Das Gegenteil ist richtig. Sie haben sich aus den ohnehin schon nur mühsam zusammengezimmerten Projekten herausgestohlen und überlassen die Finanzierungslasten den
So werden Sie Ihrer Verantwortung für eine gute Bildung für alle, wie sie der Bundespräsident angemahnt hat, nicht gerecht.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt mehrfach die Entstehungsgeschichte der Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg erläutert bekommen. Das möchte ich jetzt nicht wiederholen. Ich möchte nur einen Aspekt herausgreifen und Sie daran erinnern, meine Damen und Herren: Baden-Württemberg war eines der ersten und auch eines der wenigen Bundesländer, die sich in diesem Bereich überhaupt engagiert haben.
Die Kommunen sollten – das war damals das Ziel der Landesregierung, meine Damen und Herren – bei der Einrichtung der Schulsozialarbeit unterstützt werden, und zwar – wie jetzt sehr deutlich herausgearbeitet wurde – mit einer zeitlich befristeten Anschubfinanzierung. Vor allem solchen Schulen sollte geholfen werden, die besonders stark durch Verhaltensauffälligkeiten von Schülern, interkulturelle Konflikte oder Probleme bei der Integration von jungen Aussiedlern oder Jugendlichen mit Migrationshintergrund belastet waren. Diese Schulen sollten – das haben sie inzwischen auch erreicht – eine zusätzliche begleitende sozialpädagogische Fachkompetenz in Form der Schulsozialarbeit bekommen. Auch ich betone hier ausdrücklich: zusätzlich und begleitend.
Herr Hoffmann, ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie eben sehr klar herausgearbeitet haben, wo hier die Zuständigkeiten liegen. Es ist nämlich nicht Sache des Städtetags, das zu entscheiden, und auch wir weisen nicht irgendwelche Aufgaben irgendwelchen Trägern zu, sondern es steht im Gesetz, meine Damen und Herren. Im Achten Sozialgesetzbuch heißt es: „Jugendsozialarbeit an Schulen ist Teil der Jugendhilfe.“ Die Jugendhilfe ist nach SGB VIII eindeutig eine kommunale Aufgabe. Sie kann das fachliche und pädagogische Engagement des Lehrkörpers begleiten, aber nicht ersetzen. Hören Sie doch daher bitte damit auf, diese beiden Dinge immer in einem Topf zu vermengen.
Ich darf auch daran erinnern, dass wir von der Fraktion der FDP/DVP uns seinerzeit mit großem Nachdruck und mit Erfolg dafür eingesetzt haben, dass die Landesförderung verlängert wird. Zunächst waren, wie wir ja gerade gehört haben, nur drei Jahre vorgesehen. Wir haben noch mehr erreicht: Die Höhe der Landesmittel wurde zeitweise verdoppelt. Das war und bleibt ein sehr erfolgreicher Anschub.
Viele Kommunen haben mittlerweile die Bedeutung der Aufgabe erkannt, und viele Kommunen sind durch die Erfolge in der Schulsozialarbeit so überzeugt worden, dass sie heute bereit sind, diese Aufgabe fortzuführen. Wir wollen die Kommunen auch weiter unterstützen; sie sollen damit nicht allein gelassen werden.
Natürlich würden wir gerne weiter fördern, aber die Rahmenbedingungen haben sich leider geändert – Stichwort Haushaltskonsolidierung. Die Finanzierung, die Sie vorschlagen, reicht doch hinten und vorne nicht. Sie wollen die Schulverwaltung noch weiter abbauen. Meine Damen und Herren, die Schulverwaltung ist aber jetzt schon so schlank, dass Sie nicht mehr viel abbauen können.
Wir möchten einen anderen Gedanken aufgreifen, der auch im Abschlussbericht des Sozialministeriums zur Schulsozialarbeit artikuliert wird, in dem darauf hingewiesen wird: Schulsozialarbeit ist zum einen eine Art Entwicklungshilfe im besten Sinne des Wortes für besonders belastete Schulen. Aber auch die Jugendhilfe im Allgemeinen erfährt durch ihre Präsenz im schulischen Alltag eine deutliche Unterstützung ihrer Arbeit. Das ist ein gegenseitiges Geben und Nehmen – vor allem durch den niederschwelligen Zugang zu den Eltern –, das die Jugendhilfe hier bietet. Hier finden wir eine innere Verzahnung von Bildung, Erziehung und Betreuung. Wir sind uns im Grunde ja einig, dass das das Ziel ist, auf das wir alle hinarbeiten müssen.
