Protokoll der Sitzung vom 05.10.2005

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Heide- rose Berroth FDP/DVP: Wir beantworten es schon selber!)

Er wäre nicht erforderlich. Das ist das Faktum. Sie haben kein Geld, wollen aber auch keine Prioritäten für den Hochwasserschutz setzen und nicht genügend Geld für den Hochwasserschutz einstellen.

Jetzt mache ich Ihnen die Rechnung auf. Sie bräuchten für alle dringend notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen 570 Millionen €.

(Zuruf des Abg. Röhm CDU)

Das ist errechnet worden. Wir brauchen es jetzt nicht im Einzelnen darzulegen. Ich kann es Ihnen aber auch im Einzelnen aufführen, wenn Sie das wollen.

(Abg. Hillebrand CDU: Ja! – Abg. Röhm CDU: Bitte!)

Jetzt kommt die Rechenaufgabe.

(Abg. Rückert CDU: Wo ist das Geld? – Heiterkeit – Abg. Röhm CDU: Rausrücken!)

Wenn Sie sagen, wir setzen im Jahr 20 oder 30 Millionen € für den Hochwasserschutz ein, dann lautet die Rechnung: 570 geteilt durch 20 oder 30. Da kommt man auf 30 Jahre. 30 Jahre lang wollen Sie warten, bis dringend notwendige Hochwasserschutzmaßnahmen in diesem Land durchgeführt sind! Ich sage Ihnen, das ist verantwortungslos.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Schmie- del SPD: Unglaublich! – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das geht mit dem Gesetzentwurf aber auch nicht!)

Sie wollen sich mit diesem Gesetzentwurf Luft verschaffen. Deswegen lehnen wir ihn ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Scheffold CDU: Das ist eine Logik!)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Berroth.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist schon spannend. Herr Dr. Caroli, Sie haben zwar die Frage schon selbst beantwortet, wie Sie sie gern beantwortet hätten; aber ich erlaube mir doch, wenn Sie mir eine Frage stellen, dass ich sie selbst beantworte.

Sie fragen: Wäre dieser Gesetzentwurf nötig, wenn wir genügend Geld für den Hochwasserschutz hätten? Und dann rechnen Sie uns aus, dass wir 30 Jahre dafür brauchen würden. Da muss ich Ihnen klipp und klar sagen: Dann würde dieser Gesetzentwurf auch nicht taugen. Er verlängert die Frist für die Umsetzung von Planfeststellungsbeschlüssen von fünf auf acht Jahre und gibt maximal eine weitere Verlängerung von fünf Jahren. Das ergibt nach Adam Riese, wie ich es in der Schule gelernt habe, 13 Jahre und nicht 30. Von daher merkt man, dass nicht wir uns Luft verschaffen, sondern dass Sie eine Menge Luft in diese Debatte hineinblasen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

Es ist doch gar kein Thema: Wenn und sobald genügend finanzielle Mittel da sind, werden wir alle Maßnahmen nach ihrer Priorisierung zügig umsetzen.

Sie sollten auch nicht vergessen, dass vieles schon passiert. Sie tun ja gerade so, als würden wir überhaupt nichts für den Hochwasserschutz ausgeben. Das stimmt ja nicht. Es wird sehr viel getan, und es wird auch sehr viel getan, was dringend notwendig ist, auch an kleinen Gewässern, weil diese nämlich – das hat man in den letzten Jahren gesehen, wenn es Hochwasserfälle gab – oft viel gefährlicher sind als die, an die Sie jetzt denken.

Ich sage Ihnen ganz klar: Ich gebe lieber Geld für Schutzbauten aus als für die Bürokratie, die nötig wird, wenn ein Planfeststellungsbeschluss abläuft.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU)

Diese Regelung entspricht im Übrigen – wie auch der Landkreistag in der Anhörung deutlich erwähnt hat – der von Rot-Grün auf Bundesebene getroffenen Lösung für Straßenbauten.

(Abg. Hillebrand CDU: Aha!)

Deshalb weiß ich eigentlich nicht so recht, was Sie dagegen haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

Das Wort für die Grünen erteile ich Herrn Abg. Boris Palmer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Da gerade viel von Bürokratieabbau die Rede war, kündige ich hiermit an, dass ich meine Rede zu Tagesordnungspunkt 10 jetzt gleich mit halte, indem ich sie zu Protokoll gebe. Denn ich denke, dass die Anträge von Frau Berroth keiner intensiven Behandlung bedürfen. An

sonsten begrenze ich meine Ausführungen auf diesen Gesetzentwurf.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Grüßen Sie dann die Veranstaltung, auf der ich dann fehlen werde!)

