Es gibt bestehende Rechtsregeln. Wenn wir überhaupt jemandem untersagen wollen, GVO anzubauen, dann brauchen wir eine Handhabe, und diese Handhabe erhalten wir nur, wenn wir Feldversuche machen, weil das die einzige Möglichkeit ist, um ausschließen zu können, dass die Koexistenz gegeben ist. Das ist der einzige Punkt, und deshalb machen wir die Feldversuche.
Ansonsten, Herr Kollege Schmiedel: Den Anbau von gentechnisch verändertem Mais muss kein Landwirt mehr beantragen. Dieser Mais ist zugelassen, der Landwirt baut an – und Sie haben nichts in der Hand, das zu verbieten. Das ist doch der Knackpunkt. Wenn man aber Koexistenz gewährleisten will, braucht man konkrete Anhaltspunkte, welche fachlichen Regeln dafür erforderlich sind. Zu diesen fachlichen Regeln wollen wir durch unsere Feldversuche mit beitragen, damit genau die Betriebe, die morgen GVOfrei produzieren wollen, dies auch noch können.
Noch einmal zu der Frage der Schwellenwerte beim Saatgut. Das ist ein bisschen schwierig zu verstehen; ich merke es.
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das ist eindeutig! – Abg. Gundolf Fleischer CDU: So ist es! – Beifall des Abg. Gundolf Fleischer CDU)
Beim Saatgut haben wir – das ist das eigentliche Problem – noch keine Schwellenwerte. Das erschwert natürlich auch die behördliche Überwachung. Wir versuchen deshalb – –
Herr Minister, wenn Sie so explizit Wert darauf legen, dass Ihre Versuche sozusagen dem Schutz derjenigen, die keine GVO anbauen, dienen:...
... Darf ich Ihnen nicht unterstellen, dass es genau umgekehrt ist, dass Ihre Versuche dem Anbau von GVO und der Sicherung der Vorschriften für den Anbau dienen?
Herr Winkler, das können Sie sehen, wie Sie wollen. Nur, ich sage Ihnen: Wenn wir nichts machen, dann kommt morgen der erste Landwirt, und der baut an. Punkt. Das ist genau der Punkt.
Da habe ich nichts in der Hand, um sagen zu können, der Mindestabstand beträgt 50, 80, 100 m oder sonst was. Der baut an.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Der hat das volle Ri- siko! – Abg. Birgit Kipfer SPD: Aber er muss doch haften!)
Derzeit wird von den Saatgutfirmen fachlich ein Mindestabstand von 20 m empfohlen. So sieht es aus. Das ist die Lage. Sie haben sich noch nicht damit abgefunden, dass wir nicht mehr unter den Bedingungen von vor zwei, drei Jahren leben.
Jedenfalls ist das Thema Schwellenwerte beim Saatgut ein echtes Problem, weil wir noch keine Schwellenwerte haben. Deshalb versuchen wir auch, in dem betreffenden Länderarbeitskreis gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bund entsprechende Schwellenwerte umzusetzen.
Sie, Herr Kollege Winkler – das will ich abschließend noch sagen –, haben auch das Thema Reis angesprochen. Wir hatten vor vier Wochen Fälle, bei denen Reis mit Bestandteilen von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen in die Regale gelangt ist. Das CVUA Freiburg – das sollte man bei dieser Gelegenheit auch einmal erwähnen – war die erste Behörde in Deutschland überhaupt, die im September nach Hinweisen aus den USA Spuren von gentechnisch verändertem Reis gefunden hat. Wir proben doch. In Ihrem Antrag fordern Sie, wir sollten mehr proben. Da kann man uns überhaupt nichts nachsagen.
Denn sowohl in der LUFA Augustenberg, einer unserer landwirtschaftlichen Anstalten – um das einmal zu betonen, weil die immer wieder infrage gestellt werden –, als auch an dem CVUA Freiburg – zum einen im Bereich Lebensmittel, zum anderen im Bereich Saatgut – fahnden wir im Interesse
des Verbraucherschutzes nach gentechnisch veränderten Produkten, die nicht als solche gekennzeichnet sind. Darum geht es. Das tun wir mit großem Nachdruck und hoher Verantwortung.
Das steht in dem Antrag. Darüber hinaus wird darin aber gefordert – damit sind Sie weit über das Ziel hinausgeschossen –, wir sollten uns dafür einsetzen, dass auch Fleisch entsprechend deklariert wird.
Das ist eben nicht selbstverständlich. Wie will ich denn als Behörde in Baden-Württemberg, als Landesbehörde – es geht nicht um die Europäische Union; wenn die EU das macht, ist es in Ordnung – in Argentinien bei den Rindern und in Neuseeland bei den Schafen nachweisen und dinglich einfordern, dass die Tiere biologisch gefüttert worden sind und kein gentechnisch verändertes Futter erhalten haben? Das ist gar nicht möglich. Wir müssen uns auf das beschränken, was wir bei uns analytisch nachweisen können. Das muss auch gekennzeichnet sein. Darin unterscheiden wir uns mit Sicherheit nicht.
Wir unterhalten uns einmal über die Methode von Greenpeace und über die Methoden des CVUA. Da werden wir sehr schnell deutliche Unterschiede finden.
Bis Ende letzter Woche haben wir immerhin in 21 von 148 untersuchten Proben von Reisprodukten Anteile von nicht zugelassenem gentechnisch verändertem Reis festgestellt. Die Produkte wurden auch durch die Hersteller und den Handel vom Markt genommen. Die Öffentlichkeit wurde schnell hierüber informiert. Eine Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers kann ausgeschlossen werden. Dies bestätigt auch mittlerweile die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit.
Wir werden diese Untersuchungen im Saatgutbereich und im Lebensmittelbereich verstärkt fortsetzen. Das ist gar keine Frage. Das werden wir tun, weil dies zur Klarheit für den Verbraucher und für die Wahlfreiheit des Verbrauchers unabdingbar ist.
Erstens: Die Biotechnologie insgesamt wird vom Verbraucher zunehmend positiv bewertet. Die Skepsis gegenüber gentechnisch veränderten Lebensmitteln bleibt. Das ist gerade für den Ökolandbau eine Chance.
Aber natürlich! Denn gerade der Ökolandbau führt den Nachweis, dass er gentechnikfreie Lebensmittel anbietet. Es handelt sich zweifelsohne auch um Wachstumspotenzial in einer Nische, gerade in Baden-Württemberg. Das ist kein Thema.
Zweitens: Anbauversuche zum Schutz der konventionellen und der ökologischen Landwirtschaft müssen wir weiterhin durchführen. Ich füge hinzu: Wir werden nicht nur die Anbauversuche, sondern auch die Forschungsintensitäten sowohl in der angewandten Forschung als auch in der Grundlagenforschung weiter verstärken.
Drittens: Der gentechnisch veränderte Mais der Linie MON 810 wird von den zuständigen Behörden in Bezug auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt als sicher eingestuft.
Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir die Voraussetzungen geschaffen und die nötige Vorsorge getroffen für den Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen, die zugelassen sind – ich wiederhole es –, ohne uns noch in einem rechtsfreien Raum zu bewegen.