Das hat er hiermit getan. Es war mühsam, aber er hat zugestimmt. Das ist auch nicht ganz so einfach, weil eigentlich nur Abgeordnete und keine Regierungsvertreter ihre Rede zu Protokoll geben können. Wir machen aber heute für die Regie
Wer dafür ist, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss, nämlich den Wissenschaftsausschuss, zu überweisen, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Baden-Württemberg verfügt über einen starken Kultur-, Ausbildungs- und Medienstandort. Die Landesregierung möchte diesen Standort mit der geplanten Akademie für Darstellende Kunst weiter stärken und zukunftsgerichtet ausbauen.
Unser Ziel ist es, die Beschäftigungschancen der Studienabgänger zu verbessern und zusätzliche Anreize für die Gewinnung hoch qualifizierter Kultur- und Medienschaffender zu setzen. Dadurch sollen auch die Rahmenbedingungen für Neuansiedlungen und die Einrichtung zusätzlicher Arbeitsplätze weiter verbessert werden.
Mit der neuen Akademie für Darstellende Kunst bündeln drei starke Partner ihre Kräfte: Die Musikhochschule Stuttgart, die Kunstakademie Stuttgart und die Filmakademie in Ludwigsburg wollen künftig in gemeinsamen interdisziplinären Projekten und Studienangeboten zusammenarbeiten. Dadurch sollen Synergieeffekte genutzt und soll hier im Land ein Studienangebot geschaffen werden, das es so bisher im deutschsprachigen Raum nicht gibt. Insbesondere mit der geplanten vollwertigen Doppelqualifikation für Bühne und Film in der Schauspielausbildung tragen wir den Bedürfnissen der heutigen Berufspraxis Rechnung und betreten zugleich Neuland. Damit wird auch das herausragende Ausbildungsangebot der Filmakademie weiter abgerundet.
Die Stadt Ludwigsburg wird in der Nähe der Filmakademie eine neue Experimentierbühne bauen und der Akademie zu einem subventionierten Mietpreis überlassen. Damit stehen der Akademie neben der Nutzung des bewährten Wilhelmatheaters in Stuttgart neue attraktive Inszenierungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Das Land wird für die neue Akademie in den ersten sieben Jahren rund 12 Millionen € aus der Zukunftsoffensive zur Verfügung stellen. Für die Folgezeit werden ab 2014 jährlich rund 1,7 Millionen € aus dem Landeshaushalt zu finanzieren sein.
Die Akademie für Darstellende Kunst soll nach dem erfolgreichen Modell der Film- und der Popakademie als privatrechtliche GmbH in einem öffentlichen Ausbildungsauftrag errichtet werden.
Die Gesellschaft mit dem Sitz in Ludwigsburg wird von den drei beteiligten Hochschulen gemeinsam mit dem Land und
der Stadt Ludwigsburg gegründet. Mit der Stadt Stuttgart wird derzeit über eine Beteiligung verhandelt.
Um die staatliche Anerkennung der Ausbildung zu sichern, sind gesetzliche Regelungen über das Studium und die Abschlüsse erforderlich. Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz soll dafür der Anwendungsbereich des Film- und Popakademiegesetzes auf die neue Akademie erweitert werden. Die Akademie für Darstellende Kunst soll die europaweit bekannten Abschlussbezeichnungen „Bachelor of Arts“ und „Master of Arts“ verleihen. Ihre Abschlüsse sind den von staatlichen Kunsthochschulen verliehenen Abschlüssen gleichgestellt. Außerdem soll im Zweiten Hochschulrechtsänderungsgesetz eine bestehende Regelung über die integrierte Bühnenausbildung angepasst werden.
