Damit komme ich auch gleich zu den Schwachpunkten der Evaluation in Baden-Württemberg. Denn leider ist die professionelle Vorbereitung mit schweren Mängeln behaftet. Lehrerinnen und Lehrer wurden ausschließlich in einer Schnellbleiche auf die Evaluation vorbereitet. Es gibt keinerlei zusätzliche Mittel, weder für die Fortbildung der Lehrer und Lehrerinnen noch für die Einsetzung von Evaluationsteams. Die Mittel werden aus der Unterrichtsversorgung herausgenommen. Es gibt nicht einmal zusätzliche Fortbildungsmittel – ganz abgesehen davon, dass natürlich auch Lehrerstellen nicht besetzt werden und dass Lehrerstellen in andere Bereiche abgezogen werden.
Es gibt auch keinerlei Zeitbudgets für die Schulen. Für die Schulen entsteht der Eindruck, dass ihnen immer mehr Aufgaben aufgebürdet werden – und die Evaluation ist eine riesige neue Aufgabe –, dass sie aber gleichzeitig nicht die notwendige Zeit und Unterstützung dafür haben. Wenn die Evaluation so umgesetzt wird wie jetzt beabsichtigt, dann bedeutet das in der Praxis, dass nur ein formales Weiterreichen der Evaluationsberichte stattfindet. Hier setzt ja gerade auch die Kritik der Eltern an, die befürchten, dass weitere Erhebungen vorgenommen werden, dass immer wieder Tests durchgeführt werden und daraus keinerlei Konsequenzen für eine Verbesserung der individuellen Förderung der Schüler und Schülerinnen folgen. Deshalb werden wir Vorschläge machen. Wir werden diese in den Schulausschuss und in die weiteren Beratungen einbringen.
Ich fasse zusammen: Im Ziel sind wir uns einig. Aber die Umsetzung geht nicht weit genug und ist auch mit großen Mängeln behaftet. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten, dass daraus eine runde Sache wird – im Interesse vor allem einer besseren individuellen Förderung unserer Schüler und Schülerinnen und einer Verbesserung der Zugangschancengerechtigkeit in unserem Bundesland.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der einzelnen Schule war eine der zentralen bildungspolitischen Forderungen der FDP/DVP-Fraktion in den letzten Jahren. Deshalb freuen wir uns sehr, dass diese Eigenverantwortlichkeit und Eigenständigkeit in den neuen Bildungsplänen jetzt ein Stück weit realisiert werden können. Denn die Schulen haben mit den neuen Bildungsplänen in der Tat eine größere Freiheit in der Gestaltung des Unterrichts, in der Gestaltung des Lebens an der Schule insgesamt. Das wird von uns sehr begrüßt. Das ist die eine Seite der Medaille.
Die andere Seite der Medaille ist: Wir brauchen jetzt natürlich auch ein Instrument, das diesen Prozess begleitet, das Informationen über die Qualität der schulischen Arbeit liefert, das auch hilft, diese Arbeit weiterzuentwickeln, und das gegebenenfalls auch Korrekturmöglichkeiten bietet. Deshalb unterstützen wir mit großem Nachdruck die Bemühungen des Kultusministeriums, dieses Instrument, nämlich die Selbstevaluation und die Fremdevaluation
Gestatten Sie mir, auf einen Punkt noch etwas intensiver einzugehen. In der Fassung von § 114 Abs. 2, wie sie der Gesetzentwurf vorsieht, werden auch datenschutzrechtliche Fragen tangiert. Das Kultusministerium soll ermächtigt werden, Lernstandserhebungen sowohl auf Landesebene als auch auf nationaler Ebene, als auch auf internationaler Ebene durchzuführen. Diese Frage hat uns in den Vorberatungen sehr intensiv beschäftigt. Ein, zwei Punkte sind noch nicht ganz hundertprozentig geklärt. Aber ich gehe davon aus, dass eine Klärung in den Ausschussberatungen erfolgen wird. Diese Frage wird uns also sicher noch ein Stückchen weiter beschäftigen.
Was wir außerdem sehr begrüßen, ist die Stärkung der Schülermitverantwortung durch die Möglichkeit der Direktwahl der Schulsprecher sowie durch die Möglichkeit der Einberufung der Schulkonferenz. Es ist schon angesprochen worden: Auch wir halten es für außerordentlich wichtig, junge Menschen sehr früh am demokratischen Willensbildungsprozess zu beteiligen. Da ist eben auch die Schule ein ganz wichtiger Lernort.
Schließlich: Das Anhörungsrecht des Elternbeirats bei der Gestaltung sowohl der Kontingentstundentafel als auch der schuleigenen Curricula sowie die Zustimmung der Schulkonferenz dazu halten wir für sehr wichtig. Als wir uns im letzten Jahr im Wahlkampf befunden hatten, hatten gerade auch wir von der die Regierung tragenden Seite teilweise schon einen schwierigen Stand. Denn viele Eltern waren sehr verunsichert, was mit G 8 auf sie zukommt und wie stark ihre Kinder dadurch belastet würden. Das wurde in vielen bildungspolitischen Diskussionen immer wieder thematisiert. Diese Situation war manchmal wirklich schwie
rig. Deshalb sind wir sehr froh, dass die Mitwirkungsrechte der Eltern an dieser Stelle jetzt auch gesetzlich festgeschrieben werden. Denn das wird sicher auch ein Stück weit helfen, Ängste, die in diese Richtung gehen, abzubauen. Je mehr Mitwirkungsrechte Eltern an der Schule haben, desto eher werden auch bildungspolitische Maßnahmen akzeptiert.
Cum grano salis: Wir sind dankbar, dass Sie diesen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Er findet unsere Unterstützung.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache über den Gesetzentwurf ist damit beendet.
Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Schule, Jugend und Sport überwiesen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Film- und Popakademiegesetzes – Drucksache 14/488
Das Präsidium ist übereingekommen, dass in der Ersten Beratung keine Aussprache über den Gesetzentwurf stattfindet.
Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst überwiesen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Studentenwerksgesetzes – Drucksache 14/465
Das Präsidium ist übereingekommen, dass auch über diesen Gesetzentwurf in der Ersten Beratung keine Aussprache stattfinden soll.
Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst überwiesen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
a) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn R. W., Mannheim, vom 27. März 2006 – Drucksache 14/448
b) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn J. H., Asuncion, vom 27. März 2006 – Drucksache 14/449
c) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn H. R., Gomaringen, vom 26. März 2006 – Drucksache 14/450
d) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn W. D., Esslingen, vom 10. April 2006 – Drucksache 14/451
e) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn D. I., Esslingen, vom 29. April 2006 – Drucksache 14/452
f) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn H. Z., Heilbronn, vom 26. April 2006 – Drucksache 14/453
g) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn M. W., Geislingen, vom 17. Februar/24. April 2006 – Drucksache 14/454
h) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn U. L., Heidelberg, vom 16. Mai 2006 – Drucksache 14/455
i) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn H. B., Heilbronn, und weiterer 25 Einspruchsführer vom 12. Mai 2006 – Drucksache 14/456
j) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn H. D., Esslingen, vom 17. Mai 2006 – Drucksache 14/457