Das werde ich gern tun.

Wir haben im Ausschuss ja intensiv über den Gesetzentwurf gesprochen. Ich glaube, der Kollege Caroli hat den Fokus auf die richtige Fragestellung gerichtet, nämlich: Kommen wir mit dem Hochwasserschutz im Land voran, und gibt es dafür genügend Geld? Über diese Frage sollten wir uns streiten.

Würden wir allerdings auf den Gedanken kommen, Sie mit einem Gesetzentwurf zu behelligen, der einen Regelungsgegenstand wie der vorliegende Gesetzentwurf zum Inhalt hat, nämlich eine Frist von fünf Jahren auf acht Jahre zu verlängern, würden Sie,

(Zuruf des Abg. Scheuermann CDU)

Herr Kollege Scheuermann, von uns verlangen, mit der Beratung eines solchen Anliegens zu warten, bis man das Wassergesetz insgesamt aus anderem Grund ändere, weil es sich nicht lohne, das Parlament wegen eines einzigen Anliegens zu behelligen. So hätten Sie argumentiert, wenn wir einen solchen Gesetzentwurf vorgelegt hätten. Das sollten Sie zugeben.

(Abg. Scheuermann CDU: Kommt darauf an!)

Kommt darauf an. Möglich wäre es also.

Halten wir einmal fest: Die begehrte Änderung ist insgesamt nicht so gravierend, dass wir uns hierüber die Köpfe einschlagen sollten.

(Abg. Hillebrand CDU: Genau!)

Damit sind Sie auch einverstanden. – Aber wenn wir uns einmal genau fragen, worin der Unterschied zur Regelung in der Vergangenheit besteht, stoßen wir auf zwei Änderungen:

Erstens: Die Frist bis zum Außerkrafttreten wird von fünf Jahren auf acht Jahre verlängert.

(Zuruf des Abg. Hillebrand CDU)

Zweitens: Es wird eine Möglichkeit eingeführt, selbst nach Ablauf dieser Frist noch einmal um fünf Jahre zu verlängern.

(Zuruf des Abg. Hillebrand CDU)

Wir sind uns doch sicherlich auch darin einig, dass es das Ziel sein muss, Planfeststellungsbeschlüsse nicht einfach verfallen zu lassen.

(Abg. Hillebrand CDU: Richtig!)

Darin sind wir uns alle einig.

(Abg. Hillebrand CDU: Sehr gut!)

Wir sind uns wahrscheinlich auch darin einig, dass die Frist bis zum Verfall nur den einen Sinn hat, zu verhindern, dass veraltete Pläne realisiert werden. Auch da hoffe ich auf Ihre Zustimmung: dass man Pläne nicht ewig gelten lassen kann, weil sie irgendwann überholt sind.

Jetzt lautet unser Vorschlag zur Güte – er entspricht auch dem Anliegen, das der Landesnaturschutzverband geäußert hat –: Die Verlängerungsoption, die Sie mit Ihrem Gesetzentwurf einführen wollen, tragen wir mit. Es soll also möglich sein, mit einem abgespeckten, einfachen Verfahren die Geltungsfrist des Planfeststellungsbeschlusses um weitere fünf Jahre zu verlängern. Das halten wir für richtig. Damit wird gewährleistet, dass der Beschluss nicht verfällt. Damit wird aber auch gewährleistet, dass er sich auf dem Stand der Zeit befindet und nicht überholt ist.

Was wir nicht mittragen, ist die automatische Verlängerung der Geltungsdauer am Anfang von fünf Jahren auf acht Jahre, ohne dass eine Überprüfung der Aktualität vorgenommen wird. Wir bieten Ihnen eine solche Verlängerung um fünf Jahre nach Überprüfung der Aktualität an. Die gibt es bisher nicht. Bisher gibt es keine Möglichkeit zur Verlängerung. Das wäre neu. Das wäre unserer Auffassung nach richtig. Aber wir halten es nicht für notwendig, acht Jahre alte Pläne ohne Überprüfung zu realisieren.

Im Übrigen, meine Damen und Herren: Ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie die von Ihnen begehrte Änderung aus irgendwelchen Haushaltsgründen vornehmen wollen. Ich will einmal versuchen, eine rationale Diskussion nur über das zu führen, was im Gesetzentwurf steht.