Protokoll der Sitzung vom 02.03.2011

Es gab einmal ein Modell der Regionalklinik, bei dem man mit Künzelsau, Öhringen, Crailsheim, Schwäbisch Hall und Gaildorf ein tol les Konzept hatte. Deshalb frage ich die Landesregierung: Mit welchem Förderrahmen hätte man das zukunftweisende Mo dell einer Regionalklinik damals unterstützt? Ist es richtig, dass es aufgrund der starken Ablehnung gerade des Haller Oberbürgermeisters und der Diakonie leider nicht zustande kam? Trifft es zu, dass die Förderhöhe bei annähernd 80 % gelegen hätte?

Bitte, Herr Staatssekre tär.

Herr Kollege Dr. Bullin ger, es muss schon sehr lange her gewesen sein, dass man sol che Überlegungen angestellt hat, und zwar, wie ich weiß, nicht konkret seitens unseres Hauses, sondern wahrscheinlich sei tens der Träger. Dass man in einem solch frühen Stadium überhaupt nichts zur Förderhöhe sagen kann, liegt wohl auf der Hand. Solange ich kein konkretes Planungskonzept auf

dem Tisch habe, können sich unsere Experten im Kranken hausreferat nicht explizit mit diesem Thema beschäftigen. So mit kann auch nichts zur Förderhöhe gesagt werden.

Eine weitere Zusatzfra ge, Herr Abg. Rüeck, bitte.

Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, dass, wenn der damalige Arbeits- und Sozialminister Renner in der Öffentlichkeit eine Aussa ge zur Förderung von 80 % gemacht hat, diese dann durch das Haus eingehalten worden wäre?

Herr Staatssekretär.

Lieber Herr Kollege, ich kann Ihnen versichern, dass Zusagen – sofern es sich um ei ne Zusage gehandelt haben sollte – eingehalten werden.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Zum damaligen Konzept!)

Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass zum damaligen Zeitpunkt eine derartige Aussage gemacht worden wäre, zumal sich die Krankenhäuser dann meines Er achtens relativ schlecht gestellt hätten; denn die durchschnitt liche Förderung im Bereich der Krankenhäuser liegt zwischen 90 und 93 % der förderfähigen Kosten.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Hört, hört!)

Eine Zusage für eine Förderung in Höhe von 80 % wäre also ein schlechtes Geschäft gewesen.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das wäre halt ein Anfang gewesen! Ein Einstieg!)

Es gibt eine weitere Zu satzfrage. Herr Abg. Kübler.

Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, ob es bei der baulichen Umsetzung in Schwä bisch Hall und in Crailsheim in baurechtlicher Hinsicht Pro bleme oder Zeitverschiebungen gibt? Sind die Baurechtsbe hörden in Schwäbisch Hall und in Crailsheim hier kooperativ mit uns, oder gibt es dadurch Zeitverzögerungen?

Das entzieht sich meiner Kenntnis, lieber Herr Kollege Kübler. Das müssten Sie mit der Baurechtsbehörde und mit dem Träger klären. Ich kann von dieser Stelle aus logischerweise nicht sagen, wie das Ver hältnis zwischen Träger und Baurechtsbehörde ist.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Und wie ist es mit der Bausparkasse?)

Ich denke, es ist nachvollziehbar, dass das Sozialministerium insoweit nicht mit diesem Thema befasst ist.

Es gibt eine zweite Zu satzfrage von Herrn Abg. Rüeck.

Herr Staatssekretär, ich freue mich über die gute Botschaft, die Sie heute für meinen Wahlkreis verkündet haben. Ich möchte noch die Zusatzfrage stellen, ob die heutige Mündliche Anfrage des Herrn Kolle

gen Dr. Bullinger zu dieser guten Entscheidung beigetragen hat.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Selbstverständlich!)

Bitte, Herr Staatssekre tär.

Lieber Herr Kollege Rüeck, unser Haus – das haben Sie sicherlich der Antwort ent nommen – arbeitet kontinuierlich, einvernehmlich und gut mit den Krankenhausträgern zusammen. Allein die Tatsache, dass wir in den letzten Wochen und Monaten einen sehr intensiven Kontakt mit den Trägern gepflegt haben, legt eigentlich nahe, dass die Anfrage des Kollegen Dr. Bullinger die ganze Sache nicht beschleunigen musste.

