Protokoll der Sitzung vom 07.12.2006

Was ist bisher unternommen worden? Sie haben es dankenswerterweise schon angesprochen. Die Landesregierung ist hier sehr aktiv geworden. Ich möchte dem noch hinzufügen, dass bei diesen Aktivitäten auch die Landesvereinigung Liberale Frauen Baden-Württemberg eine große Rolle gespielt hat. Sie hat das Thema seinerzeit als Erste aufgegriffen. Dankenswerterweise haben sowohl Frau WerwigkHertneck als Justizministerin als auch Herr Professor Goll diese Initiative aufgegriffen. Sie kennen den weiteren Verlauf. Das mündete zum einen in eine Bundesratsinitiative der Landesregierung zur Bekämpfung der Zwangsheirat, das sogenannte Zwangsheiratsbekämpfungsgesetz, das im Februar 2006 vom Bundesrat verabschiedet worden ist, und zum anderen in die Einsetzung der schon angesprochenen Fachkommission. Die Ergebnisse der Kommission liegen

vor und werden zurzeit in den Ministerien zur Erstellung des von Ihnen völlig zu Recht geforderten Gesamtkonzepts beraten.

Ich sage es noch einmal mit großem Nachdruck: Das ist wieder einmal einzigartig in Deutschland. Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das sich dieser Problematik mit so viel Nachdruck stellt.

Vieles ist schon angesprochen worden. Was ist noch zu tun? Jede Menge, meine Damen und Herren. Wir brauchen eine Stärkung der Opferrechte, vor allem im Ausländerund Sozialrecht. Die Maßnahmen, die Sie, Frau Lösch und Frau Wonnay, angesprochen haben, finden unsere volle Unterstützung. Ich denke, darauf wird Herr Professor Goll noch näher eingehen.

Wir brauchen – auch das ist richtig – einen größeren Schutz für die Opfer durch die Ausweitung der Betreuungs- und Hilfsangebote. Eine Frau, die sich einer Zwangsheirat widersetzt, „beschmutzt die Ehre der Familie“. Das bedeutet in den meisten Fällen den Verlust des gesamten sozialen und familiären Umfelds. Im schlimmsten Fall – das mussten wir schon wahrnehmen – schwebt eine solche Frau in akuter Lebensgefahr.

Wir brauchen noch viel mehr Information und Aufklärung in der Schule und in der Öffentlichkeit. Völlig zu Recht wurde darauf hingewiesen, dass gerade die Schule der Raum ist, in dem sich junge Mädchen noch am ehesten gegen dieses Vorgehen wehren können, weil sie sich hier ein Stück weit der Beobachtung und dem Druck der Familie entziehen können.

Auch ich möchte ganz herzlich darum bitten, dass wir uns dieses Problems alle gemeinsam weiter annehmen. Heute Vormittag hatten wir ein Treffen der Frauen im Landtag, wo wichtige Impulse gesetzt worden sind. Ich nehme gern auf, was Sie gesagt haben, Frau Wonnay. Meine persönliche Unterstützung sowie sicher auch die Unterstützung unserer Fraktion haben Sie, haben wir bei diesem Thema.

Arbeiten wir weiter daran mit, dass der Bundesgesetzgeber seine Hausaufgaben macht. Sorgen wir dafür, dass auch unsere Ministerien im Land noch aktiver werden. Tragen wir dazu bei, dass dieses Thema weiter auf der Tagesordnung in der Öffentlichkeit bleibt. Ich sage es noch einmal: Zwangsheirat ist ein Problem, das uns alle angeht.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der Grünen)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Justizminister Dr. Goll das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist bei diesem ernsten Thema ja bereits eine erfreuliche Einigkeit zum Ausdruck gekommen. Deswegen bedanke ich mich zunächst einmal bei allen, die vor mir geredet haben, für das, was sie gesagt haben, und für das grundsätzliche Bekenntnis zu dem Aktionsplan gegen die Zwangsheirat, den wir entworfen und entwickelt haben.

(Minister Dr. Ulrich Goll)

Zwangsheirat ist etwas, was wir nicht hinnehmen können, weder auf dem Boden der Landesverfassung noch auf dem Boden des Grundgesetzes.

(Abg. Christine Rudolf SPD: Und auch nicht der Menschenwürde!)

