Aber, Herr Kollege Oelmayer, das ist ein nicht zu unterschätzendes Beispiel. Ich bitte schon, die Gewichtigkeit entsprechend zu würdigen.
Kollege Junginger, auch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts selbst lässt sich die Notwendigkeit einer Befristung nicht herauslesen, im Gegenteil. Die Geeignetheit und auch die Erforderlichkeit präventiver Rasterfahndung wird vom Bundesverfassungsgericht ohne Weiteres in wenigen Sätzen bejaht. Das müssen wir sehen.
Deswegen, Herr Kollege Sckerl, abschließend zu Ihrer Frage: Die Landesregierung wird im kommenden Jahr einen Entwurf für eine dann allerdings umfassende Novellierung des Polizeigesetzes vorlegen. Wir werden bei der Umsetzung weitere gerichtliche Entscheidungen, die zwischenzeitlich ergangen sind, einbeziehen. Wir werden also das rechtliche Instrumentarium aktualisieren und damit eine effektive Bekämpfung des Terrorismus ermöglichen.
Eine isolierte Neuregelung der Rasterfahndung, wie sie verschiedentlich eben gefordert wurde, greift meines Erachtens zu kurz. Die Landesregierung – das will ich abschließend sagen – sieht die präventiv-polizeiliche Rasterfahndung als ein Mittel, allerdings ein unverzichtbares Mittel im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und auch andere Formen der Schwerkriminalität an.
Meine Damen und Herren, die Änderung der Vorschriften zur Rasterfahndung wird unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sicherstellen, dass der Polizei
auch in Zukunft der notwendige Handlungsspielraum für eine effektive Gefahrenabwehr erhalten bleibt. In diesem Sinne werden wir den Gesetzentwurf vorbereiten und Ihnen umgehend vorlegen.
Anmerkung 1: Wir freuen uns, dass die Landesregierung sich bemüßigt sieht, die Gesetzesnovellierung zu beschleunigen. Vor dieser Beratung bestand ja der Eindruck, es werde auf Zeit gespielt und es gebe keinen Handlungsbedarf.
Das ist jetzt klargestellt. Wenn wir dazu mit unserem Gesetzentwurf beitragen konnten, ist das ein Fortschritt.
Ich habe die Akten gelesen, und es gab bisher kein Datum. Jetzt haben wir das Frühjahr 2007 als Datum für das neue Gesetz. Daran werden wir die Regierung letztendlich messen.
Anmerkung 2: Darüber sollten wir gar nicht streiten: Wenn wir im Haus feststellen, dass wir uns einig sind in der Bewertung dessen, was unseren Rechtsstaat ausmacht, nämlich die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit immer zu bewahren, in jedem einzelnen Punkt zu justieren und zu überprüfen,
ist das ein demokratischer Konsens, der beachtenswert ist und nicht gering genug geschätzt werden kann, meine Damen und Herren.
Hoch genug. Es sind die nahende Mittagspause und der leere Magen, die mittlerweile auch die geistige Konzentration in Anspruch nehmen, und zwar nicht nur bei mir.
Jetzt habe ich mir einen Versprecher erlaubt; das war von mir aus der Versprecher des Tages. Das war es dann aber auch schon.
Noch einmal zur Rasterfahndung. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie müssen schon tief in die Geschichte, in die Siebzigerjahre zurückgehen. Zugegebenermaßen gab es damals einen Erfolg, der wichtig war.
Wir reden aber jetzt über Rasterfahndung in einem ganz anderen Zusammenhang als 2001. Ich habe vorhin von 8 Millionen Datensätzen gesprochen. In Baden-Württemberg waren es 1,8 Millionen. Das war gesellschaftspolitisch problematisch. Ausländische Studierende islamischen Glaubens waren über Monate hinweg einem Generalverdacht ausgesetzt.
Sie waren in weiten Teilen stigmatisiert. Das war die andere Seite der Sicherheit: der Eingriff in Grundrechte von Menschen, die in diesem Land gelebt haben. Das ist die Abwägung, die getroffen werden muss. Da die Rasterfahndung in diesem Bereich trotz aller Prognosen nicht erfolgreich war, ist es an der Zeit, die Fakten auf den Tisch zu legen und dann gescheit zu evaluieren. Das ist auch Zweck unserer Gesetzesinitiative. Wir werden das in der weiteren Beratung einfordern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen wird. – So vom Haus beschlossen.
Bevor wir in die Mittagspause eintreten, gebe ich noch bekannt, dass sich die Abgeordneten, die in den Oberrheinrat gewählt wurden, zu einer kurzen Besprechung 15 Minuten vor Wiederbeginn der Nachmittagssitzung im Empfangsraum Zimmer 212 treffen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. T h o m a s O e l m a y e r G R Ü N E – F i n a n z i e r u n g d e s S t r a ß e n b a h n a u s b a u s i n U l m
Wäre die Finanzierung des Ausbaus der Straßenbahn in Ulm, der auch als Maßnahme des als Entwurf vorliegenden Maßnahmenkatalogs zum Luftreinhalte- und Aktionsplan des Regierungspräsidiums Tübingen vom 7. August 2006 für Ulm enthalten ist, durch die Finanzierung von Stuttgart 21 unter anderem aus GVFG-Mitteln gefährdet bzw. würde dieser gegebenenfalls eine Vorfinanzierung durch die Stadtwerke Ulm als Vorhabenträger für den Straßenbahnausbau erforderlich machen?
Zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage erhält Herr Staatssekretär Köberle vom Innenministerium das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ihre Anfrage, Herr Kollege Oelmayer, beantworte ich im Namen der Landesregierung mit Nein. Eine Entscheidung – –