Wir haben noch über einen Antrag abzustimmen. Ausgehend von dem, was ich gehört habe, hat jeder im Sinne dieses An trags gesprochen. Ich glaube daher, dass jeder diesem Antrag zustimmen kann. Daher erwarten wir einstimmige Zustim mung.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Günther-Martin Pauli CDU: So ein Blödsinn! Herr Kollege Stehmer, ich heize mit Erdwärme, und Sie?)
Wir kommen jetzt zur geschäftsordnungsmäßigen Behand lung der Anträge. Wir haben zunächst über den Antrag der Fraktion GRÜNE – –
Über Abschnitt II soll abgestimmt werden. Wer Abschnitt II des Antrags Drucksache 14/4923 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ab schnitt II ist mehrheitlich abgelehnt.
Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Länderfinanzausgleich – Drucksache 14/7638 (modifizierte Fassung)
Die Fraktionen sind übereingekommen, für die Begründung durch die antragstellenden Fraktionen eine Redezeit von ins gesamt zehn Minuten anzusetzen. Für die Aussprache gilt ei ne Redezeit von fünf Minuten je Fraktion.
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Für uns gilt der Grundsatz: Stärkere hel fen den Schwächeren; finanzstarke Länder helfen den finanz schwachen Ländern. Aber wir brauchen einen Länderfinanz ausgleich, der gerecht, transparent und nachvollziehbar ist. Wir wollen den schwächeren Ländern helfen, ihre Finanzkraft zu verbessern.
Seit dem Jahr 2005 gilt der derzeitige Länderfinanzausgleich. Die Laufzeit bis einschließlich 2019 beträgt 15 Jahre. Die Be schlüsse hierzu sind im Jahr 2001 gefasst worden, also vor zehn Jahren. Aber die Erwartungen, mehr Leistungsanreize zu haben, haben sich nicht erfüllt. Die erhoffte Wirkung blieb aus.
Artikel 107 des Grundgesetzes schreibt vor, dass die unter schiedliche Finanzkraft der Länder angemessen auszugleichen ist. In der Praxis hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass solch ein angemessener Ausgleich nicht gegeben ist.
Erstens: Es gibt keinen Anreiz für die Länder, ihre Finanzkraft zu stärken. Das ist leistungsfeindlich. Wenn z. B. die Einnah men in dem Geberland Baden-Württemberg steigen, fließen viele dieser Einnahmen in den Länderfinanzausgleich. Stei gen die Einnahmen in einem Nehmerland wie Berlin durch Steuermehreinnahmen, bleibt im Haushalt nicht mehr viel da von übrig, weil das meiste dieser Einnahmen im Länderfinanz ausgleich abgeschöpft wird.
Beim kommunalen Finanzausgleich in Baden-Württemberg sieht es anders aus: Dort ist ein bestimmter Steuersatz als Be messungsgrundlage für die Zahlung in den Finanzausgleich maßgebend. Wenn z. B. eine Gemeinde eine Gewerbesteuer in Höhe von 250 Punkten erhebt, werden im Finanzausgleich nur 190 Punkte angesetzt. Der Rest bleibt bei der Gemeinde. Wenn Mehreinnahmen generiert werden, ist es richtig und gut, dass diese in der Kommune bleiben. Ähnliches bräuchten wir beim Länderfinanzausgleich.
zu dem kuriosen Ergebnis führt, dass Mehreinnahmen zu ei nem Verlust im jeweiligen Haushalt führen können.
Nach der derzeitigen Situation führen in Rheinland-Pfalz 1 Million € Mehreinnahmen durch die Einkommensteuer zu 58 000 € weniger Einnahmen im Haushalt.
Aber dieses System ist so kompliziert, so intransparent, dass jetzt etwas herauskommt, womit vor zehn Jahren niemand rechnen konnte.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Claus Schmiedel SPD: Na, na, na! Wir haben das schon da mals infrage gestellt! – Abg. Franz Untersteller GRÜ NE: Ausgehandelt! – Zuruf des Abg. Jörg Döpper CDU)
Zum dritten Kritikpunkt – das ist das Wesentliche –: Die Fi nanzkraftreihenfolge wird auf den Kopf gestellt. Baden-Würt temberg ist im Jahr 2010 vor der Anwendung des Länderfi nanzausgleichs auf dem vierten Platz bei der Finanzkraft, wenn man es auf die Einwohner umrechnet.
Berlin liegt vor der Anwendung des Länderfinanzausgleichs auf Platz 10. Wenn alle Ausgleichsstufen durchlaufen sind, liegt Berlin bei der Finanzkraft pro Einwohner plötzlich an erster Stelle. Das ist nicht gerecht.
Meine Damen und Herren, die Solidarität im Finanzausgleich ist keine Einbahnstraße. Wir brauchen einen fairen Ausgleich zwischen denen, die einzahlen, und denen, die auf die Hilfe angewiesen sind. Das Ziel muss auch sein, dass durch die nachhaltige Erschließung von Steuereinnahmen ein Nehmer land in die Lage versetzt wird, zu einem Geberland zu wer den. Bayern hat dies vorgemacht. Bis zum Jahr 1986 war Bay ern ein Empfängerland.
Ich möchte hier ausdrücklich – Herr Kollege Schmiedel, da rüber werden Sie sich jetzt wundern – die SPD loben, die in diesem Fall die Interessen des Landes, die Interessen der Bür gerinnen und Bürger von Baden-Württemberg mit vertritt und
sich gemeinsam mit der CDU und der FDP/DVP im vorlie genden Antrag für ein gerechteres System einsetzt.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Wal ter Heiler SPD: Wir sind gewohnt, gelobt zu werden!)