Protokoll der Sitzung vom 26.07.2007

(Einsammeln der Stimmzettel)

Ist noch jemand im Saal, der nicht abgestimmt hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, nach der Wahl der Vertreter des Landtags für die Entsendung in den Verwaltungsrat des Südwestrundfunks das Wahlergebnis für beide Wahlgänge festzustellen.

Wir kommen nun zu Punkt 3 b der Tagesordnung, nämlich der Wahl von Vertretern des Landtags für die Entsendung in den Verwaltungsrat des Südwestrundfunks. Ein Wahlvorschlag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD (Anlage 3) liegt auf Ihren Tischen.

Nach § 20 Abs. 1 Satz 3 und 5 des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk entsendet der Landtag drei ordentliche und drei stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrats des Südwestrundfunks aus dem Land Baden-Württemberg.

Auch hier gelten wieder die gleichen Formalien: Nach d’Hondt verteilen sich die drei zu wählenden Verwaltungsratsmitglieder wie folgt auf die Fraktionen: zwei Personen für die CDU, eine Person für die SPD. Entsprechendes gilt für die stellvertretenden Mitglieder. Welche Personen zur Wahl vorgeschlagen sind, steht auf dem gelben Stimmzettel. Sie können diesen Stimmzettel unverändert abgeben, Sie können Streichungen vornehmen, und Sie können andere Namen da raufschreiben. Der Stimmzettel darf jedoch jeweils nicht mehr als drei Namen enthalten. Bitte werfen Sie nun den gelben Stimmzettel in die Urnen.

(Einsammeln der Stimmzettel)

Haben alle Abgeordneten ihre Stimmzettel abgegeben? – Das ist offenbar der Fall. Der Wahlvorgang ist beendet, und ich darf die Schriftführer bitten, die Ergebnisse festzustellen, die ich Ihnen nach dem nächsten Tagesordnungspunkt bekannt geben werde.

Ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Kolleginnen und Kollegen, die Mittagspause ist nicht mehr fern. Sie werden in etwa einer Stunde Ihre Debatten draußen fortsetzen können. Nehmen Sie doch bitte noch einmal Platz!

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der FDP/DVP – Parlamentsreform – Drucksache 14/1550

Das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Scheffold das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man die Berichterstattung in der Presse zur Parlamentsreform liest, muss man kon

statieren, dass das, was in der Presse über unsere Parlamentsreform steht, teilweise fast schon ein bisschen weitgehend ist. In den „Stuttgarter Nachrichten“ vom 19. Juli 2007 heißt es „Landtagsparteien vereinbaren Parlamentsreform“, in der „Heilbronner Stimme“ steht „Das Parlament reformiert sich selbst“, die „Rhein-Neckar-Zeitung“ schreibt „Parteien einigen sich auf Parlamentsreform“, und es gibt ähnliche Schlagzeilen in anderen Zeitungen. Deswegen an dieser Stelle zunächst – ohne nun Wasser in den Wein gießen zu wollen – der Hinweis: Wir haben uns auf Eckpunkte verständigt. Für die CDU-Fraktion sage ich: Wir sind sehr optimistisch und sicher, dass wir uns in Kürze auf eine endgültige Parlamentsreform verständigen werden.

Für unsere Fraktion möchte ich auch sagen: Wir haben innerhalb der Fraktion einschneidende Beschlüsse für diese Parlamentsreform gefasst. Ich meine deswegen auch, dass wir mit gutem Grund sagen können: Die CDU ist diejenige Fraktion, die die erheblichsten Veränderungen auf sich genommen hat und auf sich nimmt. Stichworte wie Inkompatibilität oder auch die Konzessionen, die die Regierung im Zusammenhang mit der inneren Parlamentsreform macht, sollen das signalisieren. Uns geht die Sache vor den persönlichen Anliegen. Wir wollen deutlich machen, dass wir unseren Beitrag dazu geleistet haben, dass dieses Parlament insgesamt, unsere Arbeit und die Abgeordneten in der Öffentlichkeit mehr Akzeptanz und mehr Respekt erhalten.

Ich will die Eckpunkte durchgehen und hierbei einfach beim letzten Punkt, der Ziffer 6, beginnen: Vorverlegung des Beginns der Wahlperiode.

