Protokoll der Sitzung vom 14.02.2007

Was ist unser Ziel? In drei Punkten möchte ich dies zusammenfassen:

Erstens: Klares Bekenntnis zur Schutzwürdigkeit des Sonntags. Statt bisher vier künftig drei verkaufsoffene Sonntage, wobei die Adventssonntage, die Feiertage im Dezember und die Oster- und Pfingstsonntage nicht freigegeben werden dürfen.

Zweitens: Freigabe, das heißt Selbstbestimmung der Öffnungszeiten unter der Woche von jedem einzelnen Ladenbetreiber vor Ort.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Dietmar Bach- mann FDP/DVP)

Drittens: Vereinfachung und Entbürokratisierung und damit Verschlankung der Gesetze und der bestehenden Verordnun gen, Stärkung der Verantwortung und Entscheidung vor Ort, Selbstbestimmung, weniger staatlicher Dirigismus, mehr Entscheidungsfreiheit vor Ort.

(Beifall bei der CDU – Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Sehr richtig!)

Das ist das Signal, das von der heutigen Gesetzesverabschiedung ausgehen muss. Nicht regulieren, sondern deregulieren ist das Gebot der Stunde, meine Damen und Herren.

(Abg. Katrin Altpeter SPD: Da freuen sich die Ein- zelhändler!)

Grundgedanke und Richtschnur unseres politischen Handelns war und ist, im Gesetzgebungsverfahren zur Vereinfachung und zur Entbürokratisierung beizutragen. Das geplante Gesetz über die Ladenöffnung wird unserer und meiner Meinung nach einen erheblichen Beitrag dazu leisten.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Wenn ihr sonst beim Bürokratieabbau so schnell wärt, wären wir froh!)

In das neue Ladenöffnungsgesetz sind mehrere bestehende Regelungen integriert worden:

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

das bisherige Bundesgesetz über den Ladenschluss, die Verordnung des Bundes über den Kauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen sowie die Verordnung der Landesregierung und des Sozialministeriums über den Ladenschluss, die sogenannte Ladenschlussverordnung.

Mit der Neuordnung der Ladenöffnungszeiten des Einzelhandels wird die Voraussetzung für eine zeitnahe und bedarfsorientierte Öffnung der Läden geschaffen. Eine Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen bietet deshalb für alle Unternehmen des Einzelhandels die Chance, speziell auf die Bedürfnisse der Verbraucher einzugehen und sich einzustellen. Der Einzelhandel, meine Damen und Herren, wird sich schneller und sachgerechter auf die Situation einstellen, als viele von uns hier glauben.

(Beifall bei der CDU)

Ich verweise auf den heutigen Kommentar von Michael Isenberg in den „Stuttgarter Nachrichten“:

Die Gesetzesänderung folgt dem Gedanken der Marktwirtschaft und ist deshalb richtig und konsequent. Für den Schutz der Interessen der Beschäftigten gibt es andere, ebenso wichtige Gesetze.

Und ich füge hinzu: die weder angetastet noch für den Einzelnen nachteilig verändert werden sollen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist effektiv, unbürokratisch und zielgerecht. Das neue Ladenöffnungsgesetz beinhaltet die bisherigen Schutzfunktionen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleichermaßen. Deshalb, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist der Gesetzentwurf der Landesregierung eine sachgerechte Antwort sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für den Handel. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Karl- Wilhelm Röhm CDU: Bravo! – Abg. Dr. Klaus Schü- le CDU: Sehr gut! – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Wunderbar!)

