Protokoll der Sitzung vom 15.03.2007

Nun hat die Landesregierung das Projekt „Guter Start ins Kinderleben“ mit dem Ziel gestartet, belastete Eltern früh zu unterstützen und Überforderungen zu vermeiden. Die Idee, verschiedene Professionen besser miteinander zu vernetzen, ist ja richtig, aber die umfassende Vernetzung aller beteiligten Akteure kann nur ein Bestandteil einer erfolgreichen Strategie gegen Kindesvernachlässigung sein. Wir unterstützen die generelle Stoßrichtung des Modellprojekts mit dem Ziel, die vorhandenen Strukturen zu evaluieren und Angebote neu zu koordinieren, halten aber ein Vernetzungshandbuch als Endprodukt eines solchen Modellprojekts für zu wenig. Empfehlungen für die Entwicklung von ressort- und disziplinübergreifenden Versorgungskonzepten sind zwar hilfreich, greifen aber zu kurz.

Um den Kinderschutz an dieser Stelle tatsächlich zu verbessern, brauchen wir ein Gesamtkonzept, das nicht nur die umfassende Vernetzung der beteiligten Akteure beinhaltet, sondern auch einen Ausbau der aufsuchenden, frühzeitigen Hilfen, verbesserte Vorsorgeuntersuchungen, die Umsetzung des Schutzauftrags des § 8 a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und natürlich auch Sensibilisierungsmaßnahmen, um nicht nur bei den Fachkräften, sondern auch innerhalb der Bevölkerung den Blick für Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung zu schärfen.

Ich möchte gern drei Punkte herausgreifen.

Der erste Punkt betrifft den Ausbau und die Verbesserung der Früherkennungsuntersuchungen. Im Hinblick auf ein frühzeitiges Erkennen von Kindesvernachlässigung oder Kindesmisshandlung kommt den sogenannten Us, den Kindervorsorgeuntersuchungen, eine besondere Bedeutung zu. In BadenWürttemberg gibt es eine hohe Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen von Kindern, die allerdings von U 2

bis U 8 kontinuierlich abnimmt. Während die U-2-Untersuchung noch 98,8 % aller Kinder erfasst, werden im Rahmen der U 7 nur noch 90,5 % und bei der U 8 nur noch 89 % der Kinder erfasst.

Zudem ist die Qualität der Us höchst unterschiedlich, da Kindesmisshandlung und Kindesverwahrlosung bisher auch kein Gegenstand der Früherkennung nach § 26 SGB V sind. Tatsache ist auch, dass Kinderärzte Vernachlässigung und Misshandlung häufig nicht erkennen. Deshalb halten wir es für wichtig, die Früherkennungsrichtlinien so zu gestalten, dass Gefährdungen des Kindeswohls durch Vernachlässigung und Misshandlung zukünftig noch früher erkannt werden können – z. B. durch die Einführung entsprechender Untersuchungsschritte. Das halten wir für sinnvoller als die Forderung nach verpflichtenden Früherkennungsuntersuchungen.

Die Landesregierung hat im Mai letzten Jahres im Bundesrat eine Entschließung unterstützt, um die Einführung einer verpflichtenden Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchun gen zu überprüfen. Angesichts der bereits existierenden hohen Akzeptanz der Us ist es aus unserer Sicht nicht erforderlich, eine Verpflichtung einzuführen. Wir halten es für zielführender, die Qualität der Früherkennungsuntersuchungen zu sichern und vor allem für ein verbindlicheres Einladungswesen zu sorgen und genau die Eltern anzuschreiben, die bisher nicht an den Vorsorgeuntersuchungen

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Das ist keine Pflicht!)

das ist keine Pflicht – teilgenommen haben.

(Beifall der Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU und Dr. Ulrich Noll FDP/DVP – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/ DVP: Da bekommen Sie auch Beifall von uns! – Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Wenn schon die eigenen nicht klatschen, klatschen wir!)

Danke schön. – Es würde mich nun doch interessieren, was die Prüfung der Landesregierung ergeben hat, welche Möglichkeiten die Krankenkassen noch haben, um die Inanspruchnahme der Us zu erhöhen.