Es war immer ein Kritikpunkt in der Öffentlichkeit, dass zwischen der Wahl und dem Beginn der Parlamentsarbeit zwei Monate gelegen haben. Es ist ein Zugeständnis unserer Fraktion – insbesondere der CDU, die hier in Baden-Württemberg seit vielen Jahren in Regierungsverantwortung steht – und auch der Regierung, dass wir bereit sind, die Zeit bis zur Konstituierung des neuen Landtags im Zuge der Parlamentsreform um einen Monat zu verkürzen. Damit wird der Regierung eine dynamischere und schnellere Arbeitsweise auferlegt. Die Regierung muss schneller gebildet werden, und gegebenenfalls muss – wie nach den letzten Wahlen – in dieser Zeit auch ein Koalitionsvertrag ausgehandelt und verabschiedet werden. Wir sind in diesem Zusammenhang dankbar dafür, dass die Regierung ihr Einverständnis dazu gegeben hat, damit diese Reform möglich ist.

Der wichtigste Punkt unserer Parlamentsreform ist sicherlich die Ziffer 1, nämlich die Entscheidung, dass die Pensionen in der Zukunft nicht mehr so ausgestaltet sein sollen, wie das in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Das ist wohl auch in der Öffentlichkeit und durch die beteiligten Kreise bereits positiv aufgenommen worden. Ich zitiere einmal Herrn Krahwinkel vom Steuerzahlerbund, der in der „Bild“-Zeitung von einer sehr positiven Entscheidung gesprochen hat. Bei allem Respekt für die Regelungen, die vorher vorhanden waren, glaube ich: Es ist eine zukunftweisende und eine richtige Entscheidung. Allerdings muss man auf der anderen Seite auch sagen: Das, was in der Öffentlichkeit über unsere Versorgung häufig kolportiert worden ist, waren natürlich Extrembeispiele, die Abgeordnete betroffen haben, die viele, viele Jahre lang im Parlament gewesen sind. Es gibt aber genauso viele

Abgeordnete, die nur wenige Jahre im Parlament sind. Wenn man alle Abgeordneten nimmt, ergibt sich vielleicht ein Durchschnitt von zwei bis drei Wahlperioden, die ein Abgeordneter im Parlament sitzt. Deswegen waren die hohen Pensionszahlungen, die in der Öffentlichkeit teilweise immer wieder genannt worden sind, häufig gar nicht für den Einzelnen zutreffend.

Trotzdem glaube ich, dass wir mit diesem Reformschritt ein hohes Maß an Akzeptanz in der Öffentlichkeit erhalten. Vom heutigen Tag muss das Signal an die Öffentlichkeit ausgehen, dass die Abgeordneten bereit sind, hier bei einer langjährigen Tradition dieses Hauses, die auch in anderen Häusern verbreitet war, einen Schnitt zu machen. Wir sorgen in der Zukunft selbst für unsere Versorgung im Alter.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP sowie der Abg. Ute Vogt SPD – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Wichtiger Punkt!)

Die logische Folge, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist, dass wir bei der Entschädigung – bei dem, was wir in unserer aktiven Zeit an Bezügen und Diäten erhalten – selbstverständlich Veränderungen nach oben vornehmen müssen und dazu auch berechtigt sind. Es ist überhaupt, glaube ich, ein Thema, das den gesamten öffentlichen Dienst – im weitesten Sinne rechne ich uns in diesem Zusammenhang jetzt auch dazu – prägt, dass die Bezüge in der aktiven Zeit häufig nicht überragend hoch ausfallen, dafür aber die Versorgung häufig als zu hoch bemessen angesehen wird.

Wir wollen uns in der Zukunft bei unseren Aktivbezügen an dem orientieren, was in Bayern bezahlt wird. Das ist, glaube ich, auch ein sehr sachgerechter und nachvollziehbarer Maßstab. Obwohl wir bisher ein Teilzeitparlament sind und uns als ein solches bezeichnen, haben wir – man höre und staune – mehr Sitzungswochen, als in Bayern in den vergangenen Jahren üblich waren.

