Protokoll der Sitzung vom 15.03.2007

Das ist doch ein Widersinn.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Werner Wölfle GRÜNE: Alle waren da und wissen, dass ich das nicht gesagt habe!)

Sie kritisieren mich als Integrationsbeauftragten, weil ich sage: Wir gehen jetzt den direkten Weg und bringen diesen Kindern in den eineinhalb Jahren so schnell wie möglich Deutsch bei. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Darin liegt meine Aufgabe. Das ist das Hauptproblem, das wir gemeinsam angehen möchten. Wir möchten eineinhalb Jahre vor Schulbeginn eine Sprachstandserhebung machen. Wenn das Kind dann nicht richtig Deutsch spricht, ist es dringend angesagt, diese eineinhalb Jahre dafür zu nutzen, um dem Kind Deutsch beizubringen.

(Beifall des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP – Zuruf von der SPD: Das eine tun, das andere nicht lassen!)

Alles andere ist meines Erachtens zweitrangig und gehört eher in den Bereich der Freiwilligkeit. Entsprechende Leistungen würde ich auch gerade noch in dem Umfang erbringen, wie uns die alte Richtlinie dazu verpflichtet. Denn es ist nicht sinnvoll, daraus eine staatliche Pflicht abzuleiten. Mir fehlt überdies das Verständnis, wenn Sie den muttersprachlichen Unterricht auch noch in die staatliche Regie hineinnehmen wollen

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Reden Sie mit dem Kollegen Wacker! Der bringt Sie auf den richtigen Weg!)

und den Aufwand in dieser Richtung noch vergrößern wollen. Ich würde mich auf den Bildungszugang der Kinder aus Migrantenfamilien konzentrieren, und der hängt mit ihren Deutschkenntnissen zusammen. Da haben wir noch einiges zu tun. Dort würde ich die Kräfte konzentrieren.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Gunter Kaufmann SPD)

Meine Damen und Herren, damit ist die Aktuelle Debatte unter Punkt 2 der Tagesordnung beendet.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Baden-Württembergisches Tariftreuegesetz für öffentliche Dienstleistungs- und Bauaufträge (BW TariftG) – Drucksache 14/849

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: fünf Minuten für die Begründung des Gesetzentwurfs und fünf Minuten je Fraktion in der Aussprache.

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Prewo.

(Unruhe)

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Vergaberecht für öffentliche Aufträge ist eine sensible Materie – auch eine Materie mit erheblicher wirtschaftlicher Tragweite, nicht nur im Baugewerbe. Am öffentlichen Vergaberecht und an der öffentlichen Vergabepraxis zeigt sich eine gute Verwaltung. Alle müssen darauf vertrauen können: Auftragnehmer, Nutzer der Einrichtungen, Bürger, Steuerzahler. Vergaberecht und Vergabepraxis sind ein Spiegel der öffentlichen Verwaltungskultur eines Landes.

Die Frage ist jetzt: Ist eine Regel, die bestimmt, dass öffentliche Aufträge nur an solche Unternehmen gehen sollen, die sich tariftreu verhalten – die also ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach den in Baden-Württemberg vereinbarten Lohntarifen entlohnen –, eine gute Regel oder keine so gute Regel?

Natürlich halten wir die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie immer für einen hohen Wert – zumindest in

Sonntagsreden. Genau darum geht es: Wollen wir die zwischen den Tarifparteien autonom und frei vereinbarten Löhne bei öffentlichen Aufträgen strikt gelten lassen oder nicht?

Wir selbst, das Land als Unternehmen und Körperschaft, halten uns ja bei der Bezahlung unserer Mitarbeiter an die Tariflöhne, ebenso die Gemeinden. Aber wie ist es, wenn wir Aufträge an andere Unternehmen vergeben? Können wir dann nicht manchmal – oder auch öfter – ein „Schnäppchen“ machen, indem wir den Auftrag vermeintlich billiger an eine Firma vergeben, die ihren Leuten Dumpinglöhne bezahlt? Da wird dieser Verwaltungsspiegel etwas trüb. Dies zur Tarifautonomie.