Anstelle der Verpflichtung bei den Früherkennungsuntersuchungen wollen wir eine verpflichtende zusätzliche Eingangsuntersuchung für alle Dreijährigen zu Beginn der Kindergartenzeit. Das ist genau die Lücke zwischen den Früherkennungsuntersuchungen im Alter von zwei und vier Jahren, also zwischen der U 7 und der U 8. Bisher ist in Baden-Würt temberg lediglich die Schuleingangsuntersuchung verpflichtend. Die Landesregierung ist gerade dabei, die Schuleingangsuntersuchung im Rahmen eines Modellprojekts neu zu gestalten.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Sehr gut!)

Während wir das zweistufige Verfahren der neuen Eingangsuntersuchung prinzipiell gut finden

(Beifall der Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU und Dr. Ulrich Noll FDP/DVP)

danke schön –,

(Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Bitte sehr! – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP zu Abg. Winfried Kretsch- mann GRÜNE: Jetzt machen wir sie fertig!)

schlagen wir aber vor, die erste Stufe der Schuleingangsuntersuchung um ein Jahr nach vorne zu verlegen, also auf das dritte Lebensjahr und damit auf die Zeit des Eintritts in den Kindergarten. Damit kann auch garantiert werden, dass genügend Zeit besteht, um Kinder mit Sprachdefiziten oder anderen Entwicklungsverzögerungen gezielt zu fördern. Wir wollen aber, dass alle Kinder dieser Altersstufe in Baden-Würt temberg an einer solchen Untersuchung teilnehmen, das heißt auch die Kinder, die nicht den Kindergarten besuchen. Deshalb brauchen wir an dieser Stelle eine Verpflichtung.

(Beifall bei den Grünen – Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Sehr gut!)

Der nächste Punkt ist der Ausbau der aufsuchenden Hilfen. Frühe Hilfen stützen und begleiten Familien in der Gründungsphase. Sie geben alltagspraktische Unterstützung und bieten darüber hinaus die Möglichkeit, Entwicklungsdefizite von Kindern früher zu erkennen. Wir wollen, dass analog zum dänischen Modell oder zur Praxis in Dormagen jede Familie nach der Geburt eines Kindes von einer Familienhebamme aufgesucht wird, damit keine Stigmatisierung stattfindet. Das halten wir übrigens für besser und hilfreicher als den Ansatz, 4 Millionen € in Gutscheine für die Elternbildung zu stecken. – Jetzt klatscht niemand.

(Abg. Christine Rudolf SPD: Doch! – Beifall bei den Grünen und der Abg. Christine Rudolf SPD)

Mit Kommstrukturen werden insbesondere Risikofamilien überhaupt nicht erreicht, Herr Kollege Döpper. Anstelle von Gutscheinen brauchen wir niedrigschwellige Bringstrukturen, durch die man auf Eltern und Kinder zugehen kann.

(Beifall der Abg. Beate Fauser FDP/DVP – Zuruf von der SPD)

Keine „Trinkstrukturen“, Frau Kollegin, sondern Bringstrukturen.

(Abg. Christine Rudolf SPD: Danke! – Zuruf des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP)

Nächster Punkt: Umsetzung des neuen § 8 a SGB VIII. Sie wissen ja, dass mit dem neuen § 8 a weitere Regelungen zum besonderen Kinderschutz eingeführt wurden. Dabei muss vor allem pädagogischen Fachkräften in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und übrigens auch in den Kindertageseinrichtungen zukünftig die Möglichkeit gegeben werden, sich zu Kinderschutzfachkräften weiterzuqualifizieren.

Zu diesem Punkt habe ich eine Frage an die Landesregierung: Hat denn die Arbeitsgruppe, die am 18. Dezember im Sozialministerium getagt hat, jetzt eine Mustervereinbarung abgeschlossen, die den kommunalen Landesverbänden zur Verfügung gestellt wird? Darauf haben Sie in Ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag verwiesen.

