Erst in der zweiten Fassung hat die Landtagsverwaltung diese Peinlichkeit offensichtlich bemerkt und vor dem Verschicken am vergangenen Wochenende die Artikel durch Paragrafen ersetzt.
(Abg. Alfred Winkler SPD: Sagen Sie noch etwas zu den Zeilenabständen! – Heiterkeit und Beifall bei Ab- geordneten der SPD – Abg. Rainer Stickelberger SPD: Zur Sache könnten Sie auch noch etwas sa- gen!)
Das sind natürlich die bayerischen. – Zur weiteren inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchte ich Sie auf die Plenarprotokolle des Bayerischen Landtags verweisen. Dort wurde dieses Gesetz diskutiert, und dort gehört es auch hin. Auf eine wirkliche Verbesserung der Wohnsituation in Baden-Württemberg ist es der SPD offensichtlich nicht angekommen.
Dass Sie, lieber Herr Schmiedel, durch so viel Wilddieberei in bayerischen Wäldern ganz konfus geworden sind,
beweist übrigens auch Ihre Pressemitteilung vom 12. April 2007, genauso wie die heutige Debatte. In dieser Pressemitteilung schreiben Sie nämlich, dass der von Ihnen vorgelegte bayerische Gesetzentwurf dem Gleichgewicht der Mietwohnraum- und der Wohneigentumsförderung dienen solle.
Dieser Anspruch ist aber in dem von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf gar nicht auffindbar. Vielmehr haben Sie das
Wohnraumförderungsprogramm 2007 des Landes BadenWürttemberg gemeint. Das Wohnraumförderungsgesetz und das Wohnraumförderungsprogramm sind aber zwei ganz verschiedene Sachen.
(Abg. Norbert Zeller SPD: Was wollen Sie denn? Sa- gen Sie doch einmal, was Sie denn wollen! – Glocke des Präsidenten)
Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, dass das Landeshochschulgesetz ein Gesetz ist, das sich in Artikel gliedert? Unterstellen Sie damit auch, dass der Wissenschaftsminister von Baden-Württemberg dieses Gesetz vom bayerischen Minister abgeschrieben hat?
Frau Kollegin Bregenzer, gehe ich recht in der Annahme, dass Sie unterstellen, dass das Landeshochschulgesetz so formuliert ist, dass der Gesetzestext in Paragrafen und die Begründung in Artikeln konzipiert ist – so wie bei dem, was Sie vorgelegt haben?
Lieber Herr Schmiedel, vielleicht gelingt es Ihnen ja noch, sich in die Materie einzuarbeiten, bevor die Landesregierung ihren eigenen Gesetzentwurf vorlegen wird, der sich dann an den Verhältnissen in Baden-Württemberg orientiert.
Frau Sitzmann hat Ihnen ja auch schon ins Stammbuch geschrieben, dass dieser bayerische Entwurf eben für Bayern gemacht ist und nicht nach Baden-Württemberg passt. Dann können wir uns noch einmal vertieft über das Thema Wohnraumförderung austauschen. Einstweilen empfehlen wir Ihnen, das von Ihnen vorgelegte Konvolut zurückzunehmen und in Ruhe Paragrafen und Artikel zu sortieren.
Darüber hinaus werden wir Sie als Entgelt für die Pflege des bayerischen Brauchtums in Baden-Württemberg gelegentlich für den bayerischen Maximiliansorden vorschlagen.
Herr Kollege, würden Sie mir zugestehen, dass es sich bei der CSU in Bayern um eine Volkspartei handelt
Wenn Sie dem zustimmen, können Sie auch sicher bestätigen, dass die bayerische Wohnungspolitik von der Sozialdemokratie in Bayern ausdrücklich unterstützt wird, weil sich auch die se als Volkspartei an breiten Schichten des Volkes orientiert.
Würden Sie mir zustimmen, dass es zwar der Ideologie der FDP entspricht, nur noch Eigentumsmaßnahmen zu fördern und sozial schwache Familien
aus dem Blick zu verlieren, dass es aber nach den Maßstäben einer Volkspartei unanständig ist, wenn man sozial schwache Familien nicht mehr in den Blick nimmt, sondern nur noch Eigentumsmaßnahmen fördert?
Insgesamt können Sie in den Grundsätzen, wenn Sie sie aufmerksam lesen, natürlich finden, dass, so vielschichtig wie Bayern gegliedert ist, das Gesetz natürlich auf die Vielfalt in den Teilräumen Rücksicht nimmt und diese ausdrücklich betont.
Sie werden gestatten, Herr Präsident, dass ich die Fragen in der Beantwortung vielleicht etwas zusammenfasse.
Ich will Ihnen gerne zugestehen, Herr Schmiedel, dass die bay erische CSU – das sagen ihre Wahlergebnisse aus – als Volkspartei bezeichnet werden kann.
Ich nehme zur Kenntnis, dass die baden-württembergische SPD sich an der bayerischen CSU wohl tendenziell im Sinne einer Außenstelle zu orientieren scheint. Ich stelle aber auch fest, dass die CDU in Baden-Württemberg nach wie vor eine Volkspartei ist. Wenn wir gemeinsam mit dem Koalitionspartner CDU das Gesetz, das uns vorschwebt, im Landtag verabschieden werden, dann hat zumindest eine Volkspartei in Baden-Württemberg auch mitgewirkt.