Nein, dabei haben Sie nicht recht. Die Datenschutzstelle wurde in der Amtszeit von Herrn Weichert eingeführt. Sie können sich vermutlich an ihn erinnern; er war auch bereits hier im Haus. Er ist der dortige Landesbeauftragte für den Da tenschutz, und diese Landesdatenschutzzentrale wurde zu ei nem Zeitpunkt eingeführt, als es in Schleswig-Holstein noch eine rot-grüne Landesregierung gegeben hat, und nicht unter Schwarz-Gelb. Das sollten Sie beachten.
(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Ja! Jetzt geht es ja aufwärts! – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Das weiß ich! Aber jetzt? – Abg. Reinhold Gall SPD: Wenn es euch nicht passt, können wir es ja ändern!)
Wir haben, wie gesagt, erfreulicherweise einen großen Kon sens. Ich hoffe, wir können in dieser Form, in dieser Einigkeit weitermachen und noch in dieser Legislaturperiode eine neue Datenschutzstelle schaffen.
Frau Präsidentin, meine Da men und Herren Kollegen! Ich will einmal von hinten anfan gen. Nachdem dieser Antrag und dieses Vorhaben eine so brei te Grundlage und Übereinstimmung gefunden haben, biete ich gern die fachliche Unterstützung meines Hauses bei der Erar beitung der gesetzlichen Grundlagen an, damit dieser Ände rungsantrag schnellstmöglich umgesetzt werden kann.
Herr Kollege Walter hat natürlich schon gefragt, bis wann dies sein werde. Bei der Qualität und der Kompetenz meiner Mit arbeiterinnen und Mitarbeiter, gerade auch auf diesem Gebiet, verspreche ich Ihnen: Wenn hier weiter so eine adventliche Stimmung herrscht, dann lege ich Ihnen den Gesetzestext un ter den Weihnachtsbaum. Ist das in Ordnung?
(Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Hans-Peter Wet zel FDP/DVP: Das ist gut! – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Ich hoffe, dass er dann nicht Feuer fängt!)
(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Mit Herrn Walter persönlich! – Abg. Thomas Bopp CDU: Son dersitzung Heiligabend! – Gegenruf des Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Mit Schlitten und Elchen!)
Meine Damen und Herren, ich mache es kurz. Wir sind uns in der Tat schon seit Langem einig, dass die öffentliche und die nicht öffentliche Datenschutzaufsicht zusammengelegt wer den sollen. Aber Herr Kollege Bopp hat zu Recht darauf hin gewiesen, dass es gut und richtig war, erst einmal das Urteil des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten. Denn in der Um setzung muss einiges beachtet werden.
Die Frage, was dieses Urteil des EuGH konkret bedeutet, ist gar nicht so einfach zu beantworten. Die Urteilsbegründung – Sie alle haben sie gelesen – hilft uns da nicht sehr viel wei ter. Als gesichert kann eigentlich nur gelten, dass damit die Rechts- und Fachaufsicht der Landesregierung oder des zu ständigen Ministers über die Datenschutzkontrolle ausge schlossen und auch die Dienstaufsicht eingeschränkt ist.
Aber dem Urteil ist nicht zweifelsfrei zu entnehmen, welche Grenzen wir dabei zu beachten haben, ob es Vorgaben für die organisatorische Zuordnung der Datenschutzaufsicht und de ren Verhältnis etwa zum Parlament gibt und welche Befugnis die Datenschutzaufsicht haben muss. Es stellt sich auch die Frage, wie weit die Entscheidungsbefugnis der Datenschutz
aufsicht bei Personal und Haushalt tatsächlich gehen muss. Fraglich war schließlich auch, ob vor einer Änderung des Lan desdatenschutzgesetzes das Bundesdatenschutzgesetz geän dert werden muss.
