Insofern ist die Arbeit der Expertenkommission auch eine Voraussetzung dafür, dass wir bestimmte Stücke, die sich dann als Privatbesitz herausstellen und die von nationalem Interesse sind, mit Fug und Recht auf diese Liste zum Schutz des deutschen Kulturgutes setzen können.
Dieses Gesamtverzeichnis des national wertvollen Kulturguts – auch danach wurde von Ihrer Seite gefragt – besteht aus den Gesamtverzeichnissen der einzelnen Bundesländer. Darüber, was in das Verzeichnis eingetragen wird, entscheidet laut § 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes die jeweils oberste Landesbehörde. In Baden-Württemberg sind dazu zwei Sachverständigenausschüsse eingerichtet, die mein Ministerium berufen hat. Das geschieht also in einem objektivierten Verfahren. Es ist kein alleiniges Regierungshandeln.
Zur Wahrung des gesamtdeutschen Interesses kann allerdings auch der Beauftragte der Bundesregierung einen Eintrag in das Gesamtverzeichnis beantragen. Wir standen die gesamte Zeit über mit dem Beauftragten der Bundesregierung darüber im Gespräch.
Lassen Sie uns die Dinge so sehen, meine Damen und Herren, wie sie sind und wie sie sich darstellen. Lassen Sie uns gemeinsam die Geduld haben, die Arbeit der Expertenkommission abzuwarten, weil wir erst dann eine solide Grundlage für politisches Handeln haben.
(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Ja, ja! Die Kommissi- on habt ihr doch erst auf Druck der Opposition ein- gesetzt!)
Lassen Sie uns die Dinge nicht so sehen, wie manche sie – aus welchem Kalkül auch immer – gerne sehen wollten.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Frankenberg, vielleicht fange ich gerade noch einmal mit dem Thema Kulturgutschutzgesetz an. Es ist richtig, dass damit nur private Güter geschützt werden können. Ich glaube aber, dass es gute Gründe dafür gibt, dass z. B. gerade auch die FDP-Bundestagsfraktion die Forderung erhoben hat, dieses Gesetz zu ändern, damit auch öffentliche Güter geschützt werden können. Sie kennt offensichtlich ihre Pappenheimer hier im Land.
Hier wurde offen darüber diskutiert, ob Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek möglicherweise verkauft werden. Dies zeigt ja eindeutig, dass es zumindest auf Bundes ebene entsprechenden Handlungsbedarf gibt.
Herr Frankenberg, Sie haben recht: Es gab keine Vereinbarung mit dem Haus Baden. Es gab aber eindeutig ein Dreisäulenmodell, das sich in der Umsetzung befand
und das erst an dem Tag gestoppt wurde, an dem klar wurde, dass das Land Baden-Württemberg Kunstschätze kaufen wollte, die ihm eindeutig schon gehörten.
Ausschließlich durch den öffentlichen Druck, der vorhanden war – nachdem Herr Oettinger hier eindeutig gesagt hatte, dass ein bestimmtes Gemälde in der Badischen Kunsthalle dem Haus Baden gehört, und nachdem Herr Mertens aufgedeckt hatte, dass dies nicht der Fall ist – – Erst an diesem Tag und nicht vorher ist dieses Dreisäulenmodell durch den öffentlichen Druck gestoppt worden.
Die Stellungnahme zu unserem betreffenden Antrag macht auch sehr deutlich, dass dieses Dreisäulenmodell in der Umsetzung war. Damit gibt es auch ein abgeschlossenes Regierungshandeln und ist auch unser Anspruch als Minderheit in diesem Parlament auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gegeben. Alles andere ist nichts als Hinhaltetaktik.
Ich darf im Einzelnen noch einmal auf die Stellungnahme eingehen: 10 Millionen € von der Landesstiftung, 6,1 Millionen € von Kultureinrichtungen des Landes. Wenn man dann bedenkt, dass durch private Spenden nur 3 325,01 € zusammenkamen, zeigt das vor allem, dass die Menschen in BadenWürttemberg offensichtlich klüger sind, als es unsere Landesregierung ist. Denn sie wissen, dass man nichts kauft, was einem schon selbst gehört.