Es ist aber etwas, was ganz offensichtlich trotzdem passiert. Wir haben – das ist in dieser Form bundesweit erstmalig geschehen – durch eine Befragung von Beratungsstellen versucht, dem Geschehen näherzukommen und in Erfahrung zu bringen, wie oft Zwangsheirat bei uns eigentlich vorkommt. Die ermittelten Zahlen geben natürlich schon Anlass zum Handeln: Von Januar bis Oktober 2005, also in einem Zeitraum von nicht einmal einem Jahr, haben in Baden-Württemberg 213 Frauen und zwei Männer um Hilfe wegen drohender oder bereits erfolgter Zwangsheirat nachgesucht. 105 Betroffene waren bereits zwangsverheiratet worden, 110 Betroffene waren von Zwangsheirat bedroht. 40 % der Betroffenen waren zum Zeitpunkt der Zwangsheirat minderjährig – das ist eine Zahl, die uns vielleicht noch beschäftigen wird. Das sind schon besorgniserregende Ergebnisse. Wir können die Tatsachen nicht ignorieren oder dulden; wir müssen handeln.

Wir haben deswegen in der Tat als erste Landesregierung eine Bundesratsinitiative ergriffen, um ins Strafgesetzbuch ganz klar hineinzuschreiben, dass wir Zwangsheirat in all ihren Formen – ob es sozusagen die „Ferienverheiratung“ ist oder ob man sich eine Braut, die oft noch minderjährig ist, aus dem Ausland holt – ausdrücklich unter Strafe stellen wollen.

Ich habe mich gefreut, dass hier, insbesondere durch Frau Wonnay, zum Ausdruck kam, dass man diese Verdeutlichung im Strafgesetzbuch für richtig hält. Wir verkennen nicht, dass schon zuvor etwas passiert ist und dass man es schon unter dem Tatbestand der Nötigung untergebracht hatte. Das war jedoch an reichlich versteckter Stelle. Wenn man – natürlich in Zusammenhang mit anderen Maßnahmen – ein deutliches Signal setzen will, dann muss man dies ganz dick ins Strafgesetzbuch hineinschreiben. Ebendiesen Vorschlag haben wir, wie gesagt, gemacht.

Ich habe mich anschließend gefreut, dass der Bundesrat dem Gesetzentwurf mit großer Mehrheit zugestimmt hat und dass dieses Thema dann auch Eingang in die Koalitionsvereinbarung in Berlin gefunden hat. Da steht es im rechtspolitischen Teil ganz am Anfang. Ich kann mir an dieser Stelle trotz des ernsten Themas allerdings die Bemerkung nicht verkneifen, dass es nicht einer gewissen Ironie entbehrt, dass die Große Koalition in Berlin als ersten Punkt für die Umsetzung und als wichtiges Ziel das Thema Zwangsheirat nennt. Vielleicht erinnert sie dieses Thema ein bisschen an ihre eigene Lage.

(Heiterkeit – Abg. Boris Palmer GRÜNE: Das ist aber nicht strafbar!)

Es ist nicht strafbar; da haben Sie recht, Herr Kollege.

Dabei ist klar, dass das Strafrecht nur ein Aspekt der Angelegenheit sein kann; das muss man deutlich sagen. Wir wollen sozusagen die rote Linie da ziehen, wo die Strafbarkeit beginnt, damit auch ein Umdenken in den Köpfen stattfin

den kann. Aber wir sagen ganz klar: Daneben sind natürlich Maßnahmen der sozialen Betreuung, der Prävention, der Sensibilisierung und der Information notwendig.

Ebendas war der Grund, weshalb der Ministerrat im September 2004 neben dem Gesetzesvorschlag zur Zwangsheirat auch die Einsetzung der Fachkommission Zwangsheirat beschlossen hat. Man hat gesehen, dass das Strafrecht allein nicht ausreicht, und hat dann mit der Fachkommission Zwangsheirat ein Instrument geschaffen, mithilfe dessen man zunächst einmal feststellen kann: Welche Erscheinungsformen gibt es, und welche Erkenntnisse und Erfahrungen haben wir auf diesem Gebiet? Gerade mit der Fachkommission konnten wir natürlich näher an das faktische Geschehen herankommen, um anschließend adäquate Lösungsstrategien entwickeln zu können. Außerdem hatte die Fachkommission den expliziten Auftrag, darüber nachzudenken, ob neben dem Strafrecht auch andere rechtliche Maßnahmen, insbesondere im Ausländerrecht, angezeigt sind. Auch das war ein Auftrag für die Kommission.

Mittlerweile liegt der Kommissionsbericht vor, und wir haben ihn der Öffentlichkeit vorgestellt. Viele von Ihnen haben ihn gelesen. Er wurde im März 2006 im Ministerrat erörtert. Wir haben ihn dann an die fachlich zuständigen Ressorts mit Frist zum 1. Dezember gegeben mit der Bitte, zu beurteilen, welche der von der Kommission vorgeschlagenen, unstreitigen Handlungsempfehlungen geeignet und erfolgversprechend sind und was im jeweiligen Zuständigkeitsbereich umgesetzt werden kann.

