Dort, wo qualifizierte Tagesmütter arbeiten, fließt also mehr Geld als dort, wo diese Qualifikation nicht vorhanden ist.
Ich halte es deshalb auch für angemessen, dass sich das Land künftig mit mindestens 10 % an den Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen beteiligt. Ich bitte Sie alle, uns bei der Umsetzung dieser Förderrichtlinien und auch beim bedarfsgerechten Ausbau der Kleinkindbetreuung konstruktiv zu unterstützen, wo wir uns doch alle eigentlich so einig sind.
Frau Ministerin Stolz, sind Ihnen die Zahlen bekannt, die die Städte in der Frage angegeben haben, welche Einbußen sie erleiden werden, wenn die Förderrichtlinien so umgesetzt werden, wie Sie es geplant haben? Das sind 160 000 € jährlich weniger für Heidelberg, 150 000 € weniger für Tübingen und 80 000 € weniger für Karlsruhe. Haben Sie Zweifel an den Zahlen, die die Städte vorgelegt haben?
Klären Sie uns des Weiteren bitte auf, was es zu bedeuten hat, wenn Herr Oettinger gestern die Zusage gemacht hat, es gebe eine Bestandssicherung für Heidelberg. Bedeutet das, dass Sie die Verwaltungsvorschriften noch einmal überarbeiten, oder gibt es eine Lex Heidelberg? Ich persönlich wäre darüber sehr erfreut, aber gerecht fände ich es nicht. Erläutern Sie uns bitte, was er gestern presseöffentlich er
klärt hat: Heidelberg solle eine Bestandssicherung erhalten, und es dürfe nicht weniger werden als bisher.
Ich denke, die Frage habe ich schon beantwortet. Wir wollen unbillige Härten – die es bei Umstellungen immer gibt – vermeiden. Wir haben deshalb schon Übergangsregelungen eingebaut, und wir werden noch einmal überprüfen, ob diese Übergangsregelungen ausreichend sind.
Aber machen wir uns nichts vor. Dort, wo weniger angeboten wird, fließt weniger Geld, und dort, wo das Angebot groß ist, was die Gruppengrößen und die Betreuungsstunden betrifft, fließt mehr Geld. Das ist auch eine Anforderung, die der Rechnungshof für die Vergabe öffentlicher Mittel an uns stellt. Ich glaube, bei aller Euphorie für die Kinderbetreuung können wir uns solchen Anforderungen nicht entziehen. Im Übrigen befinden wir uns da in Übereinstimmung mit den Trägerverbänden.
Ich denke, über Härten werden wir noch einmal nachdenken und an Lösungen arbeiten. Aber die Grundtendenz der Förderung – dort, wo viel angeboten wird und wo Qualität in der Tagespflege geboten wird, fließt das Geld hin – ist, denken wir, genügend Anreiz für einen weiteren Ausbau.
Frau Minister, gestatten Sie eine weitere Nachfrage der Frau Abg. Bauer und eine Nachfrage der Frau Abg. Wonnay?
Frau Ministerin, Sie haben eben angedeutet, Sie würden sich noch einmal darüber Gedanken machen, dass es trotz der Übergangsregelungen zu unbilligen Härten kommen könnte. Bedeutet das, dass sich die Entscheidung im Ministerrat verzögern wird? Oder gibt es einen konkreten Fahrplan, bis wann Sie eine Entscheidung fällen? Die Förderrichtlinien sollen ja zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.
Es ist ganz klar, dass die Förderrichtlinien so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden. Aber die Härten müssen überprüft werden. Allerdings ist es Tatsache, dass wir das heute zum Beispiel in keinster Weise von Heidelberg belegt bekommen haben. Wir werden das überprüfen und diese Förderrichtlinien so schnell wie möglich auf den Weg bringen.
Frau Ministerin, würden Sie mir darin zustimmen, dass die Zahl, die Sie genannt haben, nämlich dass für 63 % der Gruppen der Förderbetrag gleich bleibt bzw. höher wird, nur die Zahl der Kleinkindgruppen betrifft? Diejenigen, die eine Betreuungszeit ha
ben, die über 15 Stunden in der Woche liegt, machen drei Viertel der Betreuungsgruppen aus. Aber Sie müssen schon auch das eine Viertel der sogenannten betreuten Spielgruppen dazunehmen. Wenn Sie das zusammenzählen, merken Sie, dass die Änderung der Förderrichtlinien für fast die Hälfte der Einrichtungen im Land eine Verschlechterung bedeutet.