Aber auch heute nehmen die widersprüchlichen Äußerungen aus dem Haus des Wissenschaftsministers kein Ende. Neuer Höhepunkt – das ist ein Punkt, der vorhin auch angesprochen wurde – ist, dass wohl zwei Bilder aus der louis-jünckeschen Gemäldesammlung, die Teil der Zähringer-Stiftung sind, bei der Versteigerung 1995 in Baden-Baden mit unter den Hammer kamen. Herr Frankenberg ist vorhin ja auch auf dieses Thema entsprechend eingegangen.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Walter, Drucksache 14/890, die wir in der letzten Woche bekamen, verweist Wissenschaftsminister Frankenberg auf die ungeklärten Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Zähringer-Stiftung, die von der Expertenarbeitsgruppe „Eigentumsfragen Baden“ beantwortet werden sollen. Laut dpa vom 7. März 2007, Herr Frankenberg, wird eine nicht namentlich genannte Sprecherin des Stuttgarter Wissenschaftsministeriums mit den folgenden Worten zitiert:
Wir haben eine Liste von Aufgaben erhalten, die die Expertenarbeitsgruppe bekommen hat. Ich will wissen: Wann und in welchem Zeitraum – – Manche Prüfungen können länger dauern. Aber ich will wissen, ob es z. B. zu dieser Frage zwischendurch irgendwelche Wasserstandsmeldungen geben soll – je nachdem, ob es einem gerade geschickt ist und einem gerade gefällt – und wie dieser zeitliche Ablauf sein soll. Denn es gibt hier eine Aufgabe, die abschließend geklärt werden soll und die auch einer gewissen Gründlichkeit bedarf. Ich denke, da gibt es keinen Streit. Aber es kann nicht sein, dass – je nachdem, was einem gerade geschickt ist – bestimmte Wasserstandsmeldungen hier herausgehen. Deswegen frage ich Sie, Herr Frankenberg, noch einmal ganz klar: Ist die Frage der Zähringer-Stiftung eindeutig geklärt? Ist das ein Ergebnis der Arbeit dieser Expertenkommission? Wird das Gutachten von der Expertenkommission geteilt, oder wann bzw. in
Angesprochen worden ist auch schon die Frage des dritten Vertreters im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung. In der von Ihnen angesprochenen Satzung ist die Besetzung mit drei Mitgliedern geregelt. Gemäß der Stellungnahme zu Ziffer 8 des Antrags Drucksache 14/669 sind vertreten der älteste Spross des Zähringer-Hauses als Vorsitzender, der Direktor des Badischen Landesmuseums und ein weiteres, vom Kultusminister im Einvernehmen mit dem Haus Baden bestimmtes Mitglied. Anschließend heißt es in der Stellungnahme der Landesregierung: „Ein Vertreter der Landesregierung ist – laut dieser Satzung – nicht Mitglied des Verwaltungsrats.“
Lieber Herr Frankenberg, vielleicht hat Herr Walter nicht ganz sauber formuliert. Aber wäre es nicht besser, anstatt hier Wortklauberei zu betreiben, sich seiner eigenen Verantwortung bewusst zu sein? Denn schließlich mutet es komisch an, wenn die Mehrheit im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung von einem Herrn namens Dr. Christoph Graf Douglas abhängt, der dorthin von der Landesregierung entsandt wurde, aber als Finanzberater des Hauses Baden und Kunstauktionator ganz andere Ziele verfolgt, auch wenn die Entsendung tatsächlich erst 2002 erfolgte.
Aber es geht auch um die Zukunft und die Frage, welche Rolle er heute und in Zukunft in dieser Stiftung hat.
Ich frage mich: Trägt die Landesregierung denn keine Verantwortung hierfür? Ist es Zufall, dass der Eindruck entstanden ist, dass mit Duldung der Landesregierung Graf Douglas nicht das Gemeinwohl, sondern als Finanzberater des Hauses Baden und Kunstauktionator schlichtweg seine Privatinteressen in dieser öffentlich-rechtlichen Stiftung vertritt? Das heißt klipp und klar, dass die in dem Antrag der Grünen erhobene Forderung, Herrn Graf Douglas aus dem Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung abzuberufen, mehr als berechtigt ist.
(Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Jetzt geht ihm die Luft aus! Schnaufen Sie wieder, sonst fallen Sie um!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sicherung des Kulturerbes in Salem liegt uns allen am Herzen. Wir als SPD-Landtagsfraktion halten es deshalb für richtig, gerade jetzt mit der Familie von Baden Gespräche über eine Zukunft von Salem zu führen.
Allerdings halten wir eine Verquickung dieser Frage mit den Rechtsansprüchen, die das Haus Baden derzeit auf Kunstschätze in unseren Kultureinrichtungen erhebt, nach wie vor für völlig inakzeptabel.
Denn heute ist noch nicht einmal klar, ob das Haus Baden Ansprüche an das Land hat oder ob nicht sogar umgekehrt wir Ansprüche haben, weil 1955 in Baden-Baden Dinge versteigert wurden,