Letzter Punkt: die Kinderschutzambulanzen als ein Teil des Versorgungsnetzes. In Ihrer Stellungnahme zu dem Antrag ha

ben Sie auf einen Antrag aus der 12. Legislaturperiode verwiesen. Das erscheint mir ein wenig dürftig und ein wenig dünn. Auch da würde ich mir wünschen, dass wir dieses Thema nochmals in zwei mal fünf Minuten – das gibt zehn Minuten – intensiver diskutieren.

(Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Eigentlich sind es nur fünf Minuten! Aber wir hören ja gerne zu! Ver- nünftige Sachen waren dabei! – Zuruf des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP)

Fazit: Es geht bei der Verbesserung des Kinderschutzes letztendlich nicht darum, gänzlich neue Instrumente zu erfinden,

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Sehr gut!)

sondern es geht um eine bessere Vernetzung und einen effizienteren Einsatz. Es geht um ein geeignetes Maßnahmenbündel und um Rahmenbedingungen, die herrschen müssen, damit Kinderschutz in Baden-Württemberg wirkungsvoll umgesetzt werden kann.

Zum Abschluss meiner Rede

(Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Überzogene Re- dezeit!)

sage ich gleich, dass wir unseren Antrag deswegen zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss überweisen werden, weil wir mehr Zeit brauchen und weil wir es wichtig finden, diese Diskussion noch einmal intensiver zu führen. Die Schul eingangsuntersuchung ist ja nur ein Teil dieses Maßnahmenbündels. Deshalb überweisen wir unseren Antrag an den Ausschuss.

Danke schön.

(Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/ DVP: Nicht ihr überweist, sondern wir überweisen an den Ausschuss!)

Das ist klar: Wir schlagen vor, ihn an den Ausschuss zu überweisen.

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Lasotta für die CDU-Fraktion.

Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin den Grünen sehr dankbar für diesen Antrag zum Kinderschutz und zum Aufbau von Frühwarnsystemen. Dies ist in der Tat ein wichtiger Punkt, der auch über alle Parteigrenzen hinweg einer weiteren Vertiefung bedarf.

Es gibt nichts Schrecklicheres als Gewalt gegen Kinder: Missbrauch, Vernachlässigung, psychische und physische Gewalt. Ich sage das hier nicht nur als Vertreter der CDU-Landtagsfraktion, sondern auch als Familienvater und Arzt. Es gehört zu den schrecklichsten Momenten, die man erfahren muss, wenn man in der Öffentlichkeit – oder in seinem Beruf – misshandelte, getötete oder missbrauchte Kinder sehen muss bzw. sie untersuchen muss, insbesondere wenn man selbst kleine Kinder hat und dann natürlich immer auch den Vergleich zu den schönen Zeiten in der eigenen Familie zieht.

Misshandlungen von Kindern finden zu 80 % bei Kindern unter sechs Jahren statt. Insofern muss in der Tat ein Hauptaugenmerk auf die frühe Phase der Familienbegleitung und Familienentwicklung gelegt werden. Von diesen 80 % misshandelter Kinder unter sechs Jahren sind etwa die Hälfte Säuglinge. Insbesondere in der frühen Phase der Früherkennung von Kindesmisshandlungen greifen anscheinend auch die staatlichen Mechanismen – über die Jugendhilfe und die vernetzten Strukturen, die in den vergangenen Jahren aufgebaut wurden – in vielen Fällen nur unzureichend.

Die polizeiliche Statistik erfasst im Endeffekt die schweren Fälle. Ich kann Ihnen aus der Klinik in Heilbronn berichten, in der ich arbeite. An der dortigen Kinderklinik wurden in einem Jahr fast 250 Fälle von Kindesmisshandlung und -missbrauch gezählt. Ein Großteil dieser Fälle kam mit anderen Diagnosen in die Klinik, weswegen man die Misshandlung oder den Missbrauch erst im Laufe des Klinikaufenthalts herausgefunden hatte. Das betrifft nicht nur Fälle, die dann in der Öffentlichkeit sehr spektakulär gehandelt werden, beispielsweise wenn ein totes Kind in einer Plastiktüte gefunden wurde oder wenn eine Mutter ihr Kind direkt nach der Geburt erstickt hat, weil sie mit der Situation nicht zurechtkam, sondern das betrifft alle gesellschaftlichen Gruppen und Situationen.