Wie sieht es mit einem anderen hohen Wert aus, mit dem Wettbewerb? Der Wettbewerb muss sauber sein – wie im Sport. Keiner soll sich Vorteile verschaffen, die nichts mit Leistung oder Qualität zu tun haben. Beteiligen sich nun an der gleichen Ausschreibung tariftreue Unternehmen und nichttarif treue Unternehmen mit Dumpinglöhnen, dann dreht sich der Wettbewerb nicht mehr um Leistung und Qualität, sondern findet zwischen Tariflöhnen und Dumpinglöhnen statt. So viel zur ordnungspolitischen Seite des Wettbewerbs.

Wie aber steht es mit der Wirtschaftlichkeit, die den Kaufmann schließlich am meisten interessiert? Nun, Schnäppchenjäger halten sich immer für clever. Inzwischen ist aber zur Genüge bewiesen, dass die meisten Schnäppchen nur im Moment billiger aussehen, auf lange Sicht aber regelmäßig teurer kommen. Inzwischen gibt es gründliche Studien, die das auch für den Bereich der öffentlichen Vergaben belegen. Der kleine Preisvorteil wird in den meisten Fällen durch Qualitätsnachteile mehr als aufgezehrt.

Schließlich sind die mittelständischen Unternehmen in Baden-Württemberg, die sich in ihrer jeweils heimatlichen Region um öffentliche Aufträge bewerben, in aller Regel tariftreu. Meistens sind es die aus größerer Entfernung agierenden Unternehmen, die sich an die baden-württembergi schen Tarife nicht gebunden sehen. Bei einem Wettbewerb mit Dumpinglöhnen haben also eher baden-württembergische Handwerker und Unternehmen das Nachsehen. Kann uns das gleichgültig lassen?

Mittelständische Unternehmen und heimisches Handwerk stehen uns nicht nur aus landsmannschaftlicher Verbundenheit näher. Sie machen in der Summe die wirtschaftliche Flächenstärke unseres Landes aus. Sie bilden ein wesentliches Stück unserer Wohlstandsinfrastruktur. Sie schaffen hier Arbeitsplätze, bieten Ausbildungsplätze an, geben ihr Geld in unseren Städten und Dörfern aus und sind in die örtlichen Strukturen integriert. Das sollten wir nicht ganz vergessen.

Schnäppchen und Dumpinglöhne sind vielleicht clever, aber nicht wirklich klug. Die ordnungspolitische Regel der Tariftreue erweist sich nach allen Seiten als klug und verantwortungsvoll. Sie dient den Arbeitnehmern – nebenbei auch den Sozialkassen –, sie stärkt den sauberen Wettbewerb, sie nützt dem Mittelstand in unserem heimischen Raum, sie fördert das Vertrauen in unsere gute Verwaltung, und sie bürgt nachhaltig für Qualität.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Die Angelsachsen nennen das Good Governance. Wir können aber auch ein Wort von Theodor Heuss nehmen.

(Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Sehr gut!)

Er sagte einmal: Qualität, das ist das Anständige.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Michael Theurer FDP/DVP)

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abg. Dr. Löffler das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik ohne soziale Sicherheit und ohne Schutz der Beschäftigten ist für die CDU undenkbar. Wir wollen aber auch, dass sich unsere Unternehmen dem Leis tungswettbewerb stellen. Das tun sie mit Erfolg. Verdrängungswettbewerb und Dumpingangebote bekämpfen wir mit allen rechtsstaatlichen Mitteln. Auch wir tun das mit Erfolg.

Die Frage, die sich stellt, lautet: Müssen wir darüber hinaus auch das Vergaberecht instrumentalisieren, um unsere Wirtschaft zu schützen? Ist es notwendig, bei öffentlichen Ausschreibungen die Unternehmen zu verpflichten, ihre Mitarbeiter nach einem hier in Baden-Württemberg gültigen Tarifvertrag zu entlohnen und dies auch noch für die Arbeitnehmer der Nachunternehmer sicherzustellen? Gerade das verlangt der vorliegende Gesetzentwurf als zwingendes Vergabekriterium, sonst droht ein dreijähriger Ausschluss von weiteren Aufträgen.

