Protokoll der Sitzung vom 27.06.2007

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU)

Wir erwarten aber auch, dass der Staat bei der Anwendung dieses Gewaltmonopols die Verhältnismäßigkeit beachtet.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Sehr richtig!)

Ich danke dem Innenminister dafür – ich danke ihm ja nicht so häufig –,

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Umso schwerer wiegt der Dank!)

dass er noch einmal klargestellt hat, dass wir hier im Südwes ten solche Verhältnisse, wie wir sie jetzt im Nordosten erlebt haben, nicht haben wollen und auch nicht bekommen werden. Das hängt einfach damit zusammen: Wir haben einen Verfassungsschutz, der auf der Hut ist. Wir haben eine Polizei, die mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl vorgeht. Wir haben eine Justiz, die Rechtsverstöße konsequent ahndet. Und – was das Allerwichtigste ist – wir haben eine Bevölkerung, die ganz klar und eindeutig zu unserem Gemeinwesen steht. Diese vier Säulen unserer inneren Sicherheit können auch noch so viele gewaltbereite Linksextremisten nicht ins Wanken bringen.

(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU)

Der Herr Innenminister erhält das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum Schluss noch etwas Versöhnliches als Antwort auf Ihre berechtigte Frage, Herr Kollege Gall, wie unsere Polizeibeamten dort untergebracht waren, wie sie versorgt

waren usw.: Es mag Mängel gegeben haben – das weiß ich nicht –, aber jedenfalls nicht bei unserer Polizei, der Polizei des Landes Baden-Württemberg.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Deshalb habe ich „länder übergreifend“ gesagt!)

Wir nehmen unsere Fürsorgepflicht sehr ernst, und wir nehmen sie wahr. Es war der Chef unserer Bereitschaftspolizei, Herr Mürder, vor Ort. Es waren Vertreter des Personalrats vor Ort. Es gab von baden-württembergischen Kollegen keinerlei Beanstandungen.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Doch! – Abg. Ute Vogt SPD: Nicht nur mit den Goldfasanen reden!)

Dennoch: Die Anforderungen waren hoch. Die Einsätze waren natürlich anstrengend. Deswegen werden wir die Einsatzzeiten, die Bereitschaftszeiten sehr großzügig erfassen und dann in Freizeit oder in entsprechender Vergütung ausgleichen.

Herr Sckerl, ein Letztes: In der Tat fällt auch mir seit Langem auf, dass unsere Polizeibeamten aus Baden-Württemberg im Wege der – ich sage es jetzt einmal ein bisschen salopp – Überlandhilfe sehr häufig angefordert werden.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Weil sie die Besten sind!)

Aber das ist nichts anderes als ein großes Kompliment an den hohen Ausbildungsstandard, an die hohe Motivation und an die vorbildliche Berufsausübung, die unsere Polizeibeamten überall, wo sie auftreten, an den Tag legen.

(Zuruf des Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE)

Das ist ein Kompliment an Baden-Württemberg, ein Kompliment an unsere Polizei. Wir werden dies deshalb im Rahmen des Möglichen – selbstverständlich ohne die Aufgaben im eigenen Land in irgendeiner Form zu vernachlässigen – auch weiterhin tun.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor.

Punkt 2 der Tagesordnung ist damit abgeschlossen.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts des Landes Baden-Württemberg – Drucksache 14/1212

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 14/1363

Berichterstatter: Abg. Rainer Stickelberger

Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, die – das füge ich angesichts des Themas hinzu – nicht unbedingt vollständig ausgeschöpft werden muss.

Ich erteile Ihnen, Herr Abgeordneter, das Wort.

(Heiterkeit – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Was ist denn das jetzt gewesen? – Zurufe: Er heißt „Wolf“!)

Bitte, Herr Abg. Wulf.

(Zurufe: „Wolf“ heißt er, und er ist Landrat! – Abg. Günther-Martin Pauli CDU: „Wolf“, nicht „Wulf“! – Abg. Guido Wolf CDU: „Wolf“ ist mein Name, Herr Präsident!)

Herr Abg. Wolf hat das Wort für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt gibt mir nach der eben gerade sehr heftig und kontrovers geführten Debatte Anlass zur Hoffnung, dass wir in diesem Haus doch wieder in der Lage sind, einen breiten Schulterschluss zu vollziehen.

