Bei der gerade laufenden Diskussion über den Gesetzentwurf komme ich mir fast schon vor wie im Bayerischen Landtag. Bereits das gestern vorgelegte Tariftreuegesetz verfuhr nach bayerischem Modell.
(Minister Ernst Pfister: Alles, was aus Bayern kommt, ist gut, oder wie? – Gegenruf des Abg. Thomas Knapp SPD: Nicht alles! Nur manches!)
Heute beraten wir über einen Gesetzentwurf nach einem Mus ter, das die Bayerische Staatsregierung zum Thema Wohnungspolitik konzipiert hat. Nun sind wir zwar dafür, dass wir von den Nachbarn lernen sollten,
(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Wer sagt das? Dann müssen Sie schon nach Bayern gehen! Weil es so schön ist in Bayern!)
aber ich finde, Kollege Schmiedel, Sie sollten sich dann schon die Wohnungssituation in den einzelnen Regionen besonders zu Gemüte führen, und dann werden Sie merken, dass für Baden-Württemberg nicht alles 1 : 1 von Bayern zu übernehmen ist.
Deshalb brauchen wir hier ein Gesetz, das stärker auf die baden-württembergischen Verhältnisse zugeschnitten ist.
Außerdem werden Fördervolumina ja nicht in Gesetzen festgeschrieben. Das wissen Sie aus den Haushaltsberatungen. Insofern wird das Gesetz sein Ziel nicht erreichen.
Für uns ist auch klar, dass Sie ein Ziel verfolgen, zu dem wir schon in den Haushaltsberatungen dargelegt haben, dass wir es nicht teilen, nämlich die weitere Förderung von Wohneigentum. Sie haben im Gesetzentwurf auch die Einkommensgrenzen im Vergleich zur bisherigen Bundesregelung erhöht.
Auch das, was Sie zum Thema „ökologische Kriterien“ angeführt haben, ist uns zu vage. In Anbetracht des Klimawandels und in Anbetracht der knappen Mittel ist ganz klar, dass in ein solches baden-württembergisches Gesetz harte ökologische Kriterien Eingang finden müssen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Wohnraumförderung an das Land gefallen. Das ist eine äußerst komplexe, aber wichtige Gesetzesmaterie, die in ihren Feinheiten und Zusammenhängen nicht einfach zu durchschauen ist. Das beweist auch die Debatte, bei der häufig das Gesetz und das Förderprogramm 2007 durcheinandergeworfen werden.
Unsere Zielvorstellungen für eine Neukonzeption des Landeswohnraumförderungsgesetzes sind folgende: erstens eine spürbare Entbürokratisierung,
zweitens eine Konkretisierung auf die speziellen Verhältnisse in Baden-Württemberg hin zum Wohl der hier lebenden Menschen und nicht zum Wohl der Bayern, und drittens eine innovative Gesetzgebung, die die notwendige Flexibilität besitzt, auf die veränderten Anforderungen im Bereich der Wohnraumförderung reagieren zu können. Herr Mack hat das Thema Flexibilität und das, was sich die Regierungsfraktionen hierzu vorstellen, sehr schön ausgeführt.
In Kürze soll der Entwurf dieses Wohnraumförderungsgesetzes der Regierung im Kabinett beraten werden. Ich gehe davon aus, dass es den eben genannten Zielvorstellungen entsprechen wird.
In einer Presseerklärung brüstete sie sich vor Kurzem damit, die erste Landtagsfraktion zu sein, die einen Entwurf für ein
Bei näherem Hinschauen erkennt man aber schnell, dass die Großtat, deren Sie sich rühmen, vielmehr ein Trauerspiel ers ter Güte ist. Was Sie uns hier als innovative Fleißleistung verkaufen wollen, ist die nahezu vollständige und wörtliche Kopie des bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes,
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Das steht auch in der Pressemitteilung! – Abg. Alfred Winkler SPD: Das ist nicht schlecht!)
das beim Bayerischen Landtag unter der Drucksachennummer 15/6918 vom 21. November 2006 verzeichnet ist.
(Abg. Alfred Winkler SPD: Hauen Sie die Bayern nicht so in die Pfanne, sonst gewinnen die beim nächs ten Mal gegen Stuttgart!)
Besonders amüsant finde ich die Tatsache, dass es sich nicht einmal um ein Werk Ihrer bayerischen Genossen handelt, sondern dass Sie uns hier einen Entwurf der Bayerischen Staatsregierung als eigenes Werk präsentieren. Ihr Programm scheint noch dünner zu sein, als wir es in den letzten Monaten erleben durften.
wenn Sie sich jetzt schon CSU-Inhalte zu eigen machen und als Großtat südwestdeutscher Sozialdemokratie verkaufen?
(Abg. Norbert Zeller SPD: Sind Sie jetzt dafür oder dagegen? Sagen Sie doch einmal etwas zum Inhalt! Sie weichen aus! Sagen Sie einmal etwas zum In- halt!)
Lieber Herr Schmiedel, erst bei der CSU abzuschreiben, sich dann aufgeplustert mit der Abschrift zu präsentieren – die übrigens nur äußerst unzureichend auf die Verhältnisse in Baden-Württemberg passt; deshalb sind wir nicht dafür –
und diese dann auch noch als Muster an sozialdemokratischer Gesetzgebungskompetenz zu verkaufen fügt sich nahtlos in das Bild ein, das die SPD seit der Landtagswahl in BadenWürttemberg abgibt.
SPD im Keller. Nicht Ute Vogt allein ist schuld daran, dass die Sozialdemokraten im Land auf der Stelle verharren.
In bayerischen Landesgesetzen wird, wie wir wissen, häufig mit Artikelbezeichnungen gearbeitet. In Baden-Württemberg ist das unüblich. Beim Gesetzestext waren Sie noch so aufmerksam, die Artikel durch Paragrafen zu ersetzen.
(Abg. Norbert Zeller SPD: Sind Sie jetzt für den In- halt oder gegen den Inhalt? – Zuruf der Abg. Carla Bregenzer SPD)
Beim Kopieren der Gesetzesbegründung hat Ihre Aufmerksamkeit dann wohl nachgelassen. Dort verweisen Sie weiterhin auf Gesetzesartikel, obwohl Sie sie doch im Gesetzestext gerade durch Paragrafenzeichen ersetzt hatten.
(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP – Abg. Rainer Stickelberger SPD: Können Sie einmal zur Sa- che kommen? – Zurufe der Abg. Margot Queitsch SPD und Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP)
Erst in der zweiten Fassung hat die Landtagsverwaltung diese Peinlichkeit offensichtlich bemerkt und vor dem Verschicken am vergangenen Wochenende die Artikel durch Paragrafen ersetzt.