Diese innere Verzahnung beschreibt einen Weg, den Land und Kommunen schon gehen. Es gibt viele Gemeinsamkeiten zwischen Land und Kommunen, zum Beispiel die Vereinbarung über Bildung und Betreuung im vorschulischen und schulischen Bereich, mit allem, was dazugehört – Sie kennen die Stichworte, meine Damen und Herren –: Kleinkindbetreuung, Orientierungsplan für den Kindergarten, Projekt „Schulreifes Kind“, Jugendbegleiter, Schulhausbauförderprogramm. Kommunen und Land haben sich vorgenommen, das alles gemeinsam auf den Weg zu bringen und auch ein Stück weit gemeinsam zu finanzieren. Wir sind gerade mitten in diesem Prozess und sind tüchtig dabei. So verstehen wir auch unsere Aussage in der Koalitionsvereinbarung.
Auch diese Aufgabe der weiteren Unterstützung der Schulsozialarbeit wollen wir gemeinsam mit den Kommunen anpacken.
Es ist klar: Das muss konkretisiert und ausgefüllt werden. – Die Gespräche werden schon geführt, Kollegin Rastätter. Man muss ja zunächst einmal miteinander reden. Man kann doch einem Partner nicht einfach etwas aufoktroyieren.
Für uns von der FDP/DVP-Fraktion ist beim Anpacken dieser gemeinsamen Aufgabe Schulsozialarbeit ein Punkt von entscheidender Bedeutung: Wir wollen mittelfristig ein Personalbudget für die Schulen oder die Schulträger.
Damit können die Schulen dann selbst entscheiden, welche zusätzlichen Angebote und Hilfestellungen sie über den Unterricht hinaus anbieten wollen und welches Personal sie dafür brauchen. Wir meinen, dass auch die Einrichtung von Schulsozialarbeit, wenn eine Schule denn wirklich den entsprechenden Bedarf hat, aus einem solchen Budget erfolgen kann. Positiver Nebeneffekt: Wir stärken damit die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung der Schule. Das ist – das wissen Sie, meine Damen und Herren – ein Ziel, das wir Liberale schon sehr lange und mit großem Nachdruck verfolgen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben in diesem Haus das Thema „Jugendsozialarbeit an Schulen“ bereits vielfach erörtert. Die Landesregierung hat dabei stets eine klare Position vertreten, die ich an dieser Stelle wiederhole und auch nur wiederholen kann: Es war richtig, eine Anschubfinanzierung für den Ausbau der Jugendsozialarbeit zu leisten. Es ist aber ebenso richtig, dass die Zuständigkeit für Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei den Kommunen liegt. Das ist eine klare Rechtslage.
Das Förderprogramm des Landes war aufgrund einer Empfehlung der Jugendenquete des Landtags ins Leben gerufen worden. Die Empfehlung der Jugendenquete lautete – ich zitiere –:
Das Land finanziert als Sondermaßnahme mit einem einmaligen Betrag den brennpunktorientierten Ausbau von Jugendsozialarbeit an Schulen.
Diese Empfehlung haben wir 1 : 1 umgesetzt. Wir haben sie nicht nur 1 : 1 umgesetzt, sondern wir haben über den einmaligen Betrag hinaus weitere Mittel für die Projektförderung zur Verfügung gestellt.
Das Förderprogramm wurde dann schrittweise heruntergefahren, sodass sich die Kommunen auf die veränderten Finanzierungsbedingungen sukzessive einstellen konnten. Insgesamt hat dieses Förderprogramm, dieses Anschubprogramm, maßgeblich dazu beigetragen, dass heute die Jugendsozialarbeit an Schulen so breit im Land verankert ist. Diesen Impuls zu geben war das auch von der Jugendenquete beabsichtigte Ziel, und dieses Ziel wurde voll und ganz erreicht.
Aber ich bitte Sie, dabei auch einmal den Blick über dieses Einzelthema, das Sie ja immer wieder vorbringen, hinaus zu richten. Jugendsozialarbeit an Schulen ist ein Instrument, um die soziale Integration von Schülerinnen und Schülern zu unterstützen. Die Landesregierung hat in den letzten Jahren eine Reihe von Initiativen gestartet, um insbesondere leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler mit zielgenaueren Programmen in ihrem schulischen Werdegang und beim Übergang zu Ausbildung und Beruf zu unterstützen.
Sehr erfolgreich läuft seit 1999 das Projekt Jugendberufshelfer. Eine Auswertung aus dem Jahr 2002 ergab, dass die Jugendberufshelfer rund zehn Prozentpunkte höher liegende Übergangsquoten in eine duale Ausbildung erzielten als im Durchschnitt des gesamten BVJ. Derzeit erhalten rund 52 Projekte in 29 Stadt- und Landkreisen einen Landeszuschuss von 12 400 € pro Projekt und Jahr. Über 5 000 Schülerinnen und Schüler profitieren von diesem Projekt.