Wir haben einmal Vergleiche angestellt: In Bayern sind es im letzten Jahr oder im vorletzten Jahr 31 Sitzungswochen gewesen, bei uns waren es 33 Sitzungswochen. Wenn Sie das Verhältnis der Zahl der Abgeordneten zu der Zahl der Einwohner vergleichen, dann kommen in Bayern auf einen Abgeordneten 68 000 Einwohner, während es bei uns 77 000 sind. Das heißt, wir haben allen Grund, uns auch in diesem Zusammenhang dazu zu bekennen, dass die Diäten, am Maßstab Bayerns orientiert, angemessen erhöht werden.

Wir wollen auch die Pauschalen überarbeiten. Ich will hier nur einen Punkt herausgreifen, nämlich die Kilometerpauschale. Wir werden uns dafür entscheiden, eine konkrete Abrechnung vorzunehmen, also nicht mehr die Pauschalen, wie sie bisher gegolten haben, abzurechnen. Das wird Transparenz bringen. Das ist auch bereits in der Öffentlichkeit diskutiert worden. In zahlreichen Kommentaren wird dies als sehr positiv dargestellt.

Aber ich möchte heute bereits an dieser Stelle darauf hinweisen: Ich glaube nicht unbedingt, dass diese Veränderung zu einer Verbilligung für den Landtag und für den Steuerzahler führen wird. Aber es trägt für die Abgeordneten dazu bei, dass man auch in der Öffentlichkeit einmal sieht, wie viele mandatsbedingte Aufwendungen ein einzelner Abgeordneter durch

seine Fahrten hat. Zahlreiche Abgeordnete unserer Fraktion erbringen Fahrleistungen von rund 20 000 km pro Jahr, die dann natürlich auch zu entsprechenden Abrechnungen führen. Was gerechtfertigt ist, muss dann auch bezahlt werden.

Der dritte Punkt: Die Inkompatibilität hat in unserer Fraktion – das wird Sie nicht verwundern – selbstverständlich den größten Raum in der Diskussion eingenommen. Wir haben eine ganze Anzahl Abgeordneter, die dem kritisch gegenüberstehen und die auch innerhalb unserer Fraktion dagegen gestimmt haben. In diesem Punkt kann man sicherlich unterschiedlicher Auffassung sein. Man kann gute Argumente sowohl für die eine als auch für die andere Lösung finden. Ich glaube, dass wir uns jetzt, indem wir uns an die Regelungen anpassen, die weitgehend in allen anderen Landtagen und im Bundestag gelten, mit einer großzügigen, aber auch fairen Übergangsfrist bis zum Jahr 2016 eine Möglichkeit eröffnen, die von allen Parlamentariern hier mitgetragen werden kann. Diese Entscheidung ist sicherlich eine wegweisende und wichtige Entscheidung. Aber ich sage es noch einmal: Sie ist der CDU-Fraktion sicherlich nicht leichtgefallen.

Auch bei der inneren Parlamentsreform, also bei der Festlegung, wie der Parlamentsbetrieb in Zukunft ablaufen soll, hat insbesondere unsere Fraktion erhebliche Zugeständnisse gemacht. Ich möchte das ebenfalls hervorheben. Aber es ist gerade das Interesse der CDU: Wir wollen einen lebendigeren Parlamentsbetrieb, und wir wollen auch für die Öffentlichkeit einen interessanteren Parlamentsbetrieb.

Deswegen haben wir einige Änderungen akzeptiert, die von den anderen Fraktionen teilweise gewünscht gewesen sind. Dazu gehört die Regierungsbefragung. Dazu gehört übrigens auch, dass wir bei Redezeitüberschreitungen durch die Regierung bereit sind, der Opposition den entsprechenden zeitlichen Rahmen für eine Erwiderung zur Verfügung zu stellen. Wir haben schließlich auch hinsichtlich der Aussprache über eine Regierungserklärung und der Regelungen für eine Aktuelle Debatte Abänderungen mitgetragen.

Wir sind durchaus auch für Vorschläge zu einer Änderung des Sitzungskalenders offen. Wir weisen allerdings darauf hin, dass bis zum Jahr 2011 die Regelungen noch so bleiben sollen, wie sie sind – mit Ausnahme des Probejahrs 2008 bezüglich der inneren Parlamentsreform. Ab dem Jahr 2011 kann man im Zuge der dann geänderten Situation selbstverständlich auch noch über weiter gehende Änderungen reden.

