Damit lässt sich aber eigentlich die gute Erfahrung mit der Verbandsklage beim Umweltschutz beiseite schieben. Da werden die Details marginal, und die Vorteile werden ignoriert. Da kann man den Tierschutz dort lassen, wo er ist. Mit einer generellen Skepsis gegenüber Verbandsklagen haben Sie eine glasklare Position, und Sie haben sich den offenbar kaum zumutbaren Aufwand erspart, über die Vorteile und Auswirkungen einer tierschutzrechtlichen Verbandsklage nachzudenken. Konsequenterweise können Sie sich dann doch auch die formalen Argumente sparen.
Als Argument gegen die Verbandsklage haben Sie beispielsweise die Abwanderung von Tierhaltern, zum Beispiel bei der Käfighaltung, vorgebracht. Wir wissen, dass ein Legehuhn bislang einen Platz in der Größenordnung einer DIN-A-4-Seite zur Verfügung hat.
(Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Weniger! – Abg. Kiefl CDU: Hat es nach wie vor! Die gleiche Grö- ße, bloß an einem anderen Platz!)
Sie sagen, bei einer Verschärfung der Haltungsvorschriften bzw. einem Verbot von Legebatterien wanderten unsere Legehennenhalter ab. Herr Minister, den Gegenbeweis zu dieser Legendenbildung haben Sie in dem Bericht der Landesregierung „Landwirtschaftliche Betriebsverhältnisse und Buchführungsergebnisse“ selbst erbracht. Darin führen Sie die statistische Entwicklung der Zahl der gehaltenen Legehennen seit 1991 auf.
Nicht ein einziges signifikantes Merkmal dieser Kurve weist darauf hin, dass irgendwo ein neues Gesetz entstanden wäre.
Danke für das Argument. – Falls Sie diesen Bericht gelesen oder angeschaut haben, haben Sie anhand der Grafik feststellen können: Seit 1991 sind die Legehennenhaltung und die Eierproduktion konstant rückläufig – nicht wegen eines Gesetzes, sondern wegen der betriebswirtschaftlichen Verhältnisse in der Landwirtschaft, deren Problematik wir kennen.
Seit über zehn Jahren geht die Produktion von Eiern in unserem Land zurück. Sie war schon längst vor dem Käfighaltungsverbot rückläufig. Die Gründe kennen wir. Es ist einfach eine Legende, die zurückgehende Eierproduktion dem Tierschutz in die Schuhe zu schieben. Im Gegenteil, meine Damen und Herren: Tiergerechte Haltung wird in unserer Gesellschaft immer mehr zur Voraussetzung für die Akzeptanz durch die Verbraucher. Ich bitte, das zu beachten.
Die Tierquälerei in Legebatterien wird von der Gesellschaft, wenn sie denn aufgeklärt ist, eben nicht akzeptiert. Das, Herr Minister, verstehen wir unter einer Weiterentwicklung beim Tierschutz.
Deshalb stimmt die SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE zu. Der Staat und seine Organe haben die verfassungsmäßige Pflicht, den Schutz der Tiere durchzusetzen. Die Verbandsklage im Tierschutz ist also auch ein Mittel dafür, die Verfassung einzuschalten, weil deren konsequente Folgen zur Verbesserung des Tierschutzes beitragen.
Meine Damen und Herren, Sie können dies bejahen und unterstützen oder aber, weil Sie generell skeptisch gegenüber Verbandsklagen sind, ignorieren. Bequemer wäre Letzteres, notwendig wäre das Erstere.
(Beifall bei der SPD und den Grünen – Abg. Gö- schel SPD: Ganz genau! Sehr gut! – Zuruf des Abg. Teßmer SPD – Heiterkeit)
(Abg. Teßmer SPD: Ah! Der Hühner-Müller! – Heiterkeit – Abg. Dr. Caroli SPD: Herr Müller ent- wickelt sich zur Allzweckwaffe! Allzweckwaffe Müller! – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Alles Müller, oder was?)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird Sie wundern: Ich will es kurz machen.
(Heiterkeit – Abg. Teßmer SPD: Das wäre das ers- te Mal! – Abg. Alfred Haas CDU: Das war eine Drohung! – Abg. Göschel SPD: Das ist unglaub- würdig! – Zuruf des Abg. Dr. Caroli SPD)
Ich habe heute Vormittag bei einem gnädigen Parlamentspräsidenten meine Redezeit etwas überschritten. Heute Nachmittag habe ich einen gestrengen Präsidenten. Deshalb halte ich meine Redezeit ein.