Der vorliegende Gesetzentwurf zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts ist im Grunde die logische Konsequenz und die Reaktion auf die veränderten Lebensverhältnisse in den letzten Jahrzehnten, auf erweiterte Formen der Informations- und Kommunikationstechnik. Wenn man sich vor Augen führt, dass das bislang gültige Gesetz aus dem Jahr 1958 stammt, dann wird deutlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf notwendig, wenn nicht gar überfällig ist.

Es geht darum,

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

die rechtlichen Hindernisse bei der Zulassung der elektronischen Übermittlung zu beseitigen und Rechtssicherheit zu schaffen. Ein erster Schritt ist bereits insoweit erfolgt, als im Bereich des Verwaltungsverfahrensrechts diese Weichen im Elektronikanpassungsgesetz neu gestellt wurden. Was wir heute tun, setzt letztlich diesen Ansatz aus dem Verwaltungsverfahrensrecht in das Zustellungsrecht um.

Durch den vorliegenden Entwurf sollen die für das Verfahrensrecht jetzt auch auf Bundesebene gefassten Beschlüsse und Gesetzesnovellierungen auf die Landesebene übertragen werden. Durch die geänderten Rechtsvorschriften wird es der Verwaltung ermöglicht, bei Zustellungen zwischen der schriftlichen und der elektronischen Form zu wählen. Es geht also insbesondere darum, Dokumente ohne Medienbruch auch elektronisch zustellen zu können, wenn diese ohnehin bereits elektronisch erstellt wurden.

Meine Damen und Herren, ich möchte dem Hinweis des Präsidenten gern folgen und, da ich mir der Einmütigkeit dieses Hauses bei diesem Thema durchaus bewusst bin, diesen Entwurf einfach noch einmal wie folgt auf den Punkt bringen: Das Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts ist ein Beitrag zur Beschleunigung von Verwaltungsabläufen, zur Minderung des Verwaltungsaufwands und zur Reduzierung von Kosten. Es ist mithin ein Gesetz, das die breite Zustimmung dieses Hauses finden dürfte.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Für die SPD-Fraktion erhält Herr Abg. Stickelberger das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte natürlich dem Appell des Herrn Präsidenten gern Folge leisten. Ihnen, Herr Wolf, kann ich in diesem Fall den uneingeschränkten Schulterschluss der SPD-Fraktion ankündigen.

(Beifall des Abg. Günther-Martin Pauli CDU – Abg. Günther-Martin Pauli CDU: Sehr gut!)

Dieses Gesetz ist notwendig, und es ist inhaltlich ausgewogen. Es ist ein gutes Gesetz, das, meine ich, der modernen Entwicklung im elektronischen Rechtsverkehr Rechnung trägt. Sie haben bereits einige Gesetze genannt, die diesen Weg eingeschlagen haben. Das heute zu beschließende Gesetz schließt jetzt die Lücke für den Bereich des Zustellungsrechts im Land. Dieses Zustellungsrecht betrifft den Bürger unmittelbar; meis tens jedoch weiß er hiervon recht wenig und hat von diesem Recht wenig Kenntnis – es sei denn, er ist in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Das Zustellungsrecht ist ja ein großes Feld für die Juristen, wenn es darum geht, in Prozessen und anderen Auseinandersetzungen Rechtspositionen zu markieren. Da hält man sich auch schnell bei Formalien auf.

Umso wichtiger ist es, dass nun auch in diesem Bereich Rechts sicherheit besteht. Die wird mit diesem Gesetz, das das alte Verwaltungszustellungsgesetz des Landes aus dem Jahr 1958 ablöst, nun geschaffen.

Ich glaube, wir werden eine Entwicklung haben, bei der nicht mehr, wie es jetzt vorgesehen ist, die Wahlfreiheit zwischen der Zustellung des schriftlichen Dokuments und der des elektronischen Dokuments besteht, sondern wir werden voraussichtlich eine Zeit erleben, in der die elektronische Übermittlung wahrscheinlich den Vorrang hat und sich allmählich zur Methode des Verwaltungshandelns schlechthin entwickelt.

Wir stimmen diesem Gesetz zu und bedanken uns für die Debatte im Ausschuss und auch für die einhellige Zustimmung der anderen Fraktionen.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU – Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Bravo!)