In Teilbereichen ist der Entwurf nicht neu. Einige Bundesländer kennen solche Regelungen bei öffentlichen Bauaufträgen. In Baden-Württemberg soll sich das Gesetz – unabhängig vom Schwellenwert – auf Bauleistungen und alle Dienstleistungsverträge erstrecken. Das ist bislang einmalig. Die Landesbehörden, die Kommunen und alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts haben die Tariftreueregelung bei der Auftragsvergabe anzuwenden. Dabei ist schon der Begriff „Tariftreuegesetz“ ein irreführender Etikettenschwindel. Es geht eben nicht um den Schutz der verfassungsrechtlich garantierten Tarifautonomie, nicht um die Einhaltung von Tarifverträgen, sondern um staatlich verordneten Lohn.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Nur wer volkswirtschaftlich kurzsichtig ist, kastriert mit planwirtschaftlichem Lohndirigismus den Wettbewerb. Damit werden nicht nur mittelständische Unternehmen ausgegrenzt, die ihre Löhne mit ihren Arbeitnehmern in fairer Weise aushandeln, sondern auch tariftreue Anbieter aus anderen Bundesländern oder Ländern der EU, sofern dort weniger Tariflohn gezahlt wird als hier. Lohnkosten sind Preiselemente – so sind die Spielregeln des Marktes. Es ist schädlich, dies als Lohn- und Sozialdumping gesetzlich zu stigmatisieren. So schwächen wir den Standort Baden-Württemberg.

Im Bund ist das Tariftreuegesetz gescheitert. In NordrheinWestfalen wurde das dortige Landesgesetz im Oktober letzten Jahres wegen erwiesener Wirkungslosigkeit aufgehoben. Christa Thoben, die Wirtschaftsministerin von Nordrhein

Westfalen, brachte es auf den Nenner: Durch das Gesetz wurde nichts für den betroffenen Arbeitnehmer erreicht; es wurden nur Akten gefüllt.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Hinzu kommt: Das geplante Tariftreuegesetz setzt mit der Einengung der Dienstleistungsfreiheit europarechtlich die fal schen Signale. Zusätzliche Kosten behindern grenzüberschreitende Dienstleistungen. Das ist mit dem EG-Vertrag unvereinbar. Ein Vorlagebeschluss liegt beim EuGH. Auch das Kartellamt rügt zu Recht, dass Marktzugangsbarrieren aufgeschüttet und Nachfragekartelle errichtet werden.

Meine Damen und Herren, wir stehen nicht unter Handlungsdruck. Durch die Mindestlohnregelung des Arbeitnehmerentsendegesetzes wird der Schutzzweck des Tariftreuegesetzes wirkungsvoll geregelt. Damit sind die Schutzziele des Tariftreuegesetzes vollumfänglich erfüllt. Der Entwurf gaukelt einen Schutz vor, der schon besteht.

Meine Damen und Herren, wir sind nicht die Hebammen eines bürokratischen Rosstäuschergesetzes.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Zuruf der Abg. Edith Sitzmann GRÜNE)

Das Tariftreuegesetz ist unpraktikabel und bürokratielastig. Zu diesem Ergebnis kam ein von der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebenes Gutachten. Abgrenzung und Auswahl der jeweils gültigen und anwendbaren Tarifverträge bereiteten den Vergabestellen erhebliche Probleme. In der Tat: Es ist leichter, die Gelben Seiten im Telefonbuch auswendig zu lernen, als sich im Tarifvertragsdschungel zurechtzufinden.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Ersteres wäre auch völ- liger Blödsinn!)

Gerade einmal 3 % der befragten Unternehmer meinten, das Tariftreuegesetz habe sich positiv auf die Wettbewerbschancen des eigenen Betriebs ausgewirkt – eine lausige Quote.

In der Dienstleistungsbranche – beispielsweise in der Informations- und Kommunikationstechnologie – arbeiten global agierende Unternehmen mit einem Netzwerk internationaler Zulieferer. „Global Sourcing“ nennt man diese Strategie auf Neuschwäbisch. Die Durchsetzung unserer Tariflöhne auf alle Nachunternehmer ist faktisch unmöglich und kommt wie eine Provinzposse daher.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)