Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 werden heute abgesetzt. Es wird in einer der nächsten Präsidiumssitzungen entschieden, wann diese Tagesordnungspunkte erneut im Plenum aufgeru fen werden. – Damit ist das Plenum einverstanden.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Architektengesetzes – Druck sache 14/6567
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
In der Allgemeinen Aussprache erteile ich Herrn Abg. Mack für die CDU-Fraktion das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Guter Mann! – Gegen ruf des Abg. Claus Schmiedel SPD: Das ist er nur, wenn er kurz spricht!)
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Ich kann es kurz machen. Es geht um die Umsetzung der EU-Berufsqualifikationsrichtlinie. Wir wol len, dass das Architekturstudium bei uns in ganz Europa an erkannt wird. Deswegen brauchen wir die vierjährige Gesamt regelstudienzeit. Daneben wird noch geregelt, dass sämtliche Rechtsformen einer Kapitalgesellschaft in Zukunft auch für Architekturbüros geöffnet sind. Das sind die wesentlichen Re gelungsinhalte.
Wir haben bei den Ausschussberatungen festgestellt, dass wir dieses Gesetz einstimmig mittragen. Deswegen glaube ich, dass das auch hier so erfolgen kann.
Ich darf vielleicht noch einen Satz sagen. Stuttgart selbst ist eine Architektenstadt. An der Universität in Stuttgart gibt es eine ausgezeichnete, weltweit anerkannte Architekturausbil dung. Auch an einigen Fachhochschulen in Baden-Württem berg gibt es eine sehr gute Architekturausbildung. Mit dem heutigen Tag kann man sagen: Man kann sich darauf freuen, was diese guten Architekten aus dem heutigen Gleisfeld im Rahmen von Stuttgart 21 in Zukunft machen werden.
Frau Präsidentin, verehrte Kol leginnen und Kollegen! Ich kann es ausnahmsweise noch kür zer machen als Herr Kollege Mack. Denn mit dem Gesetz vollziehen wir eigentlich Regelungen auf anderen Rechtsfel dern nach, die sich z. B. durch den Bologna-Prozess und die Bachelor- und Masterausbildung ergeben haben: Einführung einer vierjährigen Regelstudienzeit für Architekten, Zulassung von Architekturbüros als Kapitalgesellschaften und eine Ver stärkung der Regelungen zur Berufshaftpflicht.
Darauf müssen wir nicht im Einzelnen eingehen. Das haben wir im Ausschuss behandelt, und wir sind uns alle einig, dass das sinnvoll ist.
Bei diesem Gesetz, Frau Prä sidentin und liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir als Landtag nach den Kontroversen am Vormittag Einigkeit de monstrieren. Meine beiden Vorredner haben bereits die Punk te genannt, um die es bei diesem Gesetzentwurf geht. Es han delt sich um eine Anpassung an bestehende Verhältnisse, nach dem das Architektengesetz jetzt elf Jahre alt ist und sich vie le Punkte weiterentwickelt haben. Auch die Fraktion GRÜNE wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
Frau Präsidentin, meine Da men und Herren! Auch ich kann es recht kurz machen. Das Architektengesetz ist 1999 zum ersten Mal neu gefasst und neuen Entwicklungen angeglichen worden. Das Wichtigste ist selbstverständlich die europäische Berufsqualifikationsricht linie, die beinhaltet, dass sich unsere Architekten, Land schaftsplaner, Stadtplaner überall in Europa niederlassen kön nen und überall arbeiten können. Damit sind auch die kleinen Fachrichtungen wie Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung aufgewertet worden. Es ist erfreulich, dass eine Übergangsregelung für bereits Studierende vorgesehen ist, sodass da keine Probleme auftreten.
Ich möchte noch sagen: Wenn wir jetzt eine vierjährige Re gelstudienzeit einführen, muss man vielleicht doch darauf hin weisen, dass dies die öffentliche Hand selbstverständlich Geld kostet – genauso wie die Studierenden, die erst ein Jahr spä ter in den Beruf eintreten können.
Die Teilrechtsfähigkeit des Versorgungswerks der Architek tenkammer halte ich für eine notwendige Regelung, da damit die Möglichkeit, Regressansprüche der Architektenkammer auf die Versorgungswerke zu übertragen, nicht mehr besteht. Außerdem wird der Abschluss einer Berufshaftpflichtversi cherung gesetzlich festgeschrieben. Bisher war die Pflicht zum Abschluss nur in der Berufsordnung der Architektenkammer festgeschrieben. Ich hoffe, dass sich die Versicherung durch diese Änderung nicht insgesamt verteuert.
Die Öffnung des Architektengesetzes für alle Formen der Ka pitalgesellschaften ermöglicht zukünftig größere Gestaltungs spielräume, während früher nur die Form der GmbH zur Ver fügung stand. Damit aber weiterhin der Einfluss von Archi tekten gewährleistet ist, wird im Gesetz festgelegt, dass die
se nicht nur die Stimmenmehrheit unter den Gesellschaftern, sondern auch die Mehrheit des Kapitals halten müssen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Wirtschaftsminister freut sich natür lich ungemein, dass alle vier Fraktionen diesem Gesetzent wurf zustimmen. Damit ist der Beweis erbracht: Es ist ein gu tes Gesetz. Herzlichen Dank für die Zustimmung.
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Be ratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/6567.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 14/6915. Der Wirt schaftsausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unver ändert zuzustimmen.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist einstimmig zugestimmt.