Mit diesen Fragen hat sich in den letzten Wochen eine BundLänder-Arbeitsgruppe eingehend befasst. Sie hat dazu zwei Papiere erarbeitet. Die Beratungen waren nicht ganz einfach. Ich will es ein wenig anders formulieren: Sie waren in der Tat schwierig und zeitaufwendig, weil hier nicht nur das Urteil des EuGH und die EU-Datenschutzrichtlinie, sondern auch das deutsche Verfassungsrecht beachtet werden muss. Letzte res besagt, dass eine völlig unabhängige, weisungsfreie Aus führung von Gesetzen mit der durch das Demokratieprinzip gebotenen parlamentarischen Verantwortung der Regierung grundsätzlich nicht vereinbar ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf es grundsätzlich keine ministerialfreien Räume geben. In welchen rechtlichen Gren zen Ausnahmen von diesem Grundsatz zulässig sind, ist noch nicht abschließend geklärt.
Letztlich hält es die Arbeitsgruppe zwar im Hinblick auf die Europarechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes für zulässig, eine völlig unabhängige Datenschutzkontrolle mit Eingriffs befugnissen im nicht öffentlichen Bereich einzurichten. Sie betont jedoch, dass insoweit verfassungsrechtliche Risiken bestehen, die auch nicht durch eine Verstärkung der parlamen tarischen Kontrolle ausgeräumt werden können.
Wir haben uns in der Innenministerkonferenz mit diesem The ma befasst. Die IMK hat das Papier in der letzten Woche ge billigt. Damit sind die Beratungen über die sich aus dem EuGH-Urteil ergebenden rechtlichen Konsequenzen abge schlossen. Wir sind jetzt in der Lage, die Neustrukturierung der Datenschutzaufsicht in unserem Land in Angriff zu neh men.
Ich begrüße es, dass die Koalitionsfraktionen und die SPD ei nen gemeinsamen Antrag mit Eckpunkten für die Umsetzung vorgelegt haben. Die Grünen stimmen dem zu, wie Herr Kol lege Walter eben ausgeführt hat. Alle enthaltenen Eckpunkte halten sich in dem von der Innenministerkonferenz gebillig ten Rahmen.
Besonders begrüße ich, dass sich die drei Fraktionen in einer zentralen Frage, nämlich der Frage nach der künftigen Zuord nung des Landesbeauftragten für den Datenschutz, verstän digt haben. Eine Neustrukturierung der Datenschutzaufsicht mit diesen Eckpunkten könnte auch noch in dieser Legislatur periode umgesetzt werden. Ich möchte also nicht nur in Vor lage treten, sondern auch noch die Umsetzung in dieser Le gislaturperiode voranbringen. Dies würde sich nicht sagen las sen, Herr Kollege Walter – ich sage dies ohne Kritik –, wenn wir auch die Eckpunkte, die Sie ursprünglich vorgelegt hat ten, in der so weit gehenden Form noch mit berücksichtigen sollten.
Die Einrichtung eines unabhängigen Landeszentrums für Da tenschutz nach dem Modell in Schleswig-Holstein – Sie ha ben es angesprochen – wäre mit einer völligen Neuorganisa tion der Datenschutzaufsicht und mit der Übertragung weite rer Aufgaben auf diese Stelle verbunden. Dies könnte nur mit einem erheblichen Mehraufwand an Personal bewältigt wer den. Außerdem müsste näher untersucht werden, ob sich die
Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts realisieren ließe, ohne dass eine Rechtsaufsicht der Landesregierung vor gesehen wird. Dies hat der hessische Datenschutzbeauftragte in einem Rechtsgutachten für den Hessischen Landtag jeden falls stark bezweifelt.
Der vorliegende Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP ist eine gu te Grundlage für die Zusammenlegung der Datenschutzbehör den und beachtet, wie gesagt, die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs. Ich nehme Ihre einhellige Zustimmung als Auf trag, mein Haus zu bitten, Ihnen möglichst bald die Vorlage zukommen zu lassen.
Sie haben schon im letzten Jahr ein Versprechen gegeben, das die Dienstrechtsreform anging. Damals sagten Sie uns zu, die Weihnachtsfeiertage durcharbeiten zu wollen. Dann waren wir doch damit einverstanden, dass Sie es nicht getan haben, und das Ergebnis wurde zeitnah präsentiert. Aber wir wollen nicht wieder Ihr Weihnachtsfest beeinträchtigen.