Es gibt keine weiteren Fragen. – Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P –

S t a n d d e r P l a n u n g u n d F i n a n z i e r u n g d e s N e u b a u s d e r P o l i z e i d i r e k t i o n S c h w ä b i s c h H a l l

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung:

a) Wie beurteilt die Landesregierung das Gesamtkonzept und

die Planungen inklusive der zeitlichen Umsetzung der neu en Polizeidirektion in Schwäbisch Hall?

b) In welchem Umfang wird die Finanzierung der Baumaß

nahme inklusive Fördermaßnahmen für die Verlegung der Feuerwehr im neuen Doppelhaushalt 2012/2013 etatisiert?

Für die Landesregie rung erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Scheffold das Wort.

Namens der Landesre gierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt – ich glaube, ich kann beide Teile zusammenfassen –:

Die Gesamtkonzeption der Konzentration des Polizeistand orts Salinenstraße soll die Unterbringungssituation für die Po lizei wesentlich verbessern und den Fehlbedarf abdecken. Da zu sind zwei Schritte notwendig.

Der erste Schritt wird im Frühjahr 2011 mit den Bauarbeiten des Anbaus beim Autobahnpolizeirevier Kirchberg getan, da mit die Verlagerung der Verkehrspolizei aus der Salinenstra ße möglich wird.

Im zweiten Schritt soll dann aufgrund der bedeutenden Lage des Standorts Salinenstraße ein Planungswettbewerb für das Polizeirevier und die Polizeidirektion in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall stattfinden.

Um die Polizeidirektion an diesem Standort Salinenstraße zu konzentrieren, ist der Erwerb von insgesamt vier Grundstü cken notwendig. Das Land hat Ankaufsrechte für die zwei

städtischen Grundstücke gesichert und steht mit dem Eigen tümer der beiden Privatgrundstücke in Verhandlungen.

Eine Neubebauung des für die Gesamtkonzeption maßgebli chen Eckgrundstücks Johanniter-/Salinenstraße ist frühestens ab dem Jahr 2014 möglich, wenn die Stadt die neuen Räum lichkeiten für die Feuerwehr geschaffen hat. Demzufolge muss man davon ausgehen, dass die Maßnahme nicht schon 2012/2013 in den Staatshaushaltsplan aufgenommen werden kann, sondern erst später.

Die Durchführung des Planungswettbewerbs sollte zeitnah in Auftrag gegeben werden, sodass mit Beginn des Jahres 2012 mit einem Ergebnis zu rechnen ist. Die haushaltsrechtliche und planerische Voraussetzung für die Konzentration der Po lizei wird somit Anfang 2013 geschaffen sein. Die Etatisie rung wäre damit frühestens im Jahr 2014 im Staatshaushalts plan vorgesehen.

Hinsichtlich der Feuerwehren ist darauf hinzuweisen, dass dies keine staatlichen Einrichtungen sind, sondern Einrichtun gen der Gemeinden. Insofern entscheiden die Gemeinden über den Bau von Feuerwehrhäusern. Im Feuerwehrwesen können die Städte und Gemeinden für Baumaßnahmen allerdings ei nen Zuwendungsantrag beim Land stellen. Die Landesförde rung erfolgt dann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. Nach Kenntnis unseres Ministeriums plant die Stadt Schwäbisch Hall für die neue Unterbringung der Städtischen Feuerwehr zwei neue Feuerwehrhäuser. Ein entsprechender Zuwendungsantrag der Stadt Schwäbisch Hall liegt allerdings im Augenblick nicht vor.

Eine Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Bullinger.

Herr Staatssekre tär, trifft es zu, dass eine ganze Vielzahl von PPP-Projekten im Land, u. a. auch bei Einrichtungen der Polizei, wie bei spielsweise in Radolfzell, oder auch bei Polizeidirektionen, sehr erfolgreich waren? Wäre es in diesem Fall auch in zeit licher Hinsicht eine Verbesserung, wenn private Investoren bereit wären, ein solches Modell zu unterstützen?

Herr Staatsekretär, bit te.

Es gibt in der Tat er folgreiche PPP-Modelle an anderen Standorten und bei ande ren Gelegenheiten. Inwieweit dies bei diesem konkreten Vor haben erfolgversprechender wäre und auch zeitlich Vorteile bringen würde, kann ich Ihnen aus dem Stegreif jetzt nicht be antworten.

Eine weitere Zusatzfra ge, Herr Abg. Rüeck.

Herr Staatssekretär, die Polizeidirektion in Schwäbisch Hall ist bisher nicht in landes eigenen Gebäuden untergebracht, sondern in angemieteten Gebäuden. Würde ein PPP-Projekt die Einsparungen bei den Mietausgaben, die durch einen Neubau geplant sind, drastisch steigern?

Bitte, Herr Staatssekre tär.