte, auch in immer kürzeren Abständen – überprüfen, ob wir wirklich alles getan und alle Instrumente genutzt haben.

Ich will an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir uns davor hüten müssen, unsere Bürger in einer Scheinsicherheit zu wiegen. Dies müssen wir vermeiden. Mit den Regelungen, die wir in dem Entwurf vorsehen, wird ganz zweifellos die Sicherheit in diesem Land gestärkt. Wir reagieren nach meinem Dafürhalten mit Augenmaß auf die Herausforderungen. Die vorgeschlagenen Änderungen sind erforderlich, und sie sind auch verhältnismäßig.

Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu dem Gesetzesvorhaben, bedanke mich für Ihre Unterstützung und rufe Sie

dazu auf, auch in Zukunft sorgsam und möglichst schnell zu bedenken, was getan werden muss, um neuen Qualitäten in der Herausforderung sofort begegnen zu können.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/4524.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/4677.

Ich rufe zunächst die Überschrift des Gesetzentwurfs der Landesregierung auf. Der Ständige Ausschuss schlägt eine Änderung der Überschrift vor. – Sie stimmen dieser Änderung entsprechend Ziffer 1 der Beschlussempfehlung zu.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes

Herr Kollege Oelmayer, Sie sind damit einverstanden, dass ich den Artikel 1 insgesamt aufrufe.

(Zustimmung des Abg. Oelmayer GRÜNE)

Wer Artikel 1 des Gesetzentwurfs zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen

(Abg. Rückert CDU: Wenigen!)

so beschlossen.

Ich rufe auf

Artikel 2, Artikel 3, Artikel 4, Artikel 5 entsprechend Ziffer 2 der Beschlussempfehlung und den bisherigen Artikel 5 als Artikel 6 entsprechend Ziffer 3 der Beschlussempfehlung

Wer diesen Artikeln zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen so beschlossen.

Ich rufe auf den bisherigen

Artikel 6 – entsprechend der Beschlussempfehlung Artikel 7 –

Inkrafttreten

Wer diesem Artikel zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen so beschlossen.

Meine Damen und Herren,

die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 5. Oktober 2005 das folgende Gesetz beschlossen:“.

(Stellv. Präsident Birzele)

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Da sind wir auch dage- gen! – Heiterkeit bei der SPD)

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes, des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz, des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes, des Landesdatenschutzgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes“. – Sie stimmen dieser Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenprobe! – Danke. Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde bei sechs Gegenstimmen zugestimmt.

Meine Damen und Herren, damit ist Tagesordnungspunkt 6 erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE – Gesetz zur Einführung der tierschutzrechtlichen Verbandsklage in Baden-Württemberg – Drucksache 13/4418

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft – Drucksache 13/4673

Berichterstatter: Abg. Müller

Herr Abg. Müller wünscht das Wort nicht.

Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Wem darf ich für die CDU-Fraktion das Wort erteilen? – Das Wort wird seitens der CDU-Fraktion nicht gewünscht.

Dann frage ich bei der SPD-Fraktion: Wem darf ich das Wort erteilen? – Herr Abg. Winkler, Sie erhalten das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Einführung der tierschutzrechtlichen Verbandsklage in BadenWürttemberg ist in der Zweiten Beratung, und die hat ja die Aufgabe, neue Argumente, Überlegungen und Erkenntnisse der Ersten Beratung einzubeziehen und zu verwerten, um vielleicht zu neuen oder geänderten Positionen zu kommen.

Die Beratung im Juni und die Ausschussberatung in der letzten Woche ergaben ja die Ablehnung des Entwurfs durch die CDU und die FDP/DVP, obschon Minister Hauk – ich zitiere aus dem Protokoll der Ersten Beratung – gesagt hat: „Wir bekennen uns zur zukunftweisenden Weiterentwicklung im Tierschutz.“ Herr Minister, Sie sagten „Weiterentwicklung im Tierschutz“. Da wären wir geneigt, Aufrichtigkeit zu unterstellen. Da wären wir geneigt, zu glauben, Sie wären offen für die Verbandsklage, weil sie zweifellos eine Weiterentwicklung wäre, oder wenigstens offen für eine Diskussion, wie die Verbandsklage ausgestaltet sein könnte. Dies könnte man doch in parlamentarischer

Tradition der Beratung billigerweise erwarten. Aber vielleicht ist auch das Abbügeln von anderen Meinungen parlamentarische Tradition.

Wie dem auch sei, bisher haben Sie, aber auch Herr Müller von der CDU, sich der näheren Befassung mittels formaler Argumente windungsreich entzogen. Es wurde nämlich gesagt, der Bund sei zuständig. Da fragt man sich: Warum sollen wir darüber nicht trotzdem eine Meinung haben und dem nicht trotzdem zustimmen können? Der Bundesrat hat bereits vor einem Jahr einer Initiative Schleswig-Holsteins mit der ebenfalls formalen Begründung eine Absage erteilt, kein Bundesland habe bisher ein Verbandsklagerecht im Tierschutz eingeführt. Das ist auch eine formale Begründung. Zum Schluss wurde gesagt, ein hoher Aufwand durch zusätzliche Rechtsverfahren und Gesetze sei zu erwarten. Sie argumentieren also mit Formalien, oder, ich will sagen, Sie „formalieren“ also weiter.

Diese Vorstellungen von Verbandsklagen zeigen – Zitat aus dem Protokoll – eigentlich ein Misstrauen gegenüber der Verwaltung. Sie unterstellen der Verbandsklage Misstrauen gegenüber der Verwaltung. Das ist nun allerdings nicht formal, sondern das ist grundsätzlich und sehr allgemein, nämlich eine generelle Haltung. Herr Müller hat das so formuliert: „Wir sind generell skeptisch gegen Verbandsklagen.“ Da weiß man, was man hat. Das ist eine klare Aussage.

(Abg. Heinz CDU: Eine klare Position!)

Damit lässt sich aber eigentlich die gute Erfahrung mit der Verbandsklage beim Umweltschutz beiseite schieben. Da werden die Details marginal, und die Vorteile werden ignoriert. Da kann man den Tierschutz dort lassen, wo er ist. Mit einer generellen Skepsis gegenüber Verbandsklagen haben Sie eine glasklare Position, und Sie haben sich den offenbar kaum zumutbaren Aufwand erspart, über die Vorteile und Auswirkungen einer tierschutzrechtlichen Verbandsklage nachzudenken. Konsequenterweise können Sie sich dann doch auch die formalen Argumente sparen.