Meine Damen und Herren, Baden-Württemberg konnte sich bereits in der Vergangenheit mit der Filmakademie und der Popakademie herausragend positionieren. Mit der Gründung der Akademie für Darstellende Kunst möchten wir an diese Erfolge anknüpfen und das Studienangebot für Bühne und Film im Lande zukunftweisend fortentwickeln.
des Innenministeriums – Entwicklung der Fachhochschule Kehl – Hochschule für öffentliche Verwaltung – Drucksache 14/408
Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Verlässliche Perspektiven für die Hochschulen der öffentlichen Verwaltung in Kehl und Ludwigsburg – Drucksache 14/1092
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung der beiden Anträge je fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir, die FDP/DVPFraktion, sind schon ein wenig stolz darauf, mit unserem Antrag, für dessen Beantwortung ich der Landesregierung im Namen der Fraktion ganz herzlich danke, einen Prozess angestoßen zu haben, an dessen Ende eine verlässliche Perspektive für die Hochschulen für öffentliche Verwaltung stehen wird.
Als wir im Sommer 2006 die Hochschule in Kehl besucht haben, stand die Wiederbesetzung der Rektorenstelle infrage. Es verwunderte nicht, dass sich die Hochschule insgesamt Sorgen um ihre Zukunft machte. Heute ist klar, dass die Stelle bleibt und dass die Hochschulen für öffentliche Verwaltung eine Perspektive haben werden, und das ist gut so. Der an diesen Hochschulen ausgebildete gehobene Dienst des Landes und der Kommunen ist das Rückgrat unserer Verwaltung. Er ist eine der Säulen, auf denen der Erfolg des Landes ruht. Oder noch pointierter: Er ist ein wichtiger Standortfaktor für Baden-Württemberg.
Das heißt für uns aber nicht, dass wir nicht noch besser werden wollen. Wer rastet, der rostet. Stillstand wird schnell zu Rückschritt. Dies ist auch der Grund dafür, dass wir einem Antrag der SPD, dessen Kernpunkt voreilige Bestandsgarantien sind, nicht zustimmen können.
Wir wollen aber ein anderes Verfahren. Wir haben bewusst nur Fragen gestellt und keinen Beschlussantrag formuliert. Zunächst müssen wir den Istzustand beider Hochschulen verlässlich analysieren. Der Rechnungshof hat sie geprüft und wird uns vielleicht schon in Kürze einen Bericht vorlegen. Ich bin überzeugt, dass uns dieser Bericht neue Erkenntnisse geben und wichtige Fragen beantworten wird.
Ich nenne nur einige: Sind die Kapazitäten beider Hochschulen richtig bemessen? Es ist eine typische Aufgabe für den Rechnungshof, so etwas zu beurteilen. Sind die Ausbildungsgänge im nationalen und europäischen Kontext – Stichwort Bologna-Prozess – noch zeitgerecht? Wie stellt sich die Alimentation der Studierenden im Verhältnis zu anderen Hochschularten dar?
Einerseits erhalten z. B. die Anwärter für den Forstdienst in Rottenburg, die Studenten der Verwaltungswissenschaften an der Universität Konstanz, ja alle Studenten, die später in den höheren Dienst eingestellt werden, natürlich keine Alimentation. Im Gegenteil; sie zahlen Studiengebühren. Andererseits haben wir Berufsakademien, an denen junge Menschen für die Wirtschaft ausgebildet werden – mit Alimentation. Sollen wir also wirklich in der Frage der Alimentation etwas ändern?
Das sind alles Dinge, über die wir in Ruhe werden reden müssen. Dafür sollten wir den Bericht des Rechnungshofs abwarten. Das sind wir dem Rechnungshof als Institution, seinem unparteiischen Urteil und seiner hervorragenden Sachkompetenz schuldig.
Herr Kollege Schmiedel, Sie können zum aufgerufenen Tagesordnungspunkt reden, sollten aber keine Ausführungen zu anderen Dingen machen.
Okay. Ich wollte sagen, dass zwar beim Europäischen Gerichtshof ein Verfahren anhängig ist, dass aber das Bundesverfassungsgericht bereits ein Urteil gesprochen hat. Aber ich lasse das jetzt.
Ich wollte sagen, dass Tariftreue nicht heißt, dass das Unternehmen im Tarifverbund sein muss, sondern nur bedeutet, dass es die Tariflöhne bezahlen muss.
Ich wollte eigentlich zu diesem Tagesordnungspunkt sagen – das wird Sie freuen –, dass die SPD-Fraktion der Meinung ist, dass wir eine ausgezeichnete öffentliche Verwaltung in Baden-Württemberg haben