Die Rückmeldungen der Ressorts werden jetzt in einem Maßnahmenkonzept zusammengefasst. Wir werden dieses Konzept im ersten Vierteljahr des kommenden Jahres vorlegen. Das eine oder andere davon zeichnet sich natürlich schon ab. Über den einen oder anderen Punkt wird man noch intern miteinander reden müssen – was ich allerdings für einen normalen Vorgang halte.

Gleichzeitig haben wir schon mit der Umsetzung von Handlungsempfehlungen begonnen, vor allem im Bereich der Aufklärung an Schulen. Wir haben das Thema Zwangsheirat Ende November auf den Server für schulische Arbeit mit Medien (SESAM) für Lehrkräfte freigeschaltet. Das ist ein wichtiger Weg, um an die Lehrerschaft heranzukommen. Für uns ist die Schule ein sehr wichtiger Ort, wo wir potenzielle Opfer erreichen können. Manchmal hat man übrigens den Eindruck, dass Schulen auch der einzige Ort sind, wo sich potenzielle Opfer sicher fühlen können, wo sie auch einmal aus sich herausgehen können, wo man mit ihnen ins Gespräch kommt.

Wir werden sicher trotz der bekannt schwierigen Haushaltslage versuchen, auch andere Empfehlungen möglichst bald umzusetzen. Das sind Dinge, die zum Teil nicht so viel Geld kosten. Wir werden eine mehrsprachige Internetseite entwickeln, auf der Hilfesuchende Rat und Kontaktadressen finden werden. Frau Lösch hat zu Recht angesprochen, dass es wichtig ist, dass jede Betroffene schnell einen Ansprechpartner findet. Dafür brauchen wir natürlich Partner: Religionsvertreter, Elternvertreter, Migrantenorganisationen. Wir sind in Kontakt mit den entsprechenden Personen und Einrichtungen und werden das Thema Zwangsheirat auch zu einem wichtigen Bestandteil der künftigen Zusammenarbeit

(Minister Dr. Ulrich Goll)

in unseren Integrationsprogrammen machen. Im Zusammenhang mit Integration – davon wird ja heute noch die Rede sein – haben wir ein vielfältiges Netzwerk, und dieses Netzwerk soll auch zur Bewusstmachung dieses Unrechts und zur Bekämpfung der Zwangsheirat eingesetzt werden.

Einzelne Empfehlungen der Fachkommission zu Änderungen im Ausländerrecht, z. B. die Anhebung des Ehegattennachzugsalters auf 18 Jahre und der Nachweis von Deutschkenntnissen, wurden schon im Rahmen der Beratungen zur nächsten Änderung des Aufenthaltsgesetzes auf Bundesebene aufgegriffen und von uns natürlich unterstützt. Dieser Punkt wird schon bei der Novellierung des Aufenthaltsgesetzes berücksichtigt.

Die Fachkommission hat auch ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für Zwangsheiratsopfer empfohlen, also eine Verbesserung – ich drücke es einmal so aus, ohne in Details zu gehen – des eigenständigen Aufenthaltsrechts. Auch darüber sind wir mit dem Innenministerium wie beim ersten Punkt völlig einig.

Dann gibt es den einen oder anderen Punkt, bei dem wir auch intern noch Abstimmungsbedarf haben, bis das Maßnahmenkonzept fertig ist. Das sind die Punkte, die die Fachkommission zur Verlängerung des Aufenthaltstitels gefordert hat. Er soll länger erhalten bleiben, bis er erlischt. Das jetzige halbe Jahr ist reichlich kurz. Wenn jemand ein Mädchen ins Ausland verschleppt, erlischt das Aufenthaltsrecht unter Umständen innerhalb eines halben Jahres. Diese Frist ist sehr kurz. Die Fachkommission hat eine Verlängerung auf drei Jahre vorgeschlagen. Man muss überlegen, wie man dafür eine gemeinsame Lösung findet, um die Stellung der Frau auch in diesem Bereich zu verbessern, auch beim Recht der Wiederkehr.

Generell muss man aber sagen: Wir sind mit unserem Gesetzentwurf schon sehr weit gegangen. Das bitte ich anzuerkennen. Wir haben beispielsweise alle Auslandstaten einbezogen. Wir haben gesagt: Es ist uns nicht egal, wenn die Zwangsheirat im Ausland passiert. Natürlich können wir nur etwas machen, wenn die Täter wieder hier sind. Wenn sie im Ausland bleiben, wird es schwieriger. Aber wir sind schon sehr weit gegangen. Ich bin sicher, dass wir auch im Ausländerrecht auf jeden Fall Veränderungen erreichen werden, auch in Berlin, gerade beim eigenständigen Aufenthaltsrecht. Im Übrigen – dafür bitte ich um Verständnis – ist unser Maßnahmenkonzept, sind unsere Vorschläge noch nicht fertig, können noch nicht fertig sein, weil wir im Moment noch über die einzelnen Rückläufe mit den Kolleginnen und Kollegen in den anderen Häusern Kontakt haben. Darum kann ich das Ende nicht an dieser Stelle schon vorwegnehmen.

