Darüber hinaus gibt es noch eine Klarstellung im Zusammenhang mit der Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 20. Dezember 2004. Es soll verdeutlicht werden, dass die Versicherungsaufsicht auch nach der erfolgten Änderung im Versicherungsaufsichtsgesetz wie bisher für die Zusatzversorgung keine Anwendung findet.
Unter Artikel 1 Nr. 5 des Gesetzentwurfs gibt es dann noch eine Anpassung bei den Zuständigkeiten für Gewährleistungsentscheidungen, mit der die bisherigen Entscheidungszuständigkeiten des Kommunalen Versorgungsverbands vervollständigt werden sollen.
Ganz kurz möchte ich, ebenfalls nur stichwortartig, noch die Änderungen des Landesbeamtengesetzes nennen: Dort soll insbesondere die Rechtsgrundlage für die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter angepasst werden. Dies hängt naturgemäß mit der Einführung des Elterngelds zum Beginn dieses Jahres zusammen.
Um die Gleichbehandlung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu gewährleisten, wollen wir auch künftig die bundesrechtlichen Elternzeitbestimmungen so weit wie möglich für unsere Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter übernehmen. Eine Änderung der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung ist in Vorbereitung. Aus rechtlichen Gründen muss dazu aber zuvor die Verordnungsermächtigung im Landesbeamtengesetz geändert werden.
Ich will es bei diesen Ausführungen belassen; weitere Details können wir ja in den Ausschussberatungen noch miteinander
Zum Schluss noch einmal: Es liegt im Interesse unserer Kommunen und natürlich auch der Beamten und der Richter, dass wir dieses Gesetz möglichst noch vor der Sommerpause verabschieden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband fällt der „privaten Versorgung“ einiger Mitglieder dieses Hohen Hauses zum Opfer. Aber ganz so ist es nicht. Es ist völlig unspektakulär. Wir müssen dieses Gesetz den Gegebenheiten anpassen. Das tun wir.
Ich möchte zwei Dinge hervorheben. Einmal zeigt der Kommunale Versorgungsverband, dass Kommunen – anders als Land und Bund – schon jetzt Vorsorge für das Alter treffen. Das wird nicht aus dem laufenden Haushalt bestritten – zumindest teilweise nicht –, sondern die Kommunen zahlen für ihre aktiven Beamten und Beamtinnen bereits jetzt in eine Kasse ein, was sicherlich löblich ist.
Zum anderen halte ich es auch für richtig, dass ein von den Kommunen getragener Verband wie der Kommunale Versorgungsverband auch andere Dienstleistungen für Kommunen anbietet, nämlich z. B. Personalabrechnungen, Bezüge und Rechnungen. Damit entlastet der Verband besonders kleine und mittlere Kommunen, die dann weniger Know-how und weniger Fachleute vorhalten müssen.
Ich denke, wir können dem zustimmen. Wir können in den Diskussionen vielleicht noch das eine oder andere richten. Aber dem Grunde nach ist das der richtige Weg.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen beide Teile dieses Artikelgesetzes. Der Herr Minister hat die Einzelheiten genannt. Die Kommunen werden gestärkt. Der Verband wird gestärkt. Auch die Anpassungen des Landesbeamtengesetzes bzw. der richterrechtlichen Vorschriften sind dringend geboten. Herr Kollege Tappeser hat das Wesentliche dazu ausgeführt. Ich könnte das nur unwesentlich besser.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Innenminister, vonseiten der GrünenFraktion darf ich Ihnen ankündigen, dass sich Ihre Hoffnung, dass Sie dieses Gesetz, das Sie eingebracht haben, noch vor der Sommerpause verabschiedet bekommen, aller Voraussicht nach erfüllen wird. An uns soll es jedenfalls nicht liegen.
