Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts des Landes Baden-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist dieses Gesetz einstimmig beschlossen.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg und des Landesbeamtengesetzes – Drucksache 14/1222
Das Präsidium hat festgelegt, dass in der Zweiten Beratung dieses Gesetzentwurfs keine Aussprache geführt wird.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/1222. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 14/1364. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig zugestimmt.
Der Einleitungssatz dieses Artikels enthält noch eine Leerstelle, die durch die Einfügung folgender Angabe zu ersetzen ist: „Artikel 3 der 7. Anpassungsverordnung vom 25. April 2007 (GBl. S. 252) “.
Wer dem so geänderten Artikel 2 zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmige Zustimmung.
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg und des Landesbeamtengesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, der möge sich bitte erheben. – Ich bedanke mich. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist dieses Gesetz einstimmig verabschiedet.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes (AGBBiG) – Drucksache 14/1232
Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Es ist gut, dass wir heute in zweiter Lesung dieses neue Berufsbildungsgesetz beraten. Wir waren über 30 Jahre, meine Damen und Herren, in einem rechtsfreien, rechtslosen Zustand.
(Abg. Reinhold Gall SPD: Echt? Gibt’s das? – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Da gab es die Grünen noch gar nicht!)