Uns geht es in der Tat darum, dass die Sache möglichst schnell auf den Weg kommt. Ich darf aber auf zwei, drei Punkte hin weisen, die sich heute noch nicht in dem Eckpunktepapier be finden, das wir beschließen werden, die aber für uns auch noch überlegenswert sind.
Auf der einen Seite verweise ich auf den Punkt, den wir in un serem Vorschlag angesprochen hatten, nämlich dass es keine Fach- und Rechtsaufsicht geben darf. Das tauchte auch gera de beim Herrn Innenminister auf. Außerdem sollte eine mög liche Dienstaufsicht nicht zu einer unmittelbaren oder mittel baren Einflussnahme auf Entscheidungen führen. Das Krite rium der völligen Unabhängigkeit heißt also: Es darf nicht nur keine Anweisung geben, was zu tun oder zu lassen ist, son dern es gilt auch, die Datenschutzbehörden nicht auf einem anderen Weg, z. B. durch eine zu schwache Ausstattung, da zu zu bringen, auf bestimmte Weise zu handeln.
In diesem Zusammenhang muss aus unserer Sicht noch ein weiteres Problem gelöst werden: Das ist die Frage, wie wir Verstöße gegen das Datenschutzrecht ahnden. Wir haben das Problem, dass der Datenschutz heute – so war es z. B. beim nicht öffentlichen Datenschutz, solange er dem Innenminis terium zugeordnet war – ein wenig den Eindruck eines zahn losen Tigers vermittelt. Wir wollen ganz sicher keine Daten schutzbehörde, die ein zahnloser Tiger ist. Wir wollen eine Datenschutzbehörde, die jedem, der gegen den Datenschutz verstößt, mit klaren Mitteln entgegentreten kann. Deswegen ist für uns wichtig, dass die Datenschutzbehörde auch die Möglichkeit hat, entsprechende Bußgelder zu verhängen, ei ne entsprechende Ahndung von Datenschutzverstößen vorzu
nehmen. Das ist für uns ein zentraler Punkt und steht im Mit telpunkt dessen, was wir zu entwerfen haben.
Uns reicht es nicht, wenn wir eine Datenschutzbehörde ha ben, die genügend ausgestattet ist, die auf Verstöße hinweist, aber dann handlungsunfähig ist, wenn dann die politische Ebe ne wieder dazwischenkommt und sagt: „Das machen wir aus politischer Opportunität nicht“ oder „Das machen wir“. Das heißt, ein zentraler Punkt für einen wirksamen Datenschutz ist, dass der Datenschutzbeauftragte auch die Möglichkeit hat, wirksam gegen Verstöße gegen das Datenschutzrecht vorzu gehen. Dann, glaube ich, haben wir etwas Gutes kreiert. Dann wird dieser Datenschutzbeauftragte sowohl im öffentlichen als auch im nicht öffentlichen Bereich effektive Arbeit leisten können.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der Anträge.
Zunächst zum Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/4478. Abschnitt I dieses Antrags ist ein reiner Berichtsteil. Diesen können wir für erledigt erklären.
Dann kommen wir zu dem Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/6422. Hierzu lasse ich zunächst über den Än derungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 14/7219, zu dem Antrag der Fraktion der SPD – Unabhängig, bürgernah, effi zient: Eckpunkte für eine Neuordnung des Datenschutzes und der Datenschutzaufsicht in Baden-Württemberg –, Drucksa che 14/6422, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltun gen? – Dem Antrag ist einstimmig zugestimmt.
Wir kommen nun noch zu dem Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/7104. Abschnitt I des Antrags ist ein Berichts teil. Den können wir für erledigt erklären. – Sie stimmen der Erledigterklärung zu.
wünschen Sie Abstimmung. Wer diesem Abschnitt II des An trags Drucksache 14/7104 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der An trag ist mehrheitlich abgelehnt.