Protokoll der Sitzung vom 26.07.2007

Ich habe zwei Fragen gestellt. Nach der Geschäftsordnung stehen mir zwei Zusatzfragen zu. Die erste habe ich jetzt gestellt.

Also.

(Heiterkeit – Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/ DVP)

Die zweite Zusatzfrage lautet: Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die Antwort Ihrer Kollegin, der Umweltministerin Gönner, auf die Anfrage der Bundestagsabgeordneten Kerstin Andreae bezüglich Stadttunnel Freiburg, in der sie die Aussage trifft, dass sie den Stadttunnel Freiburg auf jeden Fall in die vorderste Priorität nehmen möchte, weil die Feinstaubproblematik nur mithilfe des Stadttunnels geklärt werden könne?

Vielen Dank.

Ich glaube, die Fragen haben wir beide schon beantwortet. Aber ich wiederhole das gern. Ich habe schon bei Ihrer Fragestellung vermutet, dass Sie mit der Zweiteilung Ihrer Frage nichts anderes vorhaben, als uns Widerspruch vorzuhalten.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Ah!)

Diesen Widerspruch gibt es allerdings nicht. Ich habe in meiner Antwort deutlich gemacht, dass das ganz unterschiedliche Projekte sind. Wir haben seit 1991 ein laufendes Planfeststellungsverfahren für die B 31, das fortgeführt wird. Für uns ist die entscheidende Frage: Wie viel Geld wird in der Planungsarbeit ausgegeben? Das ist unsere Frage; unsere Aufgabe ist die Planung, aber gleichzeitig ist für uns Thema, wie viel die se Planerei kostet. Wenn wir im Planfeststellungsverfahren sind, dann sind die meisten Ausgaben getätigt. Alle Gutachten, die wir für das Planfeststellungsverfahren brauchen, laufen vorher schon. Das gilt auch für die B 31 und diesen noch zu realisierenden Bauabschnitt.

Welchen Sinn würde es machen, wenn im Rahmen einer Planungsaufgabe schon viel Geld investiert worden ist, das alles in den Mülleimer zu werfen und zu sagen: „Das interessiert uns nicht mehr. Wir fangen rechtzeitig vor dem nächsten Bundesverkehrswegeplan 2015 wieder an“? Deshalb ist es sinnvoll, in aller Ruhe und Gelassenheit – trotz dieser Schwierigkeit aufgrund der unterschiedlichen Betroffenheitslagen – dieses Planfeststellungsverfahren zu Ende zu führen und beim nächsten Bundesverkehrswegeplan wieder darum zu kämpfen, dass diese Maßnahme wieder dorthin aufrückt, wo sie bis 2003 war, nämlich in den Vordringlichen Bedarf. Dann besteht auch zeitnah eine Realisierungsmöglichkeit, soweit der Bund uns dafür Geld zur Verfügung stellt.

Die Aussage unserer Umweltministerin Tanja Gönner, die Sie vorhin angeführt haben, kann ich voll und ganz unterstreichen. Das habe ich vorhin bereits getan; ich habe gesagt: Wir halten auch den Stadttunnel für eine ganz dringende Maßnahme. Aber mit dieser Aussage allein ist der Stadttunnel noch lange nicht finanziert. Wenn uns der Bund sagt, wann er das Geld dafür bereitstellt, dann ist das für uns das entscheidende Signal, dafür zu sorgen, dass bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Geld dann fließt, die Planung fertiggestellt ist. Aber es sieht

momentan so aus, dass das noch in weiter Ferne liegt, weil einfach viel zu wenig Geld ins Land fließt.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abg. Lehmann.

Herr Staatssekretär, Ihre Antwort vorhin war sehr kryptisch – ich hatte ja gefragt, ob Sie aufgrund der Einwendungen der Kommunen eine Neubewertung, eine Neueinteilung in die Kategorien vornehmen werden. Deshalb noch einmal meine Frage: Beabsichtigen Sie aufgrund der Einwendungen verschiedener Kommunen, die Neuzuordnung von B nach A vorzunehmen – ganz konkret –, oder sind Sie der Ansicht, dass aufgrund der vorgebrachten Einsprüche diese Einteilung vonseiten der Landesregierung in Zukunft so bleiben soll?

Ihre Frage ist nicht ganz klar. Wenn Sie mir unterstellen, ich würde nicht klar antworten, dann frage ich Sie umgekehrt: Meinen Sie jetzt Kommunen entlang der B 31,

(Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE: Allgemein!)

oder meinen Sie die Kommunen allgemein? Wenn eine Kommune kommt und sagt: „Wir haben etwas gegen die Straße“, und man daraufhin sagt: „Dann rücken wir die Straße von B nach C“, dann entstünde daraus das totale Planungschaos.

(Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE: Nein, umgekehrt! Das gibt es ja!)

Wir rücken die dann weiter nach vorne?

(Zuruf des Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE)

Ich habe es ja vorhin erklärt: Wir ordnen Straßen für die Planungsarbeit so ein, wir reihen sie so auf, dass auch eine Realisierungschance besteht. Die erste Frage ist nicht: „Was will eine Gemeinde?“, sondern: „Wie viel Geld bekommen wir vom Bund?“ Unsere Aufgabe ist es, so viele planfestgestellte Maßnahmen bereitzuhalten, dass dieses Geld dann auch abfließen kann.

(Abg. Dr. Gisela Splett GRÜNE: Herr Lehmann hat die Frage klar formuliert! Sie können einfach mit Ja oder Nein antworten!)

Da haben wir momentan eine Überbuchung von planfestgestellten Maßnahmen in Höhe von 1,3 Milliarden €.

(Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE: Das heißt, Sie werden keine Maßnahme vorziehen?)

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abg. Fleischer.

Ist bei Ihrer sogenannten Planungsliste neben der Absicht, eine Planung und deren Verwirklichung entsprechend darzustellen – dies haben Sie mit den drei Kategorien ja getan –, auch das Motiv maßgeblich, dem Bund deutlich zu machen, dass wir auf der anderen Seite zu wenig Planungsmittel haben?

So ist es. Die Planungsliste lässt auch erkennen, welche Probleme wir mit der Finanzierung haben.

Wir könnten eine große Abteilung A schaffen, wenn genügend Geld vom Bund kommt. Dann hätten wir alles gleich prioritär nach vorn gestellt und hätten keine Probleme mit der schwierigen Entscheidung: Wo planen wir? Wo planen wir später? Wo planen wir überhaupt nicht?

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Wir kommen zur Mündlichen Anfrage unter Ziffer 7:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. R i t a H a l l e r - H a i d S P D – A u s s c h r e i b u n g e i n e s G u t a c h t e n s d u r c h d i e L a n d e s r e g i e r u n g m i t d e r O p t i o n „ V e r k a u f d e r U n i v e r s i t ä t s k l i n i k a “

Bitte, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:

a) Trifft es zu, dass die Landesregierung gegenwärtig die Vergabe eines Gutachtens vorbereitet, das ausdrücklich auch den Verkauf der Universitätskliniken als Option beinhalten soll?

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Hoffentlich!)

b) Steht der Ministerpräsident trotz dieses Gutachtens zu seiner Festlegung in einem Gespräch mit Personal- und Betriebsräten am 1. März 2007, in dem er den Verkauf von Universitätskliniken eindeutig ausgeschlossen hatte?

Bitte, Herr Staatssekretär Birk.

(Abg. Peter Hofelich SPD: Dr. Birk!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage der Frau Kollegin Haller-Haid beantworte ich für das Wissenschaftsministerium und die Landesregierung wie folgt:

Die Koalitionsvereinbarung enthält den Auftrag und die Verpflichtung – ich zitiere –,

... in der ersten Hälfte der Legislaturperiode eine rechtliche Verflechtung der Universitätsklinika sowie eine Änderung der Rechtsform der Universitätsklinika bis hin zu einer Privatisierung ergebnisoffen [zu] prüfen und wirtschaftliche Vor- und Nachteile umfassend gegeneinander ab[zu]wägen, einschließlich einer Öffnung für private Mitgesellschafter.

Weiter heißt es dort:

Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Organisationsform werden die Universitätsklinika zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen zügig weitergehende Freiheiten erhalten. Die Landesregierung wird dabei die Übertragung der Bauherreneigenschaft und die Befreiung von staatlichen Bauvorschriften prüfen.

Das Wissenschaftsministerium hat zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung daher in Abstimmung mit dem Staatsminis

terium und dem Finanzministerium am 28. Juni die Vergabe eines Gutachtens zur Strategieberatung – nicht zur Veräußerung der Hochschulmedizin – ausgeschrieben. Ziel des Gutachtens sind die Sicherung und der Ausbau der baden-würt tembergischen Hochschulmedizin unter Einbezug der dafür erforderlichen Finanzausstattung. Voraussetzungen hierfür sind u. a. entsprechende organisatorische Strukturen. Das Ministerium hat diesbezüglich verschiedene Modellansätze identifiziert, die von einer Optimierung des bisherigen Anstaltsmodells über Kooperations- und Integrationsmodelle bis zu diversen Verbundstrukturen der einzelnen Universitätsklinika reichen.

Die Aufgabenbeschreibung für das Gutachten, von dem ich für Sie, Frau Haller-Haid, eine Mehrfertigung mitgebracht habe, sieht hierzu vor, dass – ich zitiere –

... die unterschiedlichen denkbaren Organisationsmodelle vorgestellt und deren zu erwartende Vor- und Nachteile einschließlich möglicher Effizienzgewinne gegenübergestellt werden. Dabei sollen neben der Optimierung des bisherigen Modells einerseits und einer formellen oder materiellen Privatisierung andererseits auch weitere Organisationsformen vorgestellt und kalkuliert werden. Hierbei sind auch verschiedene Möglichkeiten von PPPModellen

das bezieht sich auf Public Private Partnership –

zur Vermeidung eines Investitionsstaus einzubeziehen sowie wirtschaftlich sinnvolle Zentralisierungen der Dienstleistungsbereiche der Universitätsklinika. Erwartet werden auch Ausführungen zur Rechtsform.

Nach der Ausschreibung sollen sich die Gutachter auch mit der Frage einer eventuellen Rechtsformänderung auseinandersetzen. Dazu soll die jetzige Rechtsform auf den Prüfstand gestellt und untersucht werden, inwieweit sich bei einer formellen oder materiellen Privatisierung Vorteile ergeben würden. Diese Prüfung soll wiederum ergebnisoffen erfolgen. In welcher Weise mit den Empfehlungen aus dem Gutachten dann verfahren wird, ist eine gesonderte Entscheidung, die einer umfassenden Abwägung bedarf.

Zu Ihrer zweiten Frage: Sowohl der Herr Ministerpräsident als auch Herr Minister Dr. Frankenberg haben bei verschiedenen Gelegenheiten zum Ausdruck gebracht, dass BadenWürttemberg die überregionale Entwicklung im Bereich der Universitätsklinika aufmerksam beobachtet und dass derzeit keine Verkaufsabsichten bestehen.

Eine Zusatzfrage der Frau Abg. Rita Haller-Haid.