Dabei steht außer Frage, dass die Stiftung „gearbeitet“ hat. Es fanden Sitzungen statt, wenn auch in unregelmäßigen Abständen. Es wurden Mitglieder des Verwaltungsrats abgelöst und berufen. Auch vonseiten des Hauses Baden wurde die juris tische Existenz der Stiftung vor 2003 nicht grundsätzlich infrage gestellt.
Eine neue Situation trat ein, als Prinz Bernhard im August 2003 dem MWK gegenüber Eigentumsansprüche geltend machte. Er stützte sich hierbei auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Heiterkeit des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Ich kann halt Akten lesen! – Glocke des Präsidenten)
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass es seit 1918 nicht mehr „Prinz Bernhard“ heißt, sondern „Bernhard Prinz von Baden“?
Herr Rust, das ist mir bekannt. Aber Sie gestatten mir die Freiheit eines Demokraten, es dennoch zu sagen.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Gundolf Fleischer CDU: Sehr schön! – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Wo ist eigentlich der oberste Monarchiefan heute? Den habe ich noch gar nicht gesehen!)
Betroffen waren damals Gegenstände aus dem Bestand des Badischen Landesmuseums und der Badischen Landesbiblio thek.
Das Ministerium hat die neue Position des Hauses Baden im Jahr 2003 zur Kenntnis genommen und eine Prüfung eingeleitet. Die komplexen Fragen sind jetzt Teil des Auftrags der Expertenarbeitsgruppe.
Nun zur Frage der Zusammensetzung des Verwaltungsrats der Zähringer-Stiftung und der Berufung von Dr. Christoph Graf Douglas als drittem Mitglied. – Die Bezeichnungen der Personen finden immer in der mir eigenen Weise statt.
Ich habe der Berufung von Dr. Christoph Graf Douglas als drittem Mitglied des Verwaltungsrats der Zähringer-Stiftung zugestimmt. Dagegen gab es aus damaliger Sicht nichts einzuwenden. Im Jahr 2002 hatten wir keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass Gegenstände der Stiftung zum Verkauf anstehen könnten.
Herr Abg. Walter, Sie haben hartnäckig in der Öffentlichkeit kolportiert, Graf Douglas sitze als Vertreter der Landesregierung im Verwaltungsrat.
Ich hoffe, Sie verwenden auf Ihre sonstige parlamentarische Arbeit mehr Sorgfalt als auf das Studium der Akten, die Sie dort und in diesem Zusammenhang studiert haben.
Hätten Sie die Dokumente aus der Gründerzeit der ZähringerStiftung gründlich durchgesehen, dann hätten Sie nicht eine, sondern zwei Satzungen gefunden, von denen gerade die andere, die, die Sie nicht zitieren – die nämlich keinen Vertreter der Landesregierung im Verwaltungsrat vorsah –, vollzogen worden ist.
(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Aber die Zustimmung muss doch wohl durch die Landesregierung erfolgen! – Gegenruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Noch einmal nachlesen!)
Übrigens, wenn ich auf Ihre Rede von vorhin zurückkomme: Sie haben den Eindruck erweckt, als sei Graf Douglas schon 1995, nämlich bei der Versteigerung im Rahmen einer So theby’s-Auktion, Mitglied der Zähringer-Stiftung gewesen.
Das war er nicht. Das sind so diese typischen Halbverdreher, die Sie benutzen, um Eindrücke zu erwecken, die einfach nicht sachgerecht sind.
Ja, das wissen wir. Aber Sie haben gerade genau diesen Zusammenhang zwischen der Repräsentanz von Graf Douglas im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung und der damaligen Auktion hergestellt.
(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Nein, habe ich nicht! – Zuruf von der SPD: In seiner Rolle als Auktionator allgemein!)
Unabhängig davon haben die Mitglieder des Verwaltungsrats der Zähringer-Stiftung keine weitreichenden Entscheidungsbefugnisse. Eine Veräußerung von Sammlungsgegenständen ist nach der Satzung ausgeschlossen.