Die 37 % der Gruppen, die zwischen 40 und 50 Stunden in der Woche Betreuung anbieten, werden weiterhin 13 380 € je Gruppe bekommen.
Wir haben hier alle Betreuungsgruppen aufgeführt. Ich kann Ihnen da im Moment keine anderen Zahlen nennen als die, die ich bisher genannt habe.
Das reicht mir, Frau Präsidentin. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwei Sätze möchte ich noch sagen.
Ein Satz zum Kollegen Klenk: Kollege Klenk, ich habe selten von Ihnen eine Rede gehört, bei der so wenig gesagt wurde.
Das heißt, Sie können wahrscheinlich auch nicht erklären, wie zukünftig mit weniger Geld mehr Plätze finanziert werden sollen.
Frau Sozialministerin Stolz, eine Statistik zu lesen ist wahrscheinlich ähnlich schwer wie Mathematik oder Dreisatz. Aber wenn Sie sich Ihre Stellungnahme ansehen, dann müssen Sie doch eigentlich auf die Frage der Frau Kollegin Wonnay antworten, dass sie recht hat.
Denn tatsächlich haben 22 % der Gruppen wöchentliche Betreuungszeiten zwischen 15 und 30 Stunden, 15 % der
Gruppen zwischen 30 und 40 Stunden und 37 % der Gruppen zwischen 40 und 50 Stunden; letztere kriegen fast das Gleiche, aber dennoch fast 20 € weniger, nämlich 13 380 € statt 13 400 €.
Wenn Sie sich Ihre Stellungnahme weiter anschauen, stellen Sie ebenfalls fest, dass bei den Krippengruppen, für die bisher eine Zuwendung beantragt worden ist, die betreuten Spielgruppen mit einer Gruppengröße von fünf Kindern einen Anteil von 2,1 % und die mit einer Größe von sechs oder mehr Kindern einen Anteil von 22,8 % ausmachen. Also die Aussage, dass drei Viertel der Gruppen weniger bekommen, stimmt in der Tat, und die können Sie auch nicht leugnen.
Ein zweiter Satz zum Kollegen Klenk: Kollege Klenk, wenn Sie jetzt versuchen, hier darzustellen, ich hätte gesagt, dass ich überall eine Betreuungsquote von 25 % möchte, dann haben Sie falsch zugehört. Wir wollen eine landesweite durchschnittliche Versorgungsquote von 25 % anstatt der jetzigen durchschnittlichen Versorgungsquote von 8,7 %. Wenn Sie sich die Statistik der Stadt- und Landkreise anschauen, stellen Sie fest, dass dort als bedarfsgerechte Versorgungsquote bis 2010 16 % angegeben wird, im Landkreis Heidenheim übrigens 13,8 %; das heißt, bei der gegenwärtigen Quote von 6,5 % muss auch dort das Angebot verdoppelt werden. Die Stadt- und Landkreise und auch die Frau Ministerin gehen von einer 16-prozentigen Versorgungsquote bis 2010 aus. Das – das hat die Frau Ministerin auch gesagt – ist die untere Bedarfsgrenze. Wir legen die obere Bedarfsgrenze zugrunde, weil diese uns aufgrund der Umfragen und der verschiedenen Gutachten und Nachfragen, die bei den Eltern gemacht worden sind, realistischer erscheint.
Ich komme zum Ende, Frau Präsidentin. – Auch mein letzter Satz hat wieder etwas mit Dreisatz zu tun. Wir möchten zum einen die Bedarfsquote von 8,7 % auf 25 % im Jahr 2010 erhöhen und zum anderen die Zuschüsse von bislang 10 % der Betriebskosten auf 30 % erhöhen. Das sind also zwei Ebenen von Erhöhungen: von 8,7 auf 25 % und von 10 auf 30 %.
In Euro ausgedrückt, wenn man von der jetzigen Berechnung ausgeht: 97 Millionen € bis 2010 im Endausbau, vom Stufenplan bis 2007 32 Millionen €. Wenn man das Geld aus dem Finanzierungsvolumen für das Landeserziehungsgeld nimmt – ab nächstem Jahr 30 Millionen € plus der jetzigen 11,3 Millionen € –, ist die Finanzierung gesichert. Denn wenn das Landeserzie
hungsgeld komplett für die Kleinkindbetreuung umgewidmet würde, würde dies der Kleinkindbetreuung helfen.