Ich weiß nicht, ob Ihr Vorschlag für ein Erneuerbare-Wärme-Gesetz abgestimmt ist. In letzter Zeit ist hier ja auch einmal eine Ministerin abgewatscht worden, nämlich die Sozialministerin, und ich weiß nicht, wie es Ihnen mit der FDP/DVP geht. Wenn Sie eine ordnungspolitische Regelung zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien einführen wollen, dann kommt einer daher und sagt: „Wir müssen die Existenzgrundlage der Wirtschaft sichern.“ Wenn man bei der Wärmeerzeugung einen Anteil von 10 % an erneuerbaren Energien einfordert, dann reden die von der Existenzgrundlage! Die haben noch gar nicht kapiert, dass eigentlich der Ausbau der erneuerbaren Energien – das, was wir regional später machen können – die Existenzgrundlage für unsere Wirtschaft ist, weil ausgehende Stoffe und Stoffe, bei denen wir weltweit abhängig sind, für uns keine Existenzgrundlage mehr sind.
Jetzt komme ich zum Wirtschaftsminister. Es ist ja richtig, dass er sagt: Wir hier im Landtag haben den Ausbau von Rheinfelden und die Einbindung der Großen Wasserkraft über alle Fraktionen hinweg gutgeheißen. Ganz klar. Aber obwohl hier alle vier Fraktionen zugestimmt haben, hat unsere Landesregierung mit Ihrer Beteiligung vor zwei Jahren im Bundesrat gegen die Änderung des EEG gestimmt. Da gab es – das war, glaube ich, in der Historie des Landtags einmalig – eine gemeinsame Pressemitteilung des damaligen Fraktionsvorsitzenden Oettinger von der CDU und des damaligen Fraktionsvorsitzenden Drexler von der SPD, wonach man die Landesregierung aufgefordert hat, zuzustimmen, und sie hat abgelehnt.
Bei so etwas – das muss man sagen – muss man einmal konsistent bleiben. Deshalb muss ich Ihnen wirklich sagen: Wenn man da in positiver Weise weitermacht, sind wir dabei. Aber wenn Sie, Herr Minister Pfister, nur zu einem gewissen Anteil – ich würde jetzt einmal sagen: nur zu 15 % oder zu 11,5 %, nämlich dem Anteil der erneuerbaren Energien, den wir bis 2010 erreichen wollen; mit 11,5 % ist wirklich nicht zu viel gefordert – so handeln würden, wie Sie reden, würden wir viel, viel weiterkommen. Sie reden hier, aber Sie handeln nicht.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der Initiativen.
Der Antrag Drucksache 14/376 ist als Berichtsantrag auch erledigt. Kann ich davon ausgehen? – Das ist der Fall.
(Abg. Thomas Knapp SPD: Den anderen Antrag an den Wirtschaftsausschuss überweisen! Den mit der Energieagentur!)
Das ist der Antrag Drucksache 14/377. Den wollen Sie zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen haben.
Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Umweltministeriums – Standortsuche für ein atomares Endlager in Baden-Württemberg und die Studie im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums – Drucksache 14/380
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die friedliche Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Stromerzeugung ist nur dann friedlich, wenn folgende Punkte beachtet werden: Erstens brauchen wir sichere Reaktoren. Zweitens brauchen wir hoch qualifiziertes Personal, das auch bei unerwarteten Ereignissen professionell damit umgehen kann.
Viertens muss die überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland diese Technik wollen und muss akzeptieren, dass sie sicher ist.
Es wird, Herr Scheuermann, im Interesse eines hohen Sicherheitsstandards in der Technik viel getan. Es gibt zwar noch einiges zu kritisieren, aber es wird viel getan. Auch beim Personaleinsatz gehen wir nach strengen Regeln vor. Aber was bleibt, ist natürlich immer der Mensch als Restrisiko.
Nicht geklärt ist die Entsorgungsfrage. Seit 1957 wissen wir, dass zur Nutzung der Kernenergie eine sichere Entsorgung gehört, und seit 1976 steht dies auch im Atomgesetz. Auch in Baden-Württemberg wurden Kernkraftwerke nach dem Prinzip gebaut: Irgendwann wird ein Endlager gebaut, aber bitte nicht bei uns.
Geplant wurde viel: in den Siebzigerjahren ein integriertes Entsorgungszentrum in Gorleben, wobei man diese Konzeption im Jahr 1979 aufgegeben hat und dann dort nur noch die Endlagerung hoch radioaktiver Stoffe erfolgen sollte. Der Schacht Konrad ist nur für Abfälle ohne Wärmeentwicklung vorgesehen. Das war seinerzeit keine objektive Standortsuche in Deutschland. Ich möchte es einmal so bezeichnen: Es war ein politischer Kuhhandel. Doch so genau ist da nichts festgeschrieben. Bis heute gibt es weder in Deutschland noch irgendwo sonst in der Welt ein genehmigtes Endlager für hoch radioaktive Abfälle.