Wir haben darüber hinaus mit dem Jugendbegleiterprogramm – das ist schon angesprochen worden – einen weiteren großen Schritt hin zu einer gesellschaftlichen Öffnung der Schulen gemacht. Dieses ehrenamtlich organisierte Angebot stellt eine zusätzliche Brücke zum Gemeinwesen dar. Es hilft Schülerinnen und Schülern, im Rahmen der Ganztagsbetreuung schulergänzende Kompetenzen zu erwerben und damit auch ihre Startchancen für Ausbildung und Beruf zu verbessern. In dieses Programm werden im Endausbau bis zu 40 Millionen € Landesmittel fließen.
Zu Beginn dieses Schuljahrs hat die Landesregierung das Projekt „Individuelle Lernbegleitung für benachteiligte Jugendliche beim Übergang zwischen Schule und Beruf“ gestartet. Ziel des Projektes ist es, ein Netzwerk von bürgerschaftlich engagierten Personen aufzubauen, die leistungsschwächeren Jugendlichen eine zusätzliche, gezielte Hilfestellung in der Schule und beim Übergang von der Schule in den Beruf geben. An diesem Projekt nehmen 34 Stadtund Landkreise teil. Sie werden über eine Laufzeit von vier Jahren jährlich mit 1,25 Millionen € aus der Zukunftsoffensive IV der Landesstiftung finanziell unterstützt.
Wir wollen ferner im Rahmen des Ausbildungspaktes Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsreife von jungen Menschen fördern und auch hierfür zusätzliche Landesmittel bereitstellen. Diese Mittel werden unmittelbar kommunale Haushalte entlasten. Es ist deshalb für mich konsequent, wenn die Kommunen diese Entlastungen dann auch zugunsten von Maßnahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen einsetzen.
Ich will auch noch darauf hinweisen, dass die im Jahr 2007 beginnende neue Förderperiode des Europäischen Sozialfonds wie bisher die Möglichkeit bieten wird, Maßnahmen der Jugendsozialarbeit zu fördern.
Ich führe diese Beispiele an, um deutlich zu machen, dass die gebetsmühlenartige Forderung nach einer Wiederaufnahme der Landesförderung für Jugendsozialarbeit an Schulen zu kurz greift. Erst in der Zusammenschau von Schulentwicklung, von flankierenden Angeboten der Jugendsozialarbeit, also der Arbeit der Kommunen, und dem ehrenamtlich geprägten Einsatz von engagierten Bürgerinnen und Bürgern wird deutlich, welch grundlegenden Wandel die Schule vom Lern- zum Lebensort vollzieht, um diese umfassenden Aufgaben bewältigen zu können.
Das Ziel, um das es geht, heißt, jungen Menschen das bestmögliche Rüstzeug für ihren weiteren Lebensweg zu geben. Zu diesem Rüstzeug gehört der Erwerb des schulischen Wissens ebenso wie das Erlernen eines adäquaten Sozialverhaltens und auch Selbstmanagements. Dieser Gesamtverantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendli
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn etwas zu kurz greift, dann ist das nicht die Forderung der Opposition hier im Landtag, sondern dann ist es die Bereitschaft der Landesregierung, die Schulsozialarbeit zu fördern. Die Förderung greift zu kurz, und zwar total. Es findet nämlich überhaupt keine Förderung statt. Deshalb bleiben wir auch bei unserer Forderung.
Herr Kollege Hoffmann und Frau Kollegin Arnold, wenn Sie wie auch die Ministerin immer wieder betonen, Schulsozialarbeit sei nach dem Jugendhilfegesetz die originäre Aufgabe der Kommunen, dann sollten Sie sich einfach einmal die schulische Realität vor Ort anschauen. Schulsozialarbeit ist in den Alltag der Schule integriert – da, wo sie eingerichtet ist.
Das geht weit über Kooperationsaufgaben hinaus, wie sie das Jugendhilfegesetz definiert. Es ist so, dass die Schulsozialarbeiter ihren Arbeitsplatz Schule haben und mit ihren klar definierten Aufgaben im Team mit den Lehrern und Lehrerinnen zusammenarbeiten und bei dem gemeinsamen Ziel zusammenwirken, den Bildungserfolg der Jugendlichen zu sichern. Es ist ein gemeinsames Ziel, das jeder mit seinen originären Kompetenzen verfolgt. Sie sind an der Schule, und sie können auch nur dort an der Schule wirksam werden, weil dort die Probleme, die entstehen, gelöst werden müssen.
Ich kann Ihnen das am Beispiel der Stadt Karlsruhe ganz eindrücklich schildern: Die Stadt Karlsruhe hat in den letzten Jahren 18,5 Stellen in der Schulsozialarbeit eingerichtet. Die Schulsozialarbeiter arbeiten an den Schulen direkt mit den Schülern und Schülerinnen. Das sprengt jeglichen Rahmen des Jugendhilfegesetzes.