Nun zur Auktion von Sotheby’s im Jahre 1995. Im Zuge unserer Recherchen haben wir neue Hinweise zu den Gemälden der sogenannten louis-jünckeschen Sammlungen erhalten.
(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Zufällig kurz nachdem Sie auf unseren Antrag schon etwas anderes gesagt hatten!)
Aber nicht, weil die Fraktion GRÜNE danach gefragt hätte, sondern weil wir bereits zuvor durch eigene Ermittlungen einem entsprechenden Hinweis nachgegangen sind.
Auf den Hinweis von 1995, Herr Walter, komme ich gleich. Der Hinweis auf die louis-jünckeschen Sammlungen hat sich erhärtet. Wir gehen nunmehr davon aus, dass zwei Gemälde aus der jünckeschen Sammlung versteigert worden sind.
Es handelt sich um das Bild mit dem Titel „Hirtenidylle“ bzw. „Zigeunerfamilie“ von Georg Otto Eduard Saal aus dem Jahre 1870 und um ein Portrait des Stifters Louis Jüncke aus dem Jahr 1895. Die Malerin hieß Vilma Parlaghy. Das Gemälde befand sich in einem Konvolut und war nicht als Einzelstück im Auktionskatalog aufgeführt.
Die Identität des Dargestellten war 1995 völlig unklar. Erst 1997 konnte das Bild aufgrund der Anfrage eines privaten Kunsthändlers identifiziert werden. Insofern kann man auch dem damaligen Ministerium für Familie, Frauen, Weiterbildung und Kunst unter Frau Unger-Soyka keine Vorwürfe in diesem Zusammenhang machen.
(Beifall der Abg. Ute Vogt SPD – Abg. Ute Vogt SPD: Genau! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Die Fasnet ist vorbei!)
Die Frage ist: Warum wurden nicht alle Objekte überprüft? Die Frage, ob 1995 Gegenstände aus der Zähringer-Stiftung versteigert wurden, sei – so sagten Sie, Herr Walter, kürzlich – eigentlich ganz simpel. Diese Auffassung zeugt von einer großen Simplifizierung der Sachlage; denn zwischen dem 5. und dem 17. Oktober 1995 wurden in Baden-Baden mehr als 20 000 Objekte versteigert. Es kann nicht Aufgabe des Landes sein, bei einer privaten Auktion generell alle zum Verkauf anstehenden Gegenstände auf ihren Eigentumsbezug hin zu überprüfen.
Einem damaligen konkreten Hinweis des Direktors des Badischen Landesmuseums wurde nachgegangen. Der Hinweis bezog sich allerdings auf Waffen und Kunsthandwerksgegenstände und nicht, Herr Walter, auf Gemälde. Auch dies haben Sie so behauptet.
Liegt nun ein Verstoß gegen die Stiftungssatzung vor? Ob ein Verstoß gegen die Stiftungssatzung vorliegt, können wir erst dann sagen, wenn der Gesamtkomplex Zähringer-Stiftung durch die Expertenkommission geprüft ist. Erst dann können wir auch Konsequenzen ziehen. Wir haben allerdings unverzüglich die Stiftungsaufsicht – also das Regierungspräsidium Karlsruhe – informiert und um Klärung und Aufklärung der Angelegenheit gebeten. Wir sind derzeit auch dabei, die Liste der 20 000 versteigerten Gegenstände der Auktion weiter durchzugehen.
Nun zur Expertenkommission. Frau Heberer, um es nicht nur einmal, sondern nachher auch noch zum zweiten Mal zu sagen: Es hat kein Abkommen, keine Vereinbarung zwischen dem Land und dem Haus Baden gegeben. Insofern liegt kein Abschluss irgendeines Handelns vor.
(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Ach so? Aber die Ge- spräche waren abgeschlossen! – Zuruf der Abg. Helen Heberer SPD)
Insofern arbeitet die Expertenkommission jetzt – als Voraussetzung für eine mögliche Klärung der Verhältnisse und eine mögliche Vereinbarung mit dem Haus Baden.