Für die Fraktion der SPD erteile ich Herrn Abg. Rudolf Hausmann das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der Fakten, dass die zulässigen Ladenöffnungszeiten von bisher 84 Stunden auf 140 Stunden erweitert werden, klingt das feurige Bekenntnis von Herrn Rombach, den Sonntag durch die Reduzierung von vier auf drei mögliche verkaufsoffene Sonntage zu schützen, weniger als sachlicher Beitrag denn als Realsatire.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, eigentlich sind die letzten Bastionen gefallen. Spätestens wenn man die heutigen „Stuttgarter Nachrichten“ liest, stellt man fest: Die Hauptgeschäftsführerin des Einzelhandels – der Verband hat sich ja noch vor Kurzem positiv geäußert – zweifelt inzwischen an dem Sinn des Gesetzes und geht davon aus, dass das neue Ladenöffnungsgesetz zu sehr unstrukturierten Öffnungszeiten führen wird. Sie weist darauf hin, dass bereits heute in einer Großstadt wie Stuttgart die Läden bis 17, 18, 19, 20 Uhr geöffnet sind und dass das künftig noch schlimmer werden wird. Also, meine Damen und Herren, das kann kein ernsthafter Beitrag von Ihnen sein. Denn im Augenblick gibt es niemanden mehr, der für verlängerte Ladenöffnungszeiten auftritt.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP)

Eigentlich, lieber Kollege Kluck, hätte es bekannt sein müssen. Denn Ihre Fraktion hat eine Anfrage an die Landesregierung gestellt. In den Antworten auf die Fragen hat es dann geheißen: keine höheren Umsätze, keine höheren Erträge, nicht mehr Arbeitsplätze, sondern weniger. Das war die Antwort der Landesregierung. Eigentlich könnte man ja davon ausgehen,

dass diese Fakten und Argumente für einen intelligenten Abgeordneten Handlungsanleitung sind. Falsch gedacht!

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Es muss doch nie- mand aufmachen!)

Frage, lieber Hagen: Spricht das gegen die Fakten? Nein. Es spricht aber gegen die FDP/DVP-Fraktion und die CDU-Fraktion, dass sie diese Fakten nicht beachtet haben.

(Beifall bei der SPD)

Wer Herrn Rombach zugehört hat, hat nichts davon gehört, dass wir heute über ein Schutzgesetz diskutieren. Wir diskutieren über ein Schutzgesetz.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Er hat ausschließlich wirtschaftlich argumentiert.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Verbraucherschutz! Ist das ist Realsatire in diesem Zusammenhang? – Gegenruf der Abg. Ursula Haußmann SPD: Uli, lass die Luft raus!)

Ich will Ihnen einmal sagen, was das bedeutet. Das Kaufland – da steckt Lidl dahinter; das ist kein kleiner Familienbetrieb; Familienbetriebe gehen in der Regel anständig mit ihren Leuten um – lässt in einer Filiale an einen dort bereits seit 20 Jahren Beschäftigten Folgendes schreiben:

Laut Ihrem Arbeitsvertrag vom …

Achtzigerjahre –

wurden keine festen Arbeitszeiten vereinbart. Im Zuge der Organisationsveränderung im Haus teilen wir Ihnen mit, dass wir Sie ab dem 1. 4. 2007 flexibel einsetzen werden, das heißt von Montag bis Samstag zwischen 8 und 22 Uhr.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: „Zwischen“! Nicht „von … bis“!)

Wie in der Vergangenheit wird der Einsatzplan in der Vorwoche Ihnen bekannt gegeben, damit Sie Ihre privaten Termine dementsprechend planen können. Wir gehen davon aus, dass Sie innerhalb dieser Zeit Ihre eventuellen persönlichen Verhältnisse geregelt haben.

Und jetzt sage ich Ihnen – –

(Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege Hausmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Kluck?

Ja, Kluck immer. Ja.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Die bringen doch nichts! – Abg. Stephan Braun SPD: Die kosten bloß Zeit!)

Herr Kollege Kluck, bitte.

Herr Kollege Hausmann, ist Ihnen bekannt, dass die Arbeitszeit mitbestimmungspflichtig ist, das heißt, dass die Betriebsräte über die Arbeitszeit in einem Unternehmen mitbestimmen?

(Unruhe bei der SPD – Abg. Claus Schmiedel SPD: Wo leben Sie denn? – Abg. Reinhold Gall SPD: Bä- renstark!)

Herr Kollege Hausmann.