Ich habe mir in der Vorbereitung auf die heutige Einbringungsdebatte einmal den Geschäftsbericht dieses KVBW angeschaut. Da wird unter anderem mitgeteilt, dass ab 2006 in einer Pilotphase wohl schon die Erledigung aller bei einer Lohnbuchhaltung typischerweise anfallenden Arbeiten läuft. Vielleicht können Sie uns ja im Ausschuss darüber berichten, welche Erfahrungen da vorliegen.
Dass man den Kommunen die Möglichkeit bietet, wie es die Privatwirtschaft ja auch oft macht, bestimmte komplexe Aufgabenstellungen outzusourcen, ist aus unserer Sicht wirklich selbstverständlich und auch begrüßenswert, weil es sich – gerade bei der Berechnung von Besoldungen – um komplexe Vorgänge handelt und die Möglichkeit der Übertragung dieser Aufgaben auf den KVBW insbesondere für kleine Kommunen wirklich sinnvoll und richtig ist.
Insofern können wir dies von unserer Seite aus, auch was die sonstigen redaktionellen Änderungen – auch die Angleichung der Elternzeit usw. an das Bundesrecht im Landesbeamtengesetz – betrifft, nur begrüßen und mittragen. Allzu viel werden wir, denke ich, auch in der Ausschusssitzung nicht mehr darüber diskutieren müssen.
Zum Schluss möchte ich nur anmerken, was auch der Kollege Tappeser schon gesagt hat: Es ist natürlich sinnvoll, für die aktiv tätigen Beamten auch zu Zeiten ihrer aktiven Tätigkeit schon Umlagen für die Zeit ihrer Versorgung zurückzulegen. Insofern, muss man sagen, ist es geradezu vorbildlich, was die Kommunen hier tun. Das könnte man sich auch für das Land gut vorstellen.
Herr Innenminister, vielen Dank nicht nur für die Kürze Ihrer Ausführungen, sondern auch dafür, dass Sie den Kommunalen Versorgungsverband wegen seiner Irritationen im schönen Hohenzollern wieder auf die richtige Spur gebracht haben und dass er jetzt aus den negativen Schlagzeilen herauskommt, die er eigentlich auch nicht verdient hat.
Die Regierung hat hier einen Entwurf vorgelegt. Der frühere Innenminister Thomas Schäuble würde sagen, darüber zu befinden sei unser Bier, das Bier des Parlaments. Das werden wir tun. Wir haben diesen Entwurf geprüft. Wir finden ihn brauchbar. Er macht klar, dass man sich nicht auf errungenen Lorbeeren ausruhen darf, sondern sich auch als kommunaler Verband mit Pflichtmitgliedern immer wieder neue Geschäftsfelder erschließen muss. Das ist alles vernünftig.
Dass auch die IKK – eine Krankenkasse, die, wie es so schön heißt, ihr Handwerk versteht – jetzt Landesgrenzen überschreitend weiterhin Pflichtmitglied bleiben kann, ist sehr gut.
Dass das Landesbeamtengesetz an das neue Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz angepasst werden muss, ist auch richtig. Wir als FDP/DVP-Fraktion wollen ja immer den Gleichklang der Beamten mit anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Wir stimmen gern zu, damit Beamtinnen und Beamte die gleichen Leistungen wie andere Arbeitnehmer in Anspruch nehmen können. Die FDP/DVP hofft, dass häufig davon Gebrauch gemacht wird. Wir sind zwar gegen eine Vermehrung der Beamtenstellen in unserem Land, aber wir können alle Beamtinnen und Beamten nur auffordern, sich freudig zu vermehren, weil das auch gut wäre.
(Heiterkeit der Abg. Beate Fauser FDP/DVP – Bei- fall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Klaus Schü- le CDU)
Ich gehe davon aus, dass Sie alle der Auffassung sind, dass dieser Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen werden soll. – Das ist der Fall.
Finanzministeriums – Landesstiftung Baden-Württemberg gGmbH; hier: Mittelverwendung – Drucksache 14/679
Finanzministeriums – Landesstiftung Baden-Württemberg gGmbH; hier: Transparenz und parlamentarische Kontrolle – Drucksache 14/680