Auf jeden Fall darf ich noch einmal festhalten: Wir waren und sind die erste Landesregierung, die mit dem Gesetzentwurf, mit der Fachkommission und jetzt dem Maßnahmenprogramm in dieser Entschiedenheit gegen das Phänomen Zwangsheirat vorgegangen ist und vorgehen wird. Ich freue mich, dass dieses Vorgehen eine so breite Unterstützung in diesem Haus findet, und bedanke mich dafür.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Ab- geordneten der SPD)

Für die Fraktion GRÜNE erhält Frau Abg. Lösch das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass das Thema Zwangsheirat von allen als wichtiges Problemfeld erkannt worden ist und dass auch über alle Fraktionsgrenzen hinweg über die Verbesserung von Opferschutz und Opferrecht nachgedacht wird. Aber Nachdenken allein – das möchte ich einfach noch einmal sagen – reicht nicht aus, und die Erstellung von Handlungsempfehlungen allein reicht auch nicht aus. Da hätte ich es einfach gern ein wenig konkreter.

Kollege Schüle sagt zwar: Es gibt keine Zeit zu verlieren. Aber, Herr Kollege Schüle, Sie haben nichts dazu gesagt, wie Sie zur Verlängerung des Rechts zur Rückkehr nach Deutschland stehen, ob die CDU bereit ist, die Verlängerung von sechs Monaten auf drei Jahre mitzutragen, und Sie haben auch nichts über das eigenständige Aufenthaltsrecht gesagt.

Kollegin Wonnay hat eine interfraktionelle Initiative zum Thema „Änderungen im Strafrecht“ angesprochen. Ich würde gern weiter gehen. Ich will nicht nur eine interfraktionelle Initiative zur Änderung im Bereich des Strafrechts, sondern auch im Bereich des Aufenthaltsrechts und des Zivilrechts. Wenn wir eine gemeinsame Initiative zu Änderungen im Strafrecht, Ausländerrecht und Zivilrecht hinbekämen, bekäme Baden-Württemberg ein starkes Gewicht. Ich bin gespannt, ob wir das hinbekommen. Ich bin gern bereit, daran konstruktiv mitzuarbeiten, und beziehe mich dabei auf die Handlungsempfehlungen der Fachkommission. Das ist das eine.

Das andere ist: Was kann man auf Landesebene tun? Eine Bundesratsinitiative zu starten ist okay, aber es besteht auch großer Handlungsbedarf auf Landesebene. Für mich sind die folgenden drei Punkte wichtig: Aufbau einer fachspezifischen Beratungsstelle, Zufluchtsmöglichkeiten und Schutzeinrichtungen für junge Frauen sowie Aufbau einer Koordinierungsstelle. Ich glaube, dies ist der Bereich, den man am unkompliziertesten und am schnellsten umsetzen könnte. Wir brauchen eine Koordinierungsstelle, weil die Organisationen langfristig damit überfordert sind, diese Treffen einzuberufen. Es gibt einen Koordinationsbedarf, und daher wäre meine große Bitte an das Justizministerium, das Justizministerium möge als verantwortliches Fachressort diese Koordinierungsarbeit leisten, um diesen Diskussionsprozess zur Umsetzung zu leiten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Antrag hat einen Beschlussteil. In Anbetracht der Diskussion und der großen verbalen Übereinstimmung werde ich darauf verzichten, über diesen Beschlussteil heute hier abstimmen zu lassen. Ich werde unseren Antrag an den Ausschuss überweisen lassen mit der Bitte und auch mit der Hoffnung,

(Zuruf von der CDU: Das ist sinnvoll!)

dass wir ein gemeinsames Vorgehen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen erreichen, und zwar nicht zum Sankt-Nimmerleins-Tag, sondern, wie es der Herr Justizminister angekündigt hat,

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Guter Mann!)

im ersten Quartal 2007. Ich habe Ihre Worte in meinen Ohren.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Und im Herzen!)

Nein, im Herzen noch nicht.

(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Karl- Wilhelm Röhm CDU: Dort soll es bleiben!)

Es wurde der Antrag gestellt, den gesamten Antrag mit Beschlussteil zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. – Es gibt keine Gegenstimmen. Somit ist es beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich berufe den Landtag für die Nachmittagssitzung auf 13:30 Uhr wieder in den Plenarsaal ein.