Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über Fahrberechtigungen zum Führen von Ein satzfahrzeugen für die Mitglieder der Freiwilligen Feuer wehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungs dienste und der technischen Hilfsdienste (Fahrberechti gungsgesetz) – Drucksache 14/7191
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Er enthält lauter vernünftige
Regelungen. Wir hoffen, dass wir bald über einen neuen Ge setzentwurf abstimmen dürfen, bei dem es darum geht, auch die Fahrberechtigungen bis 7,5 t hier regeln zu dürfen.
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Jetzt kommt der Bezirksfeuerwehrmann! – Unruhe – Glocke der Präsidentin)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, wer te Kolleginnen und werte Kollegen! Auch die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu, wenngleich uns die Regelun gen im Gesetz nicht weit genug gehen. Das ist aber ausnahms weise nicht Schuld der Landesregierung,
sondern ist dem geschuldet, was bundesgesetzgeberisch vor gegeben ist. Die Regelungen sind deshalb unzureichend, weil die großen Adressaten, die eigentlich davon tangiert werden sollten, nicht erreicht werden, nämlich die Mitglieder der frei willigen Feuerwehren. Aber für die Rettungsdienste und für die DLRG ist das zugegebenermaßen eine ausreichende und gute Regelung.
Ich habe vier Bitten an Sie, Frau Ministerin, was das Gesetz gebungsverfahren auf der Bundesebene anbelangt:
Erstens wollen Sie sich bitte dafür einsetzen, dass die Rege lung ausgeweitet wird auf Fahrzeuge mit bis zu 7,5 t – nicht über 7,5 t, sondern bis einschließlich 7,49 t.
Zweitens nochmals meine Bitte, dass die Ausbildungs- und Prüfungsberechtigung nicht ausschließlich auf die Mitglieder der Organisationen beschränkt bleiben soll, weil wir glauben, dass dies eine zu große Bürde auf den ehrenamtlichen Schul tern wäre und zumindest vor Ort die Option gegeben sein soll te, es anders zu machen.
Drittens möchten wir darum bitten, sich auch dafür einzuset zen, dass dieser vereinfacht erworbene Führerschein nach ein paar Jahren der Praxis in einen regulären Führerschein – C1 – übertragen werden kann. Wir würden dies als Signal in Rich tung Ehrenamt, für bürgerschaftliches Engagement verstehen.
Wenn dann der Bundesgesetzgeber die Regelung so getroffen hat, möchte ich Sie viertens darum bitten, diese Regelung schnellstmöglich in Landesrecht zu übernehmen.
(Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Könnten wir schon haben, wenn es nicht so lange liegen geblieben wäre! – Gegenruf des Abg. Reinhold Gall SPD – Gegenruf des Abg. Dr. Fried rich Bullinger FDP/DVP)
Drittens: Es bedarf einer schnellen Ergänzung aus Berlin für die großen Fahrzeuge – Stichwort Feuerwehren.
Viertens: Frau Ministerin, wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie beim Vorliegen der entsprechenden bundesrechtlichen Er mächtigung dafür Sorge tragen könnten, dass sich der Anwen dungsbereich im Weiteren nicht nur auf die Mitglieder der Rettungsdienste, sondern auch auf die Mitarbeiter der Ret tungsdienste erstreckt. Gerade in den großstädtischen oder größeren Rettungsdiensten wäre das eine wichtige Ergänzung, die diese brauchen.
Frau Präsidentin, meine Da men und Herren! Bei so viel Einigkeit reihen auch wir uns in die Einheitsfront ein.
Wir möchten aber zum einen die kleinkarierte Kritik des Kol legen Gall zurückweisen. Wir sind auch nicht der Meinung, dass Hauptamtliche extra davon profitieren sollen, wenn sie keine Lust haben, der Organisation, bei der sie beschäftigt sind, beizutreten.
Dieses Gesetz ist gut. Es ist schade, dass wir so lange darauf warten mussten, weil Bundesverkehrsminister Tiefensee dies leider so lange nicht erledigt hat.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Man stellt fest, dass es in diesem Hohen Haus eine große Einigkeit gibt. Das war am heutigen Tag nicht immer so. Natürlich freut man sich als Ministerin, wenn man eine solche Einigkeit bei einem Gesetz erhält.
Ich will ganz kurz das aufgreifen, was Sie, Herr Gall, gesagt haben und was im Übrigen auch uns von Anfang an am Her zen lag.
Zweitens: Wir haben uns entschieden, dies zu machen, ob wohl wir wissen, dass auf Bundesebene die weitere Diskus sion bereits läuft. Denn es war uns wichtig, das, was wir heu te tun können, auch sofort umzusetzen.
Drittens: Wir werden auf Bundesebene die Änderung, die der zeit als Nachbesserung des Straßenverkehrsgesetzes angekün digt ist, mit begleiten. Dort ist angekündigt, dass Fahrberech tigungen für Fahrzeuge bis 7,5 t künftig landesrechtlich gere gelt werden können, wobei den Ländern Gestaltungsfreiheit eingeräumt werden soll, ob der Erwerb der Fahrberechtigung bis 7,5 t dann aufgrund einer organisationsinternen Ausbil dung und Prüfung ermöglicht wird oder eben anderweitig. Der Anwendungsbereich soll dann auch neu bestimmt werden.
Wir unterstützen diese Initiative, wir begleiten sie. Wir beglei ten sie insbesondere auch in den Punkten, die Sie bereits an gesprochen haben, nämlich beim Thema „Organisationsinter ne Ausbildung und Prüfung“.
Zur Frage der Mitglieder der Organisationen: Hierzu sind im Vorhaben auf Bundesebene auf der einen Seite Nachbesserun gen im Hinblick auf eine Erweiterung auf Angehörige der Or ganisationen vorgesehen. Auf der anderen Seite gibt es aller dings – das gehört zur Wahrheit dazu – auch die Diskussion darüber, diese Erteilung eher zu begrenzen. Wir werden dies beim Thema „Erweiterung auf Angehörige der Organisatio nen“ mit begleiten.