Schließlich und endlich gibt es noch die Wahlkreisreform, die ganz wesentlich auf die Wahlkreisgrößen zielt und weniger auf eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise anspielt. Auch hier möchte ich sagen: Wir haben den Vergleich mit Bayern – ich habe ihn vorhin schon erwähnt – nicht zu scheuen. Wir dürfen auch sagen – und das sollten wir auch der Bevölkerung immer wieder sagen –: Baden-Württemberg hat einen für die Bevölkerung extrem kostengünstigen Landtag.

3,98 € pro Jahr kostet er jeden Einwohner des Landes. Ich glaube, das ist eine Zahl, die man auch in der Öffentlichkeit nicht oft genug nennen kann. Das ist kostengünstig für die hervorragende Arbeit, die wir hier leisten und die das Land immer wieder nach vorne bringt.

Die Botschaft ist in der Öffentlichkeit angekommen. Ich darf z. B. Reiner Ruf aus der „Stuttgarter Zeitung“ vom 19. Juli 2007 zitieren:

Dass sich der Landtag nach mehreren Anläufen und langen Verhandlungen auf eine Parlamentsreform verständigen konnte, macht staunen und verdient Anerkennung.

Oder ein Zitat von Jan Sellner in den „Stuttgarter Nachrichten“ vom 19. Juli 2007:

Der viel gescholtene Landtag gewinnt durch diese Parlamentsreform Respekt zurück.

Ich meine deswegen, dass wir diese Parlamentsreform in den Grundzügen, in denen wir sie heute der Öffentlichkeit vorstellen, in absehbarer Zeit verabschieden sollten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Für die SPD-Fraktion erhält Herr Abg. Gall das Wort.

Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Wir alle wissen: Die Politik macht zwar keine Sommerpause, das Parlament aber sehr wohl. Gerade deshalb ist es meines Erachtens besonders wichtig, dass wir in der heutigen letzten Sitzung vor der Sommerpause die Eckpunkte für das verabschieden, wofür wir seit vielen Jahren gerungen haben und worüber auch gestritten wurde und was nun in der 14. Wahlperiode des Landtags von Baden-Württemberg zu gelingen scheint, nämlich eine umfassende Parlamentsreform.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, in der FAZ war vor wenigen Tagen zu lesen, dass zwei europäische Länder ihre Parlamente aufwerten und insbesondere auch die Rechte der Opposition stärken wollen, nämlich Frankreich und Großbritannien. Dort haben das beide Regierungschefs begrüßt und begründet. Sie haben das mit der Abkehr von ritualisierten Inszenierungen in ihren Parlamenten und dem Versuch begründet, gegen die Politikverdrossenheit anzukämpfen.

Auch unsere Vorschläge, die wir im Sommer des Jahres 2006 zum Thema Parlamentsreform gemacht haben, waren mit der Formulierung überschrieben: mehr Demokratie, mehr Transparenz und mehr Aktualität. Ich glaube, ich kann heute sagen: All dies wird erreicht werden.

Meine Damen und Herren, die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat wird eingeführt. Das heißt, nicht nur aktive Beamte dürfen dem Landtag zukünftig nicht mehr angehören, sondern auch Angestellte des Landes, Vertreter juristischer Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, oder Personen, die Leitungs- oder Geschäftsführerfunktionen in Betrieben innehaben, an denen das Land mit mehr als 50 % beteiligt ist.

Der Wermutstropfen – das will ich nicht verhehlen – hierbei ist, dass sich insbesondere die CDU nicht durchringen konnte, gerade diesbezüglich einen mutigen Schritt zu machen. Die

se Regelung soll nämlich erst ab der 16. Wahlperiode greifen. Deshalb – ich meine, das kann man in dieser Auseinandersetzung sagen – hat in unserer Fraktion gerade dieser Punkt des Gesamtpakets Probleme bereitet. Ich will offen gestehen: Viel Überzeugungsarbeit war notwendig.

(Abg. Stefan Mappus CDU: Sind die alle so bei euch?)