Wir haben das im Stadt- und Landkreis Heilbronn einmal untersucht. Die Verteilung der Fälle von Kindesmisshandlung entspricht ungefähr dem Aufbau der Bevölkerung – die Frage ist, ob man die Einteilung in Unter-, Mittel- und Oberschicht verwenden will; ich wende sie jetzt aber an, weil sie eine relativ leichte Erklärung erlaubt –: 25 % Unterschicht, 50 % Mittelschicht und 25 % Oberschicht. Darunter befindet sich also auch die überforderte Akademikerin, die ein Schreikind hat und dann in die Klinik kommt und sagt, ihr Kind sei vom Wickeltisch gefallen. Sie ist mit der Situation nicht zurechtgekommen, weil sie allein war, weil sie außerhalb einer Großfamilie gelebt hat, vielleicht aus anderen Strukturen zu gezogen ist und einfach niemanden hatte, mit dem sie sprechen konnte. Genauso befindet sich darunter aber auch die junge Mutter, die das vierte Kind vom vierten Mann bekommen hat und vor der Geburt erzählt hat, dass sie das Kind überhaupt nicht haben will, nach der Geburt dann aber gesagt hat, dass sie es doch mit nach Hause nimmt. In solchen Fällen, in denen eine psychische Spannung vorhanden ist, ist fast absehbar, dass schließlich etwas Schlimmes passiert. Wir an der Klinik haben aber oft nicht die Möglichkeit, effiziente Strukturen aufzubauen und einzurichten, mit denen diesen Familien Hilfestellung gegeben werden kann.

Deshalb brauchen wir einen erweiterten Ansatz über das hinaus, was dankenswerterweise auch in Baden-Württemberg geschehen ist; das will ich durchaus lobend anerkennen. Auch in der Stellungnahme zu dem vorliegenden Antrag ist aufgezeigt worden, was wir hinsichtlich der Vernetzung zwischen den Jugendämtern, den Familiengerichten, der Polizei und den Staatsanwaltschaften, den Kinderkliniken, den Kinderärzten und den Schulen geschaffen haben. Ich glaube, wir haben wirklich gute Systeme aufgebaut.

Wir brauchen aber weitere Ansätze, weil es auch um ein gesellschaftspolitisches Thema geht. Wir haben andere Familienstrukturen als früher, und wir haben auch ein anderes An

spruchsdenken. Früher wurde einer Frau in der Großfamilie weitergeholfen, wenn sie mit dem Kind nicht zurechtkam. Kinder machen oft keine großen Probleme, aber es gibt eben Probleme. 30 % aller Säuglinge haben z. B. Ernährungsprobleme oder bereiten Probleme mit dem Schreien. Eine Überforderung kann sich leicht einstellen. Den Frauen oder Männern wird aber oft keine unmittelbare Hilfe angeboten, die sie rund um die Uhr in Anspruch nehmen könnten.

In unserer Gesellschaft herrscht auch ein anderes Anspruchsdenken. Heute will jeder das perfekte Kind haben nach dem Motto „Es kann doch gar nicht sein, dass bei meinem Kind irgendeine Störung vorliegt“. Es ist auch eine Scham vorhanden, sich überhaupt an die Hilfestellen – an das Jugendamt, den Kinderarzt oder die Kinderklinik – zu wenden.

Deswegen sind für mich zwei Punkte, die in dem Antrag angesprochen wurden, Frau Lösch, von herausragender Bedeutung. Ein Punkt ist das Thema Kinderschutzambulanzen. Wir haben bereits in der 11. Legislaturperiode über die entsprechende Enquetekommission einen Landtagsbeschluss gefasst, in diese Richtung zu gehen. Mittlerweile gibt es auch einen Antrag und ein ausgearbeitetes Konzept.

(Glocke der Präsidentin)