Große Teile dieses politischen Kuhhandels damals sind schon gescheitert. Die Wiederaufbereitungsanlage in Wa
ckersdorf scheiterte 1989, zehn Jahre danach. Die Brennelementefabrik in Hanau wurde nach großen Protesten stillgelegt. Und ich erinnere – vielleicht hören es viele nicht gern – an die großen Bürgerproteste in Wyhl, Brokdorf und Kalkar. Dort ist Ihre Politik gescheitert.
Die Unfälle in Harrisburg 1979 und Tschernobyl 1986 – gerade 20 Jahre her – waren real. Das waren keine theoretischen Risikobetrachtungen. Sie wissen ja, dass auch in Schweden, einem hoch industrialisierten Land, Schwierigkeiten bestehen.
Die Summe dessen und vor allem die Gewissheit, dass in Deutschland kein neuer Kernkraftstandort gegen die Bevölkerung mehr durchsetzbar ist, hat zu einer Vereinbarung der Bundesregierung mit den Stromerzeugern im Jahr 2001 geführt. Im April 2002 wurde das im „Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität“ so gefasst. Die Regeln wurden festgeschrieben.
Einer der Gründe für diesen Ausstieg, der auch von den Stromerzeugern akzeptiert wurde, ist, dass nicht noch mehr Abfälle anfallen dürfen, als innerhalb der Regellaufzeit der Kernkraftwerke von 32 Jahren ohnehin noch anfallen werden. Darauf wurde auch das Entsorgungskonzept mit den Zwischenlagern am Standort ausgerichtet. Sie wissen ja, dass meist gegen den Willen der Standortgemeinden Zwischenlager auf dem Gelände der Kernkraftwerke durchgesetzt wurden mit dem Versprechen, dass die abgebrannten Brennstäbe spätestens nach 40 Jahren sicher entsorgt werden.
Die Zwischenlager stehen. Die Stromerzeuger planen den Ausstieg. Nur unser Ministerpräsident will nicht mitmachen. Einmal verlangt er ganz plump, die Laufzeiten der Atomkraftwerke zu verlängern. Dann gibt er Tipps, wie das Atomausstiegsgesetz unterlaufen werden soll. Da muss sich die Landesregierung nicht wundern, dass der Bund bei einem erneuten Suchlauf Baden-Württemberg besonders unter die Lupe nimmt.
ich komme noch dazu –, wo der hoch radioaktive Abfall in den nächsten 100 000 Jahren lagern soll, der muss aufzeigen, was er selbst dazu beitragen will, die Entsorgungsfrage zu lösen.
Auch wir sehen aufgrund der Untersuchungen unseres Landesamts, dass hier in Baden-Württemberg kein sicheres Endlager sein muss und sein darf.
Das ist ganz neu. Sie wissen doch, dass Teil der Vereinbarung über den Atomausstieg ein Moratorium über den Salzstock in Gorleben ist. Dieses Moratorium läuft noch bis maximal 2010. Dabei soll die Unterbrechung der Genehmigungsverfahren von der Bundesregierung ausdrücklich dazu genutzt werden – das steht da drin; Sie können es nachlesen –, sicherheitstechnische und konzeptionelle Fragen der Endlagerung zu klären. Deswegen ist der Kelch an uns noch nicht vorübergegangen.
Wenn es zum planmäßigen Atomausstieg nach der Vereinbarung der Bundesregierung mit den Stromerzeugern aus dem Jahr 2001 kommt, können wir – da bin ich mir sicher – aus einer gesicherten Position heraus den Bund zur Endlagerung hoch radioaktiver Stoffe in Niedersachsen drängen. Dazu muss jedoch die Landesregierung bereit sein, den vertraglich vereinbarten und gesetzlich festgeschriebenen Ausstieg mitzutragen. Deshalb fordern wir das Haus auf, hier unserem Antrag zuzustimmen und den verhängnisvollen Kurs der Aufkündigung des Atomkonsenses aufzugeben.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Beschlussteil des Antrags, den die SPD jetzt im Landtag von Baden-Württemberg vorgelegt hat, ist so kurios, dass Sie, Herr Kollege Stehmer, einige Klimmzüge machen mussten, um die Haltung der Landesregierung zu der Verlängerung von Restlaufzeiten irgendwie mit einem möglichen Druck bei der Standortsuche in Zusammenhang zu bringen.
Das ist nicht das Problem. Unser Problem ist in den letzten Jahren gewesen, dass die rot-grüne Bundesregierung seit 1998 mit ihrem Bundesumweltminister Trittin die Entsorgungsfragen hat liegen lassen,
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Gundolf Fleischer CDU: So ist es! – Zuruf des Abg. Dr. Nils Schmid SPD)
um gleichzeitig zu sagen, die Entsorgung sei nicht geklärt und auch aus diesem Grund müsse man Atomkraftwerke abschalten.