In der ersten Lesung und in der Ausschussberatung ist von meiner Seite für die CDU-Fraktion das Nötige gesagt worden. Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Man kann das alles noch einmal nachlesen.
Ich will auf ein Argument eingehen, das gerade von Ihnen, Herr Kollege Winkler, genannt worden ist: Wir haben ja auf das Argument zu hoher Standards, beispielsweise den zusätzlichen Standard eines Verbandsklagerechts oder die Legehennenverordnung, verwiesen. Wir haben nicht gesagt, dass aufgrund der zusätzlichen Standards die Eierproduktion zurückgegangen ist. Aber sie würde zurückgehen. Die Legehennenverordnung gilt ja noch gar nicht. Deswegen haben wir uns natürlich nicht auf sie berufen können. Das ist vielmehr ein paralleles Problem, das wir eines Tages bekommen können.
Deswegen sind wir daran interessiert, dass wir im europäischen Gleichschritt marschieren. Aber das ist jetzt lediglich eine Replik zu einer Äußerung gewesen, die Sie gemacht haben.
Ich will ganz einfach feststellen: Es gibt bis zur Stunde kein Bundesland und wird auch in Zukunft kein Bundesland geben, das diese tierschutzrechtliche Verbandsklage einführt.
(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der SPD und der FDP/DVP – Abg. Dr. Caroli SPD: Das war die kürzeste Rede, die er je gehalten hat!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es besteht eine intensive und gute Zusammenarbeit mit den Tierschutzorganisationen, und die FDP/DVP möchte den Tierschutz natürlich weiter voranbringen. Dazu gehört aber in allererster Linie, beim Bund,
Auf einzelne Punkte, über die wir bereits bei der Ersten Beratung und im Ausschuss gesprochen haben, möchte ich nicht weiter eingehen. Ich schließe mich da Herrn Kollegen Müller an. Klar ist aber: Die Einführung einer Verbandsklage nur in Baden-Württemberg macht keinen Sinn. Aber auch auf Bundesebene, für die der Bundesgesetzgeber zuständig wäre und wo in den letzten sieben Jahren gar nichts passiert ist, zeigt sich, dass es weder dort noch in den anderen Ländern
den Willen gibt, ein Verbandsklagerecht einzuführen. Auch in Schleswig-Holstein wurde der Gesetzentwurf schließlich nicht weiterverfolgt. Nun wird dieser Stoff von den Grünen in den anderen Bundesländern wieder aufgearbeitet.
Außerdem hat ein Verbandsklagerecht keine Präventionswirkung, und das Ziel der Klage wären, im Gegensatz zum Verbandsklagerecht im Naturschutz, nur Einzelfallentscheidungen.
Anders als die Grünen befürworte ich die Ausführungen von Herrn Minister Hauk im Ausschuss ausdrücklich, dass die Einführung der tierschutzrechtlichen Verbandsklagemöglichkeit eine starke Erhöhung der Beteiligung der klageberechtigten Tierschutzverbände darstellen und voraussetzen würde.
Dies wäre – darüber sind wir uns wohl alle einig – mit einem extrem hohen Verwaltungsaufwand verbunden.
Wenn nun aber, wie die Grünen meinen, nur wenige Klagen zu befürchten wären, erübrigt sich eigentlich die Forderung nach einem Verbandsklagerecht. Zudem möchte ich in diesem Zusammenhang abschließend darauf hinweisen, dass allein im Bereich der Tierversuche automatisch mit einer Unmenge an Klagen zu rechnen wäre. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion lehnt deshalb den Gesetzentwurf ab.
(Beifall bei der FDP/DVP und der Abg. Dr. Car- mina Brenner CDU – Abg. Teßmer SPD: Die sind auch so möglich!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der ersten Lesung unseres Gesetzentwurfs zur Einführung der Verbandsklage für Tierschutzverbände habe ich die Gründe hierfür ausführlich dargelegt. Deshalb möchte ich mich heute auf die von Ihnen vorgebrachten und zum Teil falschen, zum Teil widersprüchlichen Argumente konzentrieren, mit denen Sie unseren Gesetzentwurf ablehnen wollen.
Ein Argument, Frau Götting, haben Sie gerade wieder geliefert. Sie haben gesagt, die Einführung der Verbandsklage für Tierschutzverbände in nur einem Bundesland mache keinen Sinn. Aber wenn